Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
51/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Philipp Lemburg   
 
07.11.2017

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 28.11.2017 

Betreff:
Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018

Sachverhalt:
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für die Wahlvorstände und die Wahllokale vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, für jeden der drei Wahlkreise mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen je Wahlvorstand als Reserve benannt werden. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber (unter anderem) nicht Beisitzerinnen und Beisitzer eines Gemeindewahlausschusses oder Mitglied eines Wahlvorstands sein. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeindewahl im Fall ihrer beabsichtigten Mitwirkung im Kreiswahlausschuss. Wer bereits Mitglied eines solchen Wahlorgans ist, scheidet aus, sobald sie oder er als Bewerberin oder Bewerber in einem eingereichten Wahlvorschlag aufgeführt ist.

Aufgrund der Einwohnerzahl von über 2.500 Einwohnern werden in der Gemeinde Rieseby zur Kommunalwahl 2018 drei Wahlkreise gebildet.
Zur Kommunalwahl 2013 hatte die Gemeinde Rieseby noch unter 2.500 Einwohner, wodurch nur ein Wahlbezirk gebildet wurde.

Bei der Kommunalwahl 2008 wurden in Rieseby bereits schon mal drei Wahlkreise gebildet.   

Abstimmungstext:
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

Wahlkreis 1: Wahllokal: Schleischule

Wahlkreis 2: Wahllokal: Schleischule

Wahlkreis 3: Wahllokal: Schleischule

Der Bürgermeister wird ermächtigt, der Amtsverwaltung die entsprechenden Personen für die 3 Wahlvorstände zu benennen.    


.....................................
Philipp Lemburg
-Verwaltung-

Anlagen:
Die Besetzung der Wahlvorstände beider Wahlbezirke zur Kommunalwahl 2013 sind als Anlage beigefügt. (s. Anlage 1)

Die Liste der Besetzung von den Wahlvorständen der Kommunalwahl 2008 liegt ebenfalls als Anlage bei. (s. Anlage 2)