N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Thumby vom 23.03.2016.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  17.00 Uhr
Ende der Sitzung:  18.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Helmut Rogge
stellv. Vorsitzende Ulrike von Bargen
Ausschussmitglied Britta Braun
Ausschussmitglied Carsten Siebke
Ausschussmitglied Thimo Siebke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
stellv. Mitglied Siegfried Braun
stellv. Mitglied Peter Steinort
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 2/2016
6. Weiteres Vorgehen zur Windkraftplanung des Landes Schleswig-Holstein

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen beantragt, die Tagesordnung um den Punkt " Weiteres Vorgehen zur Windkraftplanung des Landes Schleswig-Holstein" zu erweitern

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 2/2016
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2015 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2015.
Herr Erichsen erläutert die Jahresrechnung 2015 und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Stichprobenartig werden die Belege geprüft. Beanstandungen ergeben sich keine.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Thumby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2015 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Weiteres Vorgehen zur Windkraftplanung des Landes Schleswig-Holstein
In Anwesenheit von Amtsdirektor Bock wird das weitere Vorgehen zur Windkraftplanung des Landes Schleswig-Holstein beraten.
In der Gemeinde Thumby sind Flächen zwischen dem Gut Grünholz und Karlsburgholz ausgewiesen.

Man kommt überein, auf der Gemeindevertretersitzung am 19.04.2016 zunächst zu klären, ob sich die Gemeindevertretung auf der angedachten Fläche eine Windkraftnutzung vorstellen kann. Sofern sich hierfür eine Mahrheit ergibt, ist eine weitere Stellungsnahme überflüssig. Sofern sich hierfür keine Mahrheit ergibt, müsste eine ablehnende Stellungnahme unter Hinzuziehung eines Fachanwaltes abgegeben werden.


Ulrich Erichsen  Dr. Helmut Rogge 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender