Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
13/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
09.06.2011

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 28.06.2011 

Betreff:
I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung

Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr Rieseby stellte mit Schreiben vom 15.04.2011 den Antrag, die Aufwandsentschädigung für den Jugendwart und dessen Stellvertretung auf den Höchstsatz anzuheben.

Gemäß Punkt 2.5 der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren sollen Jugendfeuerwehrwarte eine Auslagenpauschale erhalten, die den Betrag von 40,00 Euro monatlich nicht übersteigen darf. Die/Der stellvertretende Jugendfeuerwehrwart/in soll eine Auslagenpauschale erhalten, die höchstens die Hälfte der Auslagenpauschale des Jugendfeuerwehrwartes betragen darf.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12.05.2011 der Gemeindevertretung empfohlen, die Auslagenpauschale für den/die Jugendwart/in auf 30,00 € monatlich festzusetzen. Die Vertretung erhält monatlich eine Auslagenpauschale von 15,00 €.

Diese Regelungen werden im Entwurf der I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung aufgenommen.



Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung mit der Zahlung einer Auslagenpauschle von 40,00 € monatlich zu erlassen. Die Vertretung erhält monatlich eine Auslagenpauschale von 20,00 €.



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Christoph Stöcks
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung