N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 26.10.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus, Sieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen
Gemeindevertreterin Britta Braun
Gemeindevertreter Siegfried Braun
1. stellv. Bürgerm. Helmut Rogge
2. stellv. Bürgermeister Peter Steinort
Gemeindevertreter Karl-Heinz Stöcken
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Carsten Siebke (entschuldigt )
Gemeindevertreter Thimo Siebke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Ausschussvorsitzende Annkatrin Rogge
Gast Matthias Wohlenberg

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Sieseby
  Beschlussvorlage - 20/2017
7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen"
  Beschlussvorlage - 16/2017
8. Sanierung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Damp
  Beschlussvorlage - 17/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

Der Beratung der TOP 9 und 10 im nicht öffentlichen Sitzungsteil wird einstimmig zugestimmt.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
Frau Bürgermeisterin von Bargen berichtet über folgende Punkte:

- Informationsveranstaltung zum Glasfasernetz in Thumby wird Anfang 2018
- Ein Antrag auf die Genehmigung eines Kleinstcampingplatz in der Gemeinde wird z. Zt. von der Verwaltung geprüft
- Es stehen noch 10 Jubiläumsbecher zum Verkauf. Bisheriger Verkaufserlös wurde der Flensburger Hospiz gespendet
- Der Kostenrahmen für die Jubiläumsfeier wird vermutlich eingehalten
- Der Feuerlöschteich Sieseby und die dortige Wiese wurden dem WaBo übereignet
- Eigentümer der Parkplatzfläche "In den Tannen", bis auf eine kleine Teilfläche, die den dortigen Hauseigentümern zugerechnet wir, ist die Gemeinde
- Ein Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung von Thumby nach Sieseby auf 70 km/h wurde vom Kreis abgelehnt

Herr Dr. Rogge teilt mit, dass durch die Verwaltung zur Zeit Angebote zur Erstellung des geplanten F-Plans eingeholt werden.

Herr Steinort informiert darüber, dass ein zu hoch errichteter Zaum auf einem Grundstück an der Schlei zurückgebaut wird. Des Weiteren weist er daraufhin, dass das Geländer in der Kurve am Feuerlöschteich erneuert wird. Der WaBo wird auch Pflegearbeiten am Teich durchführen.

Frau von Bargen verweist auf einen im Sitzungsraum ausgelegten Flyer der Gleichstellungsbeauftragten "Frauen in die Kommunalpolitik"

Folgende Termin werden bekanntgegeben:

Sitzung Finanzausschuss:                                     07.12.2017
Nächste Sitzung Gemeindevertretung:            13.12.2017

Vertretung der Bürgermeisterin durch Herrn Dr. Rogge vom 06. - 18.11.2017

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Es wird auf Schlaglöcher vor dem Fährhaus hingewiesen. Hierzu teilt Frau von Bargen mit, dass diese beseitigt werden sollen, was aber aufgrund der Witterung bisher nicht möglich war.

Für den Bereich am Auslauf der Bienebek in die Schlei, wird vorgeschlagen, dort einen Mülleimer aufzustellen, weil dort viele Hundekodbeutel abgelagert werden.

Auf Nachfrage zum Zustand des Stegs, wird mit geteilt, dass die Situation bekannt ist. Dieser wird langsam marode und hat vielleicht noch eine Lebensdauer von 4 - 5 Jahren. Die Gemeindevertretung wird sich mit diesem Thema befassen.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Sieseby
Beschlussvorlage - 20/2017
In der Sitzung der Gemeindevertretung Thumby vom 20.06.2017 wurde beschlossen, das Architekturbüro Wohlenberg aus Eckernförde mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung einer Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Sieseby zu beauftragen. Die Ergebnisse der Ausarbeitung wurden innerhalb der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.10.2017.durch das Architekturbüro Wohlenberg vorgestellt und erläutert. Grundsätzliches Ziel sollte es sein, das vorplanerische Konzept als Beratungsgrundlage für die Sitzung der Gemeindevertretung zu sehen um anschließend das angedachte Vorhaben konstruktiv voranzutreiben. Es wurde beschlossen, den Entwurf in den gemeindlichen Gremien zu diskutieren und den weiteren Verfahrensweg abzustimmen.
Herr Architekt Wohlenberg stellt die Vorplanung zur Erweiterung des FWGH Sieseby vor. Grundlage für die Planung war der Bericht über die besichtigung des FWGH vom 09.06.2017. In diesem Bericht wird u. a. auf 3 große Mängelpunkte hingewiesen:

1.
Die Fahrzeughalle und das Ausfahrtstor entspricht nicht mehr den vorgegebenen Größen

2.
Getrennte Umkleideräume für Frauen und Männer

3.
Separater Parkplatz für die Feuerwehrleute und eine extra Ausfahrt vom Grundstück für das Feuerwehrfahrzeug

Für die Planung ist die DIN 14092 für FWGH zu beachten. Der Neubau soll sich optisch an das alte Gebäude anpassen. Des Weiteren erläutert Herr Wohlenberg die einzelnen Kostengruppen sowie die Gesamtsumme von 485.000,- €. Die Kostenermittlung erfolgt nach DIN 276. Bei der geschätzten Summe sind Abweichung zwischen 5 - 10 % möglich. Ein Ausbau des Dachgeschosses für zwei Wohnung würde ca. 225.000,- € kosten.

Herr Braun sieht die vorgestellt Variante als sehr harmonisch, die gut zum Ortsbild paßt.

Herr Steinort hält es für notwendig, ein Konzept für ein neues FWGH zu entwickeln, und dabei zu versuchen die Kosten zu komprimieren. Es ist möglich, noch weitere Anregungen über die Gestaltung zu machen. Durch das Büro wurde schon ein guter Vorschlag gemacht.

Frau von Bargen findet es ärgerlich, dass Vorschriften von anderen Behörden entwickelt werden und die Gemeinden, ohne deren Beteiligung an den Vorschriften, diese umsetzen müssen. Dies Umsetzung dieser Vorschriften haben die gemeinden finanziell zu tragen.

Herr Rogge verweist auf die gute meindlichen Rücklage, wodurch eine Erweiterung ohne Kreditaufnahme möglich ist. Aber die Gemeinde muss haushalten, da künftig noch weitere Aufgaben auf die Gemeinde zu kommen, Die Erweiterung sollte aber zukunftsorientiert sein.

Herr Wendt ist aufgrund des Berichts der FUK und den daraus resultierenden Veränderung von diesem Kostenrahmen ausgegangen. Der vorgestellte Entwurf integriert sich gut in das Gemeindebild und berücksichtigt alle geforderten Vorgaben.


Beschluss:

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen"
Beschlussvorlage - 16/2017

Vorbemerkung

In vielen der teilnehmenden Kommunen wurde bereits über den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" beraten.

Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein in seiner Funktion als Genehmigungsbehörde ist es rechtlich erforderlich, den Vertrag in formellen Punkten anzupassen. Die Vertragsanpassung führt leider dazu, dass Beschlüsse, die bereits in den teilnehmenden Kommunen gefasst worden sind, wiederholt werden müssen.

Folgende Änderungen wurden in den Vertrag eingearbeitet:

 
Alt
Neu
§ 1 Abs. 2
Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" (ZGN). Er hat seinen Sitz in Kappeln.
Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" (ZGN). Er hat seinen Sitz in Kappeln. Das Gebiet des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Vertragsparteien.
§ 6 Abs. 1
(…) Er tritt am 01.11.2017 mit vorheriger Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein in Kraft.
(…) Er tritt am 01.03.2018 mit vorheriger Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein in Kraft.
Anlage 1, Seite 1, Rubrum
(…) und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (…)
(…) und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (…)
Anlage 1, Seite 8, § 20 Abs. 1
Die Verbandssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Die Verbandssatzung tritt am (Tag der konstituierenden Sitzung) in Kraft.


Gründung des Zweckverbandes

Regionale Erweiterungsflächen für vorhandene Gewerbebetriebe beziehungsweise Entwicklungsflächen für neue Betriebe wurden bisher im Gewerbegebiet Sandbek in Kappeln vorgehalten. In dem Gewerbegebiet stehen keine freien Flächen mehr zur Verfügung.

Deshalb streben die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftskraft und den eigenen Standortfaktor durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen zu stärken.

Für die Planung, Erschließung und Verwaltung des Gewerbegebietes soll ein Zweckverband gegründet werden.

Alle teilnehmenden Kommunen haben bereits entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst. Im Rahmen dieser Grundsatzbeschlüsse wurde die Bereitschaft erklärt, Mitglied im noch zu gründenden Zweckverband zu werden und erforderliche Mittel für die zu erbringende Stammeinlage in den Haushalten zur Verfügung zu stellen.

Für die Gründung des Zweckverbandes ist es erforderlich, dass die Mitgliedsgemeinden den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag beschließen. Die Verbandssatzung ist Gegenstand des Vertrages und diesem als Anlage 1 beigefügt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" gemäß Anlage.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Sanierung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Damp
Beschlussvorlage - 17/2017

Die Gemeinden Thumby, Holzdorf und Damp haben einen Vertrag mit der Kirchengemeinde Sieseby über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz. Die Gemeinde Damp ist Eigentümerin des Kindergartengebäudes und ist damit Vermieterin. Nunmehr hat die Kindergartenleitung einen Antrag auf Küchensanierung an den Bürgermeister der Gemeinde Damp gerichtet. Das Angebot einer Kinderbetreuung über die Mittagszeit hinaus mitsamt der Mittagsmahlzeit wird zunehmend in Anspruch genommen. Daher ist es schon jetzt so, dass die Einnahme der Mittagsmahlzeit in dem dafür vorgesehenen Küchenraum nur in Etappen möglich ist. Ferner ist die alte Küche zur Aufnahme der Geräte für die Zubereitung des gelieferten Essens nicht tauglich. Sie wird im Grunde genommen nur provisorisch betrieben. Die Lagerung des gelieferten Essens in einem Gefrierschrank findet derzeit suboptimal statt. Die Kapazität der Kühl-Gefrier-Kombination ist zu gering. Das Abwaschen und Verstauen des Geschirrs ist nicht dauerhaft gelöst. Schon vor Jahren war der Zustand der Küchenmöbel und insbesondere der Arbeitsplatte ein Thema. Seinerzeit hat man aber den Focus zunächst auf die sanierungsbedürftigen WCs und anschließend auf die Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten mit dem großen Anbau gesetzt.

Den Antrag verfolgend hat der Bürgermeister der Gemeinde Damp Gespräche mit den Vertragspartnern, sprich mit der Bürgermeisterin von Thumby, dem Bürgermeister der Gemeinde Holzdorf und der Pastorin geführt. In diesem Gespräch hat der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde Damp dem Begehren des Kindergartens entsprechen würde, wenn die übrigen Vertragsparteien das Projekt mit tragen und finanzieren. Die Repräsentanten der Vertragspartner haben der von der Gemeinde Damp vorgeschlagenen Vorgehensweise unter Vorbehalt der Zustimmung der jeweils beschlussfassenden Gremien zugestimmt. Daher hat die Gemeinde Damp die Planungen aufgenommen und stellt diese mit dieser Vorlage vor.

Der o.g. Vertrag der Träger läuft nur noch bis Ende 2021. Um sicher zu gehen, dass die Refinanzierung der Kosten von allen Vertragspartnern getragen wird, soll eine Vereinbarung geschlossen werden. Die gemäß Kostenschätzung ermittelten Investitionskosten von rund 70.000 € sollen binnen 6 Jahren durch Mieteinnahmen refinanziert werden, d.h. es sind jährlich ca. 11.667 € über die Miete zu schultern. Der Anteil der Gemeinde Thumby ergibt sich aus dem o.g. Vertragsverhältnis und bemisst sich nicht zuletzt auch anhand der Kinderzahl aus der Gemeinde. In der zu schließenden Vereinbarung soll jedenfalls zum Ausdruck kommen, dass für den Fall einer vorzeitigen Kündigung eines Vertragspartners eine Vermögensauseinandersetzung zu erfolgen hat.

Der Wortlaut der Vereinbarung wird erst formuliert, wenn alle Parteien der generellen Vorgehensweise zugestimmt haben.

Ein Zuschussantrag an den Kreis-Rendsburg-Eckernförde würde im Falle positiver Beschlüsse aller Beteiligten gestellt. Ob, wie hoch und wann ein Zuschuss gewährt wird, ist derzeit nicht absehbar.

Frau Bürgermeisterin von Bargen erläutert kurz den Sachverhalt und die Notwendigkeit der Maßnahme.

Beschluss:

Es wird beschlossen, der Küchensanierung im Kindergarten Damp zuzustimmen. Der im Sachverhalt beschriebenen Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Thumby wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird autorisiert, eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. 


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben
Die Öffentlichkeit wird über die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse informiert.


Ulrike von Bargen  Christoph Stöcks 
Bürgermeisterin  Protokollführer