Sitzungsort: | in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.50 Uhr |
Bürgermeister Udo Steinacker |
Gemeindevertreter Dirk Gloyer |
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
1. stellv. Bürgermeister Heinz Haller |
Gemeindevertreter Karsten Heide |
Gemeindevertreter Nis Juhl |
2. stellv. Bürgermeister Bruno Kruse |
Gemeindevertreter Lothar Schaldach |
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka |
Gemeindevertreter Stefan Stöcken |
Gemeindevertreter Johannes Tams |
Gemeindevertreter Klaus Wilke |
Gemeindevertreter Hajo Wurr |
LVB Gunnar Bock |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Einwohnerfragestunde |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
5. | Bericht des Bürgermeisters |
6. | Informationen über das Verkehrs- und das Schallgutachten zum B-Plan Nr. 33 "Ferienhäuser an der Heidestraße" |
Beschlussvorlage - 28/2011 | |
7. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 Waabs für das Gebiet "Campingplatz Hökholz-Ritenrade" b) Beschluss des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 18/2010 | |
8. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 Waabs für das Gebiet "Campingplatz Hökholz-Ritenrade" c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 19/2010 | |
9. | Ergebnis der Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe 2010 |
Beschlussvorlage - 19/2011 | |
10. | Erlass einer Straßenbeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 21/2011 | |
11. | Zuschuss für eine neue Toranlage (Sportplatz an der L26) an den TSV Waabs |
Beschlussvorlage - 24/2011 | |
12. | Mitgliedsbeitrag für Campingstellplätze an den Ostsee Holstein Tourismus |
Beschlussvorlage - 27/2011 | |
13. | Information zu dem Bauvorhaben einer Biogasanlage |
Beschlussvorlage - 29/2011 | |
14. | Nachschulbetreuung |
14.1 | Allgemeines |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
18. | Anfragen und Bekanntgaben |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Einwohnerfragestunde |
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Tagesordnung wird wie folgt ergänzt: TOP 14 „Nachschulbetreuung“ mit TOP 14.1 „Allgemeines“ und nichtöffentlich TOP 14.2 „Vertragliches“ TOP 17 nichtöffentlich Grundstücksangelegenheit |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bürgermeister berichtet über eine Zusammenstellung des Amtes über Rechte und Pflichten von Hundehaltern und über ein mögliches Projekt „Betreutes Wohnen“ in Waabs. |
zu TOP 6. | Informationen über das Verkehrs- und das Schallgutachten zum B-Plan Nr. 33 "Ferienhäuser an der Heidestraße" |
Beschlussvorlage - 28/2011 Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Ferienhäuser an der Heidestraße“ wurde sowohl ein Verkehrs- als auch ein Schallgutachten erstellt. Das Wasser- und Verkehrskontor Neumünster stellt die Gutachten auf der Sitzung der Gemeindevertretung dar. Eine formelle Behandlung erfolgt im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens. |
Einzelne Fragen von Einwohnern und Gemeindevertretern werden beantwortet. |
Beschluss: keine Beschlussfassung |
zu TOP 7. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 Waabs für das Gebiet "Campingplatz Hökholz-Ritenrade" b) Beschluss des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 18/2010 Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag). Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes. |
Beschluss: Der vorliegende Durchführungsvertrag zum B-Plan Nr. 32 „Campingplatz Hökholz-'Ritenrade“ wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 Waabs für das Gebiet "Campingplatz Hökholz-Ritenrade" c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 19/2010 Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 03.02.2010 bis 05.03.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 21.01.2010 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 05.03.2009. |
Beschluss: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 32, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Ergebnis der Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe 2010 |
Beschlussvorlage - 19/2011 Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Waabs vom 30.09.2009 hat die Gemeinde sich verpflichtet, jährlich eine Berechnung des zu verteilenden Anteils an den Aufwendungen für den Fremdenverkehr zu erstellen und diese von der Gemeindevertretung bestätigen zu lassen. Die Aufwendungen und gegenzurechnenden Einnahmen sind aus dem Jahresabschluss 2010 des Abschnittes 79000 - Fremdenverkehr - der Gemeinde Waabs entnommen. Aus der Berechnung ist zu ersehen, dass sich in 2010 ein Überschuss in Höhe von 1.235,64 € ergeben hat. Unter Berücksichtigung des Fehlbetrages in Höhe von 2.261,61 € aus den Vorjahren ergibt sich ein verbleibender Fehlbetrag von 1.025,97 €. Dieser wird voraussichtlich im Haushaltsjahr 2011 ausgeglichen werden können. |
Beschluss: Durch Beschluss wird die Richtigkeit der Berechnung über die Erhebung von Fremdenverkehrsabgaben im Haushaltsjahr 2010 in der Gemeinde Waabs bestätigt. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass einer Straßenbeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 21/2011 Die Verpflichtung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung wurde an verschiedenen Stellen erörtert. Sie ergibt sich grundsätzlich aus § 76 der Gemeindeordnung. Ein Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 30.10.2009 weist ausdrücklich auf die Erhebungspflicht von Straßenausbaubeiträgen hin. Danach stellt der Verzicht auf den Erlass einer Beitragssatzung eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht dar, der eine entsprechende Bestrafung des Bürgermeisters sowie der Mitglieder der Selbstverwaltung (Gemeindevertreter/innen) nach sich ziehen kann. So hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 18.07.2007, AZ.: 2Ss 188/07, entschieden, dass sich Mitglieder eines Gemeinderates wegen Untreue (§ 266 BGB) strafbar machen können, wenn sie eine vom Gesetzgeber angeordnete Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen dadurch verletzen, dass sie die Durchführung einer beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme beschließen, ohne zuvor die für eine Beitragserhebung erforderliche Beitragssatzung zu erlassen. Der Erlass hat diverse Diskussionen in Schleswig-Holstein in Gang gebracht. Das Innenministerium wiederholte jedoch stets die mitgeteilte Rechtslage und hat auch die Landräte als Kommunalaufsichtsbehörde hierauf hingewiesen. Zuletzt gab es eine Initiative des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, das Kommunalabgabengesetz dahin gehend zu ändern, dass auch die Erhebung von sogenannten „wiederkehrenden Beiträgen“ ermöglicht wird (s. vorliegende Unterlagen).
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Bürgermeister Steinacker und LVB Bock berichten über eine aktuelle Entwicklung, nach der die Koalitionsfraktionen gestern in einer Pressemitteilung mitgeteilt haben, dass zur kommenden Tagung des Landtages ein Gesetzentwurf eingebracht werden soll, der den schleswig-holsteinischen Kommunen mehr Freiheit bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen geben soll. Beabsichtigt ist nicht nur die Einführung sogenannter „Wiederkehrender Beiträge“, sondern die Freistellung, ob überhaupt Beiträge erhoben werden. Nach Aussprache ist sich die Gemeindevertretung einig, dass zunächst die konkrete gesetzliche Änderung(smöglichkeit) abgewartet werden soll. Bis zur Beschlussfassung über eine anstehende Ausbaumaßnahme muss Klarheit geschaffen sein. |
Beschluss: Die Straßenbeitragssatzung wird in der vorliegenden Fassung mit den beiden besprochenen Änderungen beschlossen.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird zurückgestellt. |
zu TOP 11. | Zuschuss für eine neue Toranlage (Sportplatz an der L26) an den TSV Waabs |
Beschlussvorlage - 24/2011 Mit Antrag vom 13. Mai 2011 beantragt der TSV Waabs einen Zuschuss für eine neue Toranlage auf dem Sportplatz an der L26. Der TSV Waabs wird auch in diesem Jahr den Sportplatz nach der Spielzeit sanieren bzw. ausbessern. Im Rahmen dieser Arbeiten möchte der TSV auf dem Hauptplatz zwei neue Fußballtore aufstellen. Die Kosten für die beiden Tore incl. Einsteckhülsen, Netzbügel und Tornetze belaufen sich nach Angaben des TSV auf ca. 2.000 €. Die bestehende Toranlage wurde 1984 aufgestellt und zeigt sehr starke Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen. In der Vergangenheit mussten mehrfach Reparaturen durchgeführt werden, um den Spielbetrieb aufrecht erhalten zu können. |
Beschluss: Es wird beschlossen, dem TSV Waabs für eine neue Toranlage einen Zuschuss in Höhe von 750,00 € zu gewähren. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Mitgliedsbeitrag für Campingstellplätze an den Ostsee Holstein Tourismus |
Beschlussvorlage - 27/2011 Gemäß Satzung des Ostsee Holstein Tourismus e. V. muss auch für Campingstellplätze ein Beitrag geleistet werden. Dieser beträgt 1,90 € netto und wird über die Ostseefjord Schlei GmbH abgewickelt. Waabs hat gemäß statistischer Erhebung 2.537 Campingstellplätze, so dass sich ein entsprechender Beitrag in Höhe von 4.820,30 € netto (5.736,16 € brutto) errechnet. Weiteres kann dem vorliegenden Schreiben der Ostseefjord Schlei GmbH entnommen werden. |
Beschluss: Der Mitgliedsbeitrag für den Ostsee Holstein Tourismus e. V. wird um den Beitrag für die Campingstellplätze erhöht. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Information zu dem Bauvorhaben einer Biogasanlage |
Beschlussvorlage - 29/2011 Es wird geplant in der Gemeinde Waabs oder Loose eine Biogasanlage zu errichten. Der Tagesordnungspunkt dient in erster Linie einer frühzeitigen Information. |
Es erfolgt eine ausführliche Diskussion in dessen Ergebnis Einigkeit besteht, die Verwaltung zu beauftragen, eine Gemeinde zu suchen, die Erfahrungen mit einer gleichartigen Anlage (2 MW, Einspeisung von veredeltem Gas in vorhandene Gashochdruckleitung) hat. Außerdem soll weiterhin versucht werden, einen unabhängigen Experten zu finden. |
Beschluss: keine Beschlussfassung |
zu TOP 14. | Nachschulbetreuung |
Der Bürgermeister erläutert die Situation, die auf der Sitzung des Beirates der Kindertagesstätte in Waabs am 10.05.2011 erörtert wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Heimaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde eine Betreuung der Kinder aus der Schule in den Räumen des Kindergartens nicht duldet. Die Heimaufsicht hat angewiesen, dass nach dem 31.07.2011 eine Betreuung in der bisherigen Form (Nachschulbetreuung) unterbleibt. Folglich muss sich das Amt als Träger der Schule Gedanken über die Nachschulbetreuung der Schulkinder machen und die Gemeinde muss sich eine Lösung für die Nachmittagsbetreuung der Kindergartenkinder überlegen. Die Kirchengemeinde hat eine Lösung vorgeschlagen, nach der eine Betreuung aller Kinder (unter Einbeziehung des Gemeindehauses) möglich wird. Aufgrund der Kürze der Zeit ist eine umfassende Beratung des Themas nicht möglich, weshalb der Schulausschuss des Amtes bereits beschlossen hat, der Lösung der Kirchengemeinde befristet zuzustimmen. Nunmehr verbleibt die Entscheidung der Gemeinde, sich an der Betreuung der Kindergartenkinder (Hort) zu beteiligen. Nach den Sommerferien soll das Thema mit allen Beteiligten ausführlich beraten werden, um eine längerfristige Lösung zu erarbeiten. |
zu TOP 14.1 | Allgemeines |
Beschluss: Die Gemeinde übernimmt den Gemeindeanteil für die Hortbetreuung bis 31.07.2012. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 18. | Anfragen und Bekanntgaben |
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Udo Steinacker | Gunnar Bock |
Bürgermeister | Protokollführer |