N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- sowie Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Thumby vom 24.11.2011.

Sitzungsort:  Gasthaus "Alt-Sieseby", Sieseby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender (FA) Helmut Rogge
Ausschussvorsitzender (BWU) Peter Steinort
stellv. Vorsitzende (FA) Ulrike von Bargen
stellv. Auschussvorsitzender (BWU) Siegfried Braun
Ausschussmitglied (FA + BWU) Carsten Siebke
Ausschussmitglied (FA) Bgm. Joachim Siebke
wählbarer Bürger (BWU) Karl-Heinz Stöcken
Ausschussmitglied (BWU) Joachim Wendt

Abwesend sind:
Ausschussmitglied (FA) Britta Braun (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Axel Rahlmeier
Protokollführer Ulrich Erichsen
Gast Herrn Rallf Loell

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Beteiligungsangebot der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 7/2011
6. Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten ab 11. Klasse für das Schuljahr 2011/2012
  Beschlussvorlage - 12/2011
7. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 14/2011
8. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 11/2011
9. Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 13/2011
10. Information über die Wegebegehung vom 05.11.2011
11. Vorgehensweise Ausbau Siesbek
11.1 Winterdienst auf Bürgersteigen
11.2 Zuschussantrag Wegesanierung
12. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 15/2011
13. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende des Finanzausschusses Dr. Helmut Rogge eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.            

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Siebke beantragt die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:
  • TOP 11.1: Winterdienst auf den Bürgersteigen
  • TOP 11.2: Zuschussantrag Wegesanierung

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Beteiligungsangebot der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 7/2011

Die Schleswig-Holstein Netz AG hat die Frist für den Erwerb Ihrer Aktien im Jahre 2011 bis zum 30.06.2011 verlängert. Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Erst dann, nach Ablauf der fünfjährigen Bindungsfrist, können die Aktien zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. Von dieser Summe sind noch 15,0 % Kapitalertragssteuer und 0,83 % Solidaritätszuschlag zu zahlen. Somit verbleibt eine Dividende von 177,97 €, welches einer Verzinsung von 4,31 % entspricht. Eine Gemeinde muss aber Aktien zu einem Mindestwert von 50.000,- € erwerben. Somit wären 13 Aktien zu einem Wert von 53.589,77 € zu kaufen.
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 26 Aktien erwerben. Dies würde einer Summe von 107.179,54 € entsprechen.

Das Beteiligungsangebot wird von Herrn Loell von der Schleswig-Holstein Netz AG ausgiebig erläutert. Fragen werden von ihm beantwortet.

Die Ausschussmitglieder kommen überein, dass keine Beschlussempfehlung abgegeben werden soll, um noch Bedenkzeit zu haben. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt dann ohne Aussprache auf der Gemeindevertretersitzung am 15.12.2011.

Ein Meinungsbild ergibt eine ablehnende Haltung zum Beteiligungsangebot.

Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu kaufen.


zu TOP 6. Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten ab 11. Klasse für das Schuljahr 2011/2012
Beschlussvorlage - 12/2011

Es liegen Anträge auf Erstattung folgender Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2011/2012 vor:

1)            
Erstattung des Eigenanteils der Kosten der Schülerbeförderung gem. § 10 Abs. 2 der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde (Klasse 1 - 10)

Laut Mitteilung der Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist eine Übernahme der vom Schulgesetz vorgesehenen Eigenbeteiligung durch Wohnortgemeinden rechtlich nicht zulässig.

2)
Erstattung der Beförderungskosten für Vollzeitschüler (ab Klasse 11)

Hierzu ist die Gemeinde nicht verpflichtet. Sie hat jedoch in den Vorjahren den Vollzeitschülern die Fahrkosten unter Vorlage einer Schulbescheinigung bis zum Erreichen des Abiturs oder eines vergleichbaren Abschlusses zu 100% erstattet. Ausgenommen hiervon waren die Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Die abgelaufenen Fahrausweise waren 1/4jährlich als Nachweis über die Höhe der Kosten vorzulegen.

Anmerkung:
Sozial schwache Familien haben die Möglichkeit, über das Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) Zuschüsse zu beantragen, sofern sie folgende Leistungen beziehen: Wohngeld, Kindergeldzuschlag, SGB II und SGB XII.

Von Herrn Rahlmeier wird der Vorschlag gemacht anstelle der untersagten Erstattung der Schülerbeförderungskosten einen „Bildungszuschuss“ zu zahlen. Über die Höhe muss diskutiert werden.

Die Verwaltung wird gebeten, die Rechtmäßigkeit zu prüfen und zu ermitteln wieviele Kinder und Jugendliche in Frage kommen.

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Entscheidung auf die nächste Sitzung zu vertagen. Bis dahin soll die Verwaltung prüfen, welche Form von freiwilliger Unterstützung in diesem Fall gezahlt werden kann.


zu TOP 7. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorlage - 14/2011

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2011 und ein Nachtragshaushaltsplan 2011 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.

Der I. Nachtragshaushaltsplan und die I. Nachtragshaushaltssatzung werden von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 11/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.

Die Notwendigkeit für eine Plakatsatzung wird von den Ausschussmitgliedern nicht gesehen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegedem Satzungsmuster zu erlassen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 13/2011

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen 15,00 € für den ersten und 30,00 € für jeden weiteren Hund.

Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Die gültige Satzung enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen.
Bei Erhöhung und Besteuerung von gefährlichen Hunden sollte die Hundesteuer in Vierteljahresraten erhoben werden.

Über die Notwendigkeit einer Hundesteuererhöhung und den 8-fachen Satz für gefährliche Hunde wird diskutiert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Thumby wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 10. Information über die Wegebegehung vom 05.11.2011
Ausschussvorsitzender Peter Steinort informiert über die Wegebegehung am 05.11.2011. Die notwendigen Arbeiten werden mit dem Gemeindearbeiter Peter Ohlsen abgesprochen.

Darüberhinaus soll folgendes veranlasst werden:
  • Antrag auf Herstellung des erforderlichen Lichtaumprofils beim Kreis (siehe Anlage)
  • Die WSG soll auf ihre Verpflichtungen aus dem bestehenden Vertrag hingewiesen werden.
  • Die Firma Kühl soll ein Angebot bezüglich des Grabens im Sachsenburger Weg nach vorheriger Rücksprache mit Herrn Steinort abgeben.
  • In diesem Zusammenhang soll Herr Steinort bei der Firma Kühl die noch fehlenden Arbeiten am Weg nach Helle reklamieren
  • Die Anlieger am Weg Bredemaas und Sachsenburger Weg (Murawski, Schüllner, Kunft) sollen auf die Verpflichtung zur Zurückschneidung des Bewuchses aufmerksam gemacht werden. Ihnen soll eine Frist von 4 Wochen eingeräumt werden. Ansonsten erfolgt eine Ersatzvornahme. 

zu TOP 11. Vorgehensweise Ausbau Siesbek
Bürgermeister Siebke teilt mit, dass mit der Maßnahme nicht vor dem Frühjahr 2012 zu rechnen ist.

zu TOP 11.1 Winterdienst auf Bürgersteigen
Die Bürgersteige in Thumby und Sieseby sollen vom Gemeindearbeiter Rolf Ohlsen nach Bedarf als Unterstützung der Bürger geräumt werden.

zu TOP 11.2 Zuschussantrag Wegesanierung
Bürgermeister Siebke teilt mit, dass für eine Bezuschussung die Wege nach Hümark und Helle in Betracht kommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 15/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Haushalt 2012 wird kurz von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               435.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               435.100,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               2.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               2.200,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Anfragen und Bekanntgaben
Bürgermeister Siebke teilt mit, dass über die Nachfolge der Reinigungskraft des Toilettenhauses nachgedacht werden muss.


Dr. Helmut Rogge/Peter Steinort  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende  Protokollführer