Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Thumby

Beschlussvorlage
5/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
24.03.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Stellungnahme als Nachbargemeinde zum Bauleitplanverfahren der Gemeinde Rieseby "Windpark Rieseby"

Sachverhalt:

Die Gemeinde Rieseby betreibt Bauleitplanung für die Errichtung eines Windparks östlich des Gutes Saxtorf. Es handelt sich hier um die
  • 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die
  • vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nrn. 17.1 und 17.2

Im Rahmen der Bauleitplanung haben die Gemeinden die Möglichkeit, die im Regionalplan dargestellten Flächen der Eignungungsgebiete zu konkretisieren. Zur Sicherstellung der planungsrechtlichen Voraussetzunmgen sowie zur aktiven Steuerung der Errichtung des Windparks hat die Gemeinde Rieseby beschlossen, die B-Pläne Nr 17.1 und 17.2 aufzustellen. Die Vorhabenträger beabsichtigen auf 2 Teilflächen einen Windpark mit 6 Windenergieanlagen und der entsprechenden Infrastruktur zu errichten.

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden die Träger öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und Nachbargemeinden um eine erste Stellungnahme gebeten. Einer Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis Ende März wurde zugestimmt.


Abstimmungstext:

Die Stellungnahme der Gemeinde Thumby lautet wie folgt:
"Bei der ersten Genehmigung der Windkraftflächen durch die Gemeinde Thumby sind wir davon ausgegangen, dass nachfolgend genannte Grundvoraussetzungen für das Betreiben von Windkraftanlagen erfüllt werden.
Die Thumbyer Gemeindevertretung ist grundsätzlich für den Ausstieg aus der Atomstromversorgung und für die Nutzung der alternativen Energien. Hier in Schwansen sind die Alternativen: Strom aus Sonne, Strom aus Wind. Besonders Strom aus Wind beeinträchtigt die Lebensqualität der Menschen in unserem Lebensraum.
Windenergie muß und kann in großem Maße in Schleswig-Holstein erzeugt werden.
Die Landschaft Schwansen als Standort mit seiner für Fremdenverkehr besonders reizvollen Landschaft, mit den besonderen Biotopen sollte erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die vorhandenen Standorte ausgelastet, Strom gespreichert und durch Repower eine Leistungserhöhung nicht mehr zugelassen werden kann.
Wünschenswert wäre es, wenn Abnahmemöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland gegeben sind und nicht die Stromabnahme durch das Ausland vom deutschen Verbraucher subventioniert werden muß oder wegen fehlender Leitungsnetze eine Abnahme nicht möglich ist, wie es sich leider auch mittelfristig in Zukunft darstellen wird. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
Werden diese Punkte im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt und weiterer Strombedarf besteht, wird sich die Thumbyer Gemeindevertretung der Energieerzeugung durch Wind an geeigneten Standorten in Schwansen nicht entgegenstellen."



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:
Anschreiben für die TöB, Nachbargemeinden, Naturschutzverbände v. 30.01.2014
Planzeichnungen der B-Pläne 17.1 und 17.2 (alle weiteren Unterlagen können auf der Internetseite des Amtes eingesehen werden)