Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Finanzausschuss | |
Finanz- sowie Bau-, Wege- und Umweltausschuss | |
Gemeindevertretung | 15.12.2011 |
Betreff: |
Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten ab 11. Klasse für das Schuljahr 2011/2012 |
Sachverhalt: |
Es liegen Anträge auf Erstattung folgender Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2011/2012 vor: 1) Erstattung des Eigenanteils der Kosten der Schülerbeförderung gem. § 10 Abs. 2 der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde (Klasse 1 - 10) Laut Mitteilung der Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist eine Übernahme der vom Schulgesetz vorgesehenen Eigenbeteiligung durch Wohnortgemeinden rechtlich nicht zulässig. 2) Erstattung der Beförderungskosten für Vollzeitschüler (ab Klasse 11) Hierzu ist die Gemeinde nicht verpflichtet. Sie hat jedoch in den Vorjahren den Vollzeitschülern die Fahrkosten unter Vorlage einer Schulbescheinigung bis zum Erreichen des Abiturs oder eines vergleichbaren Abschlusses zu 100% erstattet. Ausgenommen hiervon waren die Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die abgelaufenen Fahrausweise waren 1/4jährlich als Nachweis über die Höhe der Kosten vorzulegen. Anmerkung: Sozial schwache Familien haben die Möglichkeit, über das Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) Zuschüsse zu beantragen, sofern sie folgende Leistungen beziehen: Wohngeld, Kindergeldzuschlag, SGB II und SGB XII. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die Entscheidung auf die nächste Sitzung zu vertagen. Bis dahin soll die Verwaltung prüfen, welche Form von freiwilliger Unterstützung in diesem Fall gezahlt werden kann. |
Anlagen: |
Antrag Johannes Erichsen vom 13.09.11 Antrag Ulrike Schnorr vom 19.10.11 Antrag Gunnar Dubil vom 03.11.11 |