Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Thumby

Beschlussvorlage
6/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
09.03.2017

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Beratung über die Aufstellung eines Flächennutzungsplan für die Gemeinde Thumby

Sachverhalt:
In der Gemeinde Thumby soll über die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes (F-Plan) beraten werden. Derzeit hat die Gemeinde weder einen F-Plan noch einen Bebauungsplan (B-Plan). Der F-Plan unterscheidet sich zum B-Plan dahingehend, als dass der F-Plan keine direkte Rechtskraft hat. Während der B-Plan eine Satzung mit Festsetzungen ist, handelt es sich bei dem F-Plan um einen Plan mit Darstellungen. Der F-Plan findet in Bereichen der Bauleitplanung später Anwendung, als dass die künftigen B-Pläne aus dem F-Plan heraus entwickelt werden müssen. Zudem wird er bei Bauanträgen für die planungsrechtliche Beurteilung mit heran gezogen. So dürfen Vorhaben im Außenbereich beispielsweise nicht den Darstellungen des F-Planes widersprechen.

Stellt die Gemeinde einen F-Plan auf, so befasst sie sich mit den Inhalten, die die Gemeinde für die Zukunft betreffen. Wie will sich die Gemeinde entwickeln und was ist für bestimmte Bereiche geplant. Dies sind Überlegungen die in eine solche Planung mit eingehen. Die Darstellungen des F-Planes wirken nicht nach außen, sondern sind zunächst lediglich gemeindeintern. Der F-Plan fasst lediglich die Vorstellungen und Pläne der Gemeinde zusammen. Insbesondere wird durch den F-Plan kein konkretes Baurecht geschaffen. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass ein Eigentümer, nur weil eine Fläche im F-Plan als Baufläche dargestellt ist, deshalb nicht für sich herleiten kann , dass er eine Baugenehmigung erhält oder dass die Gemeinde die Fläche mit einem Bebauungsplan belegen müsste.


Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, Kostenvoranschläge für die Aufstellung eines F-Planes einzuholen.


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-