Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
17/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
10.03.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 28.03.2017 
Finanzausschuss 30.03.2017 
Gemeindevertretung 05.04.2017 

Betreff:
Sanierungen am Kanalsystem in der Dorfstraße und im Saxdorfer Weg im Vorwege der Asphaltdeckenerneuerung der K83 und K59 durch den Kreis

Sachverhalt:
Der Kreis Rendsburg- Eckernförde hat im Herbst 2016 angekündigt, die K83 von Kosel nach Rieseby und die K59 von Rieseby nach Loose zu sanieren. Ende Februar / Anfang März 2017 hat Herr Andresen im Dialog mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) recherchiert, wann und wie die Sanierungen erfolgen sollen. Tatsächlich ist die Sanierung der K83 für 2017 vorgesehen, soll in Kosel beginnen und bis an die Bahnschienen in Rieseby führen. Ebenso soll auch die K59 in 2017 saniert werden, und zwar von der Kappelner Straße in Rieseby bis an die K58.
Da in den Sommerferien 2017 die B76 von Kosel bis nach Eckernförde saniert werden soll, wird die K83 in dieser Zeit als Umleitungsstrecke fungieren. Es ist daher geplant, die Sanierungen der K83 und K59 nach den Sommerferien 2017 durchzuführen.

Der Kreis hat die Gemeinde gebeten, vor der Sanierung der Straße eventuelle Schäden an Ver- und Entsorgungsleitungen der Gemeinde zu beheben.

Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Rieseby beschlossen, eine Regenwassergebühr zu erheben und dafür vorbereitend die Regenwasserkanäle zu reinigen und inspizieren. Herr Andresen hat in Kenntnis der Planungen des Kreises das Ingenieurbüro Hauck gebeten, prioritär die Inspektionsdaten des über 40 Jahre alten Regenwasserkanals aus den Straßen K83 und K59 auszuwerten. Das Ergebnis liegt nunmehr vor und ist dramatisch. Der Gesamtaufwand zur Beseitigung der in der K83 von Norby bis zu den Bahnschienen und in der K 59 von der Kappelner Straße bis Ortsausgang Rieseby dokumentierten Schäden wird auf 696.000 € zzgl. Nebenkosten beziffert werden. Die Nebenkosten müssen mit rund 15 % angesetzt werden. Das Ingenieurbüro Hauck wird zur Bauausschusssitzung anwesend sein und folgende Kostenermittlungen vortragen und erläutern:

Bruttosanierungskosten für Tiefbaumaßnahmen zur offenen Kanalsanierung in der K83:
Regenwasserkanäle
Reparaturen
Investitionen
RW-Haltungen
176.000 €
25.000 €
RW-Anschlusskanäle
21.500 €
327.500 €
RW-Schächte
17.500 €
18.000 €
 
 
 
Gesamt
215.500 €
370.500 €
Schmutzwasserkanäle
Reparaturen
Investitionen
SW-Haltungen
6.000 €
-
SW-Anschlusskanäle
11.000 €
19.000 €
SW-Schächte
11.000 €
-
 
 
 
Gesamt
28.000 €
19.000 €
Gesamt RW + SW K83
243.500 €
389.500 €

Bruttosanierungskosten für Tiefbaumaßnahmen zur offenen Kanalsanierung in der K59:
Regenwasserkanäle
Reparaturen
Investitionen
RW-Haltungen
9.500 €
-
RW-Anschlusskanäle
5.500 €
26.000 €
RW-Schächte
8.000 €
5.000 €
 
 
 
Gesamt
23.000 €
31.000 €
Schmutzwasserkanäle
Reparaturen
Investitionen
SW-Haltungen
-
-
SW-Anschlusskanäle
5.000 €
-
SW-Schächte
4.000 €
-
 
 
 
Gesamt
9.000 €
-
Gesamt RW + SW K59
32.000 €
31.000 €

Gesamt K83 + K59
275.500 €
420.500 €

Gesamt K83 + K59
696.000 €

Wichtig ist zu erwähnen, dass es bei den geschilderten Maßnahmen nicht um Schönheitsreparaturen geht, sondern um die Beseitigung von schwerwiegenden Schäden und Rohrbrüchen.

Die Kosten für kurz- bis mittelfristige Maßnahmen zur geschlossenen Kanalsanierung in der K83 und der K59 sind noch nicht enthalten. Allerdings sind auch solche Maßnahmen erforderlich und der Aufwand muss mit 50.000 € bis 100.000 € beziffert werden. Allerdings können diese Maßnahmen auch in den kommenden Jahren ausgeführt werden.

Bei diesen Kostenermittlungen ist noch nicht berücksichtigt, dass die Gemeinde bei der Sanierung der Asphaltdecke der Kreisstraßen die Kosten der Regulierung der Schachtoberteile und Straßenabläufe übernehmen muss. Eine Vereinbarung mit dem Kreis / LBV wird abzuschließen sein. Erfahrungsgemäß sind zahlreiche Schachtoberteile zudem gebrochen, so dass neue eingebaut werden müssen. Eine Abschätzung der Summe nimmt der LBV erst im Zuge der Sanierungsplanung vor.

Thema Hydraulik:
In der Vergangenheit hat es immer mal wieder Berichte gegeben, dass es bei starken Regenereignissen Ein- und Überstauungen des Regenkanals in der Dorfstraße gegeben haben soll. Sofern die Gemeindevertretung dieses bestätigen kann, muss hinterfragt werden, ob eine Sanierung der Bestandsrohre sinnhaft ist, oder ob gar eine Aufweitung der Querschnitte in Teilbereichen erforderlich ist. Um dieses rechnerisch zu prüfen und nachzuweisen, wäre die Berechnung der hydraulischen Leistungsfähigkeit erforderlich. Auf Basis von vereinbarten Einheitspreisen kann der Aufwand mit rund 5.500 € beziffert werden.

Termine:
Da es aus mehreren Gründen nicht möglich sein wird, die Kanalschäden bis zum Ende der Sommerferien 2017 zu beseitigen, hat Herr Andresen in Abstimmung mit dem Bürgermeister vorsorglich einen Antrag auf Verschiebung der Innerortssanierungen beim Kreis / LBV gestellt. In einem Telefonat wurde bereits angedeutet, dass diesem Wunsch wahrscheinlich entsprochen werden kann. Die Maßnahmen machen ca. 20% der Gesamtmaßnahmen des Kreissanierungspaketes aus. Aufgrund der Mittelbereitstellung und des Finanzierungsplans ist eine Verschiebung der kompletten Maßnahmen K83 und K59 nach 2018 seitens des Kreises derzeit nicht gewünscht.
Mit der Verschiebung der Innerortsmaßnahme nach 2018 wäre ein weiterer Vorteil für die Gemeinde verbunden. Der nördliche Radweg ist in der Baulast des Kreises und soll ebenfalls mit einer neuen Asphaltdecke versehen werden. Da vor der Deckensanierung sinnigerweise die Breitbandleerrohrverlegungen durchgeführt werden sollten, hätten die Schleswiger Stadtwerke noch genügend Zeit, dieses zu planen und durchzuführen.

Welche Gründe führen dazu, dass mindestens 1 ½ Jahre Zeit für die Kanalsanierung benötigt werden?
  1. Es muss zunächst ein Beschluss gefasst werden.
  2. Es muss vor dem Hintergrund folgender Aspekte die Finanzierung organisiert und beschlossen werden:
  1. Erhebung der Regenwassergebühr erst ab 2018
  2. Daher bisher nur in der Sonderrücklage Schmutzwasser Mittel verfügbar (rund 100.000 €)
  3. Bei den Schadensbeseitigungen handelt es sich zu einem großen Teil um Reparaturen, die nicht abgeschrieben werden können.
  4. Bei Sanierungen am Regenwasserkanal ist für den Anteil der Straßenentwässerung das Straßenausbaubeitragsrecht zu berücksichtigen
  1. Die Kanalsanierungsmaßnahmen müssen im Detail geplant, ausgeschrieben und vergeben werden. Um sicher zu sein, dass die Maßnahmen im Sommer 2018 fertig werden, müssen die Arbeiten im Herbst diesen Jahres begonnen werden. Schließlich sind Teil- und Vollsperrungen in der Dorfstraße, insbesondere auch wegen der Bahntrasse, nicht unproblematisch.
  2. Fazit: Es müssen kurzfristig Beschlüsse gefasst werden!

Thema Schmutzwasserkanal als Hauptsammelkanal vor der Kläranlage:

Der Bauausschussvorsitzende und der Bürgermeister haben in Gesprächen darauf hingewiesen, dass man sich erinnere, dass bei der Hauptschmutzwasserzuleitung zur Kläranlage im Hufeisenweg durch die Schadensauswertung des Schmutzwasserkanalkatasters gravierende Schäden aufgefallen waren. Der Aufwand zur Beseitigung dieser Schäden sei wie folgt abgeschätzt:
4.) Der angefragte Sanierungsbedarf bei den SW-Haltungen im Bereich der Kläranlage stellt sich wie folgt dar:
  • kurzfristiger bzw. sofortiger Handlungsbedarf (Objektklasse 4 und 5):
    SW-Haltung 236KA1 (auf dem Klärwerksgelände): Renovation mittels Schlauchliner
    angenommene Kosten: rund 8.000,00 € brutto + Nebenkosten

    SW-Haltungsstrang im Hufeisenweg (zw. Dorfstraße und Klärwerksgelände): Renovation mittels Schlauchlinern
    angenommene Kosten: rund 38.000,00 € brutto + Nebenkosten

    = Summe Aufwand sofortiger & kurzfristiger Handlungsbedarf im Kanalsystem vor der Kläranlage:
    rund 46.000 € + Nebenkosten
  • Darüber hinaus gibt es mittelfristigen Handlungsbedarf (Objektklasse 3), der hier der Vollständigkeit ebenfalls erwähnt werden soll:
SW-Haltung 236010 (auf dem Klärwerksgelände): Reparatur mittels V4A-Manschette
angenommene Kosten: rd. 1.500,00 € brutto + Nebenkosten

SW-Haltungsstrang im Hufeisenweg (zw. Dorfstraße und Klärwerksgelände): Reparatur mittels V4A-Manschetten und Renovation mittels Schlauchliner
angenommene Kosten: rd. 15.000,00 € brutto + Nebenkosten

= Summe Aufwand mittelfristiger Handlungsbedarf im Kanalsystem vor der Kläranlage:
rund 16.500 € + Nebenkosten

In den Gremien der Gemeinde muss beraten werden, wie mit der misslichen Situation umgegangen werden soll. Es ist definitiv so, dass es für die Kanalsanierungen keine Zuschüsse von Dritten gibt. In Anbetracht dessen, dass es im übrigen Gemeindegebiet auch einen beachtlichen Sanierungsstau an Straßen und Kanälen gibt, müsste die Gemeinde mittelfristig über die jetzt dringend zu lösenden Probleme hinaus ein Infrastrukturprogramm entwickeln und beraten. 
    

Abstimmungstext:
Die beantragte Verschiebung der Innerortsmaßnahme des Kreises auf 2018 wird begrüßt. Ferner wird beschlossen, die vorgetragene Schadensdiagnose mit einer Kostenannahme von insgesamt (696.000 € K83 und K59 + 46.000 € Hufeneisenweg) = 742.000 € zzgl. Baunebenkosten zur Kenntnis zu nehmen und das Planungsbüro Hauck zu beauftragen, die Sanierungsplanung durchzuführen. Das Ergebnis dieser Planungen wird dann dem Bauausschuss erneut vorgetragen. Die Maßnahme wird über ein Darlehen finanziert.    


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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Beispiele von Schadensfotos