Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
29/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
13.04.2018

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 03.05.2018 

Betreff:
Fortführung des Kanalkatasters

Sachverhalt:
Nachdem in den vergangenen Jahren das Kanalkataster sowohl für die Schmutzwasser- als auch für die Regenwasserkanalisation erstellt wurde, blieben einige Kuriositäten im Ort selbst und einige Unklarheiten in den Randbereichen, insbesondere beim Regenwasserkanal übrig. Dieses ist teilweise der Fall, weil weder das Spül- noch das Inspektionsfahrzeug die über Koppeln und Wiesen führenden Leitungen zwischen Ort und Verbandsvorflut erreichen konnte. Ferner sind teilweise vorhandene Schächte überdeckt und somit nicht auffindbar. Zwei Gründe gibt es, die eine nahezu lückenlose Aufklärung der noch offenen Fragen nicht nur sinnvoll erscheinen lassen, sondern erfordern:
  1. Sollte einmal der Abfluss des Abwassers Probleme bereiten, so passiert dieses i.d.R. immer zu Unzeiten und bei heftigeren Regenereignissen. Wenn man in dieser "Notlage" keine Kenntnis hat, wo denn überhaupt der Kanal verläuft, ist natürlich eine Schadensbeseitigung und die Eindämmung möglicher Folgeschäden ungleich schwerer.
  2. Im Zuge der Kanalsanierungen entlang der Dorfstraße gibt es beispielsweise teilweise Parallelsysteme für die Regenwasserkanalisation. Es gibt einen Kanal aus Zeiten vor der Erstellung der Trennkanalisation und es gibt den mit der Trennkanalisation gebauten Regenwasserkanal. Da man sich beim Bau der Trennkanalisation sicherlich auch etwas dabei gedacht hat, so zu verfahren, ist jetzt historisches Wissen gepaart mit Ortskenntnis hilfreich, um ggf. im Zuge der Kanalsanierungen Situationen zu bereinigen und sicherzustellen, dass ein nachhaltiges, wirtschaftliches Projekt abgeliefert wird.

Daher wurden auf Initiative von Herrn Andresen in Absprache mit dem Bürgermeister Gespräche mit Herrn Dipl.-Ing. Carstensen als ehemaligen Ortsplaner geführt und er hat dankenswerter Weise anhand des neuen Katasters und ihm noch vorliegender Abrechnungsaufmaße der Firmen und seiner Erinnerung aus den 1980-ern zur Aufklärung zahlreicher Fragen beigetragen. Seinen Aufwand hat er preiswert mit 30 €/h vergütet bekommen. Diese sehr hilfreichen Erkenntnisse, die jetzt in Form einer 24-seitgigen Stellungnahme mit 35 Zeichnungen vorliegen, sollten tunlichst nachhaltig in das Kanalkataster eingepflegt werden bzw. jene Erkenntnisse, die die Dorfstraße betreffen, sollten bei den ohnehin kostspieligen Kanalsanierungen geprüft und ggf. berücksichtigt werden. Der dafür erforderliche Honoraraufwand für Vermessungs- und Ingenieurdienstleistungen beim beläuft sich insgesamt auf rund 6.500 €. Da die seit 2009 zur Erstellung des Katasters bereitgestellten Mittel seit 2016 aufgebraucht sind und die ehemalige Haushaltsstelle nicht weiter mit Mitteln ausgestattet wurde, wird angeregt, über den Nachtrag erforderliche Mittel bereit zu stellen.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, dass Kanalkataster fortzuschreiben, Erkenntnisse in die laufende Kanalsanierung einfließen zu lassen und die erforderlichen Mittel über den Nachtrag bereit zu stellen.  


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Jan Andresen
-Verwaltung-