Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
48/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
17.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 30.11.2016 
Gemeindevertretung 07.12.2016 

Betreff:
Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016

Sachverhalt:
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rieseby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 71.100,- € vermindert und damit gegenüber bisher 4.162.100,- € auf nunmehr 4.091.000,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes vermindern sich um 204.200,- € und damit gegenüber bisher 1.300.800,- € auf 1.096.600,- €. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 780.000,- € auf 600.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 2. Nachtragshaushaltssatzung nicht.   

Abstimmungstext:
Die Gemeindevertretung genehmigt den Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016.    


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Christian Levien
-Verwaltung-