Sitzungsort: | in der Gaststätte "Schliekrog", Sieseby |
Beginn der Sitzung: | 18.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen |
Gemeindevertreterin Britta Braun |
Gemeindevertreter Siegfried Braun |
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge |
Gemeindevertreter Carsten Siebke |
Gemeindevertreter Thimo Siebke |
2. stellv. Bürgermeister Peter Steinort |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Stöcken |
Gemeindevertreter Joachim Wendt |
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks |
Ausschussvorsitzende Annkatrin Rogge |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 |
Beschlussvorlage - 10/2016 | |
7. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 |
Beschlussvorlage - 11/2016 | |
8. | Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz |
Beschlussvorlage - 9/2016 | |
9. | Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind" |
Beschlussvorlage - 13/2016 | |
10. | Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" –Grundsatzbeschluss |
Beschlussvorlage - 12/2016 | |
11. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2016 |
Beschlussvorlage - 14/2016 | |
12. | Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln |
Beschlussvorlage - 16/2016 | |
13. | Erlass Haushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 15/2016 |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 3. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
Frau Bürgermeisterin von Bargen berichtet zu folgenden Punkten: - Die Amtsumlage beträgt 2017 17,5 % - Kläranlage Revkuhl wird modernisiert - Auftragsvergabe zur Breitbandversorgung durch den Breitbandzweckverband an die Stadtwerke Schleswig - Kostenanteil 2017 Gemeinde Thumby Grundschule Mittelschwansen 13.478,- € - Wasserpreis wurde vom Wasserbeschaffungsverband leicht erhöht - Besucherzahl des Bürgerbüros - Zahl der Asylbewerber im März 2016 224 Personen, Amt hätte zu dem Zeitpunkt 289 Peronen aufnehmen können - Land fördert auch weiterhin die Sprachkurse für die Asylbewerber - Aufgrund einer Änderung der Amtsordnung wird sich die Stimmenzahl der einzelnen Gemeinden im Amtsausschuss ändern Des weiteren verweist Frau von Bargen auf folgende Veranstaltungen im Rahmen der 750-Jahr-Feier: 11.06. - Festgottesdienst mit Bischoff Ulrich 01.08. - Konzert in Siesebyer Kirche im Rahmen des S.-H- Musikfestival 02.09. - Festabend 03.09. - Bunter Tag mit Programm für Kinder und Erwachsenen, Dieser wird von Frau Rogge mit einen einzelnen Punkten erläutert Herr Steinort berichtet als Bauausschussvorsitzender über gute Gespräche mit den Anliegern des Weges nach Helle, um gemeinsam eine gute Lösung für dessen Unterhaltung zu finden.
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zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 6. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 |
Beschlussvorlage - 10/2016 Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind. Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl 17.-/- 24. September 2017.
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Beschluss: Für die Bundestagsswahl am 17.-/- 24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Feuerwehrgerätehaus Sieseby Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Bundestagsswahl am 17.-/- 24. September 2017 vorgeschlagen: Wahlvorsteher: Dr. Helmut Rogge stellv. Wahlvorsteher: Joachim Wendt Schriftführer: Uli Erichsen stellv. Schriftführer: Peter Steinort Beisitzer: Ulrike von Bargen Beisitzer/in: Timo Siebke Beisitzer/in: Carsten Siebke Beisitzer/in: Annkathrin Rogge Beisitzer/in: Karl-Heinz Stöcken Beisitzer/in: Siegfried Braun Reserve: Britta Braun |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 |
Beschlussvorlage - 11/2016 Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 07. Mai 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind. Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017.
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Beschluss: Für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Feuerwehrgerätehaus Sieseby Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 07. Mai 2017 vorgeschlagen: Wahlvorsteher: Hilmar-Lutz Poser stellv. Wahlvorsteher: Dr. Helmut Rogge Schriftführer: Uli Erichsen stellv. Schriftführer: Ulrike von Bargen Beisitzer: Ralf Leckband Beisitzer/in: Sven Büchmann Beisitzer/in: Susanne Blunck Beisitzer/in: Annkatrin Rogge Beisitzer/in: Uwe Marten Beisitzer/in: Dr. Franziska Pabst Reserve: Rolf und Annegret Kühl
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz |
Beschlussvorlage - 9/2016 Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig. Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung. In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministerium für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. |
Beschluss: Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind" |
Beschlussvorlage - 13/2016 Die Landesregierung wird den Entwurf für den Teilregionalplan "Wind" am 06.12.2016 beschließen und sodann unverzüglich bekannt geben. Eine offizielle Verfahrensbeteiligung wird von Januar bis April erwartet. Die Landesplanung hat die entsprechenden Entwürfe zwischenzeitlich erstellt. Neu soll sein, dass die stärksten Flächenerhöhungen in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattfinden sollen, wovon vermutlich auch das Amtsgebiet Schlei-Ostsee betroffen sein wird. Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden, (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung) die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.
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Frau von Bargen informiert über die am 06.12.2016 veröffentlichete Karte zur Ausweisung von Windvorrangflächen und verweist hierzu auf die 2014 abgegeben Stellungnahme im Bauleitplanverfahren "Windpark Rieseby". In dieser hat sich die Gemeinde kritisch mit dem Thema auseinandergesetzt. Frau von Bargen schlägt vor, von dem Beschlusstext der Vorlage lediglich den 1. Punkt zu übernehmen und des Weiteren auf den Inhalt der schon abgegebenen Stellungnahme verweisen. Herr Wendt sieht nicht die Notwendigkeit, eine neue Stellungnahme abzugegeben. Er schlägt vor, keine neue Stellungnahme oder Tendenz abzugeben, sondern darauf hinzuweisen, dass die Stellungnahme von 2014 weiterhin Bestand hat. Da der Antrag von Frau von Bargen der weitergehendere ist, wird über diesen zuerst abgestimmt. Der Antrag wird mit 7 Nein-Stimmen, einer Ja-Stimme, bei einer Enthaltung, abgelehnt.
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Beschluss: Die Gemeindevertretung Thumby faßt folgenden Beschluss: Im Hinblick auf die Vorbereitung einer Stellungnahme zum "Regionalplan Wind" wird keine neue Stellungnahme abgegeben bzw. eine Tendenz ausgesprochen. Die Gemeindevertretung verweist hierzu ihrer Stellungnahme vom 10.04.2014 im Rahmen der Beteiligung im Bauleitplanverfahren "Windpark Rieseby". Diese lautet wie folgt: Die Thumbyer Gemeindevertretung ist grundsätzlich für den Ausstieg aus der Atomstromversorgung und für die Nutzung der alternativen Energien. Hier in Schwansen sind die Alternativen: Strom aus Sonne, Strom aus Wind. Besonders Strom aus Wind beeinträchtigt die Lebensqualität der Menschen in unserem Lebensraum. Windenergie muß und kann in großem Maße in Schleswig-Holstein erzeugt werden. Die Landschaft Schwansen als Standort mit seiner für Fremdenverkehr besonders reizvollen Landschaft, mit den besonderen Biotopen sollte erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die vorhandenen Standorte ausgelastet, Strom gespreichert und durch Repower eine Leistungserhöhung nicht mehr zugelassen werden kann. Wünschenswert wäre es, wenn Abnahmemöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland gegeben sind und nicht die Stromabnahme durch das Ausland vom deutschen Verbraucher subventioniert werden muß oder wegen fehlender Leitungsnetze eine Abnahme nicht möglich ist, wie es sich leider auch mittelfristig in Zukunft darstellen wird. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Werden diese Punkte im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt und weiterer Strombedarf besteht, wird sich die Thumbyer Gemeindevertretung der Energieerzeugung durch Wind an geeigneten Standorten in Schwansen nicht entgegenstellen."
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" –Grundsatzbeschluss |
Beschlussvorlage - 12/2016 Regionale Erweiterungsflächen für vorhandene Gewerbebetriebe beziehungsweise Entwicklungsflächen für neue Betriebe wurden bisher im Gewerbegebiet Sandbek in Kappeln vorgehalten. Durch eine in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigende Nachfrage nach Gewerbeflächen sind so gut wie alle Flächen verkauft. Ab 2017 kann der regionale Bedarf nach Gewerbeflächen nicht mehr gedeckt werden. Deshalb streben die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftskraft und den eigenen Standortfaktor durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen zu stärken. Hierfür soll ein Zweckverband gegründet werden. Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der beteiligten Kommunen wurden im Rahmen von Informationsveranstaltungen über das geplante interkommunale Gewerbegebiet informiert. Das Gewerbegebiet soll in 2 Bauabschnetten erschlossen werden. Die Schätzkosten des ersten Bauabschnettes belaufen sich auf 5.249.096,29 €. Für das Projekt wurden Fördermittel in Aussicht gestellt. Neben den Fördermitteln wird das Projekt kreditfinanziert, Zinslasten und Tilgungsratn sollen durch die erwarteten Grundstücksverkäufe bedient werden. Die Fördermittel sind mit der Auflage verbunden, dass 10% der förderfähigen Kosten nicht durch Grundstücksverkäufe refinanziert werden dürfen. Diese 10% sollen von den Mitgliedsgemeinden (241.211,22 € für den ersten Bauabschnitt) als Stammeinlage erbracht werden. Der Anteil jeder Mitgliedsgemeinde berechnet sich nach einer in der Verbandssatzung festgelegten prozentualen Quote. Dieser Quotenschlüssel wurde im Rahmen der Vorplanung durch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der beteiligten Kommunen festgelegt. Die Gemeinde Thumby soll einen Anteil an der Stammeinlage in Höhe von 5%, dies entspricht 12.060,56 € für den ersten Bauabschnitt, tragen. Rechtlich ist es erfordelich, dass die Beschlüsse in zwei Stufen gefasst werden. Im Rahmen dieses Beschlusses soll die verbindliche Bereitschaft erklärt werden, Mitglied des noch zu gründenden Zweckverbandes zu werden. Zusätzlich sollen die Mittel für den ersten Bauabschnitt zur Verfügung gestellt werden. Die Entwürfe des für die Verbandsgründung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vertrages sowie der Verbandssatzung sind als Anlage beigefügt, aber noch nicht Bestandteil des Beschlusses. Erst wenn sämtliche Mitgliedsgemeinden ihre Bereitschaft, Mitglied im Zweckverband zu werden, erklärt haben, werden in einem zweiten Schritt (und mit gesonderten Beschlussvorlagen) Vertrag und Satzung abschließend beschlossen.
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Herr Steinort befürwortet den Beitritt zum Zweckverband, weil dadurch eine Investition in die Region und für die „örtliche“ Wirtschaft getätigt wird. Herr Braun äußert Bedenken gegenüber einem Beitritt zum Zweckverband.
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Beschluss: Die Gemeinde Thumby beschließt, Mitglied im noch zu gründenden Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" zu werden. Gegen den Anteil der Gemeinde Thumby an der zu erbringenden Stammeinlage gemäß dem als Anlage beigefügten Verteilungsschlüssel bestehen keine Bedenken. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 12.060,56 € werdem im Haushalt 2017 zur Verfügung gestellt. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2016 |
Beschlussvorlage - 14/2016 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2016 und ein Nachtragshaushaltsplan 2016 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. |
Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden beschlossen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln |
Beschlussvorlage - 16/2016 Der Verein "Frauenzimmer e.V" in Kappeln ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle nach § 201 des Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein (Gewaltschutzgesetz) und bittet um finanzielle Unterstützung, um das Angebot für Frauen und Mädchen (auch aus dem Bereich Schwansen) aufrechterhalten zu können. Der Antrag auf Zuschuss ist beigefügt. |
Beschluss: Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V., Kappeln einen Zuschuss in Höhe von 200 € zu gewähren. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Erlass Haushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 15/2016 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Herr Steinort teilt für die CDU-Fraktion mit, dass diese beantragt, die Steuerhebesätze zu kürzen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sollen auf 200 % und der für die Gewerbesteuer auf 250 % gesenkt werden. Dadurch hätte die Gemeinde Mindereinnahmen von ca. 29.000,- €. Herr Dr. Rogge befürwortet eine Absenkung der Hebesätze, welches ebenfalls auch von der SPD-Fraktion unterstützt wird. Des Weiteren herrscht darüber Einigkeit, dass die Kappelner Tafel in 2017 mit einem einmaligen Betrag von 200,- € unterstützt werden soll.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 504.500,00 EUR in der Ausgabe auf 504.500,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 204.000,00 EUR in der Ausgabe auf 204.000,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,0 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 200 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 200 % 2. Gewerbesteuer 250 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Ulrike von Bargen | Christoph Stöcks |
Bürgermeisterin | Protokollführer |