N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 09.12.2009.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Waabs Mühle, Mühlenstraße 26, Kleinwaabs
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter Dirk Gloyer
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
1. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
2. stellv. Bürgermeister Bruno Kruse
Gemeindevertreter Lothar Schaldach
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke
Gemeindevertreter Hajo Wurr

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Nis Juhl (entschuldigt )
Gemeindevertreter Stefan Stöcken (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Lars Michaelis
Verwaltung Wolfgang Will

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 29. 09. 2009
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Wahl eines Vertreters im Haupt- und Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 61/2009
7. Nutzung DLRG-Haus am Waabser Strand
  Beschlussvorlage - 53/2009
8. Touristische Vermarktung der Gemeinde Waabs
  Beschlussvorlage - 52/2009
9. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 3. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes Waabs für den Bereich "Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
  Beschlussvorlage - 48/2009
10. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Erweiterung Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
  Beschlussvorlage - 49/2009
11. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 für den Bereich "Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
  Beschlussvorlage - 50/2009
12. Bebauungsplan Nr. 29 für den Bereich "Kleinwaabs, östlich Brunoslust und westlich des Strandweges"
a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 51/2009
13. Ersatzbau der Druckluftleitung zwischen Kläranlagengebäude und Belebungsbecken auf der KA Waabs
  Beschlussvorlage - 47/2009
14. Zuschßanforderungen für 2010
14.1. Antrag AWO Ortsverein Schwansen
  Beschlussvorlage - 63/2009
14.2. Antrag des Vereins "Frauenzimmer"
  Beschlussvorlage - 60/2009
15. Finanzierungsvereinbarung über den Betrieb der Kindertagesstätte Waabs
  Beschlussvorlage - 57/2009
16. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
  Beschlussvorlage - 58/2009
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
20. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Herr Stöcken und Herr Juhl sind entschuldigt.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Die Fragen der anwesenden Bürger wurden beantwortet,

Ein Bürger macht die Gemeinde Waabs darauf aufmerksam, dass in der Straße Brunoslust durch Bauarbeiten Pflastersteine abgesackt sind. Der Verursacher soll ein Kran gewesen sein.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 29. 09. 2009

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 29.09.2009 erhoben.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der TOP 14 „Antrag des SPD-Ortsverein Waabs auf Festlegung der Beratungsfolge bei Anträgen mit finanziellen Auswirkungen“ wird gestrichen.

Dafür kommt der TOP „ Zuschußanforderungen für 2010“ als TOP 14 auf die Tagesordnung. Der TOP 14 wird in die Punkte 14.1 „Antrag AWO Ortsverein Schwansen“ und 14.2 „Antrag des Vereins Frauenzimmer“ untergliedert.

Der TOP 8 wird abgesetzt.

Als TOP 19 wird der Punkt „Bauangelegenheiten“ mit aufgenommen. Der TOP 19 untergliedert sich noch in den TOP 19.1 „Bauantrag“


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister gibt einen kurzen Bericht ab.

- Ein BOS Sendemast soll eventuell auf dem Gelände des WBV Mittelschwansen in Waabs aufgestellt werden. Hierzu gab es einen kurzen Sachstandsbericht.

- Die Ausschreibung der Breitbandversorgung hat keinen Erfolg gehabt. Es gab keinen Interessenten.

-Baumaßnahme Straßenerneuerung zwischen Lehmberg und Langholz ist abgeschlossen.

- Der Erwerb eines Grundstückes, dass für die Pumpstation Ludwigsburg gebraucht wird, verzögert sich.

- Es liegt eine Anfrage vom Kreisjugendfeuerwehrverband vor. Sie möchten 2011 wieder das FLARAK-Gelände für ein Zeltlager nutzen.

- Bein Abgang von Campingplatz Heide zum Strand ist eine Holzkonstruktion kaputt. Diese wird neu gestaltet.


zu TOP 6. Wahl eines Vertreters im Haupt- und Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 61/2009

Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Udo Kehrer als wählbarer Bürger ist im Haupt- und Finanzausschuss ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.



Beschluss:

Herr Hans-Walter Schleschka wird als Vertreter in den Haupt- und Finanzausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Nutzung DLRG-Haus am Waabser Strand
Beschlussvorlage - 53/2009

Sachstand:
  1. Der bisherige Pächter des Kiosk hat den Pachtvertrag zum Jahresende gekündigt.
  2. Der Waabser Strand ist zurzeit sehr steinig und als Badestrand kaum nutzbar. Durch die geringe Nutzung des Badestrandes ist der Kiosk kaum wirtschaftlich zu betreiben.
  3. Am DLRG-Haus besteht Sanierungsbedarf.



Mögliche Vorgehensweisen:
  1. Ausschreibung einer Neuverpachtung zu den bisherigen Bedingungen. Der Sanierungsbedarf wird durch den Bauausschuss ermittelt und an die Gemeindevertretung weitergeleitet.
  2. Aufgabe des bewachten Badestrandes in Waabs. DLRG nur noch in Langholz. Verkauf oder Verpachtung des gesamten Gebäudes.
  3. Erstellung einer Buhne, eventuell mit Bootsanleger und Slipmöglichkeit für Boote. Dadurch erhebliche Verbesserung der Badestelle in Waabs. Ansonsten Vorgehen wie in 1).


Vor- und Nachteile:
  1. Variante 1) und 3) sind mit erheblichen Investitionen verbunden, erhalten oder verbessern jedoch die Waabser Badestelle.
  2. Die Variatne 2) führt zu Einnahmen für die Gemeinde, bedeutet jedoch die Aufgabe des Badestrandes. Dies ist insbesondere im Hinblick auf eine spätere touristische Nutzung des ehemaligen FlaRak-Geländes zu bedenken.


Beschluss:

Die Nutzung des DLRG-Hauses (Kiosk) soll kurzfristig ausgeschrieben werden. Die Laufzeit soll ein Jahr betragen mit einer Option auf Verlängerung. Die Vergabe der Ausschreibung soll von den Fraktionsvorsitzende entschieden werden. Die notwendigen Reparaturen bzw. Schönheitsreparaturen sollen bis zum März 2010 (vor Beginn der Saison 2010) im Rahmen des Haushaltsansatzes (10.000 €) abgeschlossen sein. Das Gebäude ist vom alten Pächter zum 31.12.2009 besenrein zu übergeben.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Touristische Vermarktung der Gemeinde Waabs
Beschlussvorlage - 52/2009

Sachstand:
  1. Die Ostseefjord Schlei GmbH kann und darf die Campingplätze nicht bewerben, da für diese kein OHT-Beitrag entrichtet wird. Die Campingplätze tragen aber die große Masse der Fremdenverkehrsabgabe aus der diese finanziert wird.
  2. Die Ostseefjord Schlei GmbH wird nach wie vor sehr „schleilastig“. Stichworte: Landarzt, Schleswig und Kappeln.
  3. Für die Vermittlung werden hohe Provisionen fällig (11,9 % inclusive Mehrwertsteuer).
  4. Viele Vermieter beklagen geringen Vermittlungserfolg.
  5. Der Betrieb der Touristinfo in Waabs verursacht hohe Kosten.
  6. Die Touristinfo ist an Tagen mit hohem Publikumsaufkommen geschlossen (z.B. an Wochenenden und an Feiertagen), dafür aber in Zeiten ohne Betrieb geöffnet (November, Dezember ).
  7. Nur relativ wenige Vermieter lassen sich über die Ostseefjord Schlei vermarkten.
  8. Der Fremdenverkehrsverein ist inaktiv und steht kurz vor der Auflösung.

Mögliche Vorgehensweisen:
  1. Beibehaltung einer Zusammenarbeit mit der Ostseefjord Schlei. Hierbei ist darauf zu achten, dass oben geschilderte Mängel umgehend abgestellt werden.
  2. Kündigung des Vertrages mit der Ostseefjord Schlei und Neuorientierung z.B. in Richtung Eckernförde, Betrieb der Touristinfo in Eigenregie oder Aufgabe der Touristinfo.
  3. Die Gemeinde betreibt im HDG eine automatisierte Touristinfo. Vermieter haben die Möglichkeit, online freie Kapazitäten einzutragen. Diese können auf einem Terminal von dem Besucher eingesehen werden.
  4. Übertragung der Aufgaben der Touristinfo an ein privates Unternehmen, das ohne Zuschüsse auf eigene Rechnung arbeitet.

Vor- und Nachteile:
  1. Variante 1): bedeutet hohe unkalkulierbare Kosten mit zurzeit geringem Nutzen. Es können aber weiterhin Fördermittel beantragt werden, da die Gemeinde Mitglied in LTO und OHT bleibt.
  2. Variante 2): günstigere Vermarktungschancen bei geringeren Kosten, wenn auf die Touristinfo verzichtet wird. Evtl. Möglichkeit, eine LTO Eckernförde zu gründen, wenn weitere Gemeinden umsteigen.
  3. Variante 3): relativ hohe Kosten bei Einrichtung, da technische Ausrüstung angeschafft werden muss. Geringe Betriebskosten. Möglichkeit, das HDG auch für andere Zwecke zu nutzen.
  4. Variante 4): kostenneutral für die Gemeinde. Es muss jedoch ein entsprechender Unternehmer gefunden werden.
  5. In Variante 3) und 4) sind keine Fördermöglichkeiten vorhanden. Durch die hohen Kosteneinsparungen werden aber Mittel frei. Auch die Campingplätze können beworben werden, da Abhängigkeit von LTO und OHT nicht mehr vorhanden wären.


Beschluss:

zu TOP 9. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 3. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes Waabs für den Bereich "Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
Beschlussvorlage - 48/2009

Die 3. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes wird durch die Bauleitplanung für diesem Bereich ausgelöst.
Die Gemeindevertretung hat am 08.10.2008 die Aufstellung der Landschaftsplanänderung für den Campingplatz Hökholz-Ritenrade beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro eine Entwurfsfassung für die Landschaftsplanänderung (s. Anlagen) erarbeitet, über die zu beraten und beschließen ist. Ebenfalls wurde ein Umweltbericht zur Bauleitplanung sowie eine faunistische und floristische Potenzialanalyse erstellt.

Frau Schuldt-Willer trägt vor. Die Fragen vom Ausschussmitglied Kruse werden beantwortet.


Beschluss:

1. Der Entwurf der 3. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes für den Bereich „Campingplatz Hökholz-Ritenrade“ wird in Text und Karte gebilligt.

2. Der Entwurf der 1. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes für den Bereich „Campingplatz Hökholz-Ritenrade“ in Text und Karte ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzbverbände sind von der Auslegung zu benachrichtigen und weiterhin am Verfahren zu beteiligen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Erweiterung Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
Beschlussvorlage - 49/2009

Die Gemeindevertretung hat am 08.10.2009 die Aufstellung einer 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Erweiterung des Campingplatzes Hökholz-Ritenrade beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 19.12.2008 eine Stellungnahme abgegeben (s. Anlage).
Durch die Amtsverwaltung wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro eine Entwurfsfassung für die Flächennutzungsplanänderung (s. Anlagen) erarbeitet, über die zu beraten und beschließen ist.



Beschluss:

1. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Erweiterung Campingplatz Hökholz-Ritenrade“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

------------------
Von der Beratung und Beschlußfassung waren gemäß § 22 GO keine Gemeindevertreter/innen ausgeschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 für den Bereich "Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
Beschlussvorlage - 50/2009

Die Gemeindevertretung hat am 08.10.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 für den Campingplatz Hökholz-Ritenrade beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 19.12.2008 eine Stellungnahme abgegeben.
Durch die Amtsverwaltung wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro eine Entwurfsfassung für den Bebauungsplan (s. Anlagen) erarbeitet, über die zu beraten und beschließen ist.


Beschluss:

1. Der Entwurf desvorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32für das Gebiet „Campingplatz Hökholz-Ritenrade“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Von der Beratung und Beschlussassung waren gemäß § 22 GO keine Gemeindevertreter/innen ausgeschlossen.



Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bebauungsplan Nr. 29 für den Bereich "Kleinwaabs, östlich Brunoslust und westlich des Strandweges"
a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 51/2009

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Waabs und die Begründung haben in der Zeit vom 04.06.2009 bis 07.07.2009 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 28.05.2009 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 29.02.2008.


Beschluss:

a.) Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Asmussen & Partner vom31.08.2009 - wird Bestandteil des Originalprotokolls.
(mit * Ja-Stimmen, * Nein-Stimmen, * Enthaltungen)

Insgesamt gingen ein:

B-Plan Nr. 29 Kleinwaabs „östlich Brunoslust“ der Gemeinde Waabs
Öffentliche Auslegung vom 04.06. – 07.07.2009
Anregungen/Stellungnahmen TöB, NatSchVerb, Nachbargemeinden
 
 
Datum:
Bedenken:
2a.
Deutsche Telekom AG
30.06.2009
s. Stellungnahme
3.
Wehrbereichsverwaltung I
08.06.2009
keine
4.
Grenzschutzpräsidium Nord
19.06.2009
keine
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
08.06.2009
keine
6.
Bundesanstalt f. Immobilienangelegenheiten
Nachträgl. beteiligt
 
9.
Gebäudemanagement Schl.-Holst.
08.06.2009
keine
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft u. Verkehr - Abt. Straßenbau- u. Straßenverk.
 
 
12.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft u. Verkehr - Abt. Verkehrspolitik
 
 
17.
Forstamt Schleswig
05.06.2009
keine
18.
Archäologisches Landesamt
11.06.2009
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
 
 
20.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
ehem. Staatl. Umweltamt Kiel
 
 
21a.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
ehem. Amt für ländl. Räume
 
 
21b.
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark u. Meeresschutz
12.06.2009
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht
Abt. Denkmalschutz
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde)
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht
Abt. Jugend- und Sozialhilfe
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau
Abt. Abfallentsorgung
Abt. Katastropenschutz, Brandschutz
Abt. Wasserwirtschaft
07.07.2009
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbeschaffungsverband *Mittelschwansen
* bzw. Nordschwansen
 
 
28a.
E.ON Hanse AG
09.06.2009.
keine
28b
E.ON Netz GmbH
Transpower
10.06.2009
10.06.2009
Keine
keine
32.
Wasser- und Bodenverband
"Kohbek-Waabs"
 
 
34.
Sachbearbeiter i.H.f. Entwässerung
 
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
07.07.2009
s. Stellungnahme
37.
IGU Kappeln
10.07.2009
s. Stellungnahme
38.
NABU
07.07.2009
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
40a.
Landessportverband Schl.-H.
06.07.2009
keine
41.
Abfallwirtschaftsgesellschaft
 
 
42.
Autokraft Eckernförde
 
 
43.
nachrichtlich
Innenministerium des Landes Schl.-H.
Abt. Landesplanung
19.06.2009
Landespl. Stellungnahme
44.
Innenministerium des Landes Schleswig-H. Abt. IV 8 - Bauleitplanung
 
 
45.
Ordnungsamt im Hause
f. Verkehrssicherung
Techniker im Hause
15.06.2009
keine


Stellungnahmen von Nachbargemeinden
47.
Gemeinde Damp
 
 
49.
Gemeinde Holzdorf
03.06.2009
keine
56.
Gemeinde Loose
17.06.2009
keine
57.
Gemeinde Barkelsby
30.05.2009
keine

Stellungnahmen von Privatpersonen
P 1*
Keine vorhanden
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden.
Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist. (s. Verfahrenserlass 1998 - 3.16)


Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.

b) Beschluss/ -empfehlung *(f. B-Plan)
(mit * Ja-Stimmen, * Nein-Stimmen, * Enthaltungen)
Der Bebauungsplan Nr. 29, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Die zusammenfassende Erklärung zum Bauleitplan wird zur Kenntnis genommen - § 10 (4) BauGB


Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr Karsten Heide


Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Karsten Heide

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Ersatzbau der Druckluftleitung zwischen Kläranlagengebäude und Belebungsbecken auf der KA Waabs
Beschlussvorlage - 47/2009

Folgende Erläuterungen wurden von Herrn Schliep zur letzten Bauausschusssitzung vorgetragen:
Die Leitung besteht zum größten Teil aus einer PVC- Leitung. Diese hat in jüngster Vergangenheit Undichtigkeiten aufgewiesen. Diese rühren vermutlich aus der Verflüchtigung der Weichmacher aus dem Kunststoffmaterial her, die Leitung wird spröde. Grund dafür könnte die transportierte, durch die Kompression erwärmte Luft sein. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Schäden auftreten. Die Reparatur der Schäden ist meist kostenintensiv, da die Kopflöcher auch die Öffnung und Wiederherstellung der versiegelten Oberflächen bedürfen. Somit regt Herr Schliep an, die Leitung komplett neu in oberirdischer, aufgeständerter Bauweise zu verlegen. Der Weg der oberirdischen Leitung würde hinter dem Technikgebäude um die Garage und den Eisen-III-Behälter herum geführt. Es handelt sich um eine Länge von rund 110 m.

In der Sitzung kam man überein, dass zur kommenden Bauausschusssitzung eine Vorlage mit den alternativen Kosten und den Vor- und Nachteilen vorgelegt werden soll.

Diese Betrachtung hat Herr Schliep vorgelegt (siehe Anlage). Entgegen der Abschätzung der zu erwartenden Kosten, die Herr Schliep in der vergangenen Sitzung geäußert hat, sind unter Einbeziehung aller Unwegbarkeiten und Details bei der Verwendung von Edelstahl Kosten von rund 35.000 € errechnet worden. Die Leitung muss schon direkt am Betriebsgebäude aufgesucht und verfolgt werden. Zudem muss der Anschluss direkt am Belebungsbecken und nicht davor erfolgen. Durch diese Umstände ergeben sich Mehrlängen und Mehraufwand gegenüber dem ersten, abgeschätzten Angebot, welches in der vergangenen Sitzung zitiert wurde.



Beschluss:

Es wird beschlossen, die Druckluftleitung als Edelstahlleitung neu zu verlegen. Die Verlegung erfolgt oberirdisch auf der dargestellten Trasse. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine beschränkte Ausschreibung zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Kosten von rund 35.000 € werden anerkannt und im Haushalt 2010 bereit gestellt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Zuschßanforderungen für 2010

zu TOP 14.1. Antrag AWO Ortsverein Schwansen
Beschlussvorlage - 63/2009

Die AWO bittet mit Antrag vom 06.12.2009 um Unterstüzung durch die Gemeinde Waabs.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der AWO Ortsverein Schansen im Haushaltsjahr 2010 einen Zuschuss in Höhe von 50,00 EUR zu zahlen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14.2. Antrag des Vereins "Frauenzimmer"
Beschlussvorlage - 60/2009

Der Verein Frauenzimmer beantragt für das Jahr 2010 eine Bezuschussung.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Verein Frauenzimmer im Haushaltsjahr 2010 einen Zuschuss in Höhe von 50,00 € zu zahlen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Finanzierungsvereinbarung über den Betrieb der Kindertagesstätte Waabs
Beschlussvorlage - 57/2009

Zwischen der Gemeinde Waabs und der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Waabs besteht zur Finanzierung der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Waabs ein Vertrag vom 14.03.1994 nebst Nachträgen. Aufgrund der erheblichen Kostensteigerung und des nicht mehr zeitgemäßen Vertrages soll ein neuer Vertrag geschlossen werden. Ein Entwurf wurde durch das kirchliche Verwaltungszentrum übersandt.

Es ist nun zu beraten, ob ein neuer Vertrag geschlossen werden soll. Außerdem ist zu besprechen, in welcher Höhe eine Beteiligung der Gemeinde erfolgen soll.


Zur nächsten Sitzung sollen den Gemeindevertreter folgende Unterlagen vorliegen:

1. Aufstellung der Elternbeiträge der letzten 5 Jahre für den Kindergarten

2. Aufstellung über die Aufteilung der Kosten für den Kindergarten.
(wie hoch die Gesamtkosten sind, wer wieviel Prozent trägt. Träger sind u.a. Eltern,Kirche,Gemeinde usw.)

Es wird kein Beschluß gefasst.


Beschluss:

ohne


zu TOP 16. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
Beschlussvorlage - 58/2009
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist im Haupt- und Finanzausschuss und der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen.

 
Durch Ausgabekürzungen in den Vorjahren, durchgeführte Steuererhöhungen und höhere Einnahmen bei den Schlüsselzuweisungen konnte der Haushaltsplanentwurf ausgeglichen und sogar nur eine geringe Rücklagenentnahme zur Finanzierung von Investitionen verplant werden.

Sollten sich zukünftig die Einnahmen so weiter entwickeln, werden die Haushalte auch weiterhin ausgeglichen werden können. Abzuwarten ist die Kürzung der Schlüsselzuweisungen in 2011. Die Gemeinde kann dann ihren Unterhaltungsstau bei den Straßen und in anderen Bereichen langsam abbauen.

Die weiteren Informationen ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf 2010.

Weiterhin ist das Investitionsprogramm von der Gemeindevertretung zu beschließen. Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2009 bis 2013 wurde angepasst und liegt dem Haushaltsplan 2010 bei. Investitionen für die Zukunft sind aber nicht vorgesehen, da erst im Laufe des Jahres 2010 ermittelt werden muss, welche Investitionen getätigt werden und wie diese sich auf die einzelnen Jahre verteilen.

Die Gemeinde Waabs stellt 5000,00 € für einen Internetauftritt im Haushalt zur Verfügung. Die Mittel dürfen nicht Bereich des Fremdenverkehr (790) angesiedelt werden. Herr Witt soll prüfen unter welcher Haushaltsstelle die Mittel in den Haushalt gestellt werden können.

2010 geht Herr Witt in den Ruhestand. Die Gemeinde Waabs möchte weiterhin Vorgespräche zum Haushaltsplan in der Amtsverwaltung führen.


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               1.938.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               1.938.800,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               251.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               251.800,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,00 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         360 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
2.500,-- EUR.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 20. Anfragen und Bekanntgaben

Herr Wolfgang Will wurde von Herrn Steinacker verabschiedet. Herr Will geht in den Ruhestand.



Udo Steinacker  Lars Michaelis 
Bürgermeister  Protokollführer