N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 27.06.2011.

Sitzungsort:  im Landgasthaus "Alt-Sieseby", Dorfstraße 24, 24351Thumby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Joachim Siebke
Gemeindevertreter Siegfried Braun
Gemeindevertreter Axel Rahlmeier
Gemeindevertreter Carsten Siebke
Gemeindevertreter Peter Steinort

Abwesend sind:
2. stellv. Bürgerm. Ulrike von Bargen (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Britta Braun (entschuldigt )
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge (entschuldigt )
Gemeindevertreter Joachim Wendt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Jan Andresen
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Ing.-Büro AQUA tec Herrn Alexander Homann

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
2. Beginn der Aufstellung des Kanalkatasters
Vorstellung des ausführenden Ingenieurbüros
  Beschlussvorlage - 4/2011
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Beteiligungsangebot der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 7/2011
8. Mögliche Dorfverschönerungsmaßnahmen im Ortsteil Sieseby
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 5/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
12. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Dieser Tagesordnungspunkt wird vorgezogen, da der ursprüngliche Tagesordnungspunkt 6 gleich zu Beginn der Sitzung als Punkt 3 beraten werden soll, damit Herr Hohmann vom Ing.-Büro Aqua-Tec und Herr Andresen gleich nach der Abstimmung die Heimreise antreten können. Des Weiteren ist der Punkt „Personalangelegenheit“ als TOP 11 in die Tagesordnung aufzunehmen. Somit wäre der ursprüngliche TOP 11 „Anfragen und Bekanntgaben“ dann TOP 12.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 2. Beginn der Aufstellung des Kanalkatasters
Vorstellung des ausführenden Ingenieurbüros
Beschlussvorlage - 4/2011

Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby schon am 02.04.2009 beschlossen hat, ein Kanalkataster aufzustellen, hat Herr Andresen zwischenzeitlich eine beschränkte Ausschreibung mit vorangestelltem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der vorangestellte Teilnahmewettbewerb diente dazu, tatsächlich nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Dienstleister, die an der beschränkten Ausschreibung zu beteilgen waren, zu ermitteln. Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit waren durch schriftliche Belege nebst Referenzen und Angabe der dazugehörigen Kontaktpersonen nachzuweisen. Dem ausgewählten Bieterkreis wurde dann die tatsächliche Ausschreibung mit den Vergabeunterlagen und Leistungstexten zugesendet. Dabei hat sich u.a. für die Gemeinde Thumby das Ingenieurbüro Aquatec aus Sterup als wirtschaftlichster Dienstleister herausgestellt. Es handelt sich um ein Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und Tiefbau.
Das Büro wird auf Basis der Ausschreibung im Rahmen eines VOL-Auftrages zu vereinbarten Einheitspeisen (pro Stück, pro Meter, pro km...) tätig. Die Auftragssumme beläuft sich auf Grundlage der von Herrn Andresen bereits in 2009 ermittelten, teilweise geschätzten Vorsätze auf rund 5.700 €. Da das Leistungsverzeichnis 26 Seiten umfasst, sei bei dieser Vorlage nur die Zusammenfassung des Auftrags-LVs beigefügt.
Hinweis: Diese Summe beinhaltet lediglich die Ingenieur- und Vermessungsleistungen, die Reinigungs- und Inspektionsleistungen werden durch dritte Fachfirmen erbracht.
In der Sitzung wird der Geschäftführer des Ingenieurbüros sich vorstellen. Er hat die vorhandenen Bestandsunterlagen erhalten, gescannt und kopiert und grob ausgewertet. Am 21.01.2011 hat Herr Andresen Herrn Hohmann das Kanalsystem grob vor Ort gezeigt. Ferner hat das Ingenieurbüro die ALK (automatische Liegenschaftskarte) der Gemeinde, die bisher von Herrn Andresen vermittelten Grundlagen und die daraus hervorgegangenen Beschlüsse sowie Presseartikel zur Verfügung gestellt bekommen.
Herr Hohmann hat zunächst den Auftrag, den Kostenumfang der Ingenieurs-, sowie Reinigungs- und Inspektionsleistungen auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen aus seiner Sicht zu ermitteln und ggf. im Vergleich zu den von Herrn Andresen seinerzeit ermittelten Kosten darzustellen.
Im Ergebnis soll der genaue Umfang der zu erbringenden Leistung (Ingenieurleistungen und Reinigungs- sowie Inspektionsleistungen) beraten und beschlossen werden.

Gebührensituation:
  • Grundgebühr je Wohnung: 100 €/Jahr
  • Zusatzgebühr für Schmutzwasser je m³: 1,57 €
  • Zusatzgebühr für Regenwasser je m² (Parkplatzfläche): 0,30 €
  • Stand der Sonderrücklage Abwasser zum 01.012011: 14.490 €


Ergänzend zu diesem Sachverhalt erläutert Herr Andresen zunächst die Veranlassung zur Beratung und resümiert den bisherigen Werdegang des Projektes. Stichpunktartig seien die Erläuterungen notiert:
  1. Veranlassung:
  • Das Kanalsystem in der Gemeinde Thumby (ausschließlich das Wochenendhausgebiet „In den Tannen“ stammt aus 1973 - 1975
    • Die letzte Reinigung der Kanäle liegt sicherlich einige Jahre zurück und steht sowieso an.
    • Die SÜVO 2007 und die Novelle ab Februar 2012 verlangen die Aufstellung eines Katasters.
    • Das Land SH hat die Errichtung des Systems seinerzeit erheblich bezuschusst. Daher ist es legitim, dass das Land nunmehr von der Gemeinde über die SÜVO eine Kontrolle des Zustands einfordert. Es soll einen vorausschauenden und ökonomisch planvollen Betrieb des Systems gewährleisten.
    • Auf Amtsebene wurde ein Konzept für die Aufstellung des Katasters erarbeitet.
  • Historie:
    • Erste Beratung in der Bau-Wege-Finanzausschusssitzung am 23.03.2009, Beratung über die Finanzierung mit Verweis an Finanzausschuss
    • GV am 02.04.2009 fasst allumfassenden, positiven Beschluss
  • Zahlen zu den Gebühren:
    • Grundgebühr:             100 €/Jahr pro qn 2,5-Zähler
    • Verbrauchsgebühr:            1,57 €/m³
    • Abschreibungsrücklage SW Stand 01.01.2011: 14.000 €
    • Das Thema „Dichtheitskontrolle privater Grundstücksentwässerungsanlagen DIN 1986 T30“ wurde in SH entspannt, ein Handeln ist erst bis 2025 vorgeschrieben. Daher brauchen die Untersuchungen im privaten und öffentlichen Bereich nicht gemeinsam organisiert zu werden.
    • Ausschreibung der Ing.-Dienstleistung als VOL-Vertrag über eine beschränkte Ausschreibung mit vorangegangenem öffentlichen Teilnahmewettbewerb im Herbst 2010. Ergebnis für Thumby: Büro AquaTec aus Sterup, Ansprechpartner Herr Hohmann.
    • Die Kostenschätzung für die Ing.-Leistungen von Herrn Andresen aus 2009 schloss excl. der Vermögensbewertung und hydraulischen Prüfung mit rund 10.000 € brutto.
  • Als Anlage zur Vorlage war die Zusammenfassung der Leistungsbeschreibung der Ingenieursdienstleistungen beigefügt (Seite 26 des LVs).

    Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Andresen stellt Herr Hohmann sich und sein Ingenieurbüro vor. Anschließend erklärt er die technische Funktion von Geoinformationssystemen sowie deren Aufbau. Er geht auf die Inspektionstechniken ein.

    Er gelangt zu einem Kostenrahmen von knapp 5.700 € für die Ing.-Leistungen und rund
    4.700 € für die Reinigung und Inspektion der Hauptkanäle sowie für die Inspektion der SW-Grundstücksanschlussleitungen. Damit ergeben sich seiner Auffassung nach Gesamtkosten von knapp über 10.000 €. Diese Kosten werden über den Gebührenhaushalt durch die Sonderrücklage Abwasser finanziert. Ob einhergehend damit eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, muss gesondert beraten werden. (Eine Rücklage für Reparaturen an der Kläranlage sollte erhalten bleiben). Um die Grundstückseigentümer vor der Vermessung der Grundstücksanschlussschächte in das Thema einzuweihen und das Betreten des Grundstücks durch den Vermessungstrupp anzukündigen, werden durch den Klärwärter ca. 14 Tage vorher Info-Flyer vor Ort verteilt. Darin werden die Grundstücksbesitzer auch aufgefordert, möglicherweise überdeckte Schächte freizulegen.

    Unabhängig vom Kanalnetz „In den Tannen“ regt Herr Andresen an, dass auch die Straßenentwässerungseinrichtungen in Thumby dargestellt werden. Im Zuge der Vorbereitungen der Radwegebaumaßnahmen in Thumby wurde der vorhandene Betonkanal gereinigt und inspiziert. Die Dokumentation dieser Untersuchung konnte sich allerdings nur auf reliktartig vorhandene, handschriftliche Skizzen beziehen, so dass eine eindeutige Zuordnung in Zukunft schwierig fallen wird. Daher wäre eine Einmessung der Kanäle anzuraten, um so dauerhaft eine nachvollziehbare Dokumentation der Leitungslagen zu erhalten.
    Aus Reihen der Gemeindevertreter wird angeregt, bei dieser Gelegenheit auch gleich die Straßenentwässerungseinrichtungen in Sieseby mit einzumessen und darzustellen.
    Die Kosten für diese Leistungen müssen aus dem laufenden Gemeindehaushalt (Wegeunterhaltung) bestritten werden.

    Herr Hohmann berichtet über die schon durchgeführte Vermessung der Straße „In den Tannen“. Hier müssen noch die Hauskontrollschächte eingemessen werden. Hierzu sollten die Grundstückseigentümer im Vorwege informiert werden. Herr Andresen teilt hierzu mit, dass dies schon organisiert ist. Herr Hohmann geht auf die Problematik von Fehlanschlüssen bei einer kleinen Anlage, wie die in Sieseby ein. Auf Nachfrage von Herrn Steinort wird mitgeteilt, dass die Verfilmung bis zum Hausanschlussschacht erfolgt. Die künftigen Überprüfungsintervalle werden bei Regenwasserleitungen 20 Jahre und bei Schmutzwasserleitungen 10 Jahre betragen. Die noch ausstehende Reinigung der Kanäle und deren Verfilmung wird aufgrund der geringen Netzgröße nicht ausgeschrieben, sondern erfolgt durch eine durchzuführende Preisanfrage. Nach der Verfilmung erhält die Gemeinde einen Plan und den Sanierungsaufwand mit einer Schadensklassifizierung, in welcher Form und Zeitspanne saniert werden muss.


    Beschluss:

    Es wird beschlossen, die bereits im Februar 2009 beschlossene Erstellung des Kanalkatasters mit folgenden technischen Details in die Tat umzusetzen:

    Zwecks Vermessung der Kanalleitungen, wird die Spülung und Verfilmung der Regenwasserleitungen in Thumby und Sieseby sowie des Kanalsystems im Wochenendhausgebiet „In den Tannen“ durchgeführt. Die Auftragsvergabe soll aufgrund der geringen Netzgröße in Form einer Preisanfrage erfolgen. 


    Ja-Stimmen :5
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

    Bürgermeister Siebke berichtet zu folgenden Punkten:

    -Verzögerung bei der Deckenerneuerung im Rahmen des Radwegebaus Thumby - Sensby,
    Durchführung bis zum Erntebeginn
    - Beginn der Renaturierung der Siesbek im unteren Bereich von der Straße zur Schlei in 2-3
    Wochen
    - Ifex-Gerät der Freiwilligen Feuerwehr wurde für 1.200 € verkauft
    - Kaufanfrage der Gemeinde Holzdorf für die Solar-Straßenlaterne vom Buswendeplatz
    - E.ON Hanse Station Großlück wird farblich gestaltet
    - Verrohrung bei Helle fertiggestellt, Asphaltierung folgt
    - Badeleiter wurde in der Montage, aufgrund der Probleme beim Herausholen, geändert. Die
    Kosten belaufen sich auf 1.500 €.
    - Münzautomat im WC-Gebäude war über Ostern und Pfingsten defekt, daher erfolgt nun ein
    Austausch
    - Aus dem Schulausschussbericht ist zu berichten, dass die Nachmittagsbetreuung neu
    organisiert werden muss, da die Kindergartenkinder und Schulkinder aufgrund einer Vorgabe
    des Kreises nicht gemeinsam betreut werden dürfen
    - Es ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Schulbauernhof Helle und der Schule geplant

    Herr Steinort berichtet als Bauausschussvorsitzender über die positiv erfolgte Aufgabenübertragung auf den neuen Gemeindearbeiter. Herr Ohlsen arbeit sich zwischenzeitlich gut in die Aufgaben ein.    


    zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

    Es wird nachgefragt, wann die Banketten- und Straßenflickarbeiten in Bredemaas durchgeführt werden. Herr Siebke teilt mit, dass die Banketten mit Asphaltschreddergut hergerichtet werden sollen. Falls dort Straßenflickarbeiten notwendig sind, werden diese im Rahmen der Asphaltflickarbeiten im Amtsgebiet durchgeführt.


    zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

    Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


    Ja-Stimmen :5
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 7. Beteiligungsangebot der Schleswig-Holstein Netz AG
    Beschlussvorlage - 7/2011

    Die Schleswig-Holstein Netz AG hat die Frist für den Erwerb Ihrer Aktien im Jahre 2011 bis zum 30.06.2011 verlängert. Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
    Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Erst dann, nach Ablauf der fünfjährigen Bindungsfrist, können die Aktien zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. Von dieser Summe sind noch 15,0 % Kapitalertragssteuer und 0,83 % Solidaritätszuschlag zu zahlen. Somit verbleibt eine Dividende von 177,97 €, welches einer Verzinsung von 4,31 % entspricht. Eine Gemeinde muss aber Aktien zu einem Mindestwert von 50.000,- € erwerben. Somit wären 13 Aktien zu einem Wert von 53.589,77 € zu kaufen.
    Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 26 Aktien erwerben. Dies würde einer Summe von 107.179,54 € entsprechen.


    Herr Bürgermeister Siebke verweist hierzu auf die Vorlage und das erneute Angebot der Schleswig-Holstein Netz AG und der garantierten Dividende bis 2016. Herr Steinort erinnert an den ursprünglichen Beschluss der Gemeindevertretung, keine Aktien zu erwerben. Aufgrund der garantierten Dividende wäre es vielleicht sinnvoll, darüber noch mal zu diskutieren. Herr Rahlmeier und Herr Braun befürworten, an dem bisherigen Beschluss festzuhalten. Herr Siebke schlägt vor, da heute mehrere Gemeindevertreten/innen entschuldigt sind, diese Angelegenheit erneut im Finanzausschuss zu beraten.


    Beschluss:

    Es wird beschlossen, keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu kaufen.


    Ja-Stimmen :5
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 8. Mögliche Dorfverschönerungsmaßnahmen im Ortsteil Sieseby

    Zu diesem Tagesordnungspunkt bittet Herr Steinort um eine kurze Sachstandsmitteilung zu der geplanten Anpflanzung an der Dorfstraße von Verrohrung der Siesbek bis zur Straße „Am Walnussbaum“, die im Rahmen der Renaturierung der Siesbek erfolgen sollte. Herr Siebke informiert die Anwesenden darüber, dass es sich um eine Maßnahme des Wasser- und Bodenverbandes handelt. Hinsichtlich einer möglichen Begrünung im oberen Bereich der Siesbek von der Straße aus, sollten zunächst die Arbeiten im unteren Bereich abgewartet werden, teilte der Verbandsvorsteher dem Bürgermeister mit. darüber hinaus besteht dann noch die Möglichkeit, weitere Pflanzungen durchzuführen. Der Gemeinde wurde bis jetzt noch kein Plan über das Vorhaben vorgelegt. Herr Steinort verweist auf die eingeplanten Mittel im Haushalt für die Dorfverschönerung, die zur Zeit nicht genutzt werden können. Die Entwicklung der Maßnahme an der Siesbek muss daher erstmal abgewartet werden. 


    zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
    Beschlussvorlage - 5/2011

    Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Thumby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
    1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
    2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
    3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
    4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

    Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
    Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

    Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2010.


    Herr Rahlmeier trägt die erfolgte Prüfung der Jahresrechnung 2010 vor. Diese ergab keine Beanstandungen, daher kann der Jahresrechnung 2010 und der Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt werden.


    Beschluss:

    Die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Thumby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2010 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.



    Ja-Stimmen :5
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    II. Nichtöffentlicher Teil

    III. Öffentlicher Teil

    zu TOP 12. Anfragen und Bekanntgaben

    Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



    Joachim Siebke  Christoph Stöcks 
    Bürgermeister  Protokollführer