N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Thumby vom 20.11.2014.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus Sieseby, Dorfstraße 2, 24351 Thumby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.53 Uhr

Anwesend sind:
stellv. Mitglied Joachim Wendt
Ausschussvorsitzender Helmut Rogge
Ausschussmitglied Britta Braun
Ausschussmitglied Carsten Siebke
Ausschussmitglied Thimo Siebke

Abwesend sind:
stellv. Vorsitzende Ulrike von Bargen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
stellv. Mitglied Siegfried Braun
stellv. Mitglied Peter Steinort
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 15/2014
6. Zuschuss Schulobstprogramm
  Beschlussvorlage - 19/2014
7. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 16/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Für die verhinderte Bürgermeisterin Ulrike von Bargen nimmt Joachim Wendt stimmberechtigt an der Sitzung teil.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es liegt ein Zuschussantrag der Kirchengemeinde Sieseby zur Sanierung der Kirche vor.
Der Ausschussvorsitzende beantragt diese Angelegenheit zusätzlich in die Tagesordnung aufzunehmen.
Britta Braun beantragt, den Punkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorlage - 15/2014
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 wird von Dr. Rogge und Uli Erichsen erläutert.
Bezüglich der Ausgabenerhöhung der Geräte, Ausstattung und Ausrüstung im Fremdenverkehrsbereich wird die verursachende Rechnung dem Protokoll beigefügt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Zuschuss Schulobstprogramm
Beschlussvorlage - 19/2014
Der Förderverein der Schule Mittelschwansen ermöglicht den Schülern derzeit eine tägliche Portion Obst (z. Zt. Äpfel/Bananen).
Dem Förderverein entstehen Kosten von ca. 100 € je Monat. Die Kassenlage des Förderverins ermöglicht es derzeit das Projekt fortzusetzen.
Für die Zukunft kann dieses aber nicht mit Bestimmtheit gesagt werden.

Über einen Zuschuss der Gemeinde würde sich der Förderverein freuen.
Es wird zur Zeit kein notwendiger finanzieller Bedarf gesehen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Förderverein der Schule Mittelschwansen für das Schulobstprojekt keinen Zuschuss zu gewähren. Dem Antragsteller wird anheim gestellt, bei einem notwendigen finanziellen Bedarf einen erneuten Antrag zu stellen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 16/2014
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
Der Entwurf des Haushalts 2015 wird von Dr. Rogge und Uli Erichsen erläutert.

Einzuarbeiten sind noch die vom Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend und Soziales empfohlenen Anpassungen der Pauschalbeträge und der noch zu beschliessende Zuschuss für die Kirchengemeinde Sieseby zur Sanierung der Kirche.

Der Rücklagenstand wird voraussichtlich 804.000 € am Jahresende 2015 betragen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      492.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      492.000,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      13.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      13.900,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      3,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Ulrich Erichsen  Dr. Helmut Rogge 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender