N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- sowie Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Thumby vom 24.11.2010.

Sitzungsort:  im "Schliekrog", Sieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender (FA) Helmut Rogge
Ausschussvorsitzender (BWU) Peter Steinort
stellv. Vorsitzende (FA) Ulrike von Bargen
stellv. Auschussvorsitzender (BWU) Siegfried Braun
Ausschussmitglied (FA + BWU) Carsten Siebke
Ausschussmitglied (FA) Bgm. Joachim Siebke
wählbarer Bürger Karl-Heinz Stöcken
Ausschussmitglied (BWU) Joachim Wendt

Abwesend sind:
Ausschussmitglied (FA) Britta Braun (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Axel Rahlmeier
Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Verpflichtung von Karl-Heinz Stöcken zum bürgerlichen Mitglied im Bau-, Wege- und Umweltausschuss
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Verlegung der Sirene in Hümark
  Beschlussvorlage - 21/2010
7. Aufstellung des vorhandenen Geschwindigkeitsmessgerätes in Hümark
  Beschlussvorlage - 22/2010
7.1. Einrichtung einer Bedarfshaltestelle in Thumby
  Beschlussvorlage - 23/2010
8. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2010
  Beschlussvorlage - 18/2010
9. Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz
  Beschlussvorlage - 16/2010
10. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 15/2010
11. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 19/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
14. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende Peter Steinort eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen des anwesenden Einwohners gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Verpflichtung von Karl-Heinz Stöcken zum bürgerlichen Mitglied im Bau-, Wege- und Umweltausschuss
Ausschussvorsitzender Peter Steinort verpflichtet das bürgerliche Mitglied im Bau-, Wege- und Umweltausschuss Karl-Heinz Stöcken.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Siebke beantragt die Tagesordnung um den Punkt „Einrichtung einer Bedarfshaltestelle in Thumby“ zu erweitern.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Verlegung der Sirene in Hümark
Beschlussvorlage - 21/2010

Herr Ralf Leckband hat die Verlegung der Sirene in Hümark beantragt. Er begründet dieses mit der Schattenbildung auf seiner Photovoltaikanlage. Ferner ist er bereit, sich an der Maßnahme zu beteiligen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Verlegung der Sirene in Hümark wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt mit Herrn Leckband einen geeigneten Standort zu suchen. Nach Vorlage der Kosten durch Herrn Leckband wird über eine Beteiligung gesondert entschieden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Aufstellung des vorhandenen Geschwindigkeitsmessgerätes in Hümark
Beschlussvorlage - 22/2010

Das Geschwindigkeitsmessgerät wird gegenwärtig im Wechsel in Sieseby (Ortseingang und Ortsausgang) und Börentwedt aufgestellt. Im Bau-, Wege- und Umweltausschuss wurde während einer Ortsbesichtigung auch ein Aufstellungsort in Hümark angedacht.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, Vorkehrungen zu treffen, damit das vorhandene Geschwindigkeitsmessgerät auch in Hümark aufgestellt werden kann.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.1. Einrichtung einer Bedarfshaltestelle in Thumby
Beschlussvorlage - 23/2010
Bei Herrn Bürgermeister Siebke haben Bügerinnen und Bürger beantragt, auf dem ehemaligen Gelände der Straßenmeisterei eine Bedarfshaltestelle für Busse einzurichten, um Fahrgästen in Richtung Kappeln den Umweg über Sieseby zu ersparen.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:            

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Bedarfshaltestelle für den Busverkehr auf dem ehemaligen Gelände der Straßenmeisterei in Thumby bei den zuständigen Stellen zu beantragen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorlage - 18/2010

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch erhebliche Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 und ein Nachtragshaushaltsplan 2010 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:            

Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2010 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2010 werden beschlossen


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz
Beschlussvorlage - 16/2010

Bürgermeister Böttcher hat mit der Damp Holding AG hinsichtlich der Verlängerung der Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz gesprochen. Es wurde der anliegende 4. Nachtrag erarbeitet.

Der Ausschuss wünscht die Vorlage der Vereinbarung sowie der Nachträge 1-3. Diese werden dem Protokoll beigefügt.

Zur Frage der Kindergartenkosten werden Protokollauszüge der Sitzungen vom 08.10.2008.und 11.12.2008 beigefügt. Das Rentamt wird von der Verwaltung zur Vorlage des Rechenschaftsberichts aufgefordert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den 4. Nachtrag zu unterschreiben.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 15/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 26 Aktien erwerben. 

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 19/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               410.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               410.500,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               395.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               395.400,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,00 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 14. Anfragen und Bekanntgaben
Axel Rahlmeier fragt nach der Begründung der Ablehnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h im Bereich von Groß Lück/Buddelhoch. Bürgermeister Siebke will die Begründung kopieren und den Ausschussmitgliedern aushändigen.


Dr. Helmut Rogge/Peter Steinort  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende  Protokollführer