Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Thumby

Beschlussvorlage
2/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
03.02.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 26.02.2015 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Vorstellung des Kanalkatasters und des Sanierungskonzeptes

Sachverhalt:
Nachdem schon 2009 beschlossen wurde, ein Kanalkataster nebst Sanierungskonzept von den gemeindlichen Schmutz- und Regenwasserkanälen zu erstellen, wurde im Jahr 2011 das betraute Ingenieurbüro vorgestellt und der Maßnahmenumfang festgelegt. 2012 wurde zwischenzeitlich seitens der Gemeinde überlegt, die Erschließungsstraße "Sachsenburger Weg" zu sanieren. In diesem Zusammenhang wurde entschieden, auch den dortigen Regenwasserkanal sowie weitere Kurzstrecken zu reinigen und zu inspizieren.
Nunmehr steht noch die Vorstellung des fertigen Katasters sowie Sanierungskonzeptes an. Nachdem am 20.01.2015 eine diesbezügliche Vorbesprechung mit der Bürgermeisterin, dem Bauausschussvorsitzenden, dem Planungsbüro sowie der Verwaltung stattgefunden hat, soll nun in der Bauausschusssitzung am 26.02.2015 das Ergebnis vorgetragen werden. Dieses wird das Büro Aqua-tec anhand eines Leinwandvortrages erledigen.

Es wurde sich darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird.

Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität in den Kanälen vorhanden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird.

Somit wird der Vortrag des Planungsbüros vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird erläutert, in welchem Zustand das Kanalsystem der Gemeinde Thumby insgesamt ist und mit welchem, grob geschätzten Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist. Besonders muss darauf hingewiesen werden, dass nur die Eigentümer der Grundstücke der Erschließung "In den Tannen" Abwassergebühren bezahlen, da in der Gemeinde Thumby nur dieses Gebiet als "zentral entwässert" deklariert ist. Nur hier greift die Selbstüberwachungsverordnung des Landes SH. Alle übrigen Ortsteile und Straßen sind als "dezentral entwässert" deklariert. Dortige Regenwasserkanäle, die nunmehr erfasst sind und in der Baulast der Gemeinde stehen, dienen vielleicht neben der Straßenentwässerung auch der Entwässerung von Grundstücken, jedoch ohne Gebührenpflicht.

Da das Kataster relativ umfangreich ist, soll es aus Kostengründen nicht jedem Gemeindevertreter separat in Papierform vorgelegt werden. Herr Andresen regt an, dass interessierte, ortskundige Gemeindevertreter, ggf. der Gemeindearbeiter und Klärwärter ein Exemplar des fertigen Werkes zur Durchsicht erhalten und ggf. festgestellte Auffälligkeiten markieren.

Als Ergebnis der nunmehr anstehenden Beratungen in den Gremien der Gemeinde könnte, so wie in Absatz 3 beschrieben, der Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen werden. Dazu einige Grundlageninformationen zum Planungsumfang und -honorar für künftig anstehende Kanalsanierungen:

Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase)
LP 1:            Grundlagenermittlung
LP 2:            Vorplanung
LP 3:            Entwurfsplanung
LP 4:            Genehmigungsplanung
LP 5:            Ausführungsplanung
LP 6:            Vorbereiten der Vergabe
LP 7:            Mitwirken bei der Vergabe
LP 8:            Bauoberleitung
LP 9:            Objektbetreuung

Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen würde im Rahmen zulässiger Honorarverhandlungen genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden.
Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden.
Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich.
Die Höhe des Planungshonorars bemisst sich im Wesentlichen anhand der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, später der Kostenberechnung. Da die Gemeindevertretung aber erst definieren soll, in welchem Umfang Sanierungen vorgenommen werden sollen, kann das Honorar der Vorplanung noch nicht genau beziffert werden. Betragen die Bruttobaukosten beispielsweise 50.000 €, so beläuft sich das Gesamthonorar auf rund 7.800 € und das der LP 2 auf rund 1.200 €.

Sonstiges:
Die stets seit 2010 übertragene Vermögenshaushaltsstelle "Erstellung Kanalkataster" ist noch mit 1.703,98 € ausgestattet. Dieser Betrag wird für die Begleichung der Schlussrechnung des Planungsbüros nicht ausreichen. Die Schlussrechnung wird bei knapp 7.000 € liegen, eine Abschlagszahlung in Höhe von 4.165 € wurde bereits gezahlt, so dass neben dem Haushaltsrest weitere 1.000 € bereit gestellt werden müssten. Man bedenke, dass das Planungsbüro durch die nachträgliche Ausweitung der Untersuchungen in 2012 auch mehr Aufwand gehabt hat, der natürlich zu den vereinbarten Einheitspreisen zu vergüten ist.
  • Die derzeitigen Gebühren "In den Tannen":
    Grundgebühr: 100 €
    Zusatzgebühr pro m³ Frischwasserverbrauch: 1,57 €
    Niederschlagswassergebühr: 0,30 € pro befestigtem m²

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, aus dem Wegeunterhaltungshaushalt den Rest der nicht mehr ausreichend bereitsstehenden Mittel für die Aufstellung des Katasters bereit zu stellen. Es wird ferner beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und als Stufenauftrag zu erteilen.
Im Pastoratsweg 4 / 5 soll der Verlauf der Abflussleitung des dortigen Straßenablaufes mittels Reinigung und Inspektion erkundet werden. In Sieseby sollen entlang der K 77 die Regenwasserkanäle, die in die Siesbek münden, gereinigt und inspiziert werden. In Thumby sollen an der K 77 die im Themenplan rot und orange gekennzeichneten Kanäle sowie die letzte Haltung vor der Einleitstelle ins Verbandsgewässer gereinigt und inspiziert werden.
Im kommenden Bauausschuss wird das Ergebnis der Vorplanung und der Nachinspektionen vorgetragen. Der Termin dieser Bauausschusssitzung wird in Abstimmung mit Herrn Hohmann gewählt.

Für die Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle in "In den Tannen" sollen die Kosten ermittelt und bis zur nächsten Bauausschusssitzung vorgelegt werden.


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Jan Andresen
-Verwaltung-