Im Rahmen der Gemeindevertretung vom 11.12.2012 wurde für die im Gemeindegebiet geplanten Windkraftanlagen ein Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Der Geltungsbereich stellt dabei noch auf die damals geplanten vorhabenbezogenen Bebauungspläne 17.1 und 17.2 ab.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.07.2017 wurde die Bauleitplanung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen auf einen regulären Bebauungsplan (Angebotsplan) umgestellt. In diesem Zusammenhang wurden die Geltungsbereiche der Bebauungspläne 17.1 und 17.2 zusammengefasst und in der Fläche angepasst.
Da der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem des Bebauungsplanes Nr. 17 nicht mehr übereinstimmt, ist dieser anzupassen.