N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 03.12.2015.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreterin Elvira Brief
Gemeindevertreterin Ursula Fröhler
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Nis Juhl
Gemeindevertreter Bruno Kruse
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach
Gemeindevertreterin Gabriele Stamp
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Karsten Heide (entschuldigt )
Gemeindevertreter Stefan Stöcken (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. Vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für den Bereich "Seebllick-Waterblick, Langholz" im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
  Beschlussvorlage - 48/2015
7. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Waabs
  Beschlussvorlage - 41/2015
8. Antrag der CDU auf Erneuerung der Info-Ständer in der Gemeinde
9. Aufstellung von Hinweistafeln für Gewerbetreibende
  Beschlussvorlage - 49/2015
10. Ortseingangsschilder
  Beschlussvorlage - 42/2015
11. Sanierungen von Pumpstationen in 2016
  Beschlussvorlage - 45/2015
12. Sanierungen in den Belebungsbecken des technischen Teils der Kläranlage
  Beschlussvorlage - 46/2015
13. Vorstellung der Kanalsanierungsvorplanung der Gemeinde Waabs und Beratung über die weitere Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 50/2015
14. Instandsetzung Treppenanlage DLRG Klein Waabs
  Beschlussvorlage - 52/2015
15. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2015
  Beschlussvorlage - 55/2015
16. Fortführung der Aktion" Freizeitspaß" in 2016
17. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 60/2015
18. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 57/2015
19. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Waabs auf Neuanschaffung von Zeltbahnen für die Jugendfeuerwehr
  Beschlussvorlage - 59/2015
20. Zuschussantrag der Angelner Eisenbahn Gesellschaft für einen Schwellenwechsel
  Beschlussvorlage - 58/2015
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte
23. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt: 21 und 22

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Aufnahme von Flüchtlingen
  • Der Helferkreis ist aktiv bei der Betreuung der Flüchtlinge
  • Hinweis auf die solide Haushaltssituation. Die Planung der Haushalte wird jedoch zukünftig unberechenbarer.
  • Beratungen über die Mehrzweckhalle

zu TOP 6. Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. Vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für den Bereich "Seebllick-Waterblick, Langholz" im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorlage - 48/2015
Der Vorhabenträger betreibt derzeit 13 Ferienwohnungen. Im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan) ist die Möglichkeit einer Verwalterwohnung angedacht, die bisher nicht genutzt wurde. Die Ferienanlage soll durch eine "vor Ort Präsenz" vom Vorhabenträger zukünftig noch intensiver betreut werden. Es wird beabsichtigt auf dem Grundstück 55/61 ein Haus mit zwei Wohneinheiten zu errichten, wovon eins vom Vorhabenträger genutzt wird und die andere Wohneinheit vermietet werden soll. Das Grundstück diente lange Jahre als Versickerungsfläche für die Ferienhaussiedlung und deren Kläranlage. Es steht dort derzeit nur ein Schuppen, der als Lager/ Unterstellung für verschiedene Materialen dient. Es ist aktuelle noch als Spielplatzfläche ausgewiesen.
Der Bauausschuss und die Gemeindevertretung haben die Angelegenheit im September diesen Jahres bereits beraten und abgelehnt. Zwischenzeitlich haben Gespräche zwischen dem Bürgermeister der Gemeinde Waabs und dem Vorhabenträger stattgefunden. Die Angelegenheit soll nun erneut beraten werden. 

Beschluss:
  1. Für den Bebauungsplan Nr. 24 für den Bereich "Seebllick-Waterblick, Langholz" wird eine 3. vorhabenbezogene Änderung aufgestellt. Die Änderung wird gem. § 13 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Die Planung soll durch das Büro B2K aus Kiel durchgeführt werden.
  5. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Waabs
Beschlussvorlage - 41/2015
Bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer gilt als Mietwert die Jahresrohmiete, die vom Finanzamt ermittelt wird. Diese basiert auf den letzten Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 1964. Um für die Zweitwohnungssteuer einen gerechten Maßstab zu haben, wurde die Jahresrohmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten durch das Statistische Landesamt Schleswig-Holstein aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet hochgerechnet. Hiermit erreichte man eine annähernd aktuelle Jahresrohmiete.

Da dieser Preisindex durch hinzukommen der neuen Bundesländer nicht mehr fortgeschrieben wird, wurde seinerzeit empfohlen, den Hochrechnungsfaktor in den Satzungen auf den Stand Oktober 1998 festzuschreiben.

Nunmehr erfolgt wieder durch das Statistische Bundesamt eine Ermittlung eines Preisindexes der Lebenshaltungskosten für das gesamte neue Bundesgebiet ab Januar 1995.

Durch die Rechtsprechung wird nunmehr nicht beanstandet, dass die Berechnung des Hochrechnungsfaktors in zwei Schritten erfolgt. Von 1964 bis 1995 nach den Ermittlungen des Statistischen Landesamtes und von 1995 bis zum Oktober des Vorjahres nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes.

Es kann also wieder zu einer jährlichen Berechnung des Hochrechnungsfaktors zurückgekehrt und dieses in der Satzung dementsprechend abgebildet werden.

Der vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dieses.

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Waabs wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag der CDU auf Erneuerung der Info-Ständer in der Gemeinde
Gemeindevertreter Kruse berichtet über den Zustand der vorhandenen Infotafeln und zeigt verschiedene Modelle für die Erneuerung. Im Touristikausschuss wurde das Model 261/2015 bevorzugt.

Beschluss:
Die Informationsständer in der Gemeinde sollen durch die OfS erneuert werden. Der Entwurf soll den Gemeindevertretern dann in einer GV vorgestellt werden. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellung von Hinweistafeln für Gewerbetreibende
Beschlussvorlage - 49/2015
Um dem Wildwuchs des Schilderwaldes in der Gemeinde Herr zu werden und ein strukturiertes Erscheinungsbild zu erzielen, wurde von dem Bauausschussvorsitzenden Herrn Haller angeregt, einheitliche Hinweistafeln auf die ortsansässigen Gewerbetreibenden anzuschaffen und aufzustellen.

Dabei ist folgende Konstruktion angedacht:
Zwischen zwei feuerverzinkten Pfosten (Durchmesser 60 mm) werden Kastenhohlprofile (L 800 mm, H 200 mm) mit der Aufschrift des jeweiligen Gewerbetriebes eingehängt, ähnlich wie Straßennamensschilder. Diese Konstruktion hat den Vorteil, dass ein leichter Austausch bei einem Wechsel des Gewerbetreibenden jederzeit möglich wird.

Für die Aufstellung der Hinweistafeln wären folgende Standort vorgesehen:
  1. Einmündungsbereich L 26 / Mühlenstraße (Eigentümer Kirchengemeinde Kleinwaabs)
  2. Einmündungsbereich L 26 / Kirchstraße (Eigentümer Gemeinde Waabs)
  3. Einmündungsbereich Schmiedestraße / Seestraße (Eigentümer Land Schleswig-Holstein, Straßenbauverwaltung)

Herr Haller hat bereits mit allen Eigentümern Gespräche geführt und das Einverständnis für die Aufstellung der Hinweistafeln erhalten.

Es wird von maximal vier Gewerbetreibenden pro Hinweistafel ausgegangen. Die Größe der Fläche wird demnach das Maß von 1 m² nicht überschreiten. Damit ist die Verfahrensfreiheit gemäß § 63 der Landesbauordnung (LBO) gegeben und die Erstellung eines Bauantrages wird nicht erforderlich.

Nach Rücksprache mit einer Schilderfirma ist von ca. 350 € brutto pro Hinweistafel mit vier Gewerbetreibenden auszugehen. Der Preis bezieht sich auf einseitige Beschriftung mit sog. Verkehrsfarben und ohne Logo. Sollten besondere Farben oder ein spezielles Logo gewünscht werden, wird sich der Preis dementsprechend erhöhen.

Die Aufstellung sollte durch die Gemeindearbeiter erfolgen. Falls eine Firma dazu beauftragt werden soll, müssen auch diese Kosten noch ergänzt werden.

Die Vermarktung der Werbefläche sollte im Vorwege geschehen, da ein Vorhalten der Hinweisflächen mit späterem Aufdruck nicht praktikabel ist.     

Beschluss:
Die Gemeinde beschließt, Hinweistafeln anzuschaffen und aufzustellen. Folgende Vorgehensweise soll verfolgt werden:
An den drei Standorten sollen Schildertafeln aufgestellt werden.
Standort 1: Es soll eine Schildertafel außerhalb der Anbauverbotszone der L 26 parallel zur westlichen Grenze des Grundstückes "Mühlenstraße Nr. 23" aufgestellt werden. Maße ca. 2 m x 2 m. Bauart wie Tafel an der Zufahrt nach Langholz.
Standort 2: Es soll eine Schildertafel außerhalb der Anbauverbotszone der L 26 östlich des Geh- und Radweges in der gleichen Flucht des Campingplatzhinweisschildes aufgestellt werden. Maße ca. 2 m x 2 m. Bauart wie Tafel an der Zufahrt nach Langholz.
Standort 3: Es soll eine genehmigungsfreie Schildertafel innerhalb der Anbauverbotszone der L 26 an der Ecke Seestraße aufgestellt werden. Maße < 1,00 m². Bauart wie im Sachverhalt beschrieben.
Für die Aufstellung der Schildertafeln der Standorte 1 und 2 sollen Anträge bei den zuständigen Behörden gestellt werden. Die Eigentümer der vorhandenen Schilder werden angeschrieben und aufgefordert, die nicht genehmigten Schilder zu entfernen. Gleichzeitig wird ihnen gegen Gebühr angeboten, auf den neu aufzustellenden Tafeln zu werben. Zunächst geht die Gemeinde für die Rahmen mit den Grundtafeln in Vorleistung.
  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Ortseingangsschilder
Beschlussvorlage - 42/2015
Die OstseefjordSchlei GmbH hat ein Projekt zur Beschilderung der Schlei-Ostsee-Region entwickelt. An den Einfahrtstraßen zur Region werden 9 "Regionsschilder" aufgestellt. Für die Gemeinden entstehen hierfür keine Kosten.

Zusätzlich kann jede Gemeinde in der Region "Ortseingangsschilder" bestellen. Diese Schilder haben eine Größe von ca. 2 x 2,30 m. Der Bildteil des Schildes kann ausgetauscht werden gegen Veranstaltungshinweise (z. B. für das Dorffest).

Diese Beschilderung ist angemeldet und genehmigt durch die AktivRegion.

Schilder und Wechselschilder, die jetzt zu Beginn der Aktion bestellt werden, fallen noch mit in die Förderung. Nachträglich bestellte Schilder fallen aus der Förderung heraus.

Die OfS hat jetzt bei mehreren Firmen Angebote für die Herstellung, Gestaltung und Montage der Schilder eingeholt. Ein "Ortseingangsschild" inkl. Gestaltung und Montage würde für die Gemeinde voraussichtlich 1242,25 € kosten. Ein weiteres "Wechselschild" würde komplett gestaltet 155,00 € kosten. Bei sofortiger Bestellung würde auch dort noch der Anteil der Fördersumme (55 %) abzurechnen sein.

Der Kostenanteil für die Gemeinde für 2 Ortseingangsschilder inklusive je einem Wechselschild wird sich also auf ca. 2700,00 € belaufen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich an der Beschilderungs-Aktion der OfS zu beteiligen. Zwei Ortseingangsschilder sollen erworben und an Eingängen zur Gemeinde aufgestellt werden. Genaue Standorte werden mit der Produktionsfirma abgesprochen. Zusätzlich wird pro Ortseingangsschild ein Wechselschildelement bestellt. 

Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Sanierungen von Pumpstationen in 2016
Beschlussvorlage - 45/2015
  1. Pumpstation Jugenddorf Karlsminde
    In der Pumpstation gibt es in der Saison häufige Störungen und Verstopfungen. In die Station entwässern ein Waschhaus des Campingplatzes und die sanitären Anlagen sowie die Küche des Jugenddorfes. In der Summe sind zu Spitzenzeiten bestimmt an die 100 EW angeschlossen. Diese hohe Belastung, die in solchen Einrichtungen hohe Menge an Fremdstoffen (Hygieneartikel aller Art) und die Tatsache, dass es sich nur um eine Einzelpumpstation handelt, führt zu den genannten Betriebsstörungen. Um diese zu minimieren und die Betriebssicherheit zu erhöhen, wird vorgeschlagen, die ohnehin sehr in die Jahre gekommene Technik zu erneuern.
Zwecks Erörterung dieser Thematik hat am 11.06.2015 um 10 Uhr eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit der Schleswag-Abwasser, Herrn Wilke als Vertreter des Eigentümers des Campingplatzes und Herrn Andresen stattgefunden.
Da der jetzige Standort der Station im unmittelbaren Eingangsbereich des Jugenddorfes aus Immissionsgründen und aus Gründen der Erreichbarkeit für technisches Gerät und Personal suboptimal ist, soll dieser aufgegeben werden. Anstelle dessen soll die Station am Rande des Parkplatzes platziert werden. Da die Freigefälleleitung vom Waschhaus des Campingplatzes hin zur Pumpstation sehr flach undmit kaum Gefälle verlegt ist, soll die neue Lage der Pumpstation so gewählt werden, dass dem Eigentümer des Campingplatzes ein Spülen seiner privaten Leitung möglich bleibt. Der Aufwand für die Erneuerung entsteht aus:
  • Stilllegen der alten Technik, Verfüllen Schacht, Oberfläche herstellen
  • PEHD- Pumpenschacht als monolitisches Bauteil liefern und einbauen
  • Neuen Schaltschrank liefern und einbauen, da der alte Schrank für eine Schaltung einer Doppelpumpstation zu klein ist.
  • Lieferung und Einbau einer zusätzlichen, neuen Pumpe. Die alte Pumpe wird ebenfalls weiter verwendet
  • Verlegung und Anschluss der heranführenden Freigefälleleitungen
  • Verlegung und Anschluss der elektrischen Stromversorgung
            Summe der geschätzten Kosten: Brutto 10.000 €
  1. Pumpstation Hüholz:
    Die Schalttechnik ist überaltert und defekt. Es wird empfohlen, die Schaltung müsste gegen eine PS 2 Steuerung auszutauschen. Die Leistungsabgänge müssten vergrößert und entsprechend abgesichert  werden. Im Rahmen dieser Sanierung ist ein defekter Druckaufnehmer zu erneuern. Die Kosten für die Sanierung werden auf 2.500 Euro geschätzt.    
  1. Pumpstation am Bauhof
    In dem vorh. Pumpwerk ist derzeit nur eine einzelne Pumpe installiert. In der Zeit des Jugendzeltlagers sind dort mehrere 100 EW angeschlossen. Diese Tatsache führt dann zu einer maßlosen Überlastung der Pumpstation und einhergehenden Problemen. Es wird die Einrichtung einer Doppelpumpstation empfohlen. Die Anschlüsse und Abgänge, sowie die erforderlichen Armaturen sind bereits vorhanden. Für das Pumpwerk sollte eine zweite baugleiche Pumpe angeschafft werden. Die Kosten für diese zweite Pumpe einschl. der erforderlichen Installationskosten wird auf ca. 3.000 Euro geschätzt.

  1. Pumpstation Campingplatz Ritenrade
    Es wird empfohlen, die im Schacht vorh. Steigleitung zu sanieren. Die vorhandene Stahlleitung wäre auszubauen und gegen eine PE – HD auszutauschen. Die Pumpe und die Steuerung sind nach Ausfällen erneuert worden und brauchen nicht ersetzt zu werden. Gleichzeitig ist eine neue Sonde in das Schachtbauwerk einzubauen. Die Kosten werden auf ca. 3.000 Euro geschätzt.
  2. Pumpstation Ostseestraße 20 in Langholz
Diese Pumpstation sollte schon seit Jahren generalüberholt werden. Konkrete Planungen wurden noch nicht durchgeführt. Dennoch wird empfohlen, Mittel in Höhe von geschätzten 5.000 € bereit zu stellen.

Addiert man alle Schätzkosten, so gelangt man zu einem geschätzten Gesamtaufwand von rund 23.500 €.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die empfohlenen Sanierungen an Pumpstationen in der Gemeinde Waabs in 2016 durchzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 23.500 € werden im Vermögenshaushalt eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Preisanfragen zu veranlassen und Aufträge zu erteilen.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Sanierungen in den Belebungsbecken des technischen Teils der Kläranlage
Beschlussvorlage - 46/2015
Diejenigen Gemeindevertreter, die den Tag der offenen Tür auf der Kläranlage am 10.10.2015 genutzt haben, werden erfahren haben, dass der technische Teil der Kläranlage einen gewissen Sanierungsbedarf aufweist. Wenngleich dieser Sanierungsbedarf im Betriebszustand nicht offensichtlich ist, so gestattet der jedes Jahr im Herbst herrschende, gereinigte Zustand diese Diagnose.


Belüftungssystem:
Die Belüftungseinrichtungen im Belebungsbecken des technischen Teils sind, nicht zuletzt aufgrund des aggressiven Milieus, abgängig. Die vorhandenen Rohrbelüfter ermöglichen im Belebungsbecken keine optimale Sauerstoffversorgung mehr. Aufgrund des hohen Energieaufwands für die Bereitstellung der Luft / des Sauerstoffs (Kompressoren), nimmt die Ineffizienz zu. Daher wird empfohlen, ein effizienteres und hinsichtlich der Nutzungsdauer stabileres Belüftersystem einzubauen. Statt der bisher verwendeten Rohrbelüfter sollten sogenannte Plattenbelüfter eingebaut werden. Dazu sind die Luftverteilerrohre ebenfalls zu erneuern. Ein endgültiges Angebot liegt noch nicht vor, die Kosten werden jedoch auf rund 45.000 Euro geschätzt. Die hohen Kosten resultieren nicht zuletzt auch aus dem hochwertigem Material (im Volksmund V4A- Stahl). Durch den Einbau des neuen Systems sind zukünftig Energieeinsparungen zu erwarten.
Die zur Verfügung gestellte Zeichnung zeigt bespielhaft die Geometrie in einem der beiden Reaktoren / Belebungsbecken.


Betonwände der Becken:
Die Stahlbetonwände sind undicht und sollten nicht zuletzt zum Schutz der Bewehrung gedichtet werden. Die Fugen können mit einem Fugenblech, welches über die gesamte Länge montiert wird, abgedichtet werden. Alternativ wären die Kosten einer Mörtelinjektion zu prüfen. Die Betonsanierungskosten werden auf ca. 20.000 Euro geschätzt.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die empfohlene Erneuerung der Belüftungseinrichtungen und die angeregten Betonsanierungen in 2016 durchzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 65.000 € werden im Vermögenshaushalt eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Preisanfragen zu veranlassen und Aufträge zu erteilen.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Vorstellung der Kanalsanierungsvorplanung der Gemeinde Waabs und Beratung über die weitere Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 50/2015
Um nach Vorstellung der Ergebnisse der Katasteraufnahme und Vorlage des generellen Sanierungskonzeptes im vergangen November genauer in die Sanierungsplanung einzusteigen, wurde die sogenannte Vorplanung beschlossen und beauftragt. Diese wurde in der Zwischenzeit durchgeführt, so dass nunmehr das Ergebnis vorgetragen werden kann. Dazu wird Herr Meyer vom gleichnamigen Ingenieurbüro zur Bauausschusssitzung erscheinen und berichten.

Generell ist zu empfehlen, die festgestellten Schäden planmäßig zu beseitigen und ggf. Sanierungsabschnitte zu definieren. Dabei können lokale Abschnitte oder aber nach Sanierungsverfahren unterschiedene Abschnitte gebildet werden.

Die Vorplanung hat die bereits im Sanierungskonzept grob geschätzten Kosten in Höhe von 475.800 € im Wesentlichen bestätigt. Allerdings haben andere Baumaßnahmen im Laufe des Jahres 2015 ergeben, dass die Marktpreise teilweise erheblich gestiegen sind. Daher müssen die genannten Kosten sicherheitshalber mit einem Teuerungsfaktor behaftet werden, so dass heute von geschätzten Kosten in Höhe von 525.000 € auszugehen ist.

Die Sonderrücklage Abwasser ist derzeit mit einer Summe von 662.500 € ausgestattet.

Die Art der Vorgehensweise bei den Sanierungen kann sich je nach Auswahl sehr unterschiedlich auf die Gebühren auswirken. Daher muss genau überlegt werden, welcher Schaden mit welchemVerfahren optimalerweise saniert wird. Den verschiedenen Bauweisen werden unterschiedliche Stand- und damit einhergehend Abschreibungszeiten zugeschrieben. Die Zeiten werden durch Ingenieure, Kommunalpolitiker und Verwaltungen individuell sehr unterschiedlich bewertet. Beispiel:
  1. Offene Kanalerneuerung                        50 Jahre
  2. Geschlossenen Kanalsanierung            30 Jahre
Jeglicher Aufwand für kleinräumige Reparaturen wird sofort nach Entstehung gebührenwirksam. Daher ist es zu empfehlen, plötzliche Reparaturen zu vermeiden und stattdessen planmäßige Sanierungen zu betreiben.

Aus diesem Grunde ist es nach Auffassung von Herrn Andresen zu empfehlen, in 2016 mit den Sanierungen zu beginnen. Es gibt in Schleswig-Holstein nicht allzu viele Firmen, die die geschlossenen Kanalsanierungsverfahren beherrschen und anbieten. Daher kommen bei Ausschreibungen regelmäßig auch Firmen aus anderen Bundesländern zum Zuge. Die Erfahrung aus anderen Gemeinden lehrt, dass der Maßnahmenumfang, der ausgeschrieben wird, nicht zu klein gewählt werden sollte. Bezogen auf Waabs wäre es sogar denkbar, dass man sämtliche Maßnahmen in einer Ausschreibung bündelt, die Ausschreibung im Frühjahr 2016 durchführt und den Baubeginn nach der Sommerferiensaison 2016 am 02.09.2016 festlegt. Die Fertigstellung der Maßnahmen könnten dann, auch unter Berücksichtigung einiger Monate Winterpause, kurz vor den Saisonbeginn 2017 geplant werden.

In welchem Umfang bei den erforderlichen Maßnahmen offene Baugruben mit Teil- und Vollsperrungen von Straßen erforderlich sind, muss der Vortrag von Herrn Meyer ergeben. Dabei soll es nicht um Details gehen, sondern lediglich um einen Gesamtüberblick. Natürlich muss bei relativ neuen Asphaltoberflächen (z.B. Strandweg) sehr genau geprüft werden, ob dort ein offenes Kopfloch tatsächlich notwendig ist. Generell sollen offene Baugruben in hochwertigen Asphaltoberflächen möglichst vermieden werden.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Sanierungsplanung von der Entwurfs- über die Ausführungsplanung bis zur Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe weiter voran zu treiben. Es wird beschlossen, nur einen Sanierungsabschnitt zu bilden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen.
Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rund 525.000 € werden anerkannt und über den Vermögenshaushalt bereitgestellt. Über die Art der Finanzierung wird der Finanzausschuss beraten.
Die Baudurchführung wird in der Zeit von 2016 bis 2017 terminiert. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Instandsetzung Treppenanlage DLRG Klein Waabs
Beschlussvorlage - 52/2015
Der Aufgang vom DLRG-Gelände zur Steilküste wurde im Jahr 2005 im Zuge eines großzügigen Förderprojektes bei der Errichtung des Wanderweges entlang der Steilküste von Langholz nach Klein-Waabs errichtet. Seinerzeit wurde Wert auf eine möglichst naturnahe Gestaltung gelegt. Im Laufe der vergangenen 10 Jahre sind Teile der Treppenanlage sowie der schrägen Rampe leider durch Nutzung und Erosion versackt oder verschoben. Dieser Umstand ist aufgefallen und soll Grundlage einer Beratung in den Gremien der Gemeinde sein.


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Unterer Teil                                                            Oberer Teil

Sofern die Beratungen ergeben, dass eine bauliche Veränderung / Verbesserung vorgenommen werden soll, so müsste der Beschluss den etwaigen Umfang und die gewünschten Baumaterialien definieren. Mit diesen Informationen könnten dann Angebote eingeholt werden oder bei Bedarf eine landschaftsbauliche Planung veranlasst werden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Treppenanlage umzubauen und umzugestalten. Als Baustoffe sollen Kiesbaustoffe und in Beton befestigte Granit- und Natursteine zum Einsatz kommen. Es sollen Angebote eingeholt werden, wobei die Bieter selbst Gestaltungsideen einbringen sollen. Der untere Teil der Treppenanlage soll aufgegeben werden. Stattdessen soll die westlich führende Rampe integriert und genutzt werden. Für Fahrräder (und ggf. Kinderwagen) soll schiebenderweise eine Nutzung möglich sein. Das Geländer soll aus Holz in rustikaler Bauweise angeglichen werden. Das Niederschlagswasser vom oben heranführenden Wanderweg soll schadlos abgeleitet werden, so dass Erosion am Aufgang vermieden wird. Eine Fertigstellung der Maßnahme im Frühjahr 2016 wird angestrebt. Kosten in der Größenordnung bis 20 Tsd. € werden anerkannt. Die eingeholten Angebote samt der Umsetzungsideen sollen in einer Bauausschusssitzung im Januar oder Februar 2016 zur abschließenden Beratung vorgetragen werden. Der Ausschussvorsitzende wird den Termin mit der Verwaltung abstimmen.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorlage - 55/2015
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2015 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Erhöhung Ansatz "Grundstückserlöse" auf nunmehr 48.200 € (Seite 40)
  • Verminderung des Ansatzes "Spielplatz Gr. Waabs" um 8.200 € von 38.000 € auf nunmehr 29.800 € (statt 15.400 €) auf Seite 34

Hierdurch beträgt die Rücklagenentnahme nunmehr 274.700 € und der Rücklagenstand per 31.12.2015 insgesamt 455.000 €.

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Fortführung der Aktion" Freizeitspaß" in 2016
Innerhalb der Gemeindevertretung wird die Fortführung der Aktion Freizeitspaß diskutiert. Gemäß bisheriger Beschlusslage war die Aktion immer jeweils auf 1 Jahr begrenzt. Innerhalb der Gemeindevertretung herrscht jedoch Einigkeit, dass die Aktion zukünftig unbefristet durchgeführt werden soll.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Aktion Feizeitspaß zukünftig unbefristet fortzusetzen. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 60/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      2.349.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      2.349.700,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      883.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      883.200,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      3,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          310 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          310 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.

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Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 57/2015
Um im kommenden Jahr auch weiterhin das Angebot für Frauen und Mädchen aufrechterhalten zu können, bittet Frauenzimmer e. V aus Kappeln um finanzielle Unterstützung.

Für 2014 beträgt der Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein 12.250 €. Der Zuschuss des Kreises Schleswig-Flensburg beträgt 7.150 € und der Stadt Kappeln 7.150 €.

Im Jahre 2014 gab es 752 Beratungskontakte. Die zu beratenden Personen kamen aus Kappeln und dem Amt Kappeln-Land, aus dem Amt Süderbrarup und aus dem Amt Geltinger Bucht und Schwansen.

Frauenzimmer e. V. ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle. 2013 hat Frauenzimmer e. V. die kundenorientierte Qualitätstestierung für soziale Dienstleister erhalten.
Gemeindevertreter Haller schlägt vor, einen Zuschuss in Höhe von 200,- bis 300,- zu gewähren. Nach kurzer Diskussion schlägt der Bürgermeister vor, den Zuschuss auf 150,- € festzusetzen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V., Kappeln einen Zuschuss in Höhe von 150 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Waabs auf Neuanschaffung von Zeltbahnen für die Jugendfeuerwehr
Beschlussvorlage - 59/2015
Mit Schreiben vom 04.10.2015 beantragt die Freiwillige Feuerwehr Waabs die Neubeschaffung von zwei Zeltbahnen für die Jugendfeuerwehr. Die alten Zeltbahnen sind nach ca. 20 Jahren nicht mehr wasserdicht und somit kaum noch geeignet. Die Kosten belaufen sich auf ca. 6.000 €.
Der Antrag der Feuerwehr ist der Vorlage beigefügt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, für die Neubeschaffung von zwei Zeltbahnen 6.000 € in den Vermögenshaushalt 2016 einzustellen und Zuschüsse anderer Gemeinden einzuwerben.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Nis Juhl

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Zuschussantrag der Angelner Eisenbahn Gesellschaft für einen Schwellenwechsel
Beschlussvorlage - 58/2015
Die Angelner Dampfeisenbahn gehört zu den touristischen Highlights der Schleiregion mit einem Alleinstellungsmerkmal. Seit nunmehr 40 Jahren rollt die Museumsbahn auf der Eisenbahnstrecke zwischen Kappeln und Süderbrarup und befördert bis zu 15.000 Fahrgäste im Jahr.

Der Erhalt der kreiseigenen Eisenbahninfrastruktur war in den vergangenen Jahren immer eine Gemeinschaftsaufgabe des Kreises, der Ämter, Gemeinden und der Stadt Kappeln. Es wird jedoch immer schwieriger, diese Aufgabe zu bewältigen.

Da auch die Region Schwansen von der Angelner Dampfeisenbahn profitiert, muss die Finanzierung auf weitere Träger verteilt werden, um diese Aufgabe zu bewältigen. Unter diesem Aspekt stellt die Angelner Eisenbahn Gesellschaft einen Förderantrag, der dieser Vorlage beigefügt ist und bittet um finanzielle Unterstützung.

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Angelner Eisenbahn Gesellschaft keinen Zuschuss zu gewähren, da es sich um eine auswärtige Institution handelt und es einen Grundsatzbeschluss gibt, dass nur einheimische Vereine und Institutionen bezuschusst werden.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte

zu TOP 23. Bekanntgaben
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.


Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer