N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 20.06.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus, Sieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen
Gemeindevertreter Siegfried Braun
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge
Gemeindevertreter Carsten Siebke
Gemeindevertreter Karl-Heinz Stöcken
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Britta Braun (entschuldigt )
Gemeindevertreter Thimo Siebke (entschuldigt )
2. stellv. Bürgermeister Peter Steinort (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Norbert Jordan
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Ausschussvorsitzende Annkatrin Rogge

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein -Sachthema Windenergie
7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Gründung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen
  Beschlussvorlage - 11/2017
8. Verbandssatzung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen"
  Beschlussvorlage - 12/2017
9. Ergebnis der Prüfung des Feuerwehrgerätehauses durch die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse und weitere Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 14/2017
10. Straßenbeetgestaltung in Sieseby
  Beschlussvorlage - 13/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. Über die nicht öffentliche Beratung des TOP 11 hebt sich kein Widerspruch.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
Frau Bürgermeisterin von Bargen berichtet über folgende Angelegenheiten:

- Seepfadfinder bedanken sich für die Gastfreundschaft hinsichtlich ihres Besuchs zu
Pfingsten in Sieseby
- Kappelner Tafel bedankt sich für die Spende zur Anschaffung eines Kühlfahrzeuges
- Amtsausschuss am 08.06.2017 mit vorherigem Gespräch mit dem Landrat
- Hinweis auf die Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretungen an den
Aushangstellen
- Pflanzung eines Apfelbaums im Rahmen der Gmeindeveranstaltung am 11.06.2017

Frau Rogge resümiert die Festlichkeit vom 11.06. zur 750-Jahr-Feier. Des Weiteren verweist sie anl. des Gemeindejubiläums auf die Veranstaltung am 11.08.2017 im Programm des Schleswig-Holstein-Musikfestivals 2017 und auf die Festivitäten am 02. und 03.09.2017. Die ganzen Termine sind jetzt auch auf einer erstellten Homepage zu den Feierlichkeiten nachzulesen. 

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Leckband fragt, an welcher Stelle die Straße von Thumby nach Vogelsang in der Prioritätenliste des Kreises ist. Frau von Bargen teilt mit, dass diese z. Zt. nicht gelistet, lt. Aussage des Bauamtsleiter im Rahmen des Landratsgesprächs am 08.06.2017.

Herr Leckband berichtet, dass die Firma bei der Straße Hümark gute Arbeit geleistet hat. Die Anlieger sind sehr zufrieden. Frau von Bargen fand die Mitwirkung der Anlieger bei dieser Maßnahme vorbildlich. 

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein -Sachthema Windenergie
Bauamtsleiter Jordan informiert die Anwesenden über den Regionalplan zum Sachthema Wind und dessen Verfahrensschritte im formellen Beteiligungsverfahren. Hierbei handelt es sich um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Entscheidung. Herr Jordan verweist hierzu auch auf das Online-Beteiligungsverfahren für jederman. Die abzugebende Stellungnahme wurde für die Gemeindevertretungen in 4 Bereiche aufgeteilt, daher ist auch über 4 Beschlussvorlagen zu entscheiden.

Herr Dr, Rogge stellt den Antrag, das an der Stellungnahme der Gemeindevertretung von 2014 bzw. 2016 weiterhin festgehalten wird, wodurch eine weitere Beratung zu den TOP 6.1 - 6.4 nicht mehr notwendig ist.

Weitere Anträge werden nicht gestellt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass die Gemeindevertretung ihre Stellungnahme vom 10.04.2014 und 14.12.2016 auch im jetzigen Beteiligungsverfahrens zum Regionalplan Sachthema Wind aufrecht erhält und z. Zt. keine weiteren Stellungnahmen abgibt. Diese lautet wie folgt: Die Thumbyer Gemeindevertretung ist grundsätzlich für den Ausstieg aus der Atomstromversorgung und für die Nutzung der alternativen Energien. Hier in Schwansen sind die Alternativen: Strom aus Sonne, Strom aus Wind. Besonders Strom aus Wind beeinträchtigt die Lebensqualität der Menschen in unserem Lebensraum.
Windenergie muß und kann in großem Maße in Schleswig-Holstein erzeugt werden.
Die Landschaft Schwansen als Standort mit seiner für Fremdenverkehr besonders reizvollen Landschaft, mit den besonderen Biotopen sollte erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die vorhandenen Standorte ausgelastet, Strom gespreichert und durch Repower eine Leistungserhöhung nicht mehr zugelassen werden kann.
Wünschenswert wäre es, wenn Abnahmemöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland gegeben sind und nicht die Stromabnahme durch das Ausland vom deutschen Verbraucher subventioniert werden muß oder wegen fehlender Leitungsnetze eine Abnahme nicht möglich ist, wie es sich leider auch mittelfristig in Zukunft darstellen wird. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
Werden diese Punkte im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt und weiterer Strombedarf besteht, wird sich die Thumbyer Gemeindevertretung der Energieerzeugung durch Wind an geeigneten Standorten in Schwansen nicht entgegenstellen."  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Gründung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen
Beschlussvorlage - 11/2017

Regionale Erweiterungsflächen für vorhandene Gewerbebetriebe beziehungsweise Entwicklungsflächen für neue Betriebe wurden bisher im Gewerbegebiet Sandbek in Kappeln vorgehalten. In dem Gewerbegebiet stehen keine freien Flächen mehr zur Verfügung.

Deshalb streben die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftskraft und den eigenen Standortfaktor durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen zu stärken.

Für die Planung, Erschließung und Verwaltung des Gewerbegebietes soll ein Zweckverband gegründet werden.

Alle teilnehmenden Kommunen haben bereits entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst. Im Rahmen dieser Grundsatzbeschlüsse wurde die Bereitschaft erklärt, Mitglied im noch zu gründenden Zweckverband zu werden und erforderliche Mittel für die zu erbringende Stammeinlage in den Haushalten zur Verfügung zu stellen.

Die den Grundsatzbeschlüssen beigefügten Entwürfe des Vertrages und der Verbandssatzung (und somit auch die Höhe der Stammeinlage) wurden nicht mehr verändert.

Für die Gründung des Zweckverbandes ist es erforderlich, dass die Mitgliedsgemeinden den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag beschließen.


Beschluss:
Der anliegende öffentlich-rechtliche Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" wird beschlossen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Verbandssatzung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen"
Beschlussvorlage - 12/2017

Die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark streben eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Für die Planung, Erschließung und Verwaltung des Gewerbegebietes soll ein Zweckverband gegründet werden.

Gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf wurde mit dem Innenministerium des Landes als Genehmigungsbehörde abgestimmt und ist genehmigungsfähig.

Für die Gründung des Zweckverbandes ist es erforderlich, dass die Mitgliedsgemeinden die als Anlage beigefügte Verbandssatzung beschließen.

Beschluss:
Die anliegende Verbandssatzung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" wird beschlossen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Ergebnis der Prüfung des Feuerwehrgerätehauses durch die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse und weitere Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 14/2017

Die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse (HFUK) hat eine Ortsbesichtigung vorgenommen und sicherheitsrelevante Defizite des Feuerwehrgerätehauses festgestellt. Das Ergebnis wird durch die HFUK in einem Protokoll festgehalten werden. Zum Zeitpunkt des Verfassens der Vorlage lag das Protokoll noch nicht vor. Sollte es rechtzeitig vor der Sitzung des Bauausschusses am 20.06.2017 eintreffen, wird es nachgesendet oder andernfalls zur Sitzung als Ergänzung zu dieser Vorlage vorgelegt.

Vorwegnehmend kann aber festgehalten werden, dass die Fahrzeuggarage zu klein ist, dass die Einsatzkleidung in einem abgetrennten Raum verwahrt und das eine Dusche installiert werden muss.

Ob für die Abstellung der Defizite nur ein Anbau oder gar ein Teilabriss der Garage mit anschließendem Neubau und Anbau sinnvoller ist, muss eine Architektenvorplanung ergeben. In jedem Fall muss bei den Grundlagenermittlungen bedacht werden, dass die Lage der Versorgungsleitungen erkundet wird, ggf. über Suchschachtungen. Auch die Lage des Flüssiggastanks muss beachtet werden.

Der Bauausschussvorsitzende hat den Kontakt zu einem Architektenbüro hergestellt.

Gemeindewehrführer Ehrichsen verweist hierzu auf die vorliegende Stellungnahme der HFUK, die 15 Mängelpunkte für das FWGH in Sieseby beinhaltet. Hierbei geht er insbesondere auf die unzureichende Breite der Fahrzeughalle ein. Das Fazit der Stellungnahme ist, dass diese Mängel beseitigt werden müssen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Sieseby vorzunehmen. Erste Planungen sollen im Dialog mit der Gemeinde und der Feuerwehr erstellt und Ergebnisse dann dem Bauausschuss im Herbst 2017 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Straßenbeetgestaltung in Sieseby
Beschlussvorlage - 13/2017
Im Rahmen einer Wegebegehung wurde sich innerhalb der Gemeindevertretung darauf verständigt, die Straßenbeete in der Einmündung Dorfstraße in Sieseby neuzugestalten, da sämtliche Anpflanzungen vom Wild abgefressen wurden. Daher soll ein Gespräch mit einer Fachfirma vor Ort geführt werden. Aufgrund der entstehenden Kosten von ca. 5.500,- € müssen Vergleichsangebote eingeholt werden. Hierzu erhalten die Firmen ein identisches Leistungsverzeichnis.

Beschluss:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben zu verfahren. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereit gestellt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Frau Bürgermeisterin von Bargen informiert die Öffentlichkeit über den im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefaßen Beschluß.


Ulrike von Bargen  Christoph Stöcks 
Bürgermeisterin  Protokollführer