Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Thumby

Beschlussvorlage
4/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
13.05.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde"

Sachverhalt:

Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde heran getreten. Er betreibt seit 2011 ein landwirtschaftliches Unternehmen mit angeschlossenem Hofcafé und Ferienwohnungen zusammen mit seiner Frau. Der Hof verfügt derzeit über 11 Ferienwohnungen mit jeweils 4 bis 8 Betten. Weiterhin ist eine Reithalle mit 12 Einstellboxen für Pensionspferde vorhanden. Die Eheleute planen eine Erweiterung der Übernachtungskapazität um ein Bauernhofhotel mit 26 Zimmern. Zusätzlich soll im Neubau auch ein kleiner Wellnessbereich eingerichtet werden. Insgesamt soll eine Strategie des Qualitätstourismus verfolgt werden.

Auf dem Hof werden Reitkurse für die Gäste angeboten, wobei es sich nicht um eine Reitschule im klassischen Sinne handelt. Kinder und Jugendlich sollen an das Reiten heran geführt werden und beispielsweise einen "Ponyführerschein" erwerben. Dabei werden Themen rund um das Pferd angesprochen.

Ein Schwerpunkt des geplanten Vorhabens liegt eindeutig auf einem "Lebenden" Bauernhof. Die Vorhabenträgerin hat sich im Bereich Bauernhofpädagogik weiter gebildet. Durch einen Aufenthalt auf dem Bauernhof soll den Gästen die Bedeutung der Landwirtschaft klar werden.

Der Betrieb des "Ferienhofes Bocksrüde" legt sehr viel Wert auf ein nachhaltiges Konzept. Dies spiegelt sich z. B. in der Versorgung mit Lebensmitteln wie Obst, Gemüse und Fleisch wieder. Die Produkte sollen weitestgehend aus eigener Erzeugung stammen. Die Gäste bekommen während ihres Aufenthaltes einen Eindruck in die Produktion und die Abläufe auf einem Bauernhof.


Abstimmungstext:

  1. Für das Gebiet "Ferienhof Bocksrüde"* wird ein vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Erweiterung des bestehenden Freihofes
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Es sollen durch die Verwaltung drei fachkundige leistungsfähige und zuverlässige Planungsbüros angeschrieben werden. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Auftrag an das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping Termin erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

* anliegender räumlicher Geltungsberteich wird Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses



.....................................
Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Übersichtsplan Ferienhof