N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 14.12.2016.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Schliekrog", Sieseby
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen
Gemeindevertreterin Britta Braun
Gemeindevertreter Siegfried Braun
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge
Gemeindevertreter Carsten Siebke
Gemeindevertreter Thimo Siebke
2. stellv. Bürgermeister Peter Steinort
Gemeindevertreter Karl-Heinz Stöcken
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Ausschussvorsitzende Annkatrin Rogge

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017
  Beschlussvorlage - 10/2016
7. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017
  Beschlussvorlage - 11/2016
8. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 9/2016
9. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
  Beschlussvorlage - 13/2016
10. Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" –Grundsatzbeschluss
  Beschlussvorlage - 12/2016
11. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2016
  Beschlussvorlage - 14/2016
12. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 16/2016
13. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 15/2016

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
Frau Bürgermeisterin von Bargen berichtet zu folgenden Punkten:

- Die Amtsumlage beträgt 2017 17,5 %
- Kläranlage Revkuhl wird modernisiert
- Auftragsvergabe zur Breitbandversorgung durch den Breitbandzweckverband an die
Stadtwerke Schleswig
- Kostenanteil 2017 Gemeinde Thumby Grundschule Mittelschwansen 13.478,- €
- Wasserpreis wurde vom Wasserbeschaffungsverband leicht erhöht
- Besucherzahl des Bürgerbüros
- Zahl der Asylbewerber im März 2016 224 Personen, Amt hätte zu dem Zeitpunkt 289
Peronen aufnehmen können
- Land fördert auch weiterhin die Sprachkurse für die Asylbewerber
- Aufgrund einer Änderung der Amtsordnung wird sich die Stimmenzahl der einzelnen
Gemeinden im Amtsausschuss ändern

Des weiteren verweist Frau von Bargen auf folgende Veranstaltungen im Rahmen der 750-Jahr-Feier:

11.06. - Festgottesdienst mit Bischoff Ulrich
01.08. - Konzert in Siesebyer Kirche im Rahmen des S.-H- Musikfestival
02.09. - Festabend
03.09. - Bunter Tag mit Programm für Kinder und Erwachsenen,
Dieser wird von Frau Rogge mit einen einzelnen Punkten erläutert

Herr Steinort berichtet als Bauausschussvorsitzender über gute Gespräche mit den Anliegern des Weges nach Helle, um gemeinsam eine gute Lösung für dessen Unterhaltung zu finden.             

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017
Beschlussvorlage - 10/2016
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl 17.-/- 24. September 2017. 

Beschluss:
Für die Bundestagsswahl am 17.-/- 24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Feuerwehrgerätehaus Sieseby

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Bundestagsswahl am 17.-/- 24. September 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Dr. Helmut Rogge

stellv. Wahlvorsteher: Joachim Wendt

Schriftführer:                        Uli Erichsen

stellv. Schriftführer:             Peter Steinort

Beisitzer:                        Ulrike von Bargen

Beisitzer/in:                        Timo Siebke

Beisitzer/in:                        Carsten Siebke            

Beisitzer/in:                        Annkathrin Rogge

Beisitzer/in:                        Karl-Heinz Stöcken

Beisitzer/in:                        Siegfried Braun

                                         
Reserve:             Britta Braun
 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017
Beschlussvorlage - 11/2016
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 07. Mai 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017. 

Beschluss:
Für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Feuerwehrgerätehaus Sieseby


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 07. Mai 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:                         Hilmar-Lutz Poser

stellv. Wahlvorsteher:                         Dr. Helmut Rogge

Schriftführer:                        Uli Erichsen

stellv. Schriftführer:                         Ulrike von Bargen

Beisitzer:                                    Ralf Leckband

Beisitzer/in:                        Sven Büchmann

Beisitzer/in:                        Susanne Blunck

Beisitzer/in:                        Annkatrin Rogge

Beisitzer/in:                        Uwe Marten

Beisitzer/in:                        Dr. Franziska Pabst

                                         
Reserve:                         Rolf und Annegret Kühl 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 9/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministerium für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
 

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.
    

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
Beschlussvorlage - 13/2016
Die Landesregierung wird den Entwurf für den Teilregionalplan "Wind" am 06.12.2016 beschließen und sodann unverzüglich bekannt geben. Eine offizielle Verfahrensbeteiligung wird von Januar bis April erwartet. Die Landesplanung hat die entsprechenden Entwürfe zwischenzeitlich erstellt. Neu soll sein, dass die stärksten Flächenerhöhungen in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattfinden sollen, wovon vermutlich auch das Amtsgebiet Schlei-Ostsee betroffen sein wird.

Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden, (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung) die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.

Frau von Bargen informiert über die am 06.12.2016 veröffentlichete Karte zur Ausweisung von Windvorrangflächen und verweist hierzu auf die 2014 abgegeben Stellungnahme im Bauleitplanverfahren "Windpark Rieseby". In dieser hat sich die Gemeinde kritisch mit dem Thema auseinandergesetzt.
Frau von Bargen schlägt vor, von dem Beschlusstext der Vorlage lediglich den 1. Punkt zu übernehmen und des Weiteren auf den Inhalt der schon abgegebenen Stellungnahme verweisen.

Herr Wendt sieht nicht die Notwendigkeit, eine neue Stellungnahme abzugegeben. Er schlägt vor, keine neue Stellungnahme oder Tendenz abzugeben, sondern darauf hinzuweisen, dass die Stellungnahme von 2014 weiterhin Bestand hat.

Da der Antrag von Frau von Bargen der weitergehendere ist, wird über diesen zuerst abgestimmt.

Der Antrag wird mit 7 Nein-Stimmen, einer Ja-Stimme, bei einer Enthaltung, abgelehnt. 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Thumby faßt folgenden Beschluss:
Im Hinblick auf die Vorbereitung einer Stellungnahme zum "Regionalplan Wind" wird keine neue Stellungnahme abgegeben bzw. eine Tendenz ausgesprochen. Die Gemeindevertretung verweist hierzu ihrer Stellungnahme vom 10.04.2014 im Rahmen der Beteiligung im Bauleitplanverfahren "Windpark Rieseby". Diese lautet wie folgt: Die Thumbyer Gemeindevertretung ist grundsätzlich für den Ausstieg aus der Atomstromversorgung und für die Nutzung der alternativen Energien. Hier in Schwansen sind die Alternativen: Strom aus Sonne, Strom aus Wind. Besonders Strom aus Wind beeinträchtigt die Lebensqualität der Menschen in unserem Lebensraum.
Windenergie muß und kann in großem Maße in Schleswig-Holstein erzeugt werden.
Die Landschaft Schwansen als Standort mit seiner für Fremdenverkehr besonders reizvollen Landschaft, mit den besonderen Biotopen sollte erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die vorhandenen Standorte ausgelastet, Strom gespreichert und durch Repower eine Leistungserhöhung nicht mehr zugelassen werden kann.
Wünschenswert wäre es, wenn Abnahmemöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland gegeben sind und nicht die Stromabnahme durch das Ausland vom deutschen Verbraucher subventioniert werden muß oder wegen fehlender Leitungsnetze eine Abnahme nicht möglich ist, wie es sich leider auch mittelfristig in Zukunft darstellen wird. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
Werden diese Punkte im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt und weiterer Strombedarf besteht, wird sich die Thumbyer Gemeindevertretung der Energieerzeugung durch Wind an geeigneten Standorten in Schwansen nicht entgegenstellen." 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" –Grundsatzbeschluss
Beschlussvorlage - 12/2016
Regionale Erweiterungsflächen für vorhandene Gewerbebetriebe beziehungsweise Entwicklungsflächen für neue Betriebe wurden bisher im Gewerbegebiet Sandbek in Kappeln vorgehalten. Durch eine in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigende Nachfrage nach Gewerbeflächen sind so gut wie alle Flächen verkauft. Ab 2017 kann der regionale Bedarf nach Gewerbeflächen nicht mehr gedeckt werden.

Deshalb streben die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftskraft und den eigenen Standortfaktor durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen zu stärken. Hierfür soll ein Zweckverband gegründet werden.

Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der beteiligten Kommunen wurden im Rahmen von Informationsveranstaltungen über das geplante interkommunale Gewerbegebiet informiert.

Das Gewerbegebiet soll in 2 Bauabschnetten erschlossen werden. Die Schätzkosten des ersten Bauabschnettes belaufen sich auf 5.249.096,29 €. Für das Projekt wurden Fördermittel in Aussicht gestellt. Neben den Fördermitteln wird das Projekt kreditfinanziert, Zinslasten und Tilgungsratn sollen durch die erwarteten Grundstücksverkäufe bedient werden. Die Fördermittel sind mit der Auflage verbunden, dass 10% der förderfähigen Kosten nicht durch Grundstücksverkäufe refinanziert werden dürfen. Diese 10% sollen von den Mitgliedsgemeinden (241.211,22 € für den ersten Bauabschnitt) als Stammeinlage erbracht werden.

Der Anteil jeder Mitgliedsgemeinde berechnet sich nach einer in der Verbandssatzung festgelegten prozentualen Quote. Dieser Quotenschlüssel wurde im Rahmen der Vorplanung durch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der beteiligten Kommunen festgelegt.

Die Gemeinde Thumby soll einen Anteil an der Stammeinlage in Höhe von 5%, dies entspricht 12.060,56 € für den ersten Bauabschnitt, tragen.

Rechtlich ist es erfordelich, dass die Beschlüsse in zwei Stufen gefasst werden. Im Rahmen dieses Beschlusses soll die verbindliche Bereitschaft erklärt werden, Mitglied des noch zu gründenden Zweckverbandes zu werden. Zusätzlich sollen die Mittel für den ersten Bauabschnitt zur Verfügung gestellt werden. Die Entwürfe des für die Verbandsgründung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vertrages sowie der Verbandssatzung sind als Anlage beigefügt, aber noch nicht Bestandteil des Beschlusses. Erst wenn sämtliche Mitgliedsgemeinden ihre Bereitschaft, Mitglied im Zweckverband zu werden, erklärt haben, werden in einem zweiten Schritt (und mit gesonderten Beschlussvorlagen) Vertrag und Satzung abschließend beschlossen.

Herr Steinort befürwortet den Beitritt zum Zweckverband, weil dadurch eine Investition in die Region und für die örtliche Wirtschaft getätigt wird. 

Herr Braun äußert Bedenken gegenüber einem Beitritt zum Zweckverband.

Beschluss:

Die Gemeinde Thumby beschließt, Mitglied im noch zu gründenden Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" zu werden. Gegen den Anteil der Gemeinde Thumby an der zu erbringenden Stammeinlage gemäß dem als Anlage beigefügten Verteilungsschlüssel bestehen keine Bedenken. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 12.060,56 € werdem im Haushalt 2017 zur Verfügung gestellt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorlage - 14/2016
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2016 und ein Nachtragshaushaltsplan 2016 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 16/2016
Der Verein "Frauenzimmer e.V" in Kappeln ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle nach § 201 des Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein (Gewaltschutzgesetz) und bittet um finanzielle Unterstützung, um das Angebot für Frauen und Mädchen (auch aus dem Bereich Schwansen) aufrechterhalten zu können.

Der Antrag auf Zuschuss ist beigefügt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V., Kappeln einen Zuschuss in Höhe von 200 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 15/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Herr Steinort teilt für die CDU-Fraktion mit, dass diese beantragt, die Steuerhebesätze zu kürzen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sollen auf 200 % und der für die Gewerbesteuer auf 250 % gesenkt werden. Dadurch hätte die Gemeinde Mindereinnahmen von ca. 29.000,- €.

Herr Dr. Rogge befürwortet eine Absenkung der Hebesätze, welches ebenfalls auch von der SPD-Fraktion unterstützt wird.

Des Weiteren herrscht darüber Einigkeit, dass die Kappelner Tafel in 2017 mit einem einmaligen Betrag von 200,- € unterstützt werden soll.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      504.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      504.500,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      204.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      204.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      3,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          200 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          200 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         250 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ulrike von Bargen  Christoph Stöcks 
Bürgermeisterin  Protokollführer