N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 19.03.2012.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter/in Otto Biegemann
1. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
2. stellv. Bürgermeister Bruno Kruse
Gemeindevertreter Lothar Schaldach
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke
Gemeindevertreter Hajo Wurr

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Fortführung der Aufstellung des Kanalkatasters für die Gemeinde Waabs
  Beschlussvorlage - 32/2012
7. Information zu Fördermöglichkeiten von Dämmaßnahmen in Verbindung mit der Umstellung auf regenerative Energiequellen
  Beschlussvorlage - 11/2012
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 33/2012
9. Ergebnis der Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe 2011
  Beschlussvorlage - 22/2012
10. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 20/2012
11. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 34/2012
12. Bootsslipanlage
  Beschlussvorlage - 18/2012
13. Hinweisschilder Touristinformation
  Beschlussvorlage - 21/2012
14. Stellungnahme der Landesplanung zum altengerechten Wohnen in Kleinwaabs
  Beschlussvorlage - 12/2012
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
17. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Herr Bothe fragt nach den Erdbewegungen, die zurzeit zwischen Wohngebiet und Campingplatz durchgeführt werden. Gemeindevertreter Heide erläutert hierzu, dass es sich hierbei um die Anlegung des Fußballfeldes handelt, welches bereits im B-Plan enthalten war.

Aus der Zuhörerschaft wird auf die Bedeutung des Beschlusses zur Förderung der Kindertagespflege hingewiesen. Der hier zu treffende Beschluss könnte negative Auswirkungen auf die in der Gemeinde vorhandene Kindertageseinrichtung haben. Dort sind immer noch freie Plätze vorhanden, deren Anzahl sich bei einer Stärkung der Betreuung durch Tagesmütter noch erhöhen könnte. Dieses würde unweigerlich zu einer Erhöhung des jetzt schon vorhandenen finanziellen Defizites führen. Ferner wird die Frage nach der Kontrolle der Tagesmütter in Bezug auf Ausbildung und Qualität der Arbeit aufgeworfen.
Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass es nicht darum gehe, eine Konkurrenz zu der Kindertageseinrichtung zu schaffen, sondern dass vor Ort vorhandene Angebot sinnvoll zu ergänzen. Teilweise würden Kinder Einrichtungen in anderen Gemeinden besuchen, da das zeitliche Angebot der eigenen Einrichtung nicht ausreicht. Hier wäre eine Ergänzung durch Tagesmütter sinnvoll.
Durch Herrn Peters wird darauf hingewiesen, dass eine Kontrolle der Ausbildung und Qualität der Tagemütter durch die zuständigen Stellen des Kreises erfolgt und nicht Aufgabe der Gemeinde ist.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass unter TOP 10 der Niederschrift der Name des neuen Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Jugend und Soziales falsch protokolliert wurde. Anstelle von Stefan Stöcken wurde versehentlich Christoph Stöcken protokolliert.
Die Gemeindevertretung stimmt der Änderung des Protokolls in diesem Punkt zu.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Gemeindevertreter Haller weist darauf hin, dass unter TOP 6 Abs. 3 nicht protokolliert wurde, dass der Vorsitzenden des Bauausschusses nach einer Wortmeldung das Rederecht verweigert wurde und verweist auf § 46 Abs. 3 der Gemeindeordnung. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass in diesem Fall das Wort nicht erteilt wurde, weil es sich nicht um eine Angelegenheit des Ausschusses, sondern um eine Verfahrensfrage handelte.
Gemeindevertreter Juhl beantragt hierzu durch die Kommunalaufsicht klären zu lassen, ob die Verfahrensweise richtig war und wer in der Amtsverwaltung zu kommunalrechtlichen Fragen Auskunft erteilen darf.
Nach kurzer Diskussion über die kommunalrechtliche Fragestellung erläutert Herr Peters, dass es bei der Änderung des Protokolls nicht um die Frage geht, ob die Handlungsweise nach der Gemeindeordnung richtig oder falsch war, sondern um die Darstellung des Ablaufes der letzten Sitzung. Daraufhin beschließt die Gemeindevertretung, das Protokoll wie folgt zu ergänzen: „Der Bauausschussvorsitzenden Frau Noth-Stöcks wurde zum Thema Rederecht im Bauausschuss in der Gemeindevertretung nicht das Wort erteilt.“
Der Antrag von Gemeindevertreter Juhl bleibt von dieser Entscheidung unberührt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gemeindevertreter Schaldach beantragt, den Tagesordnungspunkt 11 wegen der umfangreichen Thematik heute nicht zu behandeln und mit weiteren Informationen der Verwaltung und des Kirchenvorstandes zunächst in dem Ausschuss für Jugend und Soziales zu beraten.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird abgelehnt.


Bürgermeister Steinacker beantragt, die Tagesordnung um Punkt 16 im nichtöffentlichen Teil „Breitbandversorgung in der Gemeinde Waabs“ zu ergänzen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Die Rückverlegung des Wanderweges zwischen Kleinwaabs und Langholz ist inzwischen erfolgt. Die Begehung ist demnächst möglich.
  • Die Polizeistation in der Gemeinde wird zum 30.09.2012 geschlossen.
  • Die Stellungnahme der Landesplanung zur Bebauung in Großwaabs und zum altengerechten Wohnen liegt vor.
  • Zwischenzeitlich liegt ein Widerspruch des BUND gegen die Fällgenehmigung für die Pappeln beim Kreis vor.


zu TOP 6. Fortführung der Aufstellung des Kanalkatasters für die Gemeinde Waabs
Beschlussvorlage - 32/2012

Nachdem in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses am 26.05.2011 beschlossen wurde, die Vermessung des Systems durchzuführen, kann nunmehr das Ergebnis dieser Vermessung vorgetragen werden. Die Vor-Ort-Arbeiten wurden im vergangenen Sommer / Herbst erledigt und die Datenverarbeitung anschließend durchgeführt. Im Ergebnis können jetzt die sogenannten „Vorläufigen Lagepläne Bestand Abwasser“ vorgelegt werden. Darin sind alle vermessenen Punkte georeferenziert in einem, auf der ALK basierenden Lageplan, eingezeichnet. Soweit die Verknüpfungen zwischen den Punkten eindeutig sind, wurden diese auch bereits hergestellt.

Vergleich wesentlicher vorläufiger Massen mit den Schätzmassen aus 2009 (damals basierend auf den vorhandenen Papierplänen)
Objekt
Schätzung 2009
als sichtbare Objekte 2011 vermessen
Differenz in Prozent
Haltungsschächte
477 Stück
599 Stück
+25 %
Haltungen
477 Stück
510 Stück
+ 7 %
Grundstücksanschluss- schächte
839 Stück
576 Stück
vorläufig - 31 %
Straßenabläufe
300 Stück
258 Stück
- 14 %
SW-Hauptkanal
10.000 m
9.128 m
vorläufig - 9 %
RW-Hauptkanal
6.600 m
6.321 m
vorläufig - 5 %
Druckrohrleitung
11.500 m
11.225 m
vorläufig -2 %

Es ist ersichtlich, dass derzeit bereits 25 % mehr Schächte gefunden wurden, als in den Papierplänen verzeichnet sind. Gleichzeitig kann man feststellen, dass entweder ein Großteil der Grundstücksanschlussschächte nicht freigelegt wurde, oder dass ein Großteil der Grundstücksanschlüsse gar keinen Übergabeschacht besitzen. Die übrigen Annahmen aus 2009 scheinen in etwa der Realität zu entsprechen. Allerdings wird erst das Ergebnis der Leitungsinspektion und die Sachdatenübernahme in die EDV letzte Gewissheit über die tatsächlichen Massen bringen.

Mittels der neu gewonnenen Massen (Vordersätze) wurden die Kosten für die Aufstellung des Katasters neu berechnet. Die Vermessung- und Ingenieurleistungen lassen sich danach auf rund 88.000 € beziffern.
Die Kosten für die Reinigung und Inspektion der Kanäle wurden anhand heutiger Marktpreise vom Ingenieurbüro Meyer berechnet. Die Zusammenfassung der Titelsummen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Daraus lassen sich 3 Varianten verschiedenen Umfangs herleiten:
  1. Komplettpaket Titel 1 bis 11:                  Brutto rund 240.000 €
  2. ... ohne Schachtinspektionen:                  Brutto rund 230.000 €
  3. ... ohne Reinigung der Anschlussleitungen      Brutto rund 185.000 €
  4. ... ohne Reinigung der Anschlussleitungen und Schachtinspektion Brutto rund 175.000 €

zu 2:
Wenn auf die Schachtinspektion (EDV-gestützte Laserscannung) verzichtet wird, dann müssen die Schächte manuell in Form und Ausrichtung der Gerinne, Zu- und Abläufe sowie deren Zustand aufgenommen werden. Dieser manuelle Aufwand im Vergleich zur EDV-gestützen Aufnahme macht nur einen preislichen Vorteil von rund 10.000 € aus. Daher können die Kostensummen der Titel 10 und 11 nicht in Gänze entfallen. Das Ergebnis der manuellen Aufnahme liefert allerdings auch nur eine wesentlich eingeschränktere Aussagekraft. Gerade in der Gemeinde Waabs mit den vielen Ortsteilen und den sehr unterschiedlichen Kanalaltersstrukturen (alte, übernommene sogenannte Bürgermeisterkanäle) kann nicht empfohlen werden, hierauf zu verzichten.

zu 3:
Diese Variante kann empfohlen werden. Es würden die Hauptkanäle Schmutz- und Regenwasser gereinigt und inspiziert. Die Grundstücksanschlussleitungen würden, soweit es möglich ist, im ungereinigten Zustand inspiziert. Über die Inspektion lässt sich nicht nur der Zustand bzw. die Durchgängigkeit ermitteln, sondern über die Ortung der Kamera lässt sich auch der Verlauf und die Lage der Anschlussleitungen goreferenziert dokumentieren. Dieses ist insbesondere bei den fast 300 nicht aufgefundenen Grundstücksanschlussschächten von Bedeutung. Diese Anschlüsse lassen sich im Zweifel auch ohne die Existenz von Grundstücksübergabeschächten eindeutig einmessen.
Bei dieser Vorgehensweise wird ein vernünftiges, brauchbares und aussagekräftiges Kataster entstehen.

zu 4:
nicht empfehlenswert !

Sollte man weitere Abstriche machen, so wird kein Kataster, sondern nur eine „Fragmentauskunft“ entstehen, die nur sehr bedingt nutzbar und aussagekräftig ist. Das daraus, und den gewonnenen Zustandsdaten abzuleitende Sanierungskonzept wird seitens des Ingenieurbüros immer unter dem Vorbehalt stehen, nur unvollständige Kenntnisse vom Kanal erlangt zu haben (Quasi werden frühzeitig schon Bedenken i.S.d. VOB geäußert werden).


Zur finanziellen Ausstattung der Sonderrücklage Abwasser:
Rücklagenstand zum 01.01.2012:            692.646 €
Investitionen 2012 in der Summe 51.000 € (Technik auf der Kläranlage)


Terminplanung:
Die Ausschreibung und Vergabe der Reinigungs- und Inspektionsdienstleistungen sollte bis Mitte April 2012 erfolgen, so dass die Aufträge Ende April erteilt werden können. Den Firmen sollte eine Ausführungsfrist von einem Jahr eingeräumt werden, da bei kurzen Fristen ansonsten hohe Preise zu erwarten sind. Das fertige Kataster nebst dem Sanierungskonzept soll die Gemeinde bis Ende 2013 bei der Aufsichtsbehörde vorlegen. Es wurde in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde vereinbart, dass die geltende Frist bis zum Februar 2012 ohne Konsequenzen um fast 2 Jahre verlängert wird.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Aufstellung des Katasters fortzuführen. Es wird die im Sachverhalt dargestellte Variante 3 gewählt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Ausschreibungen zu veranlassen und die Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Information zu Fördermöglichkeiten von Dämmaßnahmen in Verbindung mit der Umstellung auf regenerative Energiequellen
Beschlussvorlage - 11/2012

Die Aktiv-Region Schlei-Ostsee hat am 13.12.2011 ein Informationsschreiben gesendet. Um keine falschen Hoffnungen zu wecken, dazu einige zusätzliche Erläuterungen:

Es werden nur Maßnahmen gefördert, wenn tatsächlich fossile Energieträger (Öl oder Gas) komplett durch regenerative Energieträger ersetzt werden (vergleiche Beispiel im Schreiben der Aktiv-Region auf Seite 2). Reine Maßnahmen zur Reduzierung von Energieverbrauch wie z.B. Dämmmaßnahmen werden nicht gefördert. Es sei denn, es gibt eine objektiv innovative Idee.


Fazit:
Wenn jemand plant, ein öffentliches Gebäude auf ein regeneratives Heizmedium umzustellen oder an das Nahwärmenetz eines BHKW einer Biogasanlage anzuschließen, dann macht eine Projektmeldung Sinn. Andernfalls nach Kenntnis des Unterzeichners nicht!

Hinweis: Diese Info wurde mit Vermerk vom 16.12.2011 an alle Bürgermeister des Amtes gegeben. Herr Andresen hat diesbzgl. am 22.11.2011 eine Infoveranstaltung in Eggebek besucht.


Der Bürgermeister berichtet in diesem Zusammenhang, dass zwischenzeitlich die Heizung im TSV-Heim kaputt gegangen sei. Die Auslotung von Maßnahmen zur Nutzung von regenerierbaren Energien kam jedoch nicht in Betracht. Eventuell wird ein Wärmecontracting mit den Stadtwerken Eckernförde durchgeführt. Ein Beschluss wird in dieser Angelegenheit nicht gefasst.


Beschluss:

zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 33/2012

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Waabs zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2011.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Waabs wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Ergebnis der Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe 2011
Beschlussvorlage - 22/2012

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Waabs vom 30.09.2009 hat die Gemeinde sich verpflichtet, jährlich eine Berechnung des zu verteilenden Anteils an den Aufwendungen für den Fremdenverkehr zu erstellen und diese von der Gemeindevertretung bestätigen zu lassen.

Die Aufwendungen und gegenzurechnenden Einnahmen sind aus dem Jahresabschluss 2011 des Abschnittes 79000 - Fremdenverkehr - der Gemeinde Waabs entnommen.
Aus der Berechnung ist zu ersehen, dass sich in 2011 ein Überschuss in Höhe von 2.665,79 € ergeben hat. Unter Berücksichtigung des Fehlbetrages in Höhe von 1.025,79 € aus den Vorjahren ergibt sich ein Überschuss von 1.639,82 €. Damit wurde die Kalkulation im Wesentlichen planmäßig ausgeführt. Handlungsbedarf besteht derzeit nicht.


Beschluss:

Durch Beschluss wird die Richtigkeit der Berechnung über die Erhebung von Fremdenverkehrsabgaben im Haushaltsjahr 2011 in der Gemeinde Waabs bestätigt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 20/2012
Frauenzimmer e. V. beantragt mit Schreiben vom 24. November 2011 einen Zuschuss für 2012, um auch weiterhin das Angebot für Frauen und Mädchen aufrechterhalten zu können.

Ab 2012 werden die Frauenberatungsstellen in das Finanzausgleichsgesetz des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen. Das Land bezuschusst alle Frauenfachberatungsstellen im Land, allerdings sind die Beratungsstellen aufgefordert, in Zukunft mehr kommunale Mittel einzufordern, denn die Höhe der Landesmittel wird zukünftig von den kommunalen Mitteln abhängig sein.

Momentan bekommen die Frauenberatungsstellen vom Land 10.300 €, die gleiche Summe muss von den Kommunen fließen, um keine Kürzungen von Landesseite zu erfahren.

Seit vielen Jahren wird auf das Thema Gewalt an Frauen und Kindern aufmerksam gemacht. Wie wichtig diese Arbeit ist, zeigen die täglichen Meldungen in der Zeitung und die stetig steigende Zahl der Beratungen.

Im Vorjahr wurde von der Gemeinde Waabs ein Zuschuss in Höhe von 50 € gewährt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V. einen Zuschuss in Höhe von 50 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 34/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.



Gemeindevertreter Haller stellt den Antrag, Frau Kröger und der Kindergartenleitung das Rederecht einzuräumen um im Rahmen dieser Beratung einen Sachstandbericht über die Situation im Kindergarten zu erhalten.

Gemeindevertreter Schleschka stellt den Antrag, schriftliche Unterlagen anzufordern und damit eine Beratung im Sozialausschuss durchzuführen. Seiner Auffassung nach reichen die mündlichen Darstellungen nicht aus, da teilweise nicht mehr nachzuvollziehen sei, welche Aussagen getroffen wurden.

Nach eingehender Diskussion über die Verfahrensweise wird der Antrag von Gemeindevertreter Haller mit 3 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt. Der Antrag von Gemeindevertreter Schleschka wird mit 4 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.


Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB III für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungsstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bootsslipanlage
Beschlussvorlage - 18/2012

Die CDU Waabs schlägt vor, am Waabser Strand eine Bootsslipanlage einzurichten. Der Badestrand wird aus diesem Grund geringfügig in Richtung Langholz verlegt.


Zu diesem Tagesordnungspunkt verliest der Bürgermeister ein Schreiben von Herrn Paul-Werner Carl, in dem dieser erhebliche Bedenken gegen die Errichtung der Slip-Anlage in Waabs geltend macht.
Gemeindevertreter Kruse bittet noch einmal zu prüfen, ob die Genehmigung der Anlage in Kleinwaabs noch gültig ist.


Beschluss:

Die Gemeinde Waabs stellt den Antrag, ab 2012 eine Bootsslipanlage zu errichten und trifft die hierfür erforderlichen Vorkehrungen, um diese zu erstellen. Bei der Beantragung ist auf die besondere Bedeutung für die Feuerwehr und den Rettungsdienst hinzuweisen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Hinweisschilder Touristinformation
Beschlussvorlage - 21/2012

Das Restaurant/Hotel Waabs Mühle wird regelmäßig von Unterkunftssuchenden angelaufen und nach der Touristinformation Waabs gefragt, weil diese offenbar nicht einfach zu finden ist.

Hilfreich wäre eine entsprechende Wegweisung/Ausschilderung.


Beschluss:

Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Touristik beschließt die Gemeindevertretung, dass die Aufstellung weiterer Ausschilderungen nicht erfolgen soll.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Stellungnahme der Landesplanung zum altengerechten Wohnen in Kleinwaabs
Beschlussvorlage - 12/2012

Am 27.09.2011 hat die Gemeinde sich mit der Überplanung folgender Vorhaben befasst:
  1. altengerechtes Wohnen in Kleinwaabs
  2. Siedlungsentwicklung in der Ortsmitte Großwaabs
Die Gemeinde sprach sich grundsätzlich positiv zu beiden Vorhaben aus, es sollte jedoch vorerst eine Stellungnahme bei der Landesplanungsbehörde eingeholt werden, bevor weitere Schritte unternommen werden.

Die Stellungnahme liegt inzwischen vor.
Zusammenfassend ergibt sich folgende landesplanerische Bewertung der vorgelegten Planungen:

1. Im Hinblick auf die Relation des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens und der freien Bauplätze in den vorhandenen B-Plan-Gebieten einerseits und des Umfangs der geplanten Seniorenwohnanlage am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Kleinwaabs andererseits stehen dieser Planung Ziele der Raumordnung entgegen.
Eine andere landesplanerische Bewertung ergäbe sich möglicherweise dann, wenn dieses Projekt durch Umplanung des bestehenden und lediglich teilweise ausgenutzten B-Plan-Gebietes 25 realisierbar wäre und damit die Neuinanspruchnahme von Flächen entfallen würde. Die Gemeinde Waabs sollte diese Alternative prüfen. Die in den Planungsgesprächen aufgeworfenen Fragen zum Umfang der Seniorenwohnanlage und ihrer geplanten Ansiedlung in einem Nicht-Siedlungsschwerpunkt wären in diesem Zusammenhang ebenfalls zu untersuchen. Insofern stelle ich für diese Alternativplanung eine abschließende Stellungnahme zurück.

2. Auch der geplante B-Plan 34 verstößt gegen Ziele der Raumordnung (Umfang der Siedlungsentwicklung). Ein Ziel der Raumordnung ist jedoch auch die Förderung der Innenentwicklung. Insofern kann hinsichtlich einer kleinteiligen Bauflächenausweisungen im Umfang von 4-6 Wohneinheiten (z. B. B-Plan 34) in einigen Jahren überprüft werden, ob sich die Rahmenbedingungen (u. a. Baufortschritt in den B-Plan-Gebieten 25 und 29, Ausschöpfung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens, demografische Entwicklung) entscheidend geändert haben, so dass eine Neubewertung der obendurchgeführten Berechnungen zum wohnbaulichen Entwicklungsrahmen möglich erscheint.
Ich weise schon jetzt darauf hin, dass in diesem Falle aus landesplanerischer Sicht dann eine Gesamterhebung und Auseinandersetzung mit den Innenentwicklungspotenzialen und weiteren F-Plan-Reserveflächen erforderlich ist.


Beschluss:

Grundsatzbeschluss:
Die Gemeinde spricht sich ausdrücklich für die Umsetzung einer altengerechten Wohnanlage aus. Der Bürgermeister wird beauftragt, Kontakt mit den zuständigen Stellen aufzunehmen und die Interessen der Gemeinde darzustellen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 17. Anfragen und Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer