N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 07.10.2010.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Waabs Mühle, Mühlenstraße 26, Kleinwaabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
1. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
2. stellv. Bürgermeister Bruno Kruse
Gemeindevertreter Lothar Schaldach
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Gemeindevertreter Klaus Wilke

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Dirk Gloyer (entschuldigt )
Gemeindevertreter Johannes Tams (entschuldigt )
Gemeindevertreter Hajo Wurr (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Nutzung des Gemeindewappens
  Beschlussvorlage - 35/2010
7. Ergebnis der Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe 2009
  Beschlussvorlage - 42/2010
8. Heizung Feuerwehrgerätehaus in Klein-Waabs
  Beschlussvorlage - 32/2010
9. Heizung Haus des Gastes in Klein-Waabs
  Beschlussvorlage - 31/2010
10. Vergabe eines Straßennamens für das B-Plangebiet Nr. 29
  Beschlussvorlage - 37/2010
11. Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht - Monitoringkonzept
  Beschlussvorlage - 41/2010
12. Schülerbeförderung
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
16. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Der Bürgermeister geht auf die Anfrage von Herrn Lange aus der letzten Sitzung ein und stellt klar, dass alle getroffenen Aussagen bezüglich der Regelungen für das Mähen der Ausgleichsflächen richtig waren. Diese Flächen dürfen Ende Juli / Anfang August einmal gemäht werden.

Der Bürgermeister geht auf die Anfrage von Herrn Bothe aus der letzten Sitzung ein und erklärt, dass das Staffelgeschoss nach Auskunft des Kreisbauamtes dem B-Plan entspricht und damit zulässig ist.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gemeindevertreter Juhl beantragt, den Punkt „Schülerbeförderung“ auf die Tagesordnung zu setzen, da es nach der 6. und 7. Stunde Probleme mit den Fahrzeiten der Busse kommt. Diese betreffen das Schulzentrum und die Fritz-Reuter-Schule. Die Kinder können die Busse aufgrund des Fahrplanes nicht mehr erreichen. Die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes hatte er auch bereits schriftlich beim Bürgermeister beantragt. Der Bürgermeister erklärt, dass die schriftliche Schilderung der Probleme bereits direkt an die Stadt Eckernförde als zuständigen Schulträger weitergeleitet wurde. Die Gemeindevertretung kann jedoch darüber entscheiden, den Tagesordnungspunkt aufzunehmen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichte wie folgt:
  • Die Gemeinde hat die Auszeichnung „Pferdefreundliche Gemeinde 2010“ erhalten. Die Holztafel soll im Bereich Haus des Gastes aufgestellt werden.
  • 04.10.2010 Gespräch mit der Gemeinde Holzdorf über eine mögliche Fusion
  • Sinkende Schlüsselzuweisungen für das Haushaltsjahr 2011


zu TOP 6. Nutzung des Gemeindewappens
Beschlussvorlage - 35/2010

Die Inhaberfamilie des Landidylls Sönderby hat beantragt, das Wappen der Gemeinde Waabs nutzen zu dürfen. Außerdem wird der Bürgermeister um ein Grußwort gebeten und der Eintrag von Veranstaltungen wird angeboten.

Nach § 1 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Waabs bedarf die Nutzung des Wappens durch Dritte der Zustimmung der Gemeindevertretung.


Beschluss:

Der Nutzung des Gemeindewappens für die Internetseite der Inhaberfamilie des Landidylls Sönderby wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :10
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 7. Ergebnis der Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe 2009
Beschlussvorlage - 42/2010

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Waabs vom 30.09.2009 hat die Gemeinde sich verpflichtet, jährlich eine Berechnung des zu verteilenden Anteils an den Aufwendungen für den Fremdenverkehr zu erstellen und diese von der Gemeindevertretung bestätigen zu lassen.

Die Aufwendungen und gegenzurechnenden Einnahmen sind aus dem Jahresabschluss 2009 des Abschnittes 79000 -Fremdenverkehr- der Gemeinde Waabs entnommen.

Aus der Berechnung ist zu ersehen, dass sich in 2009 ein Fehlbetrag in Höhe von 1.557,55 € ergeben hat. Zusammen mit dem Fehlbetrag in Höhe von 704,06 € aus den Vorjahren ergibt sich ein Fehlbetrag von 2.261,61 €. Ab dem Haushaltsjahr 2010 greift jedoch die neu kalkulierte Fremdenverkehrsabgabe, mit der dieser Fehlbetrag voraussichtlich ausgeglichen wird. Ansonsten müsste mit Feststellung des Ergebnisses aus 2010 eine erneute Neukalkulation erfolgen.


Beschluss:

Durch Beschluss wird die Richtigkeit der Berechnung über die Erhebung von Fremdenverkehrsabgaben im Haushaltsjahr 2009 in der Gemeinde Waabs bestätigt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Heizung Feuerwehrgerätehaus in Klein-Waabs
Beschlussvorlage - 32/2010

Die Heizung im Feuerwehrgerätehaus stammt aus dem Jahr 1992, Fabrikat Buderus und wird mit Öl befeuert. Die Warmwasserbereitung wird ebenfalls über den Brenner und einen Speicher sichergestellt. Der Öltank liegt im gleichen Raum, doppelwandige Kunststofftankanlage. Die Ölleitungen und der Tank entsprechen den aktuellen gesetzlichen Ansprüchen. Allerdings ist die Heizung nebst Brenner nicht mehr zeitgemäß. Ferner ist die digitale Steuerung defekt, es wird ständig geheizt. Die Erneuerung der Steuerung würden Kosten von bis zu 2.000 € verursachen.

Dieses zum Anlass nehmend, wurde ein Angebot für die Erneuerung der Heizung eingeholt. Würde man bei einer Ölheizung bleiben, jedoch auf heute gängige Brennwerttechnik setzen, so müsste der Schornstein mit einem doppelwandigen Rohr für die Zuluft und die Abgase versehen werden. Ferner müsste das infolge der niedrigen Abgastemperaturen im Abgasrohr anfallende Kondensat über eine kleine Hebepumpe in den vorhandenen Abfluss gepumpt werden. Voraussetzung dafür, dass das Kondensat in das gemeindliche Abwassersystem eingeleitet werden darf, ist, dass entweder schwefelarmes Heizöl getankt wird oder eine Entschwefelungsanlage für das Kondensat (Salz...) eingebaut wird. Da derzeit nur noch im Hafen Kiel nicht-schwefelarmes Heizöl verladen wird, und dieses sich in Kürze ändern wird, kann man in Schleswig-Holstein nur noch schwefelarmes Heizöl beziehen. D.h. auf eine Entschwefelung des Kondensates kann verzichtet werden.
Ein vorliegendes Angebot schließt mit einer Bruttoangebotssumme von gerundet 8.100,00 €. Darin sind enthalten:
  • neuer Ölbrenner und Kessel Viessmann 22 KW
  • neue Schornsteinanlage
  • Kondensatpumpe
  • Ein Durchlauferhitzer für die Warmwasserbereitung (statt Warmwasserbereitung über den Ölbrenner zukünftig über Durchlauferhitzer, da nur wenig Verbrauch an zwei Zapfstellen und Legionellengefahr).
Zusätzlich muss der Elektriker die elektrischen Anschlüsse der Heizung und des Durchlauferhitzers herstellen. Dazu kann vermutlich für die neue Heizung der vorhandene Anschluss genutzt werden, für den Durchlauferhitzer muss eine mit rund 35 A abgesicherte Kraftstromleitung von der Verteilung vorgestreckt werden. Dafür müssen rund 500 € eingeplant werden (Je nachdem, ob in der Verteilung noch Platz für 3 Sicherungen ist, oder nicht).

Alternativ zur Befeuerung mit Öl ließe sich theoretisch auch eine Erdgasheizung einbauen. Dazu wäre dann allerdings ein Hausanschluss an der Giebelwand des Gebäudes erforderlich.
Um diesbzgl. Konkret die Kosten für einen Hausanschluss nennen zu können, hat die Schleswig-Holstein Netz AG (ehemals e-on Hanse Netz) ein Angebot unterbreitet. Dieses schließt mit 1.654,10 €. Sollte diese Alternative von Bedeutung sein, so müsste der Ausschuss beschließen, dass hierzu genauere Kosten für die Gastherme und den Ausbau der Tankanlage ermittelt werden.

Die Historie der Heizölverbräuche von 2009 bis 2004 zeigt, dass i.M. dieser 6 Jahre 1.550 Liter Heizöl pro Jahr verbraucht wurden.
Ausgehend davon, dass mit einer modernen Heizung angenommene 25 % Heizöl eingespart werden können, so ließen sich möglicherweise jährlich 400 Liter, sprich bei heutigen Heizölpreisen rund 240 € einsparen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, Angebote für die Erneuerung der Steuerung und den Einbau eines Durchlauferhitzers einzuholen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Heizung Haus des Gastes in Klein-Waabs
Beschlussvorlage - 31/2010

Die Heizung im HdG stammt aus dem Jahr 1982, Fabrikat Viessmann und wird mit Öl befeuert. Der Öltank liegt rückwärtig des Gebäudes als Erdtank. Die Ölleitungen und der Tank entsprechen den aktuellen gesetzlichen Ansprüchen. Allerdings ist die Heizung nebst Brenner nicht mehr zeitgemäß und mit Sicherheit uneffektiv. Ferner ist die analoge Steuerung defekt, es wird ständig geheizt.

Dieses zum Anlass nehmend, wurde ein Angebot für die Erneuerung der Heizung eingeholt. Würde man bei einer Ölheizung bleiben, jedoch auf heute gängige Brennwerttechnik setzen, so müsste der Schornstein mit einem doppelwandigen Rohr für die Zuluft und die Abgase versehen werden. Ferner müsste das infolge der niedrigen Abgastemperaturen im Abgasrohr anfallende Kondensat über eine kleine Hebepumpe in den vorhandenen Abfluss gepumpt werden. Voraussetzung dafür, dass das Kondensat in das gemeindliche Abwassersystem eingeleitet werden darf ist, dass entweder schwefelarmes Heizöl getankt wird oder eine Entschwefelungsanlage für das Kondensat (Salz...) eingebaut wird. Da derzeit nur noch im Hafen Kiel nicht-schwefelarmes Heizöl verladen wird, und dieses sich in Kürze ändern wird, kann man in Schleswig-Holstein nur noch schwefelarmes Heizöl beziehen. D.h. auf eine Entschwefelung des Kondensates kann verzichtet werden.

Alternativ zur Befeuerung mit Öl ließe sich theoretisch auch eine Erdgasheizung einbauen. Dazu wäre dann allerdings ein Hausanschluss an der Rückwand des Gebäudes erforderlich. Ohne ein detailliertes Angebot der e-on eingeholt zu haben, scheint dem Unterzeichner diese Lösung teurer. Auch wenn die Therme günstiger ist als das Ölbrennwertgerät, so dürfte der Hausanschluss durch die hochwertigen Oberflächen vor dem HdG doch sehr teuer sein.

Ein vorliegendes Angebot schließt mit einer Bruttoangebotssumme von gerundet 7.300 €. Darin sind enthalten:
  • neuer Ölbrenner und Kessel Viessmann 18 KW
  • neue Schornsteinanlage
  • Kondensatpumpe
Zusätzlich muss der Elektriker die elektrischen Anschlüsse der Heizung und Kondensatpumpe herstellen. Dazu kann vermutlich der vorhandene Anschluss genutzt werden. Dafür müssen rund 200 € eingeplant werden.

Alternativ zur Befeuerung mit Öl ließe sich theoretisch auch eine Erdgasheizung einbauen. Dazu wäre dann allerdings ein Hausanschluss an der Rückwand des Gebäudes erforderlich.
Um diesbzgl. konkret die Kosten für einen Hausanschluss nennen zu können, hat die Schleswig-Holstein Netz AG (ehemals e-on Hanse Netz) ein Angebot unterbreitet. Dieses schließt mit 2.092,26 €. Sollte diese Alternative von Bedeutung sein, so müsste der Ausschuss beschließen, dass hierzu genauere Kosten für die Gastherme und den Ausbau / die Sicherung der Tankanlage ermittelt werden.
Die Historie der Heizölverbräuche von 2009 bis 2004 zeigt, dass i.M. dieser 6 Jahre 2.300 Liter Heizöl pro Jahr verbraucht wurden.
Ausgehend davon, dass mit einer modernen Heizung angenommene 25 % Heizöl eingespart werden können, so ließen sich möglicherweise jährlich 500 - 600 Liter, sprich bei heutigen Heizölpreisen rund 350 € einsparen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass Erkundigungen eingeholt werden sollen, ob die analoge Steuerung noch lieferbar ist und zu welchem Preis. Sollte das nicht möglich sein, soll geprüft werden, ob eine digitale Steuerung eingebaut werden könnte.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Vergabe eines Straßennamens für das B-Plangebiet Nr. 29
Beschlussvorlage - 37/2010
Für das B-Plangebiet Nr. 29 „Östlich Brunoslust“ muss ein Straßenname vergeben werden. Nach Angaben des Katasteramtes erhielt die betreffende Fläche bei Erstellung des Katasters im Jahre 1872 die Gewannenbezeichnung „Wittklef“ oder „Witklef“.

Folgende Straßennamen werden zudem vorgeschlagen:
  • (CDU- Fraktion) Heidekoppel
  • (SPD- Fraktion) Heidering oder Heidebarg

Der Bürgermeister erklärt, dass die Familie Heide sich für den Straßennamen „Heidestraße“ ausgesprochen hat.


Beschluss:
Es wird beschlossen, dass das B-Plangebiet Nr. 29 den Straßennamen „Heidestraße“ erhalten soll.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Karsten Heide

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht - Monitoringkonzept
Beschlussvorlage - 41/2010

Mit Schreiben vom 21.12.2009 hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Planfeststellungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange über die geplante Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wurden u. a. dem Amt Schlei-Ostsee sowie dem Amt Dänischenhagen die Planfeststellungsunterlagen zur öffentlichen Auslegung (08.01.2010 bis 08.02.2010) übersandt.

Durch die Verklappung des durch den Ausbau des NOK anfallenden Nassbaggerguts in der Ostsee wurden durch die an die Eckernförder Bucht angrenzenden Gemeinden nicht vorhersehbare Beeinträchtigungen für die gesamte Region gesehen. Neben einer Trübung des Wassers musste auch mit Verdriftungen des Verklappungsgutes gerechnet werden. Diese Beeinträchtigungen können, aufgrund der lang anhaltenden Dauer dieser Maßnahme, zu rückgängigen Besucherzahlen führen.

Die Verklappung des Nassbaggerguts wurde in mehreren geführten Gesprächen durch die Gemeinden für die gesamte Region als bedenklich eingestuft. Da für die Folgen der Verklappung, insbesondere die Verdriftung des Baggerguts sowie die zusätzliche Trübung der Ostsee, nicht absehbar waren, wurde Herr Prof. Dr. Ing. Malcherek von der Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen, beratend hinzugezogen. Ein entsprechendes Fachgespräch mit dem WSA Kiel-Holtenau hatte bereits am 12.06.2009 stattgefunden. Die Ergebnisse dieses Fachgesprächs haben aufgezeigt, dass der Vorhabenträger die durch die Verklappung zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht ausreichend untersucht hat. Dies hat die Anrainergemeinden dazu veranlasst, die Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen, mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens zu beauftragen, welches am 29.01.2010 im Congress Centrum Damp vorgestellt wurde.

Wie den Gemeinden bekannt ist, kann festgehalten werden, dass die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen keine ausreichenden Untersuchungen zu den Auswirkungen der Verklappung aufweisen. Die angenommenen Auswirkungen (Wirkungsradius ca. 500 m zzgl. 250 m Reserve) sind vermutlich als zu niedrig zu beurteilen. Durch das Gutachten wurde ein Wirkungsradius von mind. 5.000 m ermittelt. Da aufgrund der Unvorhersagbarkeit der vor allem meteorologisch induzierten Strömungen in der Ostsee nicht alle möglichen Situationen prognostiziert werden können, liegt eine Überschreitung des im Gutachten ermittelten Wirkungsradius von 5.000 m im Bereich des Möglichen. Eine Beeinträchtigung der Strände kann somit nicht in Gänze ausgeschlossen werden; für die Gemeinden verbleibt ein nicht kalkulierbares Restrisiko, das so nicht hingenommen werden kann.
Da es sich aufgrund der nicht klar vorhersehbaren Strömungsverhältnisse der Ostsee nicht ausschließen lässt, dass die Strände der Eckernförder Bucht doch beeinträchtigt werden, wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein entsprechendes Monitoring gefordert.

Im Dialog zwischen Vorhabenträger, Verwaltung und dem Vertreter der Anrainergemeinden (Bürgermeister Böttcher) wurde in mehreren Gesprächen über Möglichkeiten eines geeigneten Monitoringprogramms beraten. Als Ergebnis kann folgendes festgehalten werden:

graphic

Monitoringkonzept

Zunächst sind Fahrstrecke und Entladeklappenzustand der eingesetzten Klappschuten zu überwachen, um sicherzustellen, dass Abladevorgänge nur innerhalb des zur Verbringung vorgesehenen Gebietes stattfinden.

Weiterhin werden 5 Dauermessstationen um die Verbringungsfläche B1 herum angeordnet.
Die Entfernung der Stationen zum Rand der Verbringungsfläche B1 beträgt ca. 500 m; die nach Süden ausgerichteten Station wird auf der Grenze des FFH-Gebietes „Eckernförder Bucht mit vorgelagerten Flachgründen“ positioniert.
Eine weitere Station etwa 5 km westlich der Verbringungsfläche dient als Referenzstation.
Anordnung und Position der Stationen ergeben sich aus der nachfolgenden Abbildung.

graphic

Rot: Dauermessstation
Orange: Referenzstation

Dauermessprogramm für den Zeitraum der Umlagerung:
  • Strömungsgeschwindigkeit und –richtung (an mind. 1 Mess- und der Referenzstation)
  • Trübung und Fluoreszenz (an allen 6 Stationen)
  • Temperatur (an allen 6 Stationen)
  • Leitfähigkeit (an allen 6 Stationen)
  • Sauerstoffgehalt (an allen 6 Stationen)
Die Aufnahme der Parameter erfolgt jeweils 2 m unter Wasseroberfläche und 2 m über Grund.


Nullmessung
Zur Dokumentation der natürlichen Situation anhand einer Jahresganglinie erfolgt eine Datenerhebung mit mindestens zwei Messstationen (Referenzstation und südliche Station zum FFH-Gebiet) bereits vor Beginn der Umlagerung. Die Nullmessung soll nach Beendigung des Planfeststellungsverfahrens (voraussichtlich Frühjahr 2011) beginnen. Mit der Verbringung des Nassbaggerguts ist voraussichtlich Ende 2012 zu rechnen.

Kampagnenmessung
Zusätzlich zum oben beschriebenen Dauermessprogramm werden die ersten Abladevorgänge durch Befliegung, Probennahmen aus der „Trübungswolke“ und eine Aufnahme der Trübungswolke per ADCP von einem Messschiff aus begleitet. Je nach Ergebnis ist eine Anpassung des Monitoringumfangs in Abstimmung mit den Betroffenen und der Planfeststellungsbehörde vorzunehmen.

Bereitstellung von Informationen
Die Datenerfassung an den Dauermessstationen erfolgt per Datenlogger. Die erfassten Daten sollen von den Messstationen parallel und in Echtzeit per Funk oder GPRS, prozessiert durch ein externes Ing.-Büro, im Internet veröffentlicht werden.

Nach ggf. erforderlicher Umrechnung auf die darzustellenden Parameter (z.B. je nach verwendeter Messtechnik Trübung von „NTU“ auf „mg/l“) durch ein Software-Skript erfolgt die Veröffentlichung der darzustellenden Parameter auf der Internet-Präsenz zu den Ausbauprojekten der WSV (www.portal-nok.de) und eine Weiterleitung an einen von den Anrainer-Kommunen noch zu benennenden Teilnehmerkreis.

Der Vorhabenträger wird ausarbeiten, in welcher Art die Daten zur Verfügung gestellt werden können. Neben den Messdaten der Dauermessstationen sollen auch die Informationen über die Klappschuten visualisiert im Internet dargestellt werden.

Begleitet wird die Veröffentlichung durch regelmäßige Kurzberichte des das Monitoring begleitenden Gutachters, um auch für den interessierten Laien eine verständliche Darstellung zu gewährleisten.
Die Anrainerkommunen richten auf ihren Internet-Präsenzen eine Verlinkung zur WSV-Seite ein.

Weiteres Vorgehen
Die Festlegung des Grenzwertes, ab dem die Verbringung des Nassbaggergutes einzustellen ist, ist auf der Grundlage der Ergebnisse der Nullmessung und ggf. der Kampagnenmessung noch zu benennen. Hierzu wird sich der Vorhabenträger mit dem die Anrainerkommunen beratenen Prof. Malcherek abstimmen.

graphic

Dieses Konzept soll sich in einer noch zu schließenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Anrainergemeinden und Vorhabenträger widerspiegeln. Im Hinblick auf das laufende Planfeststellungsverfahren ist eine zeitnahe Abwicklung wünschenswert.

Die Anrainergemeinden haben im Rahmen der Solidargemeinschaft gemeinsam das bisherigen Verfahren begleitet. Auf dieser Basis werden ebenfalls alle betroffenen Gemeinden gebeten, das verhandelte Monitoringkonzept zu beraten und den Bürgermeister/die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der Vereinbarung zu ermächtigen.


Gemeindevertreter Haller bittet die Verwaltung zu klären, ob es sich überwiegen um Nassbaggergut oder um Baggergut handelt. Im abzuschließenden Vertrag soll der rechtlich korrekt Begriff enthalten sein.


Beschluss:

Dem Monitoringkonzept zur geplanten Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht wird inhaltlich zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde zu schließende Vereinbarung zu unterzeichnen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Schülerbeförderung
Gemeindevertreter Juhl berichtet darüber, dass es Probleme mit den Fahrplänen im Bereich der Schülerbeförderung gibt. Speziell nach der 6. und 7. Stunde sind die Fahrpläne so gestaltet, dass die Schüler sehr lange Wartezeiten haben, da sie den zeitnah fahrenden Bus nicht mehr erreichen können. Die angebotene Busverbindung nach der 5. Stunde wird jedoch kaum noch genutzt, da die Schüler verstärkt Nachmittagsunterricht oder Ganztagsunterricht haben. Diese Probleme betreffen die Fritz-Reuter-Schule und das Schulzentrum.

Innerhalb der Gemeindevertretung erhebt sich eine Diskussion um die Frage, welche Maßnahmen durch die Gemeinde ergriffen werden können. Dabei wird festgestellt, dass es auf jeden Fall sinnvoll ist, wenn sich die Eltern über den Schulelternbeirat an die betroffene Schule wenden.

Beschluss
Die Gemeinde wird den Schulträger bitten, die Fahrzeiten der Schulbusse dahingehend zu prüfen, ob der Bus nach der 5. Stunde noch sachgerecht ist und den Anforderungen entspricht oder ob hier eine Änderung zugunsten der Verbindungen nach der 6. und 7. Stunde erfolgen kann.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 16. Anfragen und Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 

Gräfin zu Lynar-Lassen fragt an, ob die Ortung der Druckrohrleitung im Bereich Lehmberg bereits durchgeführt wurde. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass dieses noch nicht geschehen, aber bereits in Auftrag gegeben worden ist.



Godber Peters  Udo Steinacker 
Protokollführer  Bürgermeister