N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 15.12.2009.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Schliekrog" Sieseby, Sieseby
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  19.26 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Joachim Siebke
2. stellv. Bürgerm. Ulrike von Bargen
Gemeindevertreterin Britta Braun
Gemeindevertreter Siegfried Braun
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge
Gemeindevertreter Peter Steinort
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Axel Rahlmeier (entschuldigt )
Gemeindevertreter Carsten Siebke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Hans-Jürgen Witt
Wehrführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 22. 10. 2009
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Entwässerungsmaßnahme Verrohrung Moorholz
7. Antrag auf einen Zuschuss für den dänischen Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V.
  Beschlussvorlage - 15/2009
8. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010,Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
  Beschlussvorlage - 16/2009
9. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Siebke eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Siebke berichtet über die kommunalen Geschehnisse in der Gemeinde seit der letzten Gemeindevertretersitzung.
U.a. werden folgende Themen angesprochen:
  1. Die Mittel für den Radwegebau wurden in das Haushaltsjahr 2010 übertragen. Aber die Entscheidung des Landes Schl.-Holst. hierzu ist abzuwarten.
  2. In der letzten Amtsausschußsitzung wurden die Abwassergebühren für die Entschlammung der Hauskläranlagen per 01.01.2010 neu festgesetzt. Diese haben sich ermäßigt.
  3. Am 20.01.2010 findet um 19.30 Uhr in der Gaststätte in Gammelby ein Termin wegen der Wegenutzungsverträge Strom statt.
  4. Für die Straßenbeleuchtung Richtung Pastorat wurde in der Zwischenzeit das Kabel verlegt. Da hierzu aber falsche Lampen geliefert wurden, verzögert sich die Fertigstellung.
  5. Die Nebeneinnahmen für das WC-Gebäude betragen 1.887,56 EUR, das Brückengeld 310,00 EUR und die Schleischifffahrt hat 500,00 EUR bezahlt.
  6. In der Presse wurde berichtet, dass ein zweites Geschwindigkeitsmeßgerät aufgestellt wird. Dieses ist falsch. Ebenfalls ist der Bericht über die fehlenden Schilder falsch wieder gegeben worden.
  7. Das Amt Schlei-Ostsee hat der Gemeinde Thumby schriftlich mitgeteilt, dass die Gemeinde Holzdorf an einer Zusammenarbeit interessiert ist.
  8. Ein Schneepflug wurde gekauft.
  9. Die Schneevögte wurden angesprochen.
  10. Herr Wendt bittet die Gemeinde, auf den Plattenweg nach Staunerhütten kein Salz zu streuen. Ebenfalls auf dem Weg nach Guckelsby. Alle Gemeindevertreter sprechen sich dafür aus, so zu verfahren.
  

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 22. 10. 2009
Es werden keine Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 22.10.2009 gestellt.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt.

zu TOP 6. Entwässerungsmaßnahme Verrohrung Moorholz
Allen Mitgliedern liegt das Protokoll der Bereisung der außerörtlichen Wege und Gemeindestraßen in Thumby vom 17.11.2009 zur Beratung vor.

Beschluss:
  1. Die Löcher am Schleiweg Sieseby-Bienebek müssen verfüllt werden. Einige sind bereits verfüllt worden.
  2. Das Grün an den Wegekanten am Schleiweg Sieseby-Bienebek wird durch die HV Grünholz beseitigt.
  3. Die Bank am Weg Bienebek-Winnemark soll aufgestellt werden. Die HV Grünholz als Eigentümer soll von der Amtsverwaltung angeschrieben werden und um Genehmigung gebeten werden. Gleichzeitig hat ein Ortstermin stattzufinden.
  4. Die Beschilderung und Pfosten am Weg Bienebek-Winnemark sind unauffindbar. Daher soll der Bürgermeister Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Wenn die Schilder wieder aufgestellt werden, ist der Grundstückseigentümer vorher um Genehmigung zu bitten.
  5. Das Geschwindigkeitsmeßgerät soll am Ortseingang Sieseby aus Richtung Rieseby, in Sieseby am Feuerwehrgerätehaus, in Cale und Hümark bei R. Leckband aufgestellt werden. Die Fa. Dabbert muß noch die Aufhängemöglichkeit schaffen.
  6. Die Gemeinde Thumby ist für den Rückstau bei der Überfahrt in Bredemaß Richtung B 203 Kratt nicht zuständig. Da der WBV Schwastrumer Au auch erklärt hat, er sei nicht zuständig, hat zur Einigung ein Ortstermin stattzufinden. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, hierzu einzuladen.
  7. Zur Beseitigung der Staunässe in der Kurve Krüger ist durch die Gemeinde nichts zu veranlassen.
  8. Zu „Sonstiges“ im Protokoll: Das Efeu ist wegzuschneiden. Die Baumpflanzung ist in einer extra Sitzung festzulegen. Es ist abzuwarten, welchen Vorschlag Herr Prosch zur Aufstellung seiner zu stiftenden Bank unterbreitet. Die Bänke am Denkmal sind auf Haltbarkeit zu überprüfen.


Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

Die Angelegenheit wird angenommen.

 

zu TOP 7. Antrag auf einen Zuschuss für den dänischen Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V.
Beschlussvorlage - 15/2009
Der dänische Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V. beantragt für das Jahr 2010 einen pauschalen Zuschuss von der Gemeinde.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Antrag abzulehnen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010,Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
Beschlussvorlage - 16/2009
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.
Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist im Ausschuss und der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen.


Weitere Informationen ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf 2010.

Ebenfalls ist das Investitionsprogramm von der Gemeindevertretung zu beschließen.Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2009 bis 2013 wurde erarbeitet und liegt dem Haushaltsplan 2010 bei.
In der Beratung über den Haushaltsplan 2010 werden folgende Änderungen vorgenommen:
  1. Die Mitgliedschaft in der Schutzgemeinschaft „Deutscher Wald“ ist zu kündigen.
  2. Der Pauschalbetrag für den Naturschutzbund Ortsgruppe Nordschwansen ist zu streichen.
  3. Der Zuschuss für die Sportvereine VFL Damp-Vogelsang und TSV Waabs ist zusammenzufassen mit einer Summe in Höhe von 756,00 EUR. Die Verteilung dieses Gesamtbetrage auf die vorgenannten Vereine ist nach der Anzahl der Jugendlichen bis 18 Jahre im Verein mit Stichtag 01.10. eines jeden Jahres vorzunehmen. Für 2010 ergeben sich daher folgende Zuschüsse: VFL Damp-Vogelsang 39 Jugendliche x 18,00 EUR = 702,00 EUR und TSV Waabs 3 Jugendliche x 18,00 EUR = 54,00 EUR.
  4. Bei den Pauschalbeträgen 2010 ist die EG Reitwege Schwansen mit einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR neu aufzunehmen.
  5. Der Pauschalbetrag 2010 für die Kirchengemeinde Sieseby für Altenbetreuung ist von 102,00 EUR auf 200,00 EUR zu erhöhen. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden mit den Änderungen beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      416.200,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      416.200,-- EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      500,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      500,-- EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,00 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
5.000,-- EUR.
Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin
oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Anfragen und Bekanntgaben
Anfragen und Bekanntgaben ergeben sich nicht.

Bgm. Siebke dankt allen für die gute Zusammenarbeit in 2009 und wünscht allen ein Frohes Weihnachtsfest und ein gutes 2010.
Dr. Rogge dankt Bürgermeister Siebke für seine geleistete Arbeit.


Joachim Siebke  Hans-Jürgen Witt 
Bürgermeister  Protokollführer