N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- sowie Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Thumby vom 07.12.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus Sieseby, Dorfstraße 2, 24351 Thumby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender (FA) Helmut Rogge
Ausschussvorsitzender (BWU) Peter Steinort
stellv. Auschussvorsitzender (BWU) Siegfried Braun
Ausschussmitglied (FA + BWU) Carsten Siebke
Ausschussmitglied (FA) Thimo Siebke
Ausschussmitglied (BWU) Karl-Heinz Stöcken
Ausschussmitglied (BWU) Joachim Wendt

Abwesend sind:
stellv. Vorsitzende (FA) Bgm. Ulrike von Bargen (entschuldigt )
Ausschussmitglied (FA) Britta Braun (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Ulrich Erichsen
Annkatrin Rogge, Vors. Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend und Soziales

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2017
  Beschlussvorlage - 23/2017
6. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 25/2017
7. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Sieseby
  Beschlussvorlage - 20/2017
8. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 24/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende Dr. Helmut Rogge eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Joachim Wendt bemerkt, dass die Kanten am Weg nach Staunerhütten ausgebessert werden müssten.
Siegfried Braun spricht den Zustand des Schulweges an. Peter Steinort schlägt eine Aufarbeitung im Frühjahr vor.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zu den Sitzungsniederschriften der letzten Sitzungen vom 23.03.2017 (Finanz) und 01.09.2016 (BWU) werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Thumby für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorlage - 23/2017
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2017 wird von Herrn Dr. Rogge erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden beschlossen. 


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 25/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.   
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € zu gewähren. Diese sind zweckgebunden für die Präparation von Seeadlern, die dann für Unterichtszwecke verwendet werden.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Sieseby
Beschlussvorlage - 20/2017
In der Sitzung der Gemeindevertretung Thumby vom 20.06.2017 wurde beschlossen, das Architekturbüro Wohlenberg aus Eckernförde mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung einer Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Sieseby zu beauftragen. Die Ergebnisse der Ausarbeitung wurden innerhalb der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.10.2017 durch das Architekturbüro Wohlenberg vorgestellt und erläutert. Grundsätzliches Ziel sollte es sein, das vorplanerische Konzept als Beratungsgrundlage für die Sitzung der Gemeindevertretung zu sehen um anschließend das angedachte Vorhaben konstruktiv voranzutreiben. Es wurde beschlossen, den Entwurf in den gemeindlichen Gremien zu diskutieren und den weiteren Verfahrensweg abzustimmen.
Das Bauunternehmen Leckband hat sich Gedanken zum Feuerwehrgerätehaus Sieseby gemacht.

Herr Steinort und Herr Leckband erläutern dieses.

Man kommt überein, einen Vororttermin mit der HFUK anzuberaumen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den mit dem Bauunternehmen Leckband erarbeiteten Entwurf gemeinsam mit der HFUK im Rahmen eines Ortstermins abzustimmen.

Gleichzeitig wird beschlossen, dass das Architekturbüro Wohlenberg aufgeforderten werden soll, ebenfalls einen Alternativentwurf ohne Abriss unter Einbeziehung der bestehenden Gebäudeteile, unter Einhaltung der HFUK-Vorgaben, vorzulegen. Hierzu ist eine neue Kostenermittlung sowie vorweg ein Kostenangebot über die Architekturleistungen vorzulegen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 24/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2018 wird von Herrn Dr. Rogge erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      547.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      547.200,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      424.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      424.600,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      3,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          200 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          200 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         250 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan. 


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Ulrich Erichsen  Dr. Helmut Rogge / Peter Steinort 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende