Die Kirchengemeinde Rieseby hat die Schließung ihres Friedhofes zum 01.01.2019 beschlossen. Die politische Gemeinde ist daher in der Pflicht, einen eigenen Friedhof vorzuhalten. Für die Einrichtung eines Friedhofes ist ein Bauleitplanverfahren sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Zunächst sollen die hierfür erforderlichen Grundlagen (Festlegung eines Standortes, Erstellung eines Vorentwurfes, Bodenuntersuchungen) geschaffen werden. |