Nach mehrjährigen Verhandlungen der Gemeinde mit der Kirchengemeinde fand am 22. Januar 2018 eine gemeinsame Gesprächsrunde zwischen Vertretern der Kirchengemeinde und der politischen Gemeinde statt, in der offensichtlich erfolgsversprechende Lösungsmöglichkeiten des Defizitsproblems des kirchlichen Friedhofsgebührenhaushaltes erörtert wurden.
Das seit 2011 aufgelaufene Defizit beträgt Ende 2017 etwas mehr als 90.000,00 €, nachdem das Jahr 2017 mit einem Defizit von ca. 16.000,00 € abgeschlossen hat, welches in dieser Höhe jedoch deutlich überdurchschnittlich ist und von der Kirche künftig auch in dieser Höhe nicht erwartet wird.
Die Kirchengemeinde hat sich bereit erklärt, als Ausgleich für die Tätigkeiten des Friedhofmitarbeiters im Bereich der Geländepflege im Umfeld der Kirche ein Drittel des zum Jahresende aufgelaufenen Betriebskostendefizites, höchstens jedoch 5.000,00 € pro Kalenderjahr und einen noch nicht bezifferten Anteil am bisher aufgelaufenen Defizit zu tragen.
Die bei der Besprechung anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter haben sich im Anschluss an die gemeinsame Besprechung mit der Kirchengemeinde darauf verständigt, ihren Fraktionen für die kommende Sitzung der Gemeindevertretung vorzuschlagen, den Friedhofsbetrieb der Kirchengemeinde Rieseby in den kommenden 5 Jahren 2018 bis 2022 mit jährlich 7.600,00 € (76% des kommunalen Zuschusses nach Einwohnerverhältnis zu Loose) zu bezuschussen. Gemeinsam mit einem angenommenen Zuschuss der Gemeinde Loose in Höhe von 2.400,00 € (24%) würde sich ein jährlicher kommunaler Gesamtzuschuss in Höhe von 10.000,00 € errechnen, so dass sich unter Berücksichtigung der kirchlichen Beteiligung kein Defizit mehr ergeben dürfte. Ferner sollte die Gemeinde bereit sein, sich an einem gemeinsamen kommunalen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Ende 2017 aufgelaufenen Defizits zu beteiligen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Kirchengemeinde den Friedhofsgebührenhaushalt der Vergangenheit in gleicher Größenordnung bezuschusst, wobei die Kirchengemeinde die vorhandene Rücklage hierfür verwenden kann. Eine vertragliche oder sonstige Vereinbarung neben dieser Zuschussgewährung wird von der Gemeinde ausdrücklich nicht gewünscht.
Sodann haben noch weitere Abstimmungsgespräche stattgefunden, in deren Ergebnis sich folgende Beschlussfassung entwickelt hat: