N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 03.12.2014.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Schliekrog", Sieseby
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  19.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen
Gemeindevertreterin Britta Braun
Gemeindevertreter Siegfried Braun
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge
Gemeindevertreter Carsten Siebke
Gemeindevertreter Thimo Siebke
2. stellv. Bürgermeister Peter Steinort
Gemeindevertreter Karl-Heinz Stöcken
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Ausschussvorsitzende Annkatrin Rogge

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde
  Beschlussvorlage - 10/2014
7. Zuschuss Schulobstprogramm
  Beschlussvorlage - 19/2014
8. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 17/2014
9. Zuschussantrag der Kirchengemeinde Sieseby zur Sanierung der Kirche
10. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 15/2014
11. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 16/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt. Durch die Bürgermeisterin wird beantragt, die Tagesordnungspunkte 12 und 13 nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.



zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
Frau Bürgermeisterin von Bargen berichtet über folgende Punkte:

-aus dem Amtsausschuss
- Prüfung des Amtes durch das Gemeindeprüfungsamt
- Sachstand Breitbandversorgung
- Spende der Stadtwerke Schleswig an die Jugendfeuerwehr
- Bürgerbegehren zur Windenergie
- Info-Veranstaltung zum schlechten Zustand des Ostseeküstenwanderweges
- Änderungen im Finanzausgleichsgesetz bedeuten weniger Geld für die Gemeinde

- Schulausschuss
- z. Zt. 87 Kinder auf der Schule
- z. Zt. 32 Kinder in der Nachschulbetreuung
- es ist eine Ferienbetreuung über jeweils die Hälfte der einzelnen Ferien geplant,
mit Ausnahme der Weihnachtsferien

- Unterbringung der Asylbewerber, die dem Amt zugewiesen wurden sind, sowie deren
Betreuung


Frau Rogge berichtet aus dem Sozialausschuss:

- Planung Aktivitäten 2015
- Beratung Zuschussanträge Via Mädchen- u. Frauenbetreuung und Frauenhaus
- Allgemeine Zuwendungen an verschiedene Institutionen

Herr Steinort informiert aus dem Bauausschuss:

- Ochsenhagener Weg ausgenessert
- Knickarbeiten durchgeführt
- Schleiweg ausgebessert
- grundsätzlich alle maßnahmen abgearbeitet

Herr Dr. Rogge teilt mit, dass alle TOP aus der letzten Finanzausschusssitzung Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Dr. Poser möchte wissen, ob die Gemeinde mit der Gemeinde Holzdorf wegen der Planung der Windenergieanlagen im Kontakt steht. Frau von Bargen informiert, dass die Gemeinden hierzu nicht im offizielen Austausch stehen. Zu dem Projekt hat die Gemeinde schon ein offizielles Statemann abgegeben. Herr Stöcks erläutert kurz die Beteiligung der Gemeinde Thumby bei dem Bauleitverfahren für die Windenergieanlagen.

Herr Dr. Poser weist auf die abgesackte Regenrinne in Sachsenburger Weg hin. Hierzu soll eine Information an das Bauamt erfolgen.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde
Beschlussvorlage - 10/2014
Der Verein "Frauen helfen Frauen e. V." betreibt seit 1979 die Beratungsstelle "Via" in Eckernförde. Via ist eine Frauenfachberatungsstelle, die sich auf Beratung bei häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch spezialisiert hat, aber auch bei Trennung und Scheidung und weiteren Krisensituationen berät.

Wie jedes Jahr ist Via wieder mit den betroffenen Städten Eckernförde und Rendsburg sowie dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in Verhandlung getreten, um die Finanzierung zu sichern und auch dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. In diesen Gesprächen ist die Idee entstanden, auch die Ämter mit einzubeziehen, aus deren Gebieten die Frauen kommen, die Beratung suchen.

Beschluss:
Die Gemeinde Thumby bezuschusst den Verein Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e.V. Eckernförde im Jahr 2015 mit einem Beitrag von 200 €.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Zuschuss Schulobstprogramm
Beschlussvorlage - 19/2014
Der Förderverein der Schule Mittelschwansen ermöglicht den Schülern derzeit eine tägliche Portion Obst (z. Zt. Äpfel/Bananen).
Dem Förderverein entstehen Kosten von ca. 100 € je Monat. Die Kassenlage des Förderverins ermöglicht es derzeit das Projekt fortzusetzen.
Für die Zukunft kann dieses aber nicht mit Bestimmtheit gesagt werden.

Über einen Zuschuss der Gemeinde würde sich der Förderverein freuen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Förderverein der Schule Mittelschwansen für das Schulobstprojekt keinen Zuschuss zu gewähren. Dem Antragsteller wird anheim gestellt, bei einem notwendigen finanziellen Bedarf einen erneuten Antrag zu stellen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 17/2014
Um im kommenden Jahr auch weiterhin das Angebot für Frauen und Mädchen aufrechterhalten zu können, bittet Frauenzimmer e. V aus Kappeln um finanzielle Unterstützung.

Für 2014 beträgt der Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein 12.900 €. Der Zuschuss des Kreises Schleswig-Flensburg beträgt 7.154 € und der Stadt Kappeln 7.150 €.

Im Jahre 2013 gab es 731 Beratungskontakte. Die zu beratenden Personen kamen zu 50 % aus Kappeln und dem Amt Kappeln-Land, zu 25 % aus dem Amt Süderbrarup und zu 25 % aus dem Amt Geltinger Bucht und Schwansen.

Frauenzimmer e. V. ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle. 2013 hat Frauenzimmer e. V. die kundenorientierte Qualitätstestierung für soziale Dienstleister erhalten.

Beschluss:
Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V., Kappeln einmalig 2015 einen Zuschuss in Höhe von 100 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zuschussantrag der Kirchengemeinde Sieseby zur Sanierung der Kirche
Herr Dr. Rogge verweist hierzu auf die Diskussion im Finanzausschuss und stellt den Antrag, der Kirche einen Zuschuss von 5.000,- € zu zahlen. Besteht zu einem späteren Zeitpunkt noch ein Zuschussbedarf, ist für eine eventuelle weitere Bezuschussung ein erneuter Antrag zu stellen. Frau Pastorin Erichsen erläutert kurz, dass sich die Kirche für die Planung der Sanierungsarbeiten in der Findungsphase befindet.

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Kirche einen Zuschuss von 5.000,- € zu zahlen. Besteht zu einem späteren Zeitpunkt noch ein Zuschussbedarf, ist für eine eventuelle weitere Bezuschussung ein erneuter Antrag zu stellen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorlage - 15/2014
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 16/2014
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      492.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      492.000,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      13.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      13.900,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      3,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben
Frau Bürgermeisterin von Bargen informiert über die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse.

Des Weiteren informiert sie über:

- Verabschiedung der Chorleiterin Frau Assmussen am 3. Adventsonntag
- Urlaubsbedingte Abwesenheit der Bürgermeisterin
- Einnahmen WC-Gebäude und Verkaufserlöse Chroniken
- Pilotprojekt "Katzenelend in Schleswig-Holstein"
- Beschilderung der Wege und Straßen in der nächsten Wegebegehung


Ulrike von Bargen  Christoph Stöcks 
Bürgermeisterin  Protokollführer