Zu dem bestehenden F-Plan wird die 11. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"*, umfasst. Der Entwurf des Plangeltungsbereichs wird um das bestehnde Kleingartengelände erweitert. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: Schaffung von neuem Wohnraum
Der Bauleitplan soll ermöglichen, im Falle eines Fortfalls der Kleingartennutzung eine wohnbauliche Entwicklung herbeizuführen. Sollte dies im Rahmen des weiteren Verfahrens nicht realisierbar sein, soll das Kleingartengelände als solches in der Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Das Gebiet wäre nach Aufgabe der Kleingartennutzung durch eine eigenständige Planänderung an die neuen städtebaulichen Ziele anzupassen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Sollte sich die Gemeinde dazu entschließen, die Planung von einem privaten Vorhabenträger durchführen zu lassen, ist ein Kostenerstattungsvertrag mit diesem abzuschließen.