N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 29.11.2010.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Waabs Mühle, Mühlenstraße 26, Kleinwaabs
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter Dirk Gloyer
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
1. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
2. stellv. Bürgermeister Bruno Kruse
Gemeindevertreter Lothar Schaldach
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke
Gemeindevertreter Hajo Wurr

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Jan Andresen
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Gast  Herr Jan Schliep
Gast  Herr Tepperies
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Bericht zur Planung / Sanierung des Schmutzwasserdruckentwässerungssystems südliches Waabs
  Beschlussvorlage - 54/2010
7. Sanierung der SW-Pumpstation Ritenrade
  Beschlussvorlage - 58/2010
8. Grunddatenermittlung zur Erstellung des Kanalkatasters
  Beschlussvorlage - 57/2010
9. Vergabe eines Straßennamens für das B-Plangebiet Nr. 29
  Beschlussvorlage - 37/2010
10. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2010
  Beschlussvorlage - 43/2010
11. Antrag des Reitervereins Waabs-Langholz e. V. auf Übernahme der Reparaturkosten des Dressurplatzes
  Beschlussvorlage - 49/2010
12. Zuschussanträge für das Haushaltsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 50/2010
13. Zuschussantrag Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V.
  Beschlussvorlage - 53/2010
14. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 45/2010
15. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 44/2010
16. Errichtung eines Sendemastes für das BOS-Digital-Funknetz Schleswig-Holstein
  Beschlussvorlage - 46/2010
17. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 auf der Erweiterungsfläche "Östlich Brunoslust"
  Beschlussvorlage - 52/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
22. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Herr Lange bezieht sich auf die bisherigen Beratungen im Bauausschuss und verweist darauf, dass der nunmehr geplante Standort für den BOS-Funkmast nur 100 m vom Sportplatz und 400 m vom Schulsportplatz entfernt ist. Er fragt an, wieso dieser Standort nun in Betracht kommt, obwohl hier auch eine Strahlenbelastung zum Tragen kommt.
Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass bei einer direkt angrenzenden Wohnbebauung eine Dauerbelastung zu verzeichnen ist. Daher hat die Gemeinde nach Alternativen auf öffentlichen Grundstücken gesucht. Bei dem Sportplatz ist keine dauerhafte Belastung zu befürchten. Außerdem wurde der Standort in den äußersten Winkel verlegt.

Herr Kehrer fragt an, wieso der TSV Waabs keine vorherige Information über diese Planung erhalten hat. Dann hätte der TSV die Möglichkeit der Stellungnahme gehabt. Außerdem sind auch die Pächter des Sportlerheims dauerhaft vor Ort und könnten damit einer höheren Belastung ausgesetzt sein.
Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass auch die Alternative Sportplatz lange öffentlich diskutiert wurde. Damit hätte jeder die Möglichkeit einer Stellungnahme gehabt.

Herr Reyer befürchtet, dass bei diesem Alternativstandort auch das Oberdorf bestrahlt wird. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass sich letztendlich Strahlungsquellen überall finden. Es muss jedoch auch gesehen werden, dass durch den Aufbau des BOS-Funknetzes ein Teil Sicherheit für die Bürger geschaffen wird.

Herr Bothe bezieht sich auf den geplanten Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 33 „östlich Brunoslust“ und macht deutlich, dass der geplante Beschluss die wohnwirtschaftliche Zukunft der Gemeinde stark beeinflusst. Er fragt an, ob eine Kosten-Nutzenanalyse unter Beachtung aller vertraglichen Details und Beachtung der wohnwirtschaftlichen Zukunft erstellt wurde.
Der Bürgermeister führt dazu aus, dass eine solche Analyse nicht erstellt wurde. Jedes bebaute Grundstück bringt jedoch Grundsteuer. Außerdem fließen auch Gewerbesteuern in die Gemeinde. Dieses ist grundsätzlich zu begrüßen.
Herr Bothe befürchtet außerdem, dass noch weitere Teile des B-Planes für die Ferienhausbebauung bereitgestellt werden.

Herr Brief schließt sich der Auffassung an und fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, den bestehenden B-Plan in ein Ferienhausgebiet umzuwandeln. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass für den vorderen Teil Wohnbebauung festgelegt ist. Eine Änderung ist nicht gewollt.

Herr Reyer weist darauf hin, dass die Straßenreinigungssatzung in vielen Bereich nicht eingehalten wird. Außerdem wachsen teilweise Büsche über die Gehwege. Der Bürgermeister wird sich die Angelegenheit vor Ort ansehen.

Herr Reyer fragt an, wie der Winterdienst durchgeführt werden soll, wenn Herr Gloyer einmal ausfallen sollte. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass dann der 2. Gemeindearbeiter den Winterdienst durchführen wird. Wenn dieser auch noch ausfällt, müsste ein Unternehmer beauftragt werden.

Herr Reyer spricht die kritische Parksituation vor dem Restaurant Stratos an. Dort wird sehr oft auch der Bürgersteig zugeparkt. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gaststättenbetreiber und das Ordnungsamt über die Situation informiert sind. Es wurden auch bereits öfter Kontrollen durchgeführt.

Herr Reyer fragt an, ob es noch die feste Bürgermeistersprechstunde gibt. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass es keine feste Zeit mehr gibt, sondern Termine telefonisch nach Bedarf vergeben werden.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, folgende Tagesordnungspunkte neu aufzunehmen:

Top 7: Sanierung der SW-Pumpstation Ritenrade
Top 8: Grunddatenermittlung zur Erstellung des Kanalkatasters

und im nichtöffentlichen Teil

Top 21 Vertragsangelegenheit


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Gemeindearbeiter Kruse hat zum 31.12. gekündigt. Zur Nachbesetzung der Stelle wurde eine Stellenanzeige geschaltet.
  • Die Gemeinde ist finanziell auch weiterhin in der Lage, freiwillige Leistungen zu erbringen.


zu TOP 6. Bericht zur Planung / Sanierung des Schmutzwasserdruckentwässerungssystems südliches Waabs
Beschlussvorlage - 54/2010

In der vergangenen Bauausschusssitzung wurde beschlossen, dass Herr Tepperies weitere Berechnungen und Recherchen zum Druckentwässerungssystem der südlichen Campingplätze Waabs anstellen möge und das Ergebnis bis zum 17.12.2010 vorlegen solle.
Herr Tepperies hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und der SAWG in den vergangenen 2 Wochen weitere Überlegungen und Recherchen angestellt. Es wurde mit verschiedenen am System Beteiligten gesprochen.


Der Vortrag von Herrn Tepperies ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Die Fragen aus der Gemeindevertretung werden beantwortet, wobei darauf hingewiesen wird, dass bei entsprechender Beschlussfassung und geeigneter Wetterlage der 1. BA noch vor Ostern fertig gestellt werden könnte.


Beschluss:

Der von Herrn Tepperies vorgeschlagene 1. Bauabschnitt mit Kosten von ca. 110.000,- € soll im Frühjahr 2011 durchgeführt werden. Die erforderlichen Mittel werden, soweit nicht noch Haushaltsausgabereste vorhanden sind, im Nachtrag 2011 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Sanierung der SW-Pumpstation Ritenrade
Beschlussvorlage - 58/2010

Die Pumpstation Ritenrade erweist sich bekanntermaßen als hochgradig sanierungsbedürftig. Da die vorhandene pneumatische Fördertechnik nach heutigen Erkenntnissen unwirtschaftlich ist, soll die Station entkernt und mit Tauchmotorpumpen ausgestattet werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 40.000 €. Durch Stromeinsparung und wegfallende Wartungskoten der pneumatischen Anlagenteile wird der Betrieb der Station zukünftig günstiger.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Pumpstation Ritenrade umzurüsten. Die Kosten von geschätzten 40.000 € werden anerkannt und in den Nachtragshaushalt 2011 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Grunddatenermittlung zur Erstellung des Kanalkatasters
Beschlussvorlage - 57/2010

Am 14.09.2010 trägt Herr Meyer vom Ingenieurbüro Meyer aus Eckernförde in der Bauausschusssitzung vor und erklärt seine Erkenntnisse zu den möglichen Varianten der Grunddatenermittlung für das Kanalkataster. Als Ergebnis wurde festgestellt und protokolliert, dass das Einscannen der Pläne nicht zu empfehlen ist. Es wurde die Empfehlung an die Gemeindevertretung ausgesprochen, den Bürgermeister zu ermächtigen, nach der Planerbüroauswahl einen Planer für die ersten notwendigen Ingenieurleistungen zur Erstellung des Katasters zu beauftragen. Die Vermessung soll beauftragt werden.

Zwischenzeitlich hat eine amtsweite Ausschreibung der Leistungen nach VOL stattgefunden. Es wird empfohlen, den Auftrag an das Ingenieurbüro Meyer zu erteilen. Die Angebotssumme für die Grunddatenermittlung beträgt 57.000 €. Dabei können folgende Kostenblöcke (netto) genannt werden:
  • Vorbereitende Ingenieurleistungen vor der Vermessung   1.358,78 €
  • Vermessungsleistung                  25.202,57 €
  • nachbereitende Ingenieurleistungen nach der Vermessung   17.543,64 €

Das Ergebnis dieser Leistungen muss dann in einer der kommenden Bauausschusssitzungen vorgetragen werden. Die dann folgenden Schritte der Reinigung und Inspektion der Kanäle sowie die Auswertung der gewonnenen Ergebnisse müssen dann beraten werden.

2009 waren für die ersten Schritte 5.000 € in den Haushalt gestellt, 2010 waren zudem 15.000 € bereitgestellt.
Also muss bei Vortrag dieser Ansätze zusätzlich für 2011 eine Summe von 40.000 € bereit gestellt werden. Nachfolgende Kosten für die weiteren Schritte müssen dann ggf. über den Nachtrag bereit gestellt werden.

Die Sonderrücklage Abwasser weist zum 01.01.2011 einen Stand von 650.000 € aus. Planmäßig sind 2011 Ausgaben in Höhe von:
  • Ertüchtigung südliche Druckentwässerung   110.000 € (bereits 2010 berücksichtigt)
  • Erneuerung Druckluftleitung auf KA      35.000 € (bereits 2010 berücksichtigt)
  • Sanierung PW Ritenrade          40.000 €
  • Grunddatenermittlung Kanalkataster      40.000 €
vorgesehen.
Damit bleibt planmäßig eine Rücklage von 570.000 €.



Beschluss:

Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Planer für die ersten notwendigen Ingenieurleistungen zur Erstellung des Katasters zu beauftragen. Dieser Auftrag umfasst die Vermessung. Die zusätzlich notwendigen Mittel in Höhe von rund 40.000 € werden in den Nachtragshaushalt 2011 eingestellt.
Die Ergebnisse der Grunddatenermittlung werden in einer der kommenden Ausschusssitzungen vorgetragen, um dann das weitere Vorgehen zu beraten und zu beschließen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vergabe eines Straßennamens für das B-Plangebiet Nr. 29
Beschlussvorlage - 37/2010

Für das B-Plangebiet Nr. 29 „Östlich Brunoslust“ muss ein Straßenname vergeben werden. Am 07.10.2010 hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Straßennamen „Heidestraße“ zu vergeben. Nach der Beschlussfassung kamen jedoch Zweifel an dem Beschluss auf. Es bestand noch zusätzlicher Abstimmungsbedarf, so dass entschieden wurde, die Angelegenheit erneut zu beraten.


In der Gemeindevertretung herrscht Einigkeit, den Beschluss vom 07.10.2010 nicht zu verändern. Ein neuer Beschluss ist daher nicht erforderlich.


Beschluss:

keiner


zu TOP 10. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorlage - 43/2010

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch erhebliche Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 und ein Nachtragshaushaltsplan 2010 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2010 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2010 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Antrag des Reitervereins Waabs-Langholz e. V. auf Übernahme der Reparaturkosten des Dressurplatzes
Beschlussvorlage - 49/2010

Der Reiterverein Waabs-Langholz e. V. stellt mit Datum vom 20.10.2010 den Antrag auf Übernahme der Reparaturkosten des Dressurplatzes auf dem Vereinsgelände.

Der Dressurplatz wird täglich von fast allen reitenden Bewohnern der Gemeinde Waabs benutzt.

Jetzt ist der Boden des Dressurplatzes verbraucht und verdichtet und muss dringend überholt und repariert werden.

Bisher hat der Reiterverein noch nie um eine finanzielle Unterstützung gebeten und immer alles selbst getragen.

Im Zuge des im nächsten Jahr anstehenden 60-jährigen Jubiläumsturniers ist der Reiterverein selbst finanziell sehr angestrengt und muss noch mehrere Verbesserungen am Turnierplatz vornehmen.

Der beigefügte Kostenvoranschlag schließt mit einer Summe in Höhe von 5.497,80 €


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Waabs einen Betrag in Höhe von 2.000,- € der Reparaturkosten des Dressurplatzes des Reitervereins Waabs-Langholz übernimmt.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Nis Juhl
Frau Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Zuschussanträge für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorlage - 50/2010

Folgende Zuschussanträge wurden für das Haushaltsjahr 2011 eingereicht:

1. Frauenzimmer e. V. Kappeln
2. Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft e. V. Kiel

Die Anträge sind der Beschlussvorlage beigefügt.

In der Vergangenheit wurden Zuschüsse in Höhe von je 25 € gewährt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der Frauenzimmer e. V. Kappeln und der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft e. V. Kiel für das Haushaltsjahr 2011 je einen Zuschuss in Höhe von 50 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Zuschussantrag Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V.
Beschlussvorlage - 53/2010

Die Swin Golf Gemeinschaft e. V., die seit 3 Jahren in Sophienhof ansässig ist, bittet die Gemeinde Waabs um einen Zuschuss in Höhe von 400 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. für das Jahr 2011 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 € zu gewähren.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Stefan Stöcken

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 45/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               1.849.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               1.849.100,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               141.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               141.800,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,00 Stellen



§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         360 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
2.500,-- EUR.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 44/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 125 Aktien erwerben. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Errichtung eines Sendemastes für das BOS-Digital-Funknetz Schleswig-Holstein
Beschlussvorlage - 46/2010

Bereits in der Vergangenheit wurde in den gemeindlichen Gremien über die Errichtung eines Sendemastes für das BOS-Digital-Funknetz Schleswig-Holstein beraten. In der Sitzung vom 03.06.2010 versagte die Gemeindevertretung erstmals ihr Einvernehmen zur Errichtung dieses Sendemastes. Nach Auffassung der Gemeindevertretung sei für den Sendemast ein anderer Standort zu wählen. Solch ein Alternativstandort sollte mind. 600-800 m von jeglicher Wohnbebauung entfernt sein.

Am 14.07.2010 hat ein Gespräch mit Vertretern des Landespolizeiamtes, dem Bürgermeister und der Verwaltung stattgefunden. In diesem Gespräch wurde durch die Landespolizei noch einmal ausführlich dargelegt, dass der Standort „Aschenberg“ weiter favorisiert wird. Als Alternativstandort würde lediglich der Sportplatz an der L 26 in Betracht kommen.

Am 30.07.2010 ging erneut ein Antrag des Gebäudemanagement Schleswig-Holsteins (GMSH) ein. Der Bauantrag, für die Errichtung des Sendemastes, wurde für den gleichen Standort „Aschenberg“ gestellt. Der Bauausschuss hat die Angelegenheit am 14.09.2010 ausführlich beraten und beschloss, dass am 23.09.2010 eine Entscheidung der Gemeindevertretung herbeizuführen sei. Diese beriet die Angelegenheit am 23.09.2010 und beschloss, das Einvernehmen erneut zu versagen, da sich zum letzten Antrag nichts geändert hatte.

Am Dienstag den 12.10.2010 hat ein Gespräch zwischen Vertretern der Landespolizei (Herr Pries und Herr Ketelsen), dem Bürgermeister der Gemeinde Waabs sowie Mitarbeitern des Amtes stattgefunden. In diesem Gespräch verständigte man sich darauf, eine Bauvoranfrage mit einem neuen Standort nördlich des Sportplatzes zu stellen. Das betreffende Grundstück befindet sich zwar in dem Landschaftsschutzgebiet „Schwansener Ostseeküste“, wird jedoch von der unteren Naturschutzbehörde mitgetragen. Der durch die Gemeinde geforderte Mindestabstand von 600 m wird eingehalten.
In diesem Zusammenhang wurde durch die Vertreter der Landespolizei mitgeteilt, dass das zuständige Bundesministerium die fehlende Zustimmung der Gemeinde nicht ersetzen wird. Vielmehr wird von dort die Auffassung vertreten, dass im gemeinsamen Gespräch Alternativstandorte zu prüfen sind.


Herr Lindau erläutert den Werdegang:
  1. Antrag für Standort Aschenberg
  2. Einvernehmensversagen der Gemeinde
  3. Monate später neuer Antrag für Standort Aschenberg
  4. Erneutes Versagen des Einvernehmens der Gemeinde
  5. Neuer Antrag als Bauvoranfrage für Standort Sportplatz, der jetzt vorliegt
  6. Beratung in der heutigen Sitzung

Die Gemeinde hat bei solchen Landes- oder Bundesbauvorhaben nicht das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen, sondern sie hat nach § 77 LBO (Verfahrensvorschrift) die Möglichkeit des Widerspruchs. Diese Möglichkeit der Widerspruchserhebung hat die Gemeinde Waabs mit Anführung ihrer Auflage des fehlenden, gewählten 600m-Abstandes zur Bebauung wahrgenommen. Die Begründung muss von der Unteren- und Oberen Bauaufsichtsbehörde geprüft werden. Die Prüfung kann ergeben, dass die Begründung keinen Widerspruch rechtfertigt.
Fazit: Der Mast wird aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses so oder so gebaut. Ebenso bestätigt die Rechtsprechung, dass mit der erteilten Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur der betreffende Standort nicht unzulässig ist.
Es bleibt lediglich die Standortfestlegung auf dem Aschenberg oder am Sportplatz.

In der Bauvoranfrage ist die Rede von Alternative 1 und 2. Die CDU-Fraktion unterbreitet den Vorschlag einer Alternative 3. Diese liegt in der südlichen Spitze des nördlich gelegenen Ackers von Herrn Dr. Termühlen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass das „gemeindliche Einvernehmen“ unter der Voraussetzung, dass der Grundeigentümer zustimmt, für die von der CDU-Fraktion vorgetragene Alternative 3, erteilt wird.
Sollte dieses nicht erfolgreich sein, so wird zur Alternative 1 unter der Maßgabe der Grundeigentümerzustimmung das „gemeindliche Einvernehmen“ erteilt.
Der Alternative 2 wird generell nicht zugestimmt.
Auf dieser Basis ist ein neuer Bauantrag einzureichen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 auf der Erweiterungsfläche "Östlich Brunoslust"
Beschlussvorlage - 52/2010

Es liegt ein Antrag der Heide Grundstücksgesellschaft vom 25.10.2010 auf Erstellung eines Bebauungsplanes vor.
Zur Bauausschuss-Sitzung am 02.11.2010 erläuterte Herr Waltje, dass die Landesplanung unter Beachtung des Landesentwicklungsplanes vor rund zwei Jahren nur die Hälfte der möglichen Erschließungsfläche „Östliches Brunoslust“ als B-Plan genehmigt hat. Begründet wurde dieses mit der zahlenmäßig nach oben begrenzten Wohnbauentwicklung in der Gemeinde. Das Potential der Entwicklung wurde ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund hat die Landesplanung damals bereits erklärt, dass die Ausweisung eines Sondergebiets „Ferienhäuser“ das Wohnbauentwicklungspotential nicht einschränken würde. Im Grunde wird genau dieser Gedanke in Hinblick auf die Möglichkeit einer zeitnahen Erschließung der „Erweiterung Östliches Brunoslust“ durch den Antrag von Herrn Heide neu aufgegriffen.
Um allerdings ein solches Vorhaben genehmigen zu können, bedarf es natürlich eines formellen Bauleitverfahrens. Neben dem Durchlaufen des üblichen Verfahrensablaufes ist u.a. die Vorlage eines Betreiberkonzeptes erforderlich. Dieses muss die eindeutige, kommerzielle Vermietung der Ferienhäuser an wechselnde Personenkreise beschreiben. Schlussendlich ist diese Nutzungseinschränkung grundbuchlich zu sichern.
Aus Reihen der Ausschussmitglieder wurde erklärt, dass es wünschenswert wäre, wenn die anfallende Gewerbesteuer in der Gemeinde Waabs eingenommen würde, mithin der Betriebssitz der Betreibergesellschaft in der Waabs belegen wäre. Ferner wäre es erfreulich, wenn heimische oder regionale Unternehmen für die Erschließungsbauarbeiten beauftragt würden. Herr Lindau erklärte, dass neben der Aufstellung des B-Plans der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschließungsvertrages) erforderlich wird. Hier könnten dann solche übereinstimmenden Willenserklärungen vereinbart werden.

Auf die Frage, ob sich die Entwicklung eines Ferienhausgebietes an dieser Stelle möglicherweise negativ auf eine Entwicklung des ehemaligen Flarakgeländes auswirken könnte, erklärt Herr Waltje, dass das Land im Verfahren wahrscheinlich ohnehin ein regionales Konzept verlangt. Dieses soll dann Aussagen dazu treffen, welches Maß die Region an weiterer touristischer Entwicklung verträgt.



Beschluss:

1. Für das Gebiet der Erweiterungsfläche östlich Brunoslust wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Ausweisung eines Sondergebietes Ferienhäuser
    
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Asmussen & Partner in Flensburg, für die Erarbeitung des Umweltberichtes das Büro Pro Regione, Flensburg, beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Karsten Heide

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 22. Anfragen und Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 

Herr Schaldach weist darauf hin, dass das Jahrestreffen zeitnah geplant werden sollte. Ferner fragt er nach, wann der Veranstaltungskalender erstellt wird. Herr Juhl erklärt hierzu, dass das Treffen am 07.12. um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus stattfindet.



Godber Peters  Udo Steinacker 
Protokollführer  Bürgermeister