Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
43/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
11.09.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Änderung des Aufstellungsbeschlusses für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rieseby

Sachverhalt:
Im Rahmen der Gemeindevertretung vom 11.12.2012 wurde für die im Gemeindegebiet geplanten Windkraftanlagen ein Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Der Geltungsbereich stellt dabei noch auf die damals geplanten vorhabenbezogenen Bebauungspläne 17.1 und 17.2 ab.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.07.2017 wurde die Bauleitplanung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen auf einen regulären Bebauungsplan (Angebotsplan) umgestellt. In diesem Zusammenhang wurden die Geltungsbereiche der Bebauungspläne 17.1 und 17.2 zusammengefasst und in der Fläche angepasst.

Da der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem des Bebauungsplanes Nr. 17 nicht mehr übereinstimmt, ist dieser anzupassen.  

Abstimmungstext:
  1. Der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2012 wird dahingehend angepasst, dass der Geltungsbereich für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rieseby auf den Geltungsbereich* des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 17 "Windpark Rieseby" angepasst wird.
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll ein leistungsfähiges Planungsbüro beauftragt werden. Ggf. noch bestehende Verträge sind zu prüfen.
  1. Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

* räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


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Norbert Jordan
-Verwaltung-