Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
16/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
10.03.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 28.03.2017 
Finanzausschuss 30.03.2017 
Gemeindevertretung 05.04.2017 

Betreff:
Fördermöglichkeiten zur Sanierung der Sporthalle oder zur Sanierung von Teilen der Sporthalle Rieseby

Sachverhalt:
In der Bauausschusssitzung am 07.02.2017 wurde beschlossen, einen Sanierungskostenvergleich vorzulegen. Ferner sollten Gespräche mit der IB-SH über die Förderfähigkeit einer Hallensanierung im Rahmen eines Klimaschutz- oder Quartierskonzeptes aufklären.

Diesen Beschluss zugrunde legend, hat Herr Andresen die Fraktions- und Ausschussvorsitzenden in Absprache mit dem Bürgermeister zu einem Besprechungstermin zusammen mit einer Vertreterin der IB-SH und dem Amtsdirektor eingeladen.

Über diesen Termin wurde durch Herrn Andresen ein Vermerk verfasst. Dieser sei an dieser Stelle zitiert.

Besprechung mit Fraktionsvorsitzenden, Ausschussvorsitzenden, IB-SH und Bürgermeister am 14.03.2017, 16:30 Uhr         

Herr Andresen teilt mit, dass die ebenfalls eingeladene Vertreterin der Aktiv-Region Schlei-Ostsee leider krankheitsbedingt abgesagt hat.

Teilnehmer somit:
  • Frau Oboda, IB-SH
  • Herr Kolls
  • Herr Schmidt
  • Herr Stüve
  • Herr Frühling
  • Herr Dreves
  • Herr Remitz
  • Herr Rader
  • Herr Hoop
  • Herr Bock
  • Herr Andresen

Um Frau Oboda über das bereits Gelaufene in Kenntnis zu setzen, lässt Herr Kolls die Vergangenheit Revue passieren. Die Halle ist fast 40 Jahre alt. Heute gibt es Defizite im Sanitär- und Umkleidebereich, am Hallenboden, am Dach, der Haustechnik und der Bauphysik. Die Gemeinde hat eine Planergruppe bestehend aus einem Architektenbüro, einem Planungsbüro für Heizung, Sanitär und Lüftung (HSL-Planer), einem Elektroplaner und einem Statiker mit Grundlagenermittlungen und ersten Konzeptstudien beauftragt. Diese bilden die Sanierung in verschiedenen Varianten bis hin zu einem Neubau als Zweifeld- oder Einfeldhalle ab. Die Kosten liegen zwischen 1,7 und 3,4 MIO Euro. Ferner wurde eine Vorplanung für die Sanierung des Sanitär- und Umkleideteils mit einer Kostenschätzung erstellt. Diese schließt mit rund 615.000 €.
Herr Architekt Rader trägt die verschiedenen Varianten kurz vor.

Der Volksmund spricht stets davon, dass es Fördergelder für die Sanierung von Sportstätten gibt. Daher bittet Herr Kolls Frau Oboda dazu Stellung zu nehmen.

Frau Oboda muss leider enttäuschen. Über das Land SH und die IB gibt es derzeit keine Fördermittel. Es können lediglich zinsgünstige Darlehen beantragt werden.
Bezuschusst würde die Erstellung eines Sanierungsfahrplans für Nicht-Wohngebäude durch einen Energieberater über die BaFa. Dieser Fahrplan liegt hier in Form der Konzeptstudie aber bereits vor. (Ergänzender Hinweis von Herrn Andresen: Der Aufwand für die Erstellung der Studien war mit 7.000 € überschaubar.)
Über ein, von einem Energieberater zu erstellendes Klimaschutzkonzept, wäre eine Bezuschussung durch den Bund über den Projektträger Jülich (PTJ) denkbar. Allerdings ist diese auf 200.000 € gedeckelt.

Es wird erklärt, dass Herr Dr. Krug in seiner Funktion als Klimaschutzmanager des Kreises die Vision hat, zukünftig derartige Projektberatungen zur Eruierung möglicher Fördermöglichkeiten anzubieten. Dazu gibt es Überlegungen in Verbindung mit den Aktivregionen.

Herr Bock vermutet, dass das, durch die Finanzministerin des Landes angekündigte Förderprogramm zur Sanierung von WCs an Bildungseinrichtungen, im Rahmen des herrschenden Wahlkampfes, möglicherweise tatsächlich durch den Landtag beschlossen wird. Sollte dieses der Fall sein, könnte die Gemeinde auf Grundlage der vorliegenden Planungen zur Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereiches kurzfristig einen Förderantrag beim Land stellen. Unstrittig dürfte sein, dass sich die vermeintliche Förderung dann wohl eher nicht auf die Bauteile Dach und Fassade beziehen werden.

Herr Schmidt stellt aufgrund der vorherrschenden Finanznot der Gemeinde fest, dass sich die Gemeinde seiner Auffassung nach keine der vorgestellten Varianten leisten kann. Daher plädiert er für wesentlich schlankere Maßnahmen im Charakter von erweiterten Reparaturen. Er hat den Aufwand im Sanitär- und Umkleidebereich, teilweise mit Fachhandwerkern, überschlagen und kommt zu einen Aufwand von 80- 100 Tsd Euro. Dabei geht es seiner Überzeugung nach um die Erneuerung von Fliesen, Sanitärobjekten und Lüftungstechnik. Er ist davon überzeugt, dass die durch die Planer vorgesehene Montage eines Pultdaches auf dem Sanitär- und Umkleidebereich zugunsten einer besseren Wärmedämmung und Platzierung einer Lüftungsanlage verzichtet werden kann. Ein fachkundiger Lüftungsbauer ist in der Lage, eine neue Lüftung in das vorhandene Flachdach zu integrieren.
Er plädiert dafür, Preise bei Handwerkern einzuholen und in der Gemeindevertretung über die Vergabe zu beraten. Er würde eine Umsetzung in den Sommerferien anstreben.

Herr Frühling merkt an, dass seiner Erfahrung als Elektriker nach auch Sanierungen an der Elektroinstallation erforderlich werden.

Herr Dreves ist aufgrund der vorgetragenen Ansichten verunsichert, welcher Weg der Richtige ist.

Herr Remitz stellt fest, dass die übrigen Teilnehmer einen Neubau einer Halle ausschließen. Er spricht sich dafür aus, diesen Gedanken nicht gänzlich zu verwerfen und darüber nachzudenken, an dritter Stelle einen Neubau, ggf. als Mehrzweckhalle zu errichten, um die alte Halle anschließend abzureißen und dort Parkplätze zu etablieren. Von Maßnahmen im Charakter erweiterter Reparaturen hält er nichts.

Von Interesse ist eine Abschätzung der Mehrkosten, die durch Abschnittsweises vorgehen entstehen würden. Herr Rader führt dazu aus, dass man davon ausgehen muss, dass die Splittung einer Sanierung in zwei Abschnitte, Sanitär- und Umkleidebereich sowie Hallenbereich, Mehrkosten von abgeschätzt 100.000 € erzeugt. Dieses liegt an zusätzlichen Baustelleneinrichtungs- und räumungskosten, aber auch im Wesentlichen an baukonstruktiven Provisorien und Kompromissen. Eine Detailbetrachtung mit aufwendigen Kostenvergleichsberechnungen wäre erst zu empfehlen, wenn die Gemeinde ein klares Ziel formuliert hat. Bisher ist quasi von erweiterten Reparaturen bis Hallenneubau noch alles offen.

Herr Andresen merkt an, dass die Defizite der Sanitärinstallationen in Bezug auf die Trinkwasserhygiene (Totstränge zu Waschbecken, die nicht mehr benutzt werden), des Hallenbodens (dünn geschlissener PVC und Bruch), des Brand- und Rauchschutzes sowie der Bauphysik im Allgemeinen (Wärmebrücken, Deckenlüftungsheizung) durch erweitere Reparaturen unverändert erhalten bleiben.
Ferner erklärt Herr Andresen, dass es eine Förderung zur Erstellung einer Sportstättenanalyse gibt. Recherchen von Herrn Bock zeigen, dass diese bei 80 %, gedeckelt auf 10.000 € liegt. Für vielleicht 2.000 € Kofinanzierung bekäme die Gemeinde ein Papier an die Hand, dass die Bedürfnisse der Nutzer heute und künftig abbildet sowie die Nutzerkreise und deren Herkunft aus den Umlandgemeinden dokumentiert. In Anbetracht dessen, dass in den vergangenen Jahren bei Ausschuss- und Gemeindevertretersitzungen stets Prüfungen dieser Art gewünscht und protokolliert wurden, auch die Abfragen einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit, würde diesem Wunsche damit entsprochen.
Auch wenn es derzeit kein gut ausgestattetes und passendes Förderprogramm zur Sanierung von Sportstätten gibt, so könnte in den kommenden Jahren eines aufgelegt werden. Sollte das der Fall sein, wird die Sportstättenanalyse gemäß Erfahrung der Verwaltung sehr wahrscheinlich fundamentale Grundlage eines Förderantrages sein.

Die Anwesenden entwickeln Sympathie für das Instrument der Sportstättenanalyse. Der Beschlussvorschlag der zu erstellenden Beschlussvorlage für die anstehenden Sitzungen soll unter dem Vorbehalt einer Förderung entsprechend formuliert werden.

Herr Kolls berichtet, dass das Darlehen vom Bau der heutigen Sporthalle auch erst in den letzten Jahren final zurückgezahlt wurde. Natürlich müsste eine wie auch immer geartete Sanierung auch über ein Darlehen finanziert werden. Herr Bock macht eine Beispielrechnung auf und erklärt, dass die Gemeinde unter heute herrschenden Geldmarktbedingungen je nach Darlehensvolumen bei einer 20 jährigen Laufzeit vielleicht eine Größenordnung von 165.000 € an jährlichen Zinsen und Tilgungen zu leisten hätte. 

Am Ende fasst Herr Stüve als Fazit zusammen, dass die Beschlussvorlage obgleich der sehr divergierenden Meinungen sowohl die Erstellung einer Sportstättenanalyse abbilden soll, als auch die Empfehlung, den Versuch zu unternehmen, Fördermittel für die Sanierung des Sanitärtraktes einzuwerben, sofern das Land in den kommenden Wochen oder Monaten ein Förderprogramm auflegt.

Eine klare Tendenz, ob Neubau, Komplettsanierung, Teilsanierung, erweiterte Reparaturen oder nichts weiterverfolgt werden soll, ist aus dem Gesprächstermin nicht erkennbar geworden.

Ende Vermerk.

Zwischenzeitlich hat Herr Architekt Rader im Dialog mit den HSL- und Elektroplanern geprüft, ob Einsparungen bei der Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereiches möglich wären. Man kommt zu dem Ergebnis, dass das erarbeitete Konzept nach wie vor als schlüssig und nachhaltig bewertet wird. Auch wenn man es nicht empfehlen möchte, so könnte man auf die Fugensanierung der Außenfassade, die Erneuerung von Fenstern und Innentüren sowie den Austausch der Garderoben verzichten. Dadurch ließen sich abschätzungsweise Kosten von maximal 53.600 € einsparen. Wenn die Erneuerung von Wandoberflächen verfolgt werden soll, ist auf den Verzicht der Sanierung von in den Wänden und Böden verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen dringend abzuraten.

Der Verzicht der Montage eines geneigten Pultdaches und infolge dessen die Unterbringung der neuen Lüftungstechnik nebst -verrohrung für den Sanitär- und Umkleidebereich unterhalb des vorhandenen Flachdaches, wird nicht empfohlen. Zwar ließen sich durch den Verzicht auf die Dachsanierung maximal 99.500 € einsparen, allerdings muss geprüft werden, wie sich eine technisch einwandfreie Lösung einer Lüftungsanlage nachhaltig unterhalb des vorhandenen Flachdaches bauen ließe. Zudem können die Unzulänglichkeiten der maroden Lichtkuppeln und möglicherweise des sich ergebenden Brandschutzes und weiterer Aspekte, die sich erst bei intensiverer Planung ergeben, das Einsparpotential wieder schrumpfen lassen.
Die Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten hat also schlussendlich ergeben, dass die dargelegten Einsparungsansätze mit in der Summe 153.000 € aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit nicht uneingeschränkt zu empfehlen sind.

Herr Andresen hat die Teilnehmer der Besprechung am 14.03.2017 befragt, ob zum Bauausschuss die Anwesenheit der Planer gewünscht wird. Dieses wurde verneint.      

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, vorbehaltlich der Bewilligung eines Zuschusses, eine Sportstättenanalyse erstellen zu lassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Anträge zu stellen und Aufträge zu erteilen. Eine Kofinanzierung von bis zu 3.000 € wird anerkannt und aus dem Verwaltungshaushalt finanziert.

Ferner wird beschlossen, entsprechend des Plädoyers des Ausschussvorsitzenden zu verfahren. Die Fraktionen werden sich bis zur Herbstsitzung 2017 intern beraten und sich auf eine Option (1, 2 oder 3) verständigen, um diese dann in der GV zu vertreten.
Zudem wird erklärt, dass das demnächst seitens des Landes angebotene Förderprogramm für die Sanierung von Sanitärräumen in Schulen 2017 nicht in Anspruch genommen werden soll.   


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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Auszug aus der vor Jahresfrist schon einmal vorgelegten Kostenermittlung mit Markierung von Einsparansätzen