N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 27.09.2011.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
1. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
2. stellv. Bürgermeister Bruno Kruse
Gemeindevertreter Lothar Schaldach
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka
Gemeindevertreter Klaus Wilke
Gemeindevertreter Hajo Wurr

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Dirk Gloyer (entschuldigt )
Gemeindevertreter Stefan Stöcken (entschuldigt )
Gemeindevertreter Johannes Tams (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" in Langholz
6.1 a) Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 22/2011
6.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 23/2011
7. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Kleinwaabs, östlich Brunoslust, nordwestlich des Strandweges
7.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden, sonst. Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 34/2011
7.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 35/2011
8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 "Ferienhäuser an der Heidestraße"
8.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden, sonst. Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 36/2011
8.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 37/2011
9. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südliche Erweiterung Swin-Golfanlage in Sophienhof - Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 38/2011
10. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Swin-Golfanlage in Sophienhof" Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 39/2011
11. Bebauungsplanes Nr. 34 "Ortsmitte Großwaabs" - Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 40/2011
12. Bauleitplanung für altengerechtes Wohnen in Kleinwaabs
  Beschlussvorlage - 42/2011
13. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 41/2011
14. Zuschussantrag für die Modernisierung des ländlichen Weges "L 26 nach Ritenrade"
  Beschlussvorlage - 43/2011
15. Belüfterbrücken der Teichkläranlage
  Beschlussvorlage - 30/2011
16. Breitbandversorgung
  Beschlussvorlage - 33/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
21. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Herr Rainer Hansen verweist darauf, dass früher das Ablagern von Gartenabfällen auf dem FlaRak Gelände möglich war. Nun ist das Tor verschlossen und es wurden Verbotsschilder aufgestellt. Er regt an, eine Anlieferung am Freitag zwischen 9 - 11.30 Uhr unter Anwesenheit der Gemeindearbeiter gegen Zahlung eines Entgeltes durchzuführen.

Ferner fragt Herr Hansen an, ob das Amt Schlei-Ostsee sich für ein schnelleres Internet einsetzen könnte, so wie dies im Amt Hüttener Berge der Fall war.

Der Bürgermeister erläutert, dass den Bürgern der Gemeinde 2 Tage angeboten werden in denen eine Anlieferung von Strauchwerk erfolgen kann. Die Verbotsschilder und die neuen Regelungen auf dem FlaRak Gelände waren erforderlich, da es zu unkontrollierten Ablagerungen gekommen ist. Eine Änderung der Verfahrensweise ist nicht geplant.

In Bezug auf das Internet erläutert der Bürgermeister noch einmal die Schaffung des Zweckverbandes im Amt Hüttener Berge. Dieses ist im Amt Schlei-Ostsee so nicht möglich, da einige Gemeinden bereits sehr gut versorgt sind. Er verweist jedoch auf eigene Planungen, die unter TOP 16 beraten werden sollen.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gemeindevertreter Haller beantragt die Tagesordnung um Punkt 20 „Anfragen“ im nichtöffentlichen Teil zu ergänzen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Jahresempfang am 02.10.11 für die Bürger der Gemeinde
  • Verhandlungen mit der Schleswag über den Betrieb der Ortsentwässerung
  • Informationsveranstaltung zur Errichtung einer Biogas Anlage
  • Kabelertüchtigung durch die Eon in der Kirchstraße
  • Nutzungseinschränkungen auf dem FlaRak Gelände


zu TOP 6. 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" in Langholz

zu TOP 6.1 a) Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 22/2011

Mit Schreiben vom 13.04.2011 stellt Herr Feinen einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 in einem Teilbereich, da seine Planungsabsichten nicht mit den B-Planfestsetzungen übereinstimmen. Derzeit ist dieser Bereich im B-Plan 24 als Dorfgebiet ausgewiesen. Nach Rücksprache mit der Kreis- und Amtsverwaltung wurde ihm dieser Weg des Planänderungsverfahrens aufgezeigt.

Das touristische Angebot im Orte Langholz würde ergänzt durch dieses Vorhaben. Um die bestehenden Planungsvorstellungen umsetzen zu können, wird die Überplanung dieses Bereiches erforderlich. Die Voraussetzungen nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sind hier gegeben - nach Rücksprache mit dem Kreis.


Beschluss:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 24 „Seeblick - Waterblick“ in Langholz soll nun wie folgt geändert werden:
          - Änderung der Ausweisung Dorfgebiet in Sondergebiet
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Asmussen & Partner in Flensburg beauftragt werden.
  4. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  6. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
  7. Eine Planungskostenerstattung ist zu sichern.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 23/2011

s. Beschlussvorlage 22/2011

Sollten zum Zeitpunkt der Auslegung bereits wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vorliegen, sind diese öffentlich auszulegen.


Beschluss:

  1. Der Entwurf der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet “Seeblick - Waterblick“ in Langholz und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen mit den nach der Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Kleinwaabs, östlich Brunoslust, nordwestlich des Strandweges

zu TOP 7.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden, sonst. Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 34/2011

Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs wurde den Trägern öffentlicher Belange, den sonstigen Behörden und den Naturschutzverbänden am 11.02.2011 zur frühzeitigen Beteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung und mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand am 21.03.2011 im Feuerwehrgerätehaus in Kleinwaabs statt.


Beschluss:

Es gingen folgende Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen ein, über die nach Abwägung wie folgt beschlossen wird:
s. Vorlage des Architektenbüros Asmussen & Partner

Insgesamt gingen ein:
Frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung (Scoping)
  • vorhabenbez. B-Plan Nr. 33  Kleinwaabs „Ferienhäuser an der Heidestraße“
  • 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs
 
 
Datum:
Bedenken:
Stellungnahmen TöB, sonst. Behörden, NatSchVb.
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
21.02.2011
keine
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
03.03.2011
Keine
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr durch den LBV- SH
 
 
17.
Forstbehörde Nord
24.02.2011
keine
18.
Archäologische Landesamt S.-H.
15.03.2011
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
18.02.2011
keine
21a.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Amt für ländliche Räume Kiel)
 
 
21b.
Landesbetrieb für Küstenschutz
Nationalpark und Meeresschutz
18.02.2011
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
14.03.2011
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
14.03.2011
s. Stellungnahme
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
22.02.2011
keine
32.
Wasser- und Bodenverband
"Kohbek-Waabs"
 
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
15.03.2011
s. Stellungnahme
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
22.03.2011
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
07.03.2011
keine
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
14.03.2011
keine
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Landesplanung
21.03.2011
s. Stellungnahme
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein
Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
 
 

Stellungnahmen Nachbargemeinden
47.
Gemeinde Damp
18.02.2011
keine
49.
Gemeinde Holzdorf
18.02.2011
keine
56.
Gemeinde Loose
 
 
57.
Gemeinde Barkelsby
 
 
 
Im Hause:  (f. Verkehrsaufsicht), (Techniker), (Entwässerung)
 
 

Stellungnahmen Privatpersonen
P1 *
77 Anlieger Mühlenstraße, Dorfstraße, Strandweg, Achter de Lin
16.10./30.12.2010
s. Stellungnahme
P2
Anlieger Brunoslust
03.05.2011
s. Stellungnahme

* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden.
Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Karsten Heide

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 35/2011

s. Beschlussvorlage 34/2011


Beschluss:

  1. Die Entwürfe der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Kleinwaabs, östlich Brunoslust, nordwestlich des Strandweges und des Bebauungsplanes Nr. 29 und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt
  2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Karsten Heide

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 "Ferienhäuser an der Heidestraße"

zu TOP 8.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden, sonst. Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 36/2011

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 „Ferienhäuser an der Heidestraße“, Kleinwaabs wurde den Trägern öffentlicher Belange, den sonstigen Behörden und den Naturschutzverbänden am 11.02.2011 zur frühzeitigen Beteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung und mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand am 21.03.2011 im Feuerwehrgerätehaus in Kleinwaabs statt.


Beschluss:

Es gingen folgende Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen ein, über die nach Abwägung wie folgt beschlossen wird:
s. Vorlage des Architektenbüros Asmussen & Partner

Insgesamt gingen ein:
Frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung (Scoping)
  • vorhabenbez. B-Plan Nr. 33  Kleinwaabs „Ferienhäuser an der Heidestraße“
  • 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs
 
 
Datum:
Bedenken:
Stellungnahmen TöB, sonst. Behörden, NatSchVb.
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
21.02.2011
keine
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
03.03.2011
Keine
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr durch den LBV- SH
 
 
17.
Forstbehörde Nord
24.02.2011
keine
18.
Archäologische Landesamt S.-H.
15.03.2011
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
18.02.2011
keine
21a.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Amt für ländliche Räume Kiel)
 
 
21b.
Landesbetrieb für Küstenschutz
Nationalpark und Meeresschutz
18.02.2011
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
14.03.2011
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
14.03.2011
s. Stellungnahme
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
22.02.2011
keine
32.
Wasser- und Bodenverband
"Kohbek-Waabs"
 
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
15.03.2011
s. Stellungnahme
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
22.03.2011
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
07.03.2011
keine
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
14.03.2011
keine
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Landesplanung
21.03.2011
s. Stellungnahme
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein
Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
 
 



Stellungnahmen Nachbargemeinden
47.
Gemeinde Damp
18.02.2011
keine
49.
Gemeinde Holzdorf
18.02.2011
keine
56.
Gemeinde Loose
 
 
57.
Gemeinde Barkelsby
 
 
 
Im Hause:  (f. Verkehrsaufsicht), (Techniker), (Entwässerung)
 
 



Stellungnahmen Privatpersonen
P1 *
77 Anlieger Mühlenstraße, Dorfstraße, Strandweg, Achter de Lin
16.10./30.12.2010
s. Stellungnahme
P2
Anlieger Brunoslust
03.05.2011
s. Stellungnahme

* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden.
Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Karsten Heide

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 37/2011

s. Beschlussvorlage 35/2011


Beschluss:

  1. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 für das Gebiet „Ferienhäuser an der Heidestraße“, Kleinwaabs, und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Karsten Heide

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südliche Erweiterung Swin-Golfanlage in Sophienhof - Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 38/2011

Der Betreiber der Swin-Golfanlage in Sophienhof ist an die Gemeinde herangetreten mit dem Wunsch, auf seiner Hoffläche zwei vorhandene Gebäude abzureißen und an dieser Stelle eine Halle zu errichten, die mit einer 12-Loch Gras-Golf-Anlage ausgestattet werden soll.
Mit dieser Einrichtung würde eine weitere Indooraktivität das touristische Angebot erweitern.
Diese Fläche ist derzeit weder vom Flächennutzungsplan noch vom Bebauungsplan Nr. 30 überplant.

Erforderlich werden hierfür die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 30. Dies bestätigte auf Rückfrage ebenfalls der Kreis Rendsburg-Eckernförde, Abt. Bauen, Planen, Umwelt.


Beschluss:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 6. Änderung aufgestellt,
    die für das Gebiet "Südliche Erweiterung der Swin-Golfanlage in Sophienhof“ folgende Änderung der Planung vorsieht:
    Ausweisung einer Sondergebietsfläche für die bauliche Erweiterung der Swin-Golfanlage
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Asmussen & Partner in Flensburg, mit der Ausarbeitung der Umweltbelange das Büro Pro Regione in Flensburg beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Swin-Golfanlage in Sophienhof" Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 39/2011

Der Betreiber der Swin-Golfanlage in Sophienhof ist an die Gemeinde herangetreten mit dem Wunsch, auf seiner Hoffläche zwei vorhandene Gebäude abzureißen und an dieser Stelle eine Halle zu errichten, die mit einer 12-Loch Gras-Golf-Anlage ausgestattet werden soll.
Mit dieser Einrichtung würde eine weitere Indooraktivität das touristische Angebot erweitern.
Diese Fläche ist derzeit weder vom Flächennutzungsplan noch vom Bebauungsplan Nr. 30 überplant.

Erforderlich werden hierfür die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 30. Dies bestätigte auf Rückfrage ebenfalls der Kreis Rendsburg-Eckernförde, Abt. Bauen, Planen, Umwelt.


Beschluss:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 30 für das Gebiet " Swin-Golfanlage in Sophienhof“ soll wie folgt geändert werden:
    Ausweisung einer Sondergebietsfläche für die bauliche Erweiterung der Swin-Golfanlage
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Asmussen & Partner in Flensburg, mit der Ausarbeitung der Umweltbelange das Büro Pro Regione in Flensburg beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bebauungsplanes Nr. 34 "Ortsmitte Großwaabs" - Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 40/2011

Der Eigentümer einer Fläche in der Ortslage Großwaabs ist an die Gemeinde herangetreten mit dem Wunsch, auf diesem Gelände eine Fläche für Wohnbebauung entstehen zu lassen. Diese Fläche ist derzeit im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.

Da es sich hier jedoch um einen Außenbereich im Innenbereich handelt, kann ein Bauvorhaben derzeit nicht genehmigt werden.
Um hier Baurecht zu schaffen, müsste die Gemeinde einen Bebauungsplan erstellen.


Beschluss:

Das Vorhaben wird durch die Gemeinde grundsätzlich mitgetragen. Die Verwaltung soll für das geplante Vorhaben die Planungsanzeige nach den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes an das Innenministerium fertigen. Bis zur Vorlage einer entsprechenden Antwort sollen keine weiteren Maßnahmen veranlasst werden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bauleitplanung für altengerechtes Wohnen in Kleinwaabs
Beschlussvorlage - 42/2011

Es wird ein Antrag an die Gemeinde herangetragen zum Bau einer altengerechten Wohnanlage. Vorgesehen ist eine Unterbringung von nicht pflegebedürftigen Menschen und pflegebedürftigen. Die Versorgung soll über die nahe gelegene Sozialstation erfolgen.

Dieses Vorhaben wurde bereits zur letzten Planungsrunde am 15.06.2011 den Vertretern des Innenministeriums und des Kreises vorgestellt. Hierzu hat es einige Anregungen gegeben (s. Anlage), die abzuarbeiten sind.

Nach Rücksprache mit dem planenden Architekten gibt es derzeit noch keinen konkreten Betreiber - Gespräche laufen. Um ein Betreiberkonzept sowie eine Standortanalyse würde sich dann der künftige Investor kümmern.

Lt. Flächennutzungsplan der Gemeinde ist bisher nur die nördlich gelegene Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen, d. h. sollte es zu einer Überplanung in der angedachten Größe kommen, wäre auch der Flächennutzungsplan zu ändern.

Altengerechte Wohnungen sind, solange es sich um vollständige Wohnungen handelt, auf das Entwicklungskontingent der Gemeinde anzurechnen. Hier könnte es jedoch schwierig werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Waabs spricht sich grundsätzlich positiv zu dem vorgestellten Vorhaben für altengerechtes Wohnen aus. Die Verwaltung soll für das geplante Vorhaben die Planungsanzeige nach den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes an das Innenministerium fertigen. Bis zur Vorlage einer entsprechenden Antwort sollen keine weiteren Maßnahmen veranlasst werden.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 41/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Bereits mit Beschluss vom 30.06.2009 ist die Gemeindevertretung Waabs zu dem Ergebnis gelangt, dass sich aufgrund der vielfach vorhandenen Ausschlussgebiete im Gemeindegebiet offenkundig keine Eignungsflächen aufdrängen. Eine Meldung von Eignungsflächen im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes erfolgte daher nicht.

Wie dem vorliegenden Entwurf entnommen werden kann, haben sich die Rahmenbedingungen noch weiter verschärft. Das Gemeindegebiet Waabs ist vollflächig als charakteristischer Landschaftsraum dargestellt und stellt somit Ausschlussgebiet dar.

Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch evtl. Eignungsflächen in den Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine Eignungsflächen vorhanden.


Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde behält sich jedoch die Ausweisung einer Eignungsfläche vor. Eine konkrete Fläche kann derzeit nicht benannt werden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Zuschussantrag für die Modernisierung des ländlichen Weges "L 26 nach Ritenrade"
Beschlussvorlage - 43/2011

In der Gemeindevertretung vom 28.03.2011 wurde das vorgelegte und erläuterte Kernwegekonzept in öffentlicher Sitzung unter TOP 7 genehmigt. Ferner wurde beschlossen, Zuschüsse für die Sanierung des Weges einzuwerben.

In der Zwischenzeit wurde für den Weg seitens der Gemeinde ein Modernisierungsbestreben als Unterstützung zu den Argumenten der Kernwegdefinierung an die Aktivregion gemeldet. Dabei wurden geschätzte Kosten von 240.000 € angegeben. Der Gemeinde Waabs wurde am 23.06.2011 von der Aktiv-Region schriftlich mitgeteilt, dass die Modernisierungsnotwendigkeit des genannten Weges erkannt und vom LLUR als förderfähig eingestuft wurde. Da nur wenig Interesse zur Modernisierung von Wegen in der Förderperiode 2011 - 2013 aus Reihen der Mitgliedsgemeinden der Aktiv-Region Schlei-Ostsee angemeldet wurde, wurde über eine Priorisierung bereits erklärt, dass die Gemeinde Waabs 2012 in den Genuss der Förderung kommt. Unter Zugrundelegung der geschätzten Kosten in Höhe von 240.000 € kann ein Zuschuss von rund 110.000 € beziffert werden.

Tatsächlich bedarf es jetzt aber noch einer qualifizierten Entwurfsplanung, welche durch ein Ingenieurbüro zu erstellen wäre. Diese Planung wird dann Grundlage eines konkret über die Aktiv-Region beim LLUR einzureichenden Förderantrages. Dieser Antrag muss bis ca. Mitte Oktober 2011 vorgelegt werden (genauer Termin steht noch nicht fest).

Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, muss die Qualität der Modernisierung einen bestimmten Standard erreichen. Daher ist die Bauweise quasi vorgegeben. Vorgesehen ist, den (noch reliktartig) vorhandenen Oberbau komplett durchzufräsen und als Unterbau zu verwenden. Anschließend soll der Unterbau erforderlichenfalls verstärkt und durch einen neuen Oberbau (bit. Tragschicht und Deckschicht) abgedeckt werden. Die Breiten müssen ggf. angepasst werden.
Das Ergebnis der qualifizierten Entwurfsplanung muss dem Bauausschuss dann in der folgenden Sitzung vorgelegt werden. Allerdings wird der Entwurf alsbald er fertig ist, zur Vermeidung von Fristverletzungen zusammen mit dem formellen Förderantrag über die Aktiv-Region an das LLUR vorab gesendet.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Planung an ein Ingenieurbüro zu erteilen. Der formelle Zuschussantrag ist zu stellen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Belüfterbrücken der Teichkläranlage
Beschlussvorlage - 30/2011

Die Teichanlage der Kläranlage Waabs ist mit Belüfterbrücken ausgestattet. Mittels Verdichter wird Druckluft über unterirdisch verlegte Leitungen zu den Brücken im Teich gepresst. Dort wird die Luft über sogenannte Belüfterkerzen ins Wasser geblasen. Die Belüfterkerzen sollen über feinporige Öffnungen für eine bestmögliche Sauerstoffanreicherung im Wasser sorgen und damit die Biologie für die Abbauprozesse ermöglichen. Zudem soll über den Luftaustritt eine walzenartige Wasserbewegung die notwendige Umwälzung im Teich erzielt werden. Mangelhafte Belüfterkerzen können also die Ursache für ein Missverhältnis zwischen Energieverbrauch und Reinigungsleistung bis hin zum vollständigen Versagen der Biologie sein.

Das in Waabs im Jahr 1980 verbaute Belüftersystem vom Typ Didier wird nicht mehr produziert und Ersatzteile, insbesondere die Belüfterkörper, sind nicht mehr erhältlich. Daher muss mittelfristig eine sinnvolle Lösung gefunden werden.

Eine Möglichkeit wäre der Austausch der Belüfterkörper selbst. Dazu müssten Adapter gefertigt werden, neue Stützkörper angeschafft und EPDM-Membranen im Sondermaß hergestellt werden.
Die Kosten einer solchen Umrüstung wurden zusammen mit einer Fachfirma unter Zugrundelegung einer Anzahl von 100 Belüftungskörpern auf rund 9.000 € geschätzt.

Ein Vorschlag wäre, die Belüfter der Teiche 1 und 2 in 2012 umzurüsten. Ausgebaute Teile, die noch nicht verschlissen sind, sollten gereinigt und als Ersatzteile für die anderen Teiche zurückgelegt werden. Möglicherweise kann so die Lebensdauer der Belüfter der übrigen Teiche um einige Jahre verlängert werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Umrüstung der Belüfterkörper der Teiche 1 und 2 in 2012 durchzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 9.000 € werden in den Haushalt 2012 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in 2012 einen Auftrag zu erteilen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Breitbandversorgung
Beschlussvorlage - 33/2011

Das Amt Schlei-Ostsee hat 2009 die Verbesserung der Breitbandversorgung für verschiedene amtsangehörige Gemeinden ausgeschrieben. Die Höchstsumme des gemeindlichen Zuschusses lag damals aufgrund der Förderrichtlinie bei 200.000,00 €. Bis zu diesem Betrag hätte es eine Landes- oder Bundesförderung von 75% gegeben, so dass die Gemeinde mit höchstens 50.000,00 € belastet worden wäre. Ein Angebot wurde unter anderem für die Gemeinde Waabs seinerzeit nicht abgegeben, da es sich offensichtlich als unwirtschaftlich darstellte, die Gemeinde Waabs zu versorgen. In der Zwischenzeit hat es verschiedene Entwicklungen gegeben, die auch für die Gemeinde Waabs zu einer Verbesserung der schlechten Versorgungssituation geführt haben. Zu letzt hat die Telekom einen UMTS-Sender auf der alten Mühle in Betrieb genommen, der mit ca. 21 MB für eine höhere Leistung sorgen soll. Die Amtsverwaltung hat einen Speedtest in der Straße „Achter de Lin“ durchgeführt, der derzeit eine Download-Geschwindigkeit von über 6 MB ergeben hat. Bei steigenden Teilnehmerzahlen ist jedoch eine Leistungsabnahme zwangsläufig.
Soweit Gemeinden eine bessere Versorgung vornehmen möchten, ist u. a. EU-Beihilferecht zu berücksichtigen, wenn privaten Unternehmen öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt werden.

Unabhängig hiervon wäre ein Interessenbekundungsverfahren erforderlich in dessen Folge unter den Interessenten eine Ausschreibung erfolgen müsste. In diesem Verfahren dürften 2 MB als Mindestleistung gefordert werden.

Aufgrund der sehr speziellen Kenntnisse und Erfahrungen, die in diesem Verfahren erforderlich sind (Beihilfe-, Ausschreibungs- und Vergaberecht, Breitbandkompetenzen usw.), ist die Beauftragung eines Fachbüros ratsam. Hierbei kommen verschiedene Büros in Betracht, wobei es aufgrund der Vorkenntnisse Sinn macht, dass Büro zu beauftragen, dass auch bereits 2009 die Machbarkeitsstudie erstellt hat.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass eine Förderung nahezu ausgeschlossen ist, da entsprechende Mittel nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen. Unabhängig davon wäre ein Förderantrag dennoch zu stellen.


Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Fachbüro mit der Beratung zur Verbesserung der Breitbandsituation für 2.000,00 € netto zu beauftragen. Diese soll der Gemeindevertretung als Grundlage für eine Ausschreibungsentscheidung dienen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 21. Anfragen und Bekanntgaben

Der Bürgermeister gibt die unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse bekannt.

Weiterhin wird auf folgende Termine verwiesen:
  • 01.11.11 Sitzung Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss
  • 22.11.11 Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
  • 25.10.11 Sitzung Ausschuss für Touristik



Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer