N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 25.04.2013.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter/in Otto Biegemann
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
1. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
2. stellv. Bürgermeister Bruno Kruse
Gemeindevertreter Lothar Schaldach
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke
Gemeindevertreter Hajo Wurr

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 12/2013
7. Überprüfung Bezuschussung Vereine und Verbände
  Beschlussvorlage - 18/2013
8. Antrag der CDU-Fraktion auf Senkung der Realsteuerhebesätze
  Beschlussvorlage - 27/2013
9. Erlass der 5. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 28/2013
10. Zuschussantrag der Ev. Kirchengemeinde Waabs für den Friedhof Waabs
  Beschlussvorlage - 19/2013
11. Rückübertragung der Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen"
  Beschlussvorlage - 24/2013
12. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übernahme der Trägerschaften für die Jugendfeuerwehren
  Beschlussvorlage - 25/2013
13. Aufstellung von Straßenlaternen in Ludwigsburg Siedlung
  Beschlussvorlage - 16/2013
14. Aufstellung des Kanalkatasters
Abstimmung weitere Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 13/2013
15. Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Straße zwischen l 26 und Ostseecampingplatz Karlsminde sowie Halteverbot auf der Zufahrt zum Campingplatz
  Beschlussvorlage - 20/2013
16. Sachstandsbericht zur Inspektion der Niederschlagswasserkanäle "Eschenkamp"
  Beschlussvorlage - 22/2013
17. Erosionsschutz am Wanderweg Seeberg in Langholz
  Beschlussvorlage - 21/2013
18. Einrichtung einer dritten Kindergartengruppe
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Als TOP 18 wird ergänzt: „Einrichtung einer dritten Kindergartengruppe“.

Die TOP 19 und 20 werden nicht öffentlich behandelt (Anm.: Die diesbezügliche Beschlussfassung findet direkt vor Beratung von TOP 19 statt.)


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Herrn Bothe´s Frage nach einer ordnungsgemäßen Einzäunung der Regenrückhaltebecken im Baugebiet Brunoslust beantwortet der Bürgermeister dahingehend, dass eine komplette Erneuerung angedacht sei.

Weitere Anfragen werden beantwortet.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet vom extremen Winter und von einem Gespräch zur Ausbringung von Klärschlamm im Gemeindegebiet. Ferner bedankt er sich für die gute Zusammenarbeit in der ablaufenden Kommunalwahlperiode.


zu TOP 6. III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 12/2013

Nach der Gemeindeordnung besteht für die Gemeinden keine Verpflichtung, den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung als ständigen Ausschuss zu führen. Aus pragmatischen Gründen ist es sinnvoll, die Rechnungsprüfung auf den Finanzausschuss zu übertragen. Dadurch wird ein weiterer Schritt zur Verschlankung der Verwaltung getan. Diese Änderung sollte mit der neuen Wahlzeit erfolgen.
Des Weiteren wird der Passus zur Gleichstellungsbeauftragten an das Amt Schlei-Ostsee angepasst.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zum 01. Juni 2013 zu erlassen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Überprüfung Bezuschussung Vereine und Verbände
Beschlussvorlage - 18/2013

Mit Antrag vom 18.12.2012 beantragt die CDU-Fraktion die Überprüfung der Bezuschussung der Vereine und Verbände.

Eine Auflistung der aktuellen Bezuschussung und der Bezuschussung vor der Kürzung zum 01.01.2005 liegt vor.



Der Antrag wird ausführlich erörtert.


Beschluss:

Es wird folgende Bezuschussung der Vereine und Verbände ab 01.01.2014 beschlossen:

Laienspielgruppe: 0 €
Förderverein Marienkirche: 26 €
DRK: 500 €
TSV: 5.000 €
Porto, Telefon Wehrführer: 51 €
Porto, Telefon Schriftführer: 100 €
Kameradschaftskasse FF: 256 €
Reiterverein: 1.000 €


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag der CDU-Fraktion auf Senkung der Realsteuerhebesätze
Beschlussvorlage - 27/2013

Mit Antrag vom 14.12.2012 beantragt die CDU-Fraktion die Hebesätze der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer zu senken.




Bisher sind in der Haushaltssatzung folgende Hebesätze festgesetzt:

Grundsteuer A = 330 %
Grundsteuer B = 330 %
Gewerbesteuer = 360 %


Die Angelegenheit wird ausführlich diskutiert.


Beschluss:

Es wird beschlossen, folgende Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2014 festzusetzen:

Grundsteuer A = 310 %
Grundsteuer B = 310 %
Gewerbesteuer = 350 %


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 5. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 28/2013

Die vorliegende V. Nachtragssatzung zur Erhebung einer Hundesteuer folgt aus der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2013.
Weitere Änderungen in Artikel 1 der Nachtragssatzung sind aus verwaltungstechnischen Gründen erforderlich:
Der Beginn und das Ende der Steuerpflicht für von der Ordnungsbehörde als gefährliche Hunde eingestufte Hunde war bisher nicht geregelt.


Beschluss:

Die V.Nachtragssatzung zur Erhebung einer Hundesteuer wird beschlossen


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Zuschussantrag der Ev. Kirchengemeinde Waabs für den Friedhof Waabs
Beschlussvorlage - 19/2013

Die Ev. Kirchengemeinde Waabs hat mit Datum vom 26.10.2012 den Antrag gestellt, dass die Gemeinde Waabs das laufende Defizit beim Friedhof in Waabs tragen möge.
Die Gemeindevertretung hat sodann am 27.11.2012 beschlossen, eine tatsächliche Abrechnung des Jahres 2012 abzuwarten und eine geschätzte Kostenaufstellung (damals 17.700,00 €) nicht anzuerkennen. Ein erneuter Antrag sollte mit einer konkreten Abrechnung für 2012 im Jahr 2013 gestellt werden. Diese Abrechnung liegt zwischenzeitlich vor und weist für 2012 ein Defizit in Höhe von 7.671,79 € aus, um deren Erstattung die Kirchengemeinde nunmehr bittet.

Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit (wie in der Gemeinde Waabs) nur die Kirche einen Friedhof in der Gemeinde unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen hat sich die Gemeinde nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofs zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation ist im Jahr 2012 eingetreten, weshalb die Kirchengemeinde den o. a. Antrag gestellt hatte.

Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen müsste. Da ein konfessioneller Träger seinen Friedhof auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.

Am 19.03.2013 hat ein Gespräch zwischen Vertretern der Kirchengemeinde und der politischen Gemeinde stattgefunden. Im Ergebnis bestand Einigkeit, dass die Thematik für die Zukunft in einem gemeinsamen Arbeitskreis erörtert werden muss. Oberstes Ziel muss die Vermeidung oder zumindest Reduzierung des Defizits sein. Es ist aber auch zu erörtern, wie mit künftigen Defiziten verfahren werden soll. Der GV-Beschluss vom 27.11.2012 sah bereits einen gleichberechtigt besetzten Ausschuss vor. Die Gesprächsrunde schlägt daher die Besetzung des Gremiums mit dem Bürgermeister und seinen beiden Stellvertretern vor. Die Kirchengemeinde wird ebenfalls 3 Personen benennen. Dieses Gremium wird seine Arbeit voraussichtlich erst nach der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung aufnehmen und vermutlich erst im Frühjahr 2014 (unter Berücksichtigung des Jahresabschlusses 2013) Ergebnisse vorlegen, so dass über die Defizitbeteiligung für das Jahr 2012 gesondert zu entscheiden ist. In diesem Zusammenhang sei noch auf die vorhandene Friedhofs-Abschreibungs-Rücklage in Höhe von 21.546,42 € hingewiesen, aus der die Defizitabdeckung auch möglich wäre.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass der Bürgermeister und seine 2 Stellvertreter die weiteren Gespräche seitens der Gemeinde führen. Die Kirchengemeinde soll ebenfalls drei Personen benennen. Vorrangiges Ziel ist es, Möglichkeiten einer Defizitvermeidung zu ermitteln. Der gemeinsame Ausschuss erarbeitet Möglichkeiten, die vorhandene Abschreibungs-Rücklage zur Defizitabdeckung heranzuziehen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Rückübertragung der Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen"
Beschlussvorlage - 24/2013

Die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark haben die Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ derzeit auf das Amt übertragen. Aufgrund der Änderung des § 5 der Amtsordnung ist eine Rückübertragung dieser Aufgabe beabsichtigt. Entsprechende Gespräche wurden mit den Bürgermeistern und den betroffenen Feuerwehrverantwortlichen geführt. Es ist beabsichtigt, die Trägerschaft durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. Vorher ist jedoch grundsätzlich über die Rückübertragung zu entscheiden.

Die Aufgabe kann zum 01.01.2014 an die Gemeinden zurückübertragen werden, wenn neben dem Amtsausschuss auch alle betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen.


Beschluss:

Die Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ wird zum 01.01.2014 auf die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark übertragen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übernahme der Trägerschaften für die Jugendfeuerwehren
Beschlussvorlage - 25/2013

Nach dem Grundsatzbeschluss über die Rückübertragung der Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ auf die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark ist zwischen diesen Gemeinden eine Regelung über die künftige Wahrnehmung der Aufgabe zu vereinbaren. Hierzu dient der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übernahme der Trägerschaften für die Jugendfeuerwehren Waabs und Winnemark durch die Gemeinden Waabs und Winnemark.

Für die jugendlichen Feuerwehrmitglieder wird sich in der Praxis keine Veränderung ergeben. Die Gemeinde Waabs wird künftig Trägerin der Jugendfeuerwehr Waabs. Darüberhinaus werden sich jedoch keine praktischen Veränderungen ergeben.


Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag der Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark zur Übernahme der Trägerschaft für die Jugendfeuerwehren Waabs und Winnemark durch die Gemeinden Waabs und Winnemark wird beschlossen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Aufstellung von Straßenlaternen in Ludwigsburg Siedlung
Beschlussvorlage - 16/2013

Seitens der Anwohner des Rothensanderwegs in Ludwigsburg wurde an die Gemeinde Waabs der Wunsch herangetragen, dass Straßenlaternen aufgestellt werden. Tatsächlich gibt es dort noch keine öffentliche Beleuchtung. Die einzige öffentliche Leuchte steht an der östlichen Bushaltestelle an der L26. Die Abrechnung des Stroms erfolgt pauschal mit dem Stromversorger, es gibt keinen richtigen Stromanschluss mit Zähler. Solche Lösungen stammen aus der Vergangenheit und werden heute vom Netzbetreiber nur noch für Einzellaternen geduldet. Daher macht es keinen Sinn, die Stromversorgung der gewünschten Straßenbeleuchtung in der Siedlung von der östlichen Bushaltestelle heranzuführen. Vielmehr muss ein neuer Stromanschluss vom Netzbetreiber hergestellt werden.
Die westliche Bushaltestelle besitzt zwar auch eine Leuchte im Buswartehäuschen, diese wird aber vom Gut Ludwigsburg über ein fliegendes Kabel mit Strom versorgt.

Um die Kosten für die Aufstellung von Straßenlaternen zu definieren, seien folgende Positionen benannt:
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Gerundet betragen die Kosten also ca. 6.300 €.

Da es sich um den Neubau einer Straßenbeleuchtung handelt, muss die Gemeinde Waabs ihre Straßenausbaubeitragssatzung anwenden und von den Anliegern Ausbaubeiträge einfordern. Die Höhe der auf die Anlieger umzulegenden Summe wird mit Bezug auf die Straßenausbaubeitragssatzung (eingestuft als Hauptverkehrsstraße, 30% Umlage) geschätzt auf rund 1.900 €. Die genaue Beitragshöhe jedes einzelnen Anliegers muss durch die Finanzabteilung des Amtes ermittelt werden.
Hinweis der Finanzabteilung :
Der Rothensanderweg ist ausbaubeitragsrechtlich eine Außenbereichsstraße nach § 4 Abs. 1 Ziffer 5 Buchstabe b der Satzung, weil dieser überwiegend der Verbindung von Ortsteilen und anderen Verkehrswegen innerhalb des Gemeindegebietes dient. Somit ist der Rothensanderweg einer Haupterschließungsstraße und nicht einer Hauptverkehrsstraße gleichgestellt. Daher ist das Straßenverzeichnis hier fehlerhaft und es werden nicht 30 % sondern 45 % vom beitragsfähigen Aufwand umgelegt, also rund 2850 €. Bezogen auf die Anlieger ergäben sich wegen der anzurechnenden Flächen sehr unterschiedliche geschätzte Beitragslasten zwischen 450 € und 750 €.

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 13.03.2013 wurde beschlossen, dass die Verwaltung folgende Punkte klären solle:
  1. Beitragspflicht des Landanliegers gegenüber
  2. Beitragspflicht der übrigen Landanlieger am Rothensanderweg
  3. Kosten für eine Straßenlaterne an der Bushaltestelle Richtung Eckernförde und Beitragspflicht

Zu 1.
Eine im Straßenausbaubeitragsrecht erforderliche vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit der Teileinrichtung „Straßenbeleuchtung“ durch den Eigentümer der landwirtschaftlich genutzten Flächen gegenüber der Wohnbebauung ist hier nicht erkennbar- also besteht keine Beitragspflicht.
Zu 2.
siehe Ziffer 1- keine Beitragspflicht

Zu 3:
Eine Beitragspflicht kann nicht bestehen, da das Land Trägerin der Straßenbaulast ist und keine Straßenausbaubeiträge erheben darf.
Zu den Kosten:
Das westliche Buswartehäuschen wird, wie bereits in der ersten Version der Vorlage erklärt, mit einem fliegenden Kabel vom Gut Ludwigsburg versorgt. Am 18.03.2013 telefoniert Herr Andresen mit Herrn K.J.Carl und erfährt, dass Herr Carl dieses Kabel für die Zeit des dunklen Winters von seinem Hof verlegt hat, damit die Schulkinder nicht komplett im Dunkeln auf den Bus warten müssen. Im übrigen Jahr baut Herr Carl die fliegende Leitung und den Strahler wieder zurück.
Um die Kosten für eine Anbindung der Beleuchtung des Buswartehäuschens an die geplante Beleuchtung im Rothensanderweg abzuschätzen, seien folgende Positionen benannt:
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Zu den hohen Kosten muss erklärt werden:
  • Das Land ist Straßenbaulastträger der L26. Es müssen Genehmigungen eingeholt werden und Nutzungsverträge abgeschlossen werden.
  • Andere Versorger haben ihre Leitungen ebenfalls parallel zur Straße verlegt. Diese müssen mittels Suchgräben offengelegt werden. Mindestabstände zu diesen Versorgungsleitungen müssen eingehalten werden.
  • Die Zufahrten zu den Grundstücken müssen gequert werden. Dazu muss entweder in offener Bauweise der Asphalt geschnitten und anschließend die Oberfläche wieder hergestellt werden, oder alternativ Bohrungen erstellt und die Kabel in Schutzrohren verlegt werden.

Auch wenn in ummittelbarer Nähe zum westlichen Buswartehäuschen eine Trafostation der Schleswig-Holstein Netz AG belegen ist, so ist es für die Kosten eines Stromanschlusses für die Beleuchtung unerheblich, ob dieser direkt an der Trafostation oder im Rothensanderweg errichtet wird. Die Anschlusskosten werden pauschal abgerechnet, sofern zwischen Anschluss und Netzkabel keine wesentlich Entfernung ist. Dieses wäre an beiden Standorten gegeben, so dass es keinen besonderen Vorteil bringen würde, den Anschlusspunkt am Trafo zu wählen.


Der Bauausschuss hatte beschlossen, eine Anliegerbefragung durchführen zu lassen. Diese hat ergeben, dass eine deutliche Mehrheit gegen die Aufstellung der Laternen ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, am Rothensanderweg drei Straßenlaternen aufzustellen. Die Kosten von insgesamt rund 6.500 € werden anerkannt. Die Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2013 bereit gestellt. Die Anliegerbeiträge sind durch die Verwaltung einzufordern. Die Folgekosten des Betriebs in Form von Zählergrundgebühr, Stromverbrauchskosten und Wartung werden anerkannt.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :13
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Aufstellung des Kanalkatasters
Abstimmung weitere Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 13/2013

Nachdem in der vergangenen Sitzungsrunde ein Zwischenbericht zur Aufstellung des Kanalkatasters gegeben wurde, ist jetzt folgende Fragestellung aufgetreten.
In der Beratung zur Aufstellung des Kanalkatasters wurde 2009 und 2010 seitens der Gemeindevertretung erklärt, dass für den B-Plan 25, Baugebiet „Brunoslust“ keine Messungen und Aufnahmen vor Ort notwendig seien, da die Erschließung erst 2002 erstellt wurde. Die Verwaltung wurde aufgefordert, die Aktenlage zu studieren und die vorhandenen Bestandsunterlagen heranzuziehen.

Diese Prüfungen haben unterdessen stattgefunden. Es hat sich herausgestellt, dass der Bestandsplan lediglich ein als Bestandsplan gestempelter Ausführungsplan ist. Dieser liegt nur in Papierform vor. Sicherlich hätte man seinerzeit bereits bei der Formulierung des Erschließungsvertrages explizit digitale Bestandsunterlagen einfordern können, jedoch war dieses damals nicht unbedingt üblich. 
Bei den heutigen Erschließungs- oder Durchführungsverträgen gibt es genaue Vorgaben, wie und in welchem Datenformat die Bestandsunterlagen vorzulegen sind. Dementsprechend wird auch bei den Erschließungen „Östliches Brunoslust“ verfahren. Hier wurden die Daten bereits an die Verwaltung übergeben und an das Ing.-Büro weitergeleitet.

Losgelöst vom Thema Kanalkataster sollten die Kanäle im Baugebiet „Brunoslust“ zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs gespült werden. Die letzte Spülung wurde 2005 durchgeführt.

Um für die gesamte Gemeinde ein vollständiges Kataster zu erhalten, wird vorgeschlagen, sowohl die Vermessung als auch die Inspektion der Kanäle durchzuführen. Der finanzielle Aufwand kann wie folgt beziffert werden:
  • Ingenieurleistungen vor und nach der Vermessung
    sowie Vermessung                                                7.550,00 €
  • Komplette Reinigung und Inspektion der Kanäle
    einschl. Inspektion der Grundstücksanschlusskanäle            12.500,00 €
    Summe                                                            20.050,00 € 

    oder
  • Ingenieurleistungen vor und nach der Vermessung
    sowie Vermessung                                                7.550,00 €
  • Reinigung und Inspektion der Kanäle ohne Inspektion
    der Grundstückanschlusskanäle                        7.000,00 €
    Summe                                                            14.550,00 €

zusätzliche Erläuterungen gegenüber der Vorlage 13/2013 Version 1

Für 20.050 € bekommt die Gemeinde für das Baugebiet Brunoslust:
  • Alle Vermessungs- und Ingenieurleistungen bis zum fertigen Kataster
  • Reinigung und Inspektion der Regen- und Schmutzwasserhauptkanäle
  • Schachtinspektionen der Haltungsschächte
  • Inspektion der Grundstücksanschlussleitungen
Für 14.550 € bekommt die Gemeinde das gleiche wie oben, jedoch ohne die Inspektion der Grundstücksanschlussleitungen. Beide Varianten lassen die Aufstellung eines vernünftigen Katasters zu.
Man könnte natürlich behaupten, dass es gerade in Brunoslust Sinn macht, die Grundstückanschlussleitungen zu inspizieren, um auszuschließen, dass jemand beim Bauen Mörtel- oder Kleberreste über Ausgüsse entsorgt hat und diese sich in den Leitungen abgelagert haben. Auf eine Reinigung und Inspektion der Hauptkanäle kann nicht verzichtet werden, da nur die so gewonnenen Erkenntnisse eine plausible Netzverknüpfung ermöglichen.

Dass die Option eines Abdigitalisierens der Papierpläne keine wirtschaftliche Möglichkeit darstellt, wurde bereits hinlänglich inSitzungen der Gemeinde erörtert.

Es kann heute bereits erklärt werden, dass die im Vermögenshaushalt bereit gestellten Mittel für die Aufstellung des Katasters auch unter Einbeziehung des Baugebiets „Brunoslust“ ausreichen werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Baugebiet Brunoslust mit aufzunehmen und die Variante ohne Inspektion der Grundstücksanschlussleitungen zu wählen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Straße zwischen l 26 und Ostseecampingplatz Karlsminde sowie Halteverbot auf der Zufahrt zum Campingplatz
Beschlussvorlage - 20/2013

Herr Philipp Hoff beantragt mit Schreiben v. 05.03.2013 wie folgt:

1. ... die Ausweisung einer weiteren Herabsetzung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung für die Straße von der L 26 Richtung Campingplatz Karlsminde (ab Höhe Gutshof) - siehe Lageplan: ab Punkt A von bisher 50 km/h auf 30 km/h sowie ab Punkt C auf 10 km/h),

2. ... weiterhin die Ausweisung eines Halteverbotes beidseitig der Zufahrt zum Campingplatz (ab Punkt C des Lageplanes)


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Ausweisung einer weiteren Herabsetzung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung für die Straße von der L 26 Richtung Campingplatz Karlsminde (ab Höhe Gutshof) zu beantragen (siehe Lageplan: ab Punkt A von bisher 50 km/h auf 30 km/h sowie ab Punkt C auf 10 km/h). Weiter wird die Ausweisung eines Halteverbotes beidseitig der Zufahrt zum Campingplatz (ab Punkt C des Lageplanes) beantragt. 


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Sachstandsbericht zur Inspektion der Niederschlagswasserkanäle "Eschenkamp"
Beschlussvorlage - 22/2013

Im Sachstandsbericht zum Kanalkataster (Vorlage 76/2012 vom 07.11.2012) hat Herr Andresen erklärt, dass der Regenwasserkanal seinerzeit bereits untersucht wurde. Ferner hieß es, dass das Ergebnis in Kürze vorgelegt werde.
Heute muss festgestellt werden:
  1. Am Tage der Einweisung der Firma Granzow (Kanalreinigung und –inspektion) wurde als erste Testreinigung und –inspektion zur Erprobung der Datenkompabilität zwischen Firma und Ingenieurbüro der Regenwasserkanal im Eschenkamp untersucht. Fortan wurden in der Gemeinde Waabs die Schmutzwasserhauptkanäle gereinigt und inspiziert. Das Regenwassersystem wurde abgesehen vom Eschenkamp noch nicht weiter von der Firma Granzow bearbeitet.
  2. Die Aufnahmen im Eschenkamp haben gezeigt, dass die Leitung, welche vom Straßenablauf in der südöstlichsten Ecke des Wendeplatzes zum Hauptkanal verlegt ist, massives Gegengefälle aufweist. Es ist weniger als der halbe Rohrquerschnitt nutzbar, so dass das Gegengefälle ein massives Abflusshindernis darstellt. Diese Leitung muss neu und fachgerecht verlegt werden.
  3. Die Regenwasserhauptkanäle im unteren Eschenkamp machen einen soliden Eindruck. Dennoch wäre es interessant zu erfahren, wie der weiterführende Kanal in der Seestraße beschaffen ist. Daher sollte auch dieser Kanal auf Zuruf noch untersucht werden, damit das Ergebnis in die Gesamtbewertung der Situation Eschenkamp einfließen könne. Hierzu gab es in der Haupt- und Finanzausschusssitzung sowie Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusssitzung am 29.01.2013 seitens einiger Gemeindevertreter Hinweise, dass möglicherweise Baumwurzeln in die Leitung gewachsen sein könnten.
  4. Das Wetter hat bekanntermaßen seit Wochen ein Weiterarbeiten der Firma Granzow unmöglich gemacht. Die lediglich kurzen Frostpausen haben selten eine ganze Woche angedauert, so dass die Firma gar nicht aus Mecklenburg angereist ist. Da keine besondere Eile geboten ist, hat Herr Andresen auch bewusst keinen Druck auf die Firma ausgeübt. Daher gibt es noch keine Ergebnisse aus der Seestraße.

Noch zu 2:
Der Wendehammer im Eschenkamp ist asphaltiert. Nach der Neuverlegung der Anschlussleitung des Regenablaufes muss die Oberfläche wieder asphaltiert werden. Dieses Asphaltieren könnte am preiswertesten durch die Firma erledigt werden, die ohnehin in Waabs die Schlaglöcher in den Gemeindestraßen schließt. Daher schlägt Herr Andresen vor, die Leistung für die Verlegung der Leitung kurzfristig anzufragen und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, so dass der Mangel des Gegengefälles kurzfristig abgestellt wird und die gute Gelegenheit zum Asphaltieren genutzt wird. Die Kosten werden geschätzt auf 5.500 €. Die planerischen Leistungen können vom Amt Schlei-Ostsee übernommen werden, das Büro Meyer wird nur informell und ggf. beratend im Rahmen des Auftrages zur Erstellung des Kanalkatasters beteiligt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Anschlussleitung des Regenablaufes am Wendehammer der Straße „Eschenkamp“ zu erneuern. Der Rohrquerschnitt sollte, wenn möglich, eine Nummer größer gewählt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Kosten in Höhe von 5.500 € werden anerkannt und im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2013 bereit gestellt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Erosionsschutz am Wanderweg Seeberg in Langholz
Beschlussvorlage - 21/2013

Um den Ausbauumfang des Wanderweges am Seeberg abschließend beurteilen zu können, wurde die Amtsverwaltung gebeten, einen Ortstermin mit den Ausschussmitgliedern des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses sowie den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zu koordinieren. Das Treffen fand am 07.03.2013 statt und wurde seitens der Bauamtsverwaltung durch Herrn Eggers begleitet. Die Anwesenden kommen einvernehmlich zu folgendem Ergebnis:
  1. Das vorhandene, lose, nicht verdichtungsfähige Material wird abgetragen und oberhalb des Seeberges einplaniert.
  2. Der Wanderweg wird auf ganzer Länge mit einseitigem Quergefälle profiliert.
  3. Die Oberflächenbefestigung soll durch Asphaltrecycling bzw. Asphaltfräsgut erfolgen und wird vor dem Einbau durch Herrn Eggers begutachtet.
  4. Im Zuge der alljährlichen Asphaltflickarbeiten infolge von Winterschäden sollen die RW-Abläufe mit Asphalt umrandet werden, um direkte Einspülungen in das Entwässerungssystem zu vermeiden.
  5. Die querlaufenden Entwässerungsschlitze oberhalb des Wanderweges in Richtung Klein Waabs müssen gereinigt und gerichtet werden und durch ebenfalls querlaufende Betonmuldensteine erweitert werden. (Einbau erfolgt durch die Gemeindearbeiter)
Die Gesamtkosten zur Umsetzung der Maßnahme werden durch die Bauamtsverwaltung auf ca. 10.000,00 € geschätzt. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Sachverhalt zu entsprechen, die hierzu notwendigen finanziellen Mittel von ca. 10.000,00 € im Haushalt bereitzustellen und die Maßnahme umzusetzen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Einrichtung einer dritten Kindergartengruppe

Die ev. Kindertagesstätte hat eine Warteliste von zahlreichen Kindern, die nicht aufgenommen werden können. Es soll daher eine dritte Gruppe für 1 Jahr eingerichtet werden, da im Folgejahr 14 Kinder die Einrichtung verlassen. Dieses ist ohne gravierenden baulichen Aufwand möglich.

Die Gemeindevertretung stimmt der Einrichtung einer dritten Gruppe grundsätzlich für 1 Jahr zu. Die weiteren Beratungen erfolgen in den zuständigen Gremien.



Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und teilt die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse mit.

GV Kruse weist darauf hin, dass Waabs im örtlichen Telefonbuch nicht als gesonderter „Reiter“ auftaucht. Die Verwaltung soll den Verlag diesbezüglich befragen.



Udo Steinacker  Gunnar Bock 
Bürgermeister  Protokollführer