Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
46/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
12.09.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23 "zwischen Dingstock und Am Thiergarten"

Sachverhalt:
Ein Grundstückseigentümer ist am 23.08.2017 an die Gemeinde mit dem Wunsch auf Bauleitplanung herangetreten. Geplant ist die Schaffung von Wohnraum und die Sicherung eines Floristikbetriebes zwischen Dingstock und Am Thiergarten. Die Fläche war bereits Bestandteil der Innenentwicklungsanalyse. Eine bauliche Entwicklung wurde unter Vorbehalt der Bauleitplanung als grundsätzlich denkbar bewertet.   

Abstimmungstext:
  1. Für das Gebiet "zwischen Dingstock und Am Thiergarten"* wird der Bebauungsplan Nr. 23 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von neuem Wohnraum und Sicherung des Floristikbetriebes
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  6. Mit dem Antragsteller ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.

- * räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Entwurf eines Bebauungskonzepts
- Auszug Innenentwicklungsanalyse