N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 06.12.2011.

Sitzungsort:  Restaurant El Greco, Kirchstraße 5, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter Dirk Gloyer
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
1. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Lothar Schaldach
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke
Gemeindevertreter Hajo Wurr

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Nis Juhl (entschuldigt )
2. stellv. Bürgermeister Bruno Kruse (entschuldigt )
Gemeindevertreter Stefan Stöcken (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 50/2011
7. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 53/2011
8. Erlass einer 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 51/2011
9. Erlass einer 4. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 48/2011
10. Erlass einer Straßenbeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 21/2011
11. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 45/2011
12. 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet "Seeblick, Waterblick" in Langholz
12.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 54/2011
12.2 b) Beschluss des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 55/2011
12.3 c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 56/2011
13. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 57/2011
14. Wanderweg Waterblick Langholz durch das Urstromtal
  Beschlussvorlage - 46/2011
15. Küstenschutz Desler-Koppel und Strandtreppe Langholz
  Beschlussvorlage - 47/2011
16. Versicherungsangelegenheiten
  Beschlussvorlage - 52/2011
17. Vorhaltung von Tagesmüttern in der Gemeinde Waabs
18. Mögliche Planungen zum ehemaligen FLARAK-Gelände
19. Sanierung DLRG-Haus in Kleinwaabs und Bootsslipanlage
20. Pappelreihen an der Strandzufahrt Klein-Waabs
  Beschlussvorlage - 59/2011
21. Aufstellung einer Straßenlampe an den Bushaltestellen in Großwaabs
22. Ausschreibung der Breitbandversorgung
  Beschlussvorlage - 60/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
24. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Herr Niebuhr berichtet, dass die Arbeiten im Bereich Deslerkoppel am Deckwerk und am Wanderweg fertig gestellt wurden. Es wurde von der Firma sehr professionelle Arbeit geleistet.

Herr Lange weist darauf hin, dass bei der Kranzniederlegung am Volkstrauertag immer weniger Bürger anwesend sind. Der Termin sollte auf jeden Fall wieder in der Presse veröffentlicht werden.

Herr Lange weist darauf hin, dass die Bushaltestellen in Großwaabs schlecht ausgeleuchtet sind. Die Schulkinder müssen morgens immer im Dunklen stehen. Er bittet um Aufstellung einer Straßenlampe. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass im Gewerbegebiet zu viele Straßenlampen in ungenutzten Bereichen brennen. Die Verwaltung wird dies überprüfen.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gemäß Anregung von Herrn Lange soll als Tagesordnungspunkt 21 „Aufstellung einer Straßenlampe an den Bushaltestellen in Großwaabs“ aufgenommen werden.

Der Bürgermeister erläutert, dass der Tagesordnungspunkt „Ausschreibung der Breitbandversorgung“ zusätzlich mit aufgenommen werden sollte, da noch in diesem Jahr eine Entscheidung fallen müsste, um die Chance auf eventuelle Fördermittel zu wahren. Aufgrund der Komplexität des Themas und der Tatsache, dass die Unterlagen erst am heutigen Tag erstellt werden konnten, ist fraglich, ob hier schon eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann. Gegebenenfalls müsste im Dezember noch eine weitere Sitzung erfolgen. Abschließend herrscht Einigkeit, diesen Punkt zunächst als TOP 22 mit aufzunehmen, sich aber die Option offen zu lassen, den endgültigen Beschluss in dieser Angelegenheit erst in einer weiteren Sitzung der Gemeindevertretung zu fassen.

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes verweist Herr Haller auf den zunehmenden Wildbestand und stellt die Frage, wer den Wildbestand festlegt und ob dieser Bestand als gut erachtet wird. Gemeindevertreter Thams führt hierzu aus, dass die Jägerschaft die Abschusszahlen anhand der Bestandszahlen festlegen. Diese müssen aber nicht immer stimmig sein.

Herr Haller verweist auf die geplante Fusion der Gemeinde Holzdorf und Rieseby und hegt die Befürchtung, dass die Schule Mittelschwansen im Bestand gefährdet wird, wenn die Holzdorfer Schüler zukünftig die Schule in Rieseby besuchen. Der Bürgermeister verweist hierzu auf die freie Schulwahl der Eltern. Außerdem kann die Gemeinde Waabs keinen Einfluss auf die Fusionsbestrebungen zweier anderer Gemeinden nehmen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Verhandlungen mit der Schleswag Abwasser GmbH über den Vertrag zum Betrieb der Kläranlage
  • Gespräch zum Aufbau der Breitbandversorgung in der Gemeinde
  • Leserbrief in der EZ in dem die Gemeindevertreter als überfordert bezeichnet wurden. Hierzu weist der Bürgermeister darauf hin, dass die Gemeindevertreter sich nach bestem Wissen und Gewissen mit der Materie beschäfigen. Er weist die erhobenen Vorwürfe daher als haltlos zurück.


zu TOP 6. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorlage - 50/2011

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2011 und ein Nachtragshaushaltsplan 2011 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 53/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               1.942.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               1.942.800,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               398.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               398.000,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:



1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für dieGrundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         360 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass einer 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 51/2011

Anlass für die Erarbeitung der 4. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) ist ein Widerspruchsverfahren, in dem es um die Bemessung der Einheiten für die Schmutzwassergrundgebühren nach § 13 Abs. 2 BGS ging. Aufgrund der bisherigen Formulierung zur Berechnung der Grundlagen war dem Widerspruch stattzugeben, so dass nun eine neue Regelung erforderlich wird (siehe Artikel 3 zu § 13 Abs. 2 Buchstabe e und Abs. 4).
In diesem Zusammenhang steht auch die Berechnung der Standplätze auf Camping- und Zeltplätzen nach der Zahl der genehmigten Standplätze. Da die Grundgebühr zur Abdeckung der fixen Kosten dient, ist es angemessen auf die maximale Auslastung abzustellen. Im übrigen wird auch bei der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe die Zahl der genehmigten Plätze zu Grunde gelegt.
Die weiteren Änderungen im folgenden:
Artikel 1 trägt der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes zur Anrechnung weiterer Vollgeschosse Rechnung.
Artikel 2 ersetzt bisherige DM-Beträge durch EURO.
Artikel 3: § 13 Abs. 6 und 13 waren bisher nicht enthalten.
Artikel 4 dient der rechtssicheren Anwendbarkeit durch die Verwaltung im Bereich der Erhebung von Niederschlagswassergebühren.


Beschluss:

Die IV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer 4. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 48/2011

Die bisher gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Waabs enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen.
Bei Besteuerung von gefährlichen Hunden sollte die Hundesteuer in vierteljährlichen Teilbeträgen erhoben werden (siehe Artikel 4)

Hinweis der Verwaltung:
Die Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte gemäß § 5 der Hundesteuersatzung für sogenannte Wachhunde, Jagdhunde sowie Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, muss also nicht gewährt werden.
Dies gilt genauso für die Zwingersteuer gemäß § 6 der Satzung, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt.
Die Steuerbefreiung gemäß § 7 der Satzung ließe sich auf folgende Hunde beschränken:
Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen,
Forsthunde, die zur Berufsausübung benötigt werden,
Blindenführhunde
sowie zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde.



Im Rahmen der Diskussion beantragt Gemeindevertreter Haller den Steuersatz für gefährliche Hunde auf das 6-fache des regulären Steuersatzes festzulegen. Gemeindevertreter Schleschka beantragt den 8-fachen Satz gemäß Vorlage.

Der Bürgermeister lässt zunächst über den Antrag von Gemeindevertreter Haller abstimmen.


Beschluss:

Die 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Steuersatz für gefährliche Hunde soll jedoch das 6-fache des regulären Steuersatzes betragen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer Straßenbeitragssatzung
Beschlussvorlage - 21/2011

Die Verpflichtung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung wurde an verschiedenen Stellen erörtert. Sie ergibt sich grundsätzlich aus § 76 der Gemeindeordnung. Ein Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 30.10.2009 weist ausdrücklich auf die Erhebungspflicht von Straßenausbaubeiträgen hin. Danach stellt der Verzicht auf den Erlass einer Beitragssatzung eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht dar, der eine entsprechende Bestrafung des Bürgermeisters sowie der Mitglieder der Selbstverwaltung (Gemeindevertreter/innen) nach sich ziehen kann.
So hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 18.07.2007, AZ.: 2Ss 188/07, entschieden, dass sich Mitglieder eines Gemeinderates wegen Untreue (§ 266 BGB) strafbar machen können, wenn sie eine vom Gesetzgeber angeordnete Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen dadurch verletzen, dass sie die Durchführung einer beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme beschließen, ohne zuvor die für eine Beitragserhebung erforderliche Beitragssatzung zu erlassen.

Der Erlass hat diverse Diskussionen in Schleswig-Holstein in Gang gebracht. Das Innenministerium wiederholte jedoch stets die mitgeteilte Rechtslage und hat auch die Landräte als Kommunalaufsichtsbehörde hierauf hingewiesen.

Zuletzt gab es eine Initiative des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, das Kommunalabgabengesetz dahin gehend zu ändern, dass auch die Erhebung von sogenannten „wiederkehrenden Beiträgen“ ermöglicht wird (s. vorliegende Unterlagen).


Beschluss:

Die Straßenbeitragssatzung wird in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen beschlossen:

Im Straßenverzeichnis der Gemeinde Waabs als Anlage zur Straßenbeitragssatzung sind folgende Änderungen vorzunehmen:
  • Einstufung der Mühlenstraße als Hauptverkehrsstraße (durch das eigentliche Dorf Kl. Waabs)
  • Einstufung Hohlgrund als Haupterschließungsstraße


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 45/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegendem Satzungsmuster zu erlassen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :10
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 12. 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet "Seeblick, Waterblick" in Langholz

zu TOP 12.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 54/2011

Der Entwurf der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 28.10.2011 bis 29.11.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 19.10.2011 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.


Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. vorhabenbezogenen Änderung des B-Planes Nr. 24 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

s. Vorlage des Planungsbüros Waltje - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behörden- /TöB-Beteiligung vom 19.10.2011 – öffentl. Auslegung v. 28.10. - 29.11.2011
  • 1. vorhabenbez. Änderung B-Plan Nr. 24 „Seeblick-Waterblick“ in Langholz, Waabs
 
 
Datum:
Bedenken
 

Stellungnahmen TöB, sonst. Behörden, NatSchVb.
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
18.11.2011
keine
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr S.-H., durch den LBV
 
 
17.
Forstbehörde Nord
27.10.2011
keine
18.
Archäologische Landesamt
18.11.2011
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
08.11.2011
keine
21a.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Amt für ländliche Räume Kiel)
 
 
21b.
Landesbetrieb für Küstenschutz
Nationalpark und Meeresschutz
03.11.2011
keine
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
24.11.2011
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
22.11.2011
keine
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mitelschwansen
07.11.2011
keine
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
28.10.2011
keine
32.
Herrn Verbandsv. des
Wasser-und Bodenverbandes
"Kohbek-Waabs"
01.11.2011
keine
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
 
 
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
 
 
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 5 – Landesplanung
24.11.2011
keine - s. Stellungnahme
44.
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 6 - Ausländerangelegenheiten, Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
 
 


Stellungnahmen von Nachbargemeinden
47.
Gemeinden Damp
26.10.2011
keine
49.
Gemeinde Holzdorf
27.10.2011
keine
56.
Gemeinde Loose
27.10.2011
keine
57.
Gemeinde Barkelsby
 
 
 
Im Hause:
(f. Verkehrsaufsicht)
(Techniker), (Entwässerung)
 
 

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12.2 b) Beschluss des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 55/2011

Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.


Beschluss:

Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12.3 c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 56/2011

s. Beschlussvorlage 54/2011

Da es sich um eine B-Planänderung der Innenentwicklung nach § 13a BauGB handelt, ist der Flächennutzungsplan durch Berichtigung anzupassen.


Beschluss:

c) Beschluss/ -empfehlung
Die 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr.24 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 57/2011

Letztmalig wurde am 27.09.2011 über die Abgabe einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) beraten und beschlossen. Auf eine Abgabe einer Stellungnahme wurde seinerzeit - u. a. mangels verfügbarer Eignungsflächen - verzichtet. Die Ausweisung neuer Flächen wurde sich jedoch vorbehalten. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen endete am 15.11.2011.

Kurz vor Ablauf der zuvor genannten Frist, haben Grundeigentümer die Gelegenheit genutzt und eine Prüfung verschiedener Flächen veranlasst. Durch das Planungsbüro Denker & Wulf in Sehestedt erfolgte eine genauere Untersuchung und Prüfung von potentiellen Eignungsflächen im Grenzbereich zwischen Waabs und Loose. Dabei wurde festgestellt, dass sich zwei Flächen mit einer Größe von ca. 22 ha und 52 ha für die Ansiedelung von Windkraft eignen könnten.

In der Vergangenheit waren die Flächen, unter Beachtung des damaligen Abstandsflächenerlasses, nicht als Potentialflächen erkennbar. Im März 2011 wurden die Abstandsflächen neu festgelegt. Eine erneute Detailuntersuchung des Gemeindegebietes erfolgte daraufhin nicht.

Die Flächen sind nach vorliegendem Kenntnisstand im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans durch die betroffenen Eigentümer direkt an das Innenministerium gemeldet worden. Durch die Verwaltung wurden die Flächen vorsorglich im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme fristgerecht mit angemeldet. Da eine Eignungsfläche eine Mindestgröße von 20 ha aufweisen muss, kommt die Meldung beider Flächen nur in Betracht, wenn die Gemeinde Loose der Meldung ebenfalls zustimmt.

Wie bereits in der Vergangenheit geschildert, sieht der Entwurf die erstmals kartographische Darstellung der Halbinsel Schwansen als charakteristischer Landschaftsraum vor. Innerhalb dieses Raumes ist derzeit die Ansiedelung von Windparks nicht möglich. Sofern die Flächen gemeldet werden sollen, sollte mind. für den Bereich der Eignungsflächen die Streichung des charakteristischen Landschaftsraumes gefordert werden.

Eine Chance auf Berücksichtigung der Flächen im Fortschreibungsverfahren haben die Flächen jedoch nur mit Zustimmung der gemeindlichen Gremien. Unter Berücksichtigung dieser Umstände wird die Gemeindevertretung gebeten, erneut über die mögliche Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft zu beraten und zu beschließen.


Beschluss:

Die Gemeinde Waabs spricht sich für die Ansiedelung von Windkraft innerhalb des Gemeindegebietes aus. Die nachträglich aufgezeigten Eignungsflächen im Grenzbereich zwischen Waabs und Loose werden von der Gemeinde Waabs unterstützt. Die potentiellen Eignungsflächen sollen nachträglich im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung dem Innenministerium bestätigt werden.

Die erstmalig kartographische Darstellung des charakteristischen Landschaftsraumes wird kritisch gesehen. Durch die Überplanung des Gemeindegebietes werden kurz- und langfristig Nachteile erwartet. Der charakteristische Landschaftsraum ist für Waabs zu streichen.

Sofern diese Flächen im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans Berücksichtigung finden, wird die Gemeinde Waabs entsprechende Bauleitplanung zur Realisierung der Standorte betreiben.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Wanderweg Waterblick Langholz durch das Urstromtal
Beschlussvorlage - 46/2011

Herr Schukowski hat am 30.10.2011 eine e-mail an das Amt geschrieben (siehe Anlage). Thema ist der Zustand des Wanderwegs unterhalb der Grundstücke Waterblick 7-10.
Die Gemeinde hat den Weg jüngst drainiert. Allerdings durchnässt der Weg bei hohen Wasserständen im Langholzer See. Abhilfe würde eine Aufhöhung mit Wegebaumaterialien bringen. Dann müssten allerdings rund 50 m³ Wegebaumaterial angefahren, mit kleinem Gerät (wegen der geringen Zufahrtsbreite und steiler Neigung) eingebaut und verdichtet werden.
Da weder Herr Andresen noch der Bürgermeister abschätzen können, welche Bedeutung der Weg tatsächlich hat, wird die Erörterung mittels dieser Vorlage in die Gremien der Gemeinde gegeben. Der Aufwand für die Lieferung und den Einbau von 50 m³ Material nebst Nebenarbeiten wird mit 3.000 - 3.500 € geschätzt. Eine Umsetzung wäre nur in einer Trockenwetterperiode bei niedrigem Seewasserstand möglich.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, den Weg in Eigenleistung aufzuhöhen. Die geschätzten Kosten von rund 1.000 € werden anerkannt und aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Küstenschutz Desler-Koppel und Strandtreppe Langholz
Beschlussvorlage - 47/2011

Nachdem die Gemeinschaft der Besitzer der Häuser der Desler-Koppel in Langholz sowohl von der Gemeinde als auch vom Land Engagement hinsichtlich der Errichtung eines Küstenschutzbauwerks eingefordert haben, wurde bei verschiedenen Ortsterminen (zuletzt am 25.01.2011) festgestellt, dass nach Landeswassergesetz weder die Gemeinde noch das Land verpflichtet werden können. Dieses wäre nur bei definierten Regional- oder Landesschutzdeichen der Fall. Vielmehr sind die Vorteilshabenden, also die Besitzer der von der Ostsee bedrohten Häuser und Grundstücke selbst verantwortlich.
Im Grunde hat die Desler-Koppel-Gemeinschaft schon in den vergangenen Jahren selbst investiert und den Lehmwall mehrmals wieder aufgesetzt. Allerdings haben die Oststürme diese Mühen stets wieder zerstört.

Herr Niebuhr hat in den vergangenen Monaten organisiert, dass die Besitzer der Häuser der Desler-Koppel als Gemeinschaft ein eigenes Küstenschutzbauwerk planen, errichten und finanzieren. Mit Datum vom 04.10.2011 wurde die Planung vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz genehmigt. Es soll ein Deckwerk aus Wasserbausteinen erstellt werden (siehe anliegende Skizzen).
Der Auftrag an eine Firma wurde jüngst erteilt. Die Bauarbeiten sollen Ende November / Anfang Dezember 2011 durchgeführt werden.

Belange der Gemeinde:
Der Antransport von Gerät und Steinmaterial ist über den Wanderweg der Gemeinde geplant. Tatsächlich hat die Gemeinde über diesen Weg in den vergangenen Jahren auch schon ihren Teil zur Sicherung des Niedergangs zum Strand beigetragen, sprich er wurde von schweren LKW befahren. Für die Nutzung des Wegs zum Antransport von rund 700 to Steinmaterials sollte aber die Genehmigung der Gemeinde eingeholt werden. Daher sei hiermit der mündliche Antrag des Herr Niebuhr schriftlich in die Gremien der Gemeinde getragen. Natürlich müsste eine Genehmigung die Maßgabe enthalten, dass die Wegeoberfläche anschließend entsprechend des Urzustands wieder hergerichtet wird.

Spitzende des Wanderwegs als Niedergang zum Strand:
das Flurstück der Gemeinde hat in Höhe der Strandtreppe eine Breite von 14 m. Der Auftragnehmer der Desler-Koppel-Gemeinschaft (erfahrener Wasserbauer) empfiehlt der Gemeinde, diese 14 m auch zu schützen. Um die Örtlichkeit einzuschätzen, sind der Vorlage 3 Fotos beigefügt. Der Blick nach Norden zeigt die Küste des nördlichen Nachbarn. Dieser beabsichtigt keinen Küstenschutz zu betreiben, so dass die Ostsee hier früher oder später mal durchbrechen wird. Welche Auswirkungen ein Durchbruch im Hinterland genau haben wird, vermag Herr Andresen nicht abzuschätzen. Dazu müssten die Höhen nivelliert und Geländeaufnahmen gefertigt werden. Wohlwissend, dass die Ostsee hier kurz über lang Probleme bereiten wird, wird das gemeindliche Grundstück mit der Strandtreppe davon nicht unberührt bleiben. Vielmehr wird gerade dieses Flurstück durch die Lee- oder Louv-Lage zum Deckwerk der Desler-Koppel einem verstärkten Kolkeinfluss ausgesetzt sein. Um diesem dauerhaft solide zu begegnen, könnte die Gemeinde das Deckwerk auf eigene Kosten bis zur nördlichen Grenze des gemeindlichen Flurstücks verlängern. Der Auftragnehmer der Desler-Koppel-Gemeinschaft hat dazu Angebote vorgelegt. Bei einer sehr soliden Bauweise entstehen Kosten von rund 15.500 €, bei einer low-budget-Lösung entstünden Kosten von rund 11.000 €. Bei beiden Varianten würde die Treppe in das Deckwerk integriert. Der Unterschied liegt in der Ausbildung des Abschlusses zum nördlich angrenzenden, ungeschützten Küstenabschnitt des Nachbarn.

Buhnen:
Die Buhnen der Gemeinde sind im vergangenen Winter aufgepackt worden. Wegen des begrenzten Steinmaterials konnten die Buhnen nicht in den „Deichfuß“ eingebunden werden. Vielmehr wurde ein Kompromiss eingegangen und es wurde eine Lücke gelassen. Dieses sollte Spaziergängern auch als Weg dienen. Bei Nordoststürmen und Hochwasser sind die Buhnen jetzt allerdings umläufig. Das umströmende Wasser reißt Kies und Sand fort. Daher stellt sich die Frage, ob man die Buhnen über einen Teilbereich ggf. umpackt und in das Deckwerk einbindet. Diese Leistung müsste zum Nachweis „Baggerstunden“ beauftragt und abgerechnet werden (Schätzungsweise 2.500 €). Möglicherweise wäre es sinnvoll, die von der Gemeinde gesammelten und auf der Stellung eingelagerten Steine zur Ergänzung der Buhnen im Einbindebereich zum Deckwerk zu nutzen (Schätzungsweise 1.500 €).


Gemeindevertreter Gloyer berichtet, dass die Maßnahme bereits durchgeführt wurde.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die durchgeführte Maßnahme zu billigen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Versicherungsangelegenheiten
Beschlussvorlage - 52/2011

Die Gemeinde Waabs ist bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften mit ihren Gebäuden und den dazugehörigen Inhaltsversicherungen versichert.
Aufgrund der Tatsache, dass diese Versicherungen schon längere Laufzeiten haben, wird beschlossen, dass die Verwaltung die bestehenden Versicherungen der Gemeinde Waabs dahingehend überprüft, ob diese zu günstigeren Konditionen abgeschlossen werden können. Gegebenenfalls sind, unter Beachtung der Kündigungsfristen, neue Verträge zu schließen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass die Verwaltung die bestehenden Versicherungen der Gemeinde Waabs dahingehend überprüft, ob diese zu günstigeren Konditionen abgeschlossen werden können. Gegebenenfalls sind, unter Beachtung der Kündigungsfristen, neue Verträge zu schließen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Vorhaltung von Tagesmüttern in der Gemeinde Waabs

Tagesmütter können als Ergänzung zum Angebot der KiTa (z.B. längere Betreuungszeit bis 17:00 Uhr) die Kinderbetreuung in der Gemeinde Waabs sicherstellen. eine Tagesmutter kann bis zu 5 Kinder betreuen. Für Kinder über 3 Jahren ist ein Ergänzungsangebot zur KiTa denkbar und für Kinder unter 3 Jahren könnten Tagesmütter die komplette Betreuung in Waabs übernehmen.
Eine Ausbildung zur Tagesmutter in Rendsburg kostet ca. 540 Euro. Der Kreis berät im Moment die Kosten für Tagesmütter mit einem Euro je Stunde zu bezuschussen. Die Gemeinde könnte sich dann ebenfalls an den Stundensätzen beteiligen.
            
Beschluss:

Tagesmütter sollen als zusätzliches Angebot in der Kinderbetreuung eingesetzt werden. Die Kosten für die Ausbildung werden von der Gemeinde übernommen und ein Fahrtkostenzuschuss wird gewährt. Die Tagesmütter verpflichten sich auf 2 Jahre der Gemeinde zur Verfügung zu stehen. Ansonsten müssen die Ausbildungskosten anteilig zurückgezahlt werden. Vor Gewährung des Zuschusses muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Mögliche Planungen zum ehemaligen FLARAK-Gelände

Im Jahr 2013 läuft die 15-jährige Planungsbindung für die Fläche des ehemaligen FLARAK-Gelände aus.

Der Ausschuss für Touristik hat grundsätzlich folgende Nutzungsoptionen erörtert:
  • Wohngebiet (eher unwahrscheinlich; Kontingent bereits überschritten)
  • Gewinnung von Investoren zur Umgestaltung des Geländes für touristische Zwecke. Allerdings ist anzumerken, dass das Gelände hierfür möglicherweise zu weit von der Ostseeküste entfernt liegt.
  • Umwandlung in Erholungs- und Veranstaltungsgebiet
  • Gewerbegebiet (eher unwahrscheinlich)

Um auf der Suche nach einer möglichen Nutzung zu konkreteren Ergebnissen zu gelangen, sollte ein Ideenwettbewerb ausgelobt werden. Hierzu könnte die nunmehr in Lübeck angesiedelte Bauschule im Rahmen einer Projektarbeit sich der Sache annehmen.

Beschluss:

Ohne etwaige Vorgaben von Seiten der Gemeinde wird die Überplanung des FLARAK-Geländes im Rahmen eines offenen Ideenwettbewerbs ausgelobt, Es wird Kontakt zur Fachhochschule für Bauwesen aufgenommen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Sanierung DLRG-Haus in Kleinwaabs und Bootsslipanlage

Bekanntlich befindet sich das DLRG-Haus in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Noch wird der Standabschnitt von der DLRG bewacht. Fraglich ist, ob dies auch weiterhin der Fall sein wird.

Im Jahr 2009 wurden Minimalmaßnahmen getroffen, die jedoch nicht zielführend waren.

Beschluss:

Um die erforderlichen Arbeiten an dem Gebäude voranzubringen, soll eine gemeinsame Ortsbegehung durchgeführt werden, an der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bauausschusses teilnehmen sollen. Ein entsprechender Termin ist abzustimmen.

Insbesondere für die Nutzung durch die DLRG soll der Bau einer Bootslipanlage erfolgen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Pappelreihen an der Strandzufahrt Klein-Waabs
Beschlussvorlage - 59/2011
Die Silber-Pappeln an der Zufahrt zum Strand von Klein-Waabs haben Totholz in den Kronen. Aus Gründen der Gefahrenabwehr besteht Handlungsbedarf. Aus Reihen der Gemeindevertretung wurde in einer Sitzung nachgefragt, ob eine Erhaltung der Bäume zwingend notwendig / vorgeschrieben sei. Um diese Frage zu beantworten, hat am 22.11.2011 um 10:00 Uhr ein Ortstermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises RD-Eck, Herrn Obitz, stattgefunden.
Herr Obitz erklärt, dass er auf Grund des Alters der Pappeln und des Totholzanteils eine Fällgenehmigung in Aussicht stellen kann. Allerdings bedarf es der schriftlichen Beantragung einer Genehmigung und einer Ausgleichspflanzung. Jede Pappel ist durch einen Baum (Eiche oder Linde) in der Qualität Hochstamm 14 -16 mit Ballen zu ersetzen. Der Ausgleich muss an Ort und Stelle erfolgen, vorschlagen würde er eine Pflanzung jeweils zwischen den Stubben der Pappeln.


Bei der Fällung gibt es möglicherweise einen Verwertungsweg für das Pappelholz. Dieses würde sich ggf. positiv auf die Fällkosten auswirken. Für die hier erbetene Kostenschätzung wird davon ausgegangen, dass die Fällung dennoch Kosten verursacht. Für die Fällung der nördlichen Pappelreihe müssen die Bäume auf den angrenzenden Acker gelegt und dann weiter bearbeitet und gerückt werden. Der Pächter dieser Flächen wurde von Herrn Andresen befragt, ob eine Inanspruchnahme der Flächen möglich sei. Dieser Inanspruchnahme, möglichst bei Frost, wurde zugestimmt.

Kosten, mit denen bei einer Fällmaßnahme gerechnet werden muss:
-
58 Pappeln unmittelbar über dem Boden fällen und das Holz nebst Astwerk komplett verwerten               
 
4.000 €
-
Flurschaden an Wegen ... beseitigen (Wegebaumaterial liefern und einbauen, Gras ansähen...)
 
   500 €
-
60 Stück Ersatzpflanzungsbäume liefern
 
6.000 €
-
Material für Pfahlböcke liefern
 
 
 
- 180 Pfähle liefern
 
1.000 €
 
- Zaunriegel für Querverbindung
 
    600 €
 
- Rindenschutz für Befestigung
 
    100 €
 
- Befestigungsplättchen
 
      60 €
 
- Kanninchendraht als Verbissschutz
 
    450 €
 
- Pappstifte, Krampen, Fracht...
 
    150 €
 
- Mutterboden als Austauschboden angenommen mit 3 m³
 
    200 €
-
Pflanzarbeiten in Eigenleistung des Bauhofes, Baggermiete für ca. 3 Tage
 
    400 €
 
 
 
13.460 €
 
 
gerundet
13.500 €

Alternativ seien die Kosten für ein Ausschneiden der am Weg stehenden Kronen und das Beseitigen des Totholzes abgeschätzt. Diese Kosten werden grob auf 15 - 20 Tsd. € geschätzt.

Aus Reihen der Gemeindevertreter wurde angeregt, beim Landesfeuerwehrverband nachzufragen, ob zusammen mit der Firma Fielmann wieder eine Bezuschussung der Baumlieferungen möglich wäre. Diese Anregung wurde von Herrn Andresen aufgegriffen und bei Herrn Bauer nachgefragt. Herr Bauer signalisiert, dass das geschilderte Vorhaben wahrscheinlich nicht im Sinne einer pädagogischen Maßnahme für Jugendfeuerwehrleute förderwürdig anerkannt würde. Gesucht werden überschaubare Projekte, bei denen die Jugendfeuerwehr die Pflanzung und Pflege der Bäume übernimmt. Zudem wurde in jüngster Vergangenheit in Waabs schon ein Projekt zusammen mit dem Landesfeuerwehrverband und der Firma Fielmann umgesetzt.


Linde am Grundstück „Strandbek 2“ vor dem Campingplatz Jordan

Die Linde steht unmittelbar in einem Abstand von ca. 2 m an der nordöstlichen Ecke des Wohnhauses. Der Baum zeigt erhebliche Vitalitätsprobleme, die Krone ist zu weiten Teilen abgestorben. Der Grundstückseigentümer bittet die Gemeinde um Fällung des Baumes.

Da die Grenze durch den Stamm verläuft, ist nicht eindeutig feststellbar, wem der Baum gehört. Daher wurde die Linde ebenfalls Herrn Obitz gezeigt. Er bestätigt den kranken Zustand des Baumes und erklärt, dass er bei schriftlicher Beantragung eine Fällgenehmigung in Aussicht stellen kann. Möglicherweise könnte man den Aufwand für die Fällung zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümer teilen.

Hinweis:
Wenn die Maßnahmen tatsächlich beschlossen werden, werden Anträge bei der UNB gestellt und Preisanfragen getätigt. Sollte aus den Reihen der Gemeindevertreter jemand einen Verwertungsweg für Pappelholz kennen, so ist Herr Andresen dankbar für einen Hinweis. Ein ggf. möglicher Weg ist zwar bekannt, wenn aber weitere Wege vorhanden wären, so wäre das im Sinne der Kosten sicherlich dienlich.

Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Antrag auf Fällung der 58 Pappeln und einer Linde bei der UNB zu stellen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :5

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 21. Aufstellung einer Straßenlampe an den Bushaltestellen in Großwaabs


Beschluss:

Die Gemeinde stellt 2.500,- € für die Errichtung einer Straßenlampe bei den Bushaltestelle in Großwaabs zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, sich um die Errichtung zu kümmern.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 22. Ausschreibung der Breitbandversorgung
Beschlussvorlage - 60/2011

Die Firma LAN Consult Hamburg hat die Voruntersuchung zur öffentlichen Ausschreibung zur Schaffung einer Breitbandversorgung für die Gemeinde Waabs heute vorgelegt. Außerdem wurde ein Angebot über Beratungsleistungen zur Breitbandverbesserung vom LAN Consult abgegeben. Auf die entsprechenden Unterlagen wird verwiesen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Herr Peters noch einmal die vorliegen Unterlagen der Lan Consult und beantwortet die technischen Fragen der Gemeindevertreter. Nach eingehender Diskussion herrscht Einigkeit in der Gemeindevertretung, dass die Angelegenheit nun doch am heutigen Abend entschieden werden kann. Das verschieben des Tagesordnungspunktes auf eine weitere Sitzung wird nicht mehr für erforderlich gehalten.


Beschluss:

Die Firma LAN Consult Hamburg wird beauftragt, die Ausschreibung zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den Ortsteilen Langholz, Großwaabs und Kleinwaabs entsprechend des vorgelegten Angebots durchzuführen sowie bei der Zuschussbeantragung zu unterstützen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 24. Anfragen und Bekanntgaben

Der Bürgermeister gibt den im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschluss bekannt.

Gemeindevertreterin zu Lynar-Lassen weist darauf hin, dass nach dem Beschluss des Ausschusses für Touristik am heutigen Abend ein Vortrag der Ostseefjord Schlei GmbH gehalten werden sollte. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass dieser Tagesordnungspunkt wegen der Fülle der Tagesordnung erst auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung behandelt wird. Diese wird auf den 26.01.2012 festgesetzt.

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Betreiber der Swingolf-Anlage beabsichtigt eine F-Planänderung zu beantragen, damit eine 2 ha große Grünfläche als Fußballgolf-Anlage genutzt werden kann.

Der Bürgermeister gibt weiterhin bekannt, dass Landwirte jetzt Sammelanträge auf Knickverschiebung stellen können. Ferner wird der BOS-Mast nunmehr gebaut.



Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer