Sitzungsort: | in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.40 Uhr |
Bürgermeister Udo Steinacker |
Gemeindevertreterin Elvira Brief |
Gemeindevertreterin Ursula Fröhler |
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller |
Gemeindevertreter Karsten Heide |
Gemeindevertreter Nis Juhl |
Gemeindevertreter Bruno Kruse |
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach |
Gemeindevertreterin Gabriele Stamp |
Gemeindevertreter Stefan Stöcken |
Gemeindevertreter Johannes Tams |
Gemeindevertreter Klaus Wilke |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Bürgermeisters |
6. | Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung |
Beschlussvorlage - 34/2015 | |
7. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes |
Beschlussvorlage - 33/2015 | |
8. | Erlass einer neuen Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 32/2015 | |
9. | 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland" - Aufstellungsbeschluss - |
Beschlussvorlage - 38/2015 | |
10. | Aufstellungsbeschluss für die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für den Bereich "Seebllick-Waterblick, Langholz" im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) |
Beschlussvorlage - 30/2015 | |
11. | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 für den Bereich "Ferienhausgebiet Breeland" |
Beschlussvorlage - 39/2015 | |
12. | Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016 |
Beschlussvorlage - 31/2015 | |
13. | Umgestaltung des Umfeldes um das DLRG-Strandgebäude in Klein-Waabs |
Beschlussvorlage - 35/2015 | |
14. | L 26 - Radweg Eckernförde bis Waabs |
Beschlussvorlage - 40/2015 | |
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte | |
17. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 13 von der Tagesordnung abzusetzen. Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt: 15-16 |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Auf den Hinweis, dass eine Veröffentlichung der GV-Sitzung in der Zeitung fehlt, wird durch das Gremium und Herrn Peters auf das offizielle Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee, die Homepage des Amtes Schlei-Ostsee und die Homepage der Gemeinde Waabs verwiesen. Auf Nachfrage erläutert der Bürgermeister, dass durch die Gemeinde zwei Termine für die Entsorgung von Baumschnitt durch die Bürger auf dem Bauhof angeboten werden. Bezüglich der Termine wird ebenfalls auf die Homepage der Gemeinde Waabs verwiesen. Bezüglich der Nachfragen zu dem zu gründenden Breitbandzweckverband erklärt Herr Peters noch einmal die 60 % Anschlussquote, die vor der Erschließung eines Bauabschnittes vorliegen muss. Details zu Anschlüssen, Fristen und Regelungen bezüglich bestehender Verträge können jedoch erst genannt werden, wenn ein Betreiber feststeht. Die bereits auf der letzten Sitzung der Gemeindevertretung angesprochenen Mängel im Dorf werden erneut thematisiert. Es wird vorgeschlagen, Dorfbegehungen mit dem Bauausschuss durchzuführen, um die Mängel und die Beseitigung festzustellen. Nach Auskunft des Bauausschussvorsitzenden Haller werden derartige Begehungen durchgeführt. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die Zuständigkeit beim Ordnungsamt des Amtes Schlei-Ostsee liegt. Auf Nachfrage zur Beitragspflicht von Maßnahmen wird durch Herrn Peters erläutert, dass eine Beitragspflicht für den Ausbau einer Landesstraße nicht besteht. Bei dem Radweg an der Landesstraße gilt gleiches, es sei denn, dass es sich um einen gemeindlichen Radweg handelt. Dann muss noch beurteilt werden, ob es sich um eine Ausbaumaßnahme handelt. Dieses ist im Einzelfall zu prüfen. Auf Nachfrage bezüglich der Einführung der rechts vor links Regelung bei der Schule erklärt Bauausschussvorsitzender Haller, dass ein entsprechender Antrag beim Kreis eingereicht wurde, und dieser bei der nächsten Kreisbereisung mit bearbeitet wird. Aus der Zuhörerschaft ergeht der Hinweis, dass die Uhr der Kirche durch Bäume verdeckt wird.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 5. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
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zu TOP 6. | Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung |
Beschlussvorlage - 34/2015 Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt. |
Die Änderungen, die sich nach Rücksprache mit dem Innenministerium ergeben haben, werden durch Herrn Peters erläutert. Die geänderte Satzung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. |
Beschluss: Die Verbandssatzung wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes |
Beschlussvorlage - 33/2015 Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt. Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt. |
Die Änderungen, die sich nach Rücksprache mit dem Innenministerium ergeben haben, werden durch Herrn Peters erläutert. Der geänderte öffentlich-rechtliche Vertrag ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. |
Beschluss: Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass einer neuen Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 32/2015 Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen ist. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurde die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs für den Bereich "Kleinwaabs, Breeland" - Aufstellungsbeschluss - |
Beschlussvorlage - 38/2015 Die Gemeinde Waabs hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der bauplanungsrechtlichen Entwicklung eines unbebauten Grundstücks im Bereich "Breeland" beschäftigt. Zum bisherigen Sachverhalt wird noch einmal wie folgt kurz Stellung genommen: Der Eigentümer des betroffenen Grundstücks hatte die Gemeinde um Ausweisung dieser Fläche als Sondergebiet für Ferienhäuser gebeten. Hierfür wäre die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. In vielen Gesprächen zwischen Vertretern der Gemeinde und Vertretern der Behörden wurde über die mögliche Folgenutzung dieses Grundstücks beraten. Dabei wurde die Ansiedelung von altengerechten Wohnungen, Ferienhäusern, landwirtschaftliche Nutzung und vieles mehr näher betrachtet. Im Ergebnis musste jedoch festgestellt werden, dass eine Bebauung des Grundstücks nicht ohne weiteres möglich ist. Eine Bebauung scheidet für konventionelle Wohnungen, hierzu zählen auch altengerechte Wohnungen, aus, da der städtebauliche Entwicklungsrahmen der Gemeinde Waabs bis zum Jahr 2025 ausgeschöpft ist. Eine Nutzung der Fläche für Projekte, die im Sinne von § 10 Baunutzungsverordnung als Sondergebiet zu bewerten sind, wäre ggf. denkbar. Hierunter könnte z. B. eine Nutzung mit Ferienhäusern fallen. Eine solche Nutzung wäre möglich, da diese keine Anrechnung auf den städtebaulichen Entwicklungsrahmen findet. Bis dato scheiterte es an einem tragfähigen Konzept und einem Vorhabenträger. Dies veranlasste die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss über die 10. Änderung des Flächennutzungsplans vom 09.09.2014 mit Beschluss vom 02.03.2015 wieder aufzuheben. Aufgrund von umfassenden Bemühungen des Grundstückseigentümers wurde nunmehr ein Vorhabenträger gefunden, der seine Planungsabsichten der Gemeinde und den zuständigen Behörden vorgestellt hat. Insgesamt wurden die Inhalte als tragfähig bewertet, so dass die Gemeinde nunmehr die Planung wieder aufnehmen kann. Derzeit ist das Grundstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde Waabs als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt; ein Bebauungsplan existiert nicht. Das Grundstück befindet sich somit im planungsrechtlichen Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch und kann einer Bebauung nur mit Anpassung der kommunalen Bauleitpläne zugeführt werden. In diesem Zuge wäre auch zu prüfen, ob eine ausreichende Erschließung vorhanden ist und inwieweit diese zu Lasten des Vorhabenträgers erweitert oder hergestellt werden muss. Grundsätzlich steht der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr einer Erschließung über die L 26 positiv gegenüber. Nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ist erforderlich, wenn die städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet einer planerischen Leitung bedarf. Ein Bebauungsplan ist notwendig, wenn die Nutzung der Grundstücke geordnet und die öffentlichen und privaten Belange in einem geregelten Verfahren erfasst und koordiniert werden müssen. Ein Bauleitplan, der nur einzelne Grundstückseigentümer begünstigen will, ist rechtswidrig. Die Planung zugunsten einzelner oder bestimmter Vorhaben ist jedoch gerechtfertigt, wenn damit städtebauliche Ziele verfolgt werden. |
Beschluss:
6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen. - räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss) |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Aufstellungsbeschluss für die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für den Bereich "Seebllick-Waterblick, Langholz" im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) |
Beschlussvorlage - 30/2015 Der Vorhabenträger betreibt derzeit 13 Ferienwohnungen. Im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan) ist die Möglichkeit einer Verwalterwohnung angedacht, die bisher nicht genutzt wurde. Die Ferienanlage soll durch eine "vor Ort Präsenz" vom Vorhabenträger zukünftig noch intensiver betreut werden. Es wird beabsichtigt auf dem Grundstück 55/61 ein Haus mit zwei Wohneinheiten zu errichten, wovon eins vom Vorhabenträger genutzt wird und die andere Wohneinheit vermietet werden soll. Das Grundstück diente lange Jahre als Versickerungsfläche für die Ferienhaussiedlung und deren Kläranlage. Es steht dort derzeit nur ein Schuppen, der als Lager/ Unterstellung für verschiedene Materialen dient. Es ist aktuell noch als Spielplatzfläche ausgewiesen. |
Bevor weiterer Wohnraum in diesem Gebiet entsteht, ist es nach Ansicht des Bauausschusses notwendig, eine Überprüfung der vorzuhaltenden Stellplätze vorzunehmen. Da der Wendehammer im Waterblick im Sommer ständig zugeparkt ist, macht es den Anschein, dass bereits zu wenige Stellplätze für die bestehenden Ferienwohnungen vorhanden sind. Außerdem hatte der Vorhabenträger zugesagt, auf diesem Gebiet einen öffentlich zugänglichen Spielplatz entstehen zu lassen. Der würde völlig entfallen. Auch die Nähe zu der vorhandenen Bebauung im Waterblick wird kritisch gesehen. Eine Überprüfung der Stellplätze wurde durch Herrn Haller vorgenommen. Die Anzahl der Stellplätze wurde von ihm für ausreichend befunden. Er schlägt zur Verbesserung der Situation vor, ein Halteverbot im Wendehammer zu erlassen. |
Beschluss:
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Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :12 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 11. | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 für den Bereich "Ferienhausgebiet Breeland" |
Beschlussvorlage - 39/2015 Sachverhalt siehe Beschlussvorlage 38/2015 |
Beschluss:
6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen. - räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss) |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016 |
Beschlussvorlage - 31/2015 Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Waabs verliert im Januar 2016 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen. Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet. Auf Besonderheiten wird im folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt): § 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2: Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben. Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will. Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist. |
Beschluss: Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2015 mit folgenden Änderungen beschlossen:
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Umgestaltung des Umfeldes um das DLRG-Strandgebäude in Klein-Waabs |
Beschlussvorlage - 35/2015 In vergangenen Sitzungen der Gemeinde Waabs wurde schon mehrfach über das Umfeld um das DLRG-Gebäude in Klein-Waabs beraten. Zuletzt wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Diese war / ist mit folgenden Personen besetzt:
Dabei waren außerdem der Pächter des Kiosks, Herr Cordsen und Herr Achtert. Am Donnerstag den 27.08.2015 stellt Frau Noth-Stöcks Herrn Andresen die zur Verfügung gestellte Planskizze vor und bittet anhand dieser Skizze um die Erstellung einer Beschlussvorlage. Um zunächst zu einem groben Kostenrahmen zu gelangen, soll folgende Kostenschätzung, die Herr Andresen exemplarisch erstellt hat, dienen. Die Nummerierung der Stichpunkte
Kosten für 10 Stück incl. Einbau geschätzt 1.500 €
Kosten bei 8 Stück einschließlich Verankerung rund 14.000 € Kosten bei 8 Stück einschließlich Verankerung rund 15.000 €
Addiert man alle Kostenanteile, so gelangt man zu Kosten von rund 85.000 €. Wohlwissend, dass dieser Kostenrahmen wahrscheinlich zu hoch ist, müssen durch die Gemeinde Prioritäten gesetzt werden. Eben dazu wurden die einzelnen Stichpunkte nummeriert und jeweils mit separaten Schätzkosten behaftet. Auch wenn das Gebäude nebst den Anbauten architektonisch durch die sukzessive Entwicklung über die Jahre ohnehin verworren ist, so wäre es möglicherweise auch denkbar, zunächst einen Landschaftsarchitekten einzuschalten. |
Gemeindevertreter Schaldach bittet darum, dass die Arbeitsgruppe sich Gedanken über weitere Maßnahmen macht. Der Bürgermeister bittet die Arbeitsgruppe, diejenigen Maßnahmen zu priorisieren, die noch in diesem Jahr durchgeführt werden sollen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, das Umfeld des DLRG-Gebäudes und des Strandes umzugestalten. Der geschätzte Kostenrahmen des 1. Ausbauschritts in Höhe von 25.000,00 € wird anerkannt. Erforderliche Mittel werden in den Nachtrag 2015 eingestellt. Der 1. Bauabschnitt umfasst folgende Punkte:
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | L 26 - Radweg Eckernförde bis Waabs |
Beschlussvorlage - 40/2015 Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr beabsichtigt auf dem Radweg der L 26 von Eckernförde bis Waabs eine Deckenerneuerung durchzuführen. Der erste Bauabschnitt von Eckernförde bis Ludwigsburg soll noch in diesem Herbst gebaut werden. Der nächste Abschnitt von Ludwigsburg bis Waabs ist für das kommende Frühjahr vorgesehen. Im Übergang vom ersten zum zweiten Bauabschnitt befindet sich auf der östlichen Seite der L 26, von der Einmündung zum Ostsee Camping Gut Ludwigsburg bis zur Einmündung Rothensanderweg, ein ca. 300 m langer Abschnitt, der als gemeindlicher Gehweg ausgewiesen ist. Dieser Abschnitt befindet sich also nicht in der Baulast des Landes sondern ist durch die Gemeinde Waabs zu unterhalten. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr bittet um Mitteilung, ob die Gemeinde Waabs den zuvor beschriebenen Wegeabschnitt in Kooperation mit dem LBV-SH mitsanieren möchte. Die Kosten zur Umsetzung dieser Maßnahme waren dem Verfasser zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht bekannt, werden aber seitens der Bauamtsverwaltung auf ca. 10.000,00 € geschätzt.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Sanierung des gemeindlichen Gehwegabschnittes in Kooperation mit dem LBV-SH durchzuführen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte |
ab hier anwesend: | Herr Nis Juhl |
zu TOP 17. | Bekanntgaben |
Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass am 10.10.15 zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr die Kläranlage besichtigt werden kann. Gemeindevertreter Schaldach verweist auf die Info-Veranstaltung Flüchtlinge am 17.09.15 um 18.00 Uhr in der Außenstelle des Amtes in Vogelsang. |
Udo Steinacker | Godber Peters |
Bürgermeister | Protokollführer |