Sitzungsort: | im "Gasthof Alt-Sieseby", Sieseby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.50 Uhr |
Ausschussvorsitzender (BWU) Peter Steinort |
stellv. Vorsitzende (FA), Bürgermeisterin Ulrike von Bargen |
Ausschussmitglied (FA) Britta Braun |
stellv. Auschussvorsitzender (BWU) Siegfried Braun |
Ausschussmitglied (FA + BWU) Carsten Siebke |
Ausschussmitglied Thimo Siebke |
wählbarer Bürger (BWU) Karl-Heinz Stöcken |
Ausschussmitglied (BWU) Joachim Wendt |
Ausschussvorsitzender (FA) Helmut Rogge (entschuldigt ) |
Verwaltung Jan Andresen |
Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Einwohnerfragestunde |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
5. | Erfassung von Baulandpotenzialen der Gemeinde Thumby |
Beschlussvorlage - 20/2012 | |
6. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2012 |
Beschlussvorlage - 27/2012 | |
7. | Sachstandsbericht Kernwegeprojekt "K 61 - Hümark" |
Beschlussvorlage - 29/2012 | |
8. | Kostenschätzung über Straßen- und Regenwasserkanalsanierung im Sachsenburger Weg |
Beschlussvorlage - 26/2012 | |
9. | Erlass Haushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 30/2012 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
12. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende Peter Steinort eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen beantragt im nicht öffentlichen Teil den Punkt „Finanzierung Gemeindechronik“ zusätzlich in die Tagesordnung aufzunehmen. Carsten Siebke möchte, dass sich die Gemeinde massiv gegen die Ablehnung der Windkraftflächen in der Gemeinde Thumby durch das Land ausspricht. Bürgermeisterin von Bargen entgegnet, dass Herr Jordan vom Bauamt ein Schreiben an das Ministerium vorbereitet. Die Anwesenden sind sich einig, dass dieses Schreiben auch eine Klageandrohung beinhalten sollte und bitten um eine Kopie des Schreibens.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Erfassung von Baulandpotenzialen der Gemeinde Thumby |
Beschlussvorlage - 20/2012 Die Gemeindevertretung hat am 20.06.2012 beschlossen, eine Erfassung ihrer Baulandpotenziale durch den Kreis vornehmen zu lassen. Am 16.11.2012 wurde ein Entwurf einer entsprechenden Kartierung für die Gemeinde Thumby - Ortsteil Sieseby - durch den Kreis überreicht. Gemäß „Konzept“ wurde dieser Entwurf mit der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises abgestimmt. Er enthält neben der Abgrenzung des Innen- von dem Außenbereich (rote Linie) vom Kreis aus festgestellte, potenzielle Baulücken (roter Punkt). Für den gleichen Planausschnitt wird auch ein Luftbild beigelegt, welches für die Beurteilung mit herangezogen worden ist. Sollten seitens der Gemeinde noch konkrete Bebauungsvorschläge bestehen, sind diese dem Kreis zu benennen. Ggf. ergäbe sich hieraus der Bedarf einer gemeinsamen Abstimmung vor Ort. Dies sollte dann aber möglichst zeitnah geschehen, damit das - erstmalige - Verfahren zur Erfassung von Baulandpotenzialen für die Gemeinde Thumby wie angekündigt noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. Außerhalb des Ortsteils Sieseby wird die vorhandene Bebauung in der Gemeinde Thumby dem Außenbereich zugeordnet und wurde daher nicht in der Kartierung erfasst. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Ein Ortstermin findet am Dienstag, den 08.01.2013, mit dem Kreis und der Gemeindevertretung statt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2012 |
Beschlussvorlage - 27/2012 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2012 und ein Nachtragshaushaltsplan 2012 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. |
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtraghaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert. Die Ausschussmitglieder empfehlen folgende Änderungen vorzunehmen:
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 werden beschlossen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Sachstandsbericht Kernwegeprojekt "K 61 - Hümark" |
Beschlussvorlage - 29/2012 In der GV am 27.09.2012 wurde die Maßnahme beschlossen. Unterdessen wurden die qualifizierten Zuschussantragsunterlagen erstellt. Dazu gehört eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung, sprich einer genaueren Berechnung der Kosten gegenüber der ersten Schätzung. Die Kostenberechnung schließt mit 123.000 €, die Kostenschätzung schloss mit 115.000 €. Der Mehraufwand begründet sich im Wesentlichen durch die Erkenntnisse aus den Bohrkernsondierungen sowie höhere Vermessungskosten. Wenn man eine Bewilligung des beantragten Zuschusses unterstellt, so stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:
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Herr Andresen erläutert den Sachverhalt. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Maßnahme fortzusetzen. Die berechneten Gesamtkosten in Höhe von 123.000 €, der in Aussicht stehende Zuschuss in Höhe von 49.500 € und der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 73.500 € werden anerkannt. Der Vermögenshaushalt 2013 wird entsprechend ausgestattet. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, wird die Maßnahme unter Vorbehalt der Gesetzeslage ausgeschrieben. Eine Umsetzung im Frühjahr / Sommer 2013 ist anzustreben.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Kostenschätzung über Straßen- und Regenwasserkanalsanierung im Sachsenburger Weg |
Beschlussvorlage - 26/2012 Im Zuge der Beratungen der Gemeindevertretung Thumby vom 27.09.2012 wurde angeregt, die Kosten zur Sanierung des Sachsenburger Weges in Sieseby durch die Bauamtsverwaltung schätzen zu lassen. In den Sanierungsgedanken sollte ebenfalls die Zustandsbeurteilung des im Straßenkörper befindlichen Regenwasserkanalsystems mit einfließen. Die Erstellung des Kanalkatasters in Thumby wurde kürzlich abgeschlossen. In Bezug auf den Sachsenburger Weg spricht das beauftragte Ingenieurbüro zusammengefasst folgende Empfehlung aus:
Auf Grund des anscheinend alten Versorgungsleitungsbestandes empfiehlt die Verwaltung bei Umsetzung der Baumaßnahme sämtliche Versorger zu befragen, ob sie ihre Leitungen ebenfalls erneuern möchten. Im Bedarfsfall könnte hierdurch Geld gespart werden. Des Weiteren ist es sinnvoll, die relativ schmale Straße zu pflastern, um zukünftig bei Herstellung von Kopflöchern zur Beseitigung von Kabel- bzw. Leitungsschäden einen Asphaltflickenteppich im Straßenbelag zu vermeiden. |
Herr Andresen erläutert den Sachverhalt. Die Ausschussmitglieder kommen überein, die Maßnahme weiter zu konkretisieren und die Gesetzeslage abzuwarten, um im Frühjahr auf die Angelegenheit zurück zu kommen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Maßnahme zunächst zurückzustellen und die Entwicklung der Gesetzeslage abzuwarten. |
zu TOP 9. | Erlass Haushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 30/2012 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 2013 wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert. Die Ausschussmitglieder empfehlen folgende Änderungen vorzunehmen:
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 430.600,00 EUR in der Ausgabe auf 430.600,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 274.200,00 EUR in der Ausgabe auf 274.200,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,0 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % 2. Gewerbesteuer 310 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,-- EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 12. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Peter Steinort | Ulrich Erichsen |
Ausschussvorsitzende/r | Protokollführer |