Die Gemeinde Thumby hat sich dazu entscheiden über die Beratung der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes (F-Planes) zu beraten.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch.
Im F-Plan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den vorraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs. 1) Baugsetzbuch - BauGB). Der Flächennutzungsplan hat eine rein darstellende Funktion und entfaltet keine direkte Rechtswirkung. Einzelne Bebauungspläne sind später aus dem bestehenden Flächennutzungsplan zu entwickeln.