N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 12.09.2016.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreterin Elvira Brief
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
Gemeindevertreter Bruno Kruse
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach
Gemeindevertreterin Gabriele Stamp
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Gemeindevertreter Klaus Wilke

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Ursula Fröhler (entschuldigt )
Gemeindevertreter Johannes Tams (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Erlass der IV. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 35/2016
7. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
  Beschlussvorlage - 37/2016
8. Nutzung des Gemeindewappens durch die Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V.
  Beschlussvorlage - 36/2016
9. Sachstand zu den Vorbereitungen der Planungen zum Straßenausbau Karlsminde
  Beschlussvorlage - 24/2016
10. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" der Gemeinde Waabs
10.1 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 25/2016
10.2 Entwurf des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 26/2016
11. Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung Hohlgrund / L 26 / Waabs
  Beschlussvorlage - 22/2016
12. Zuschussantrag der Ev. Kirchengemeinde Waabs zur Sanierung der Marienkirche in Waabs im Jahre 2017
  Beschlussvorlage - 23/2016
13. Schaffung von Garagenplatz und Stauraum für die Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Waabs
  Beschlussvorlage - 27/2016
14. Bankettpflegemaßnahmen und Unterhaltungsmaßnahmen an Gräben im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 29/2016
15. Entschlammung des Teiches I der Teichkläranlage und thermische Verwertung
  Beschlussvorlage - 33/2016
16. Sanierungen an der Kläranlagentechnik und Pumpstationen 2017
  Beschlussvorlage - 34/2016
17. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 38/2016
18. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2016
  Beschlussvorlage - 39/2016
19. Wahl eines Mitgliedes in den Bauausschuss
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte
25. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt die Tagesordnung um folgende Punkte im öffentlichen Teil zu erweitern:

TOP 17 Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
TOP 18 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2016
TOP 19 Wahl eines Mitgliedes in den Bauausschuss

Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt: 20-24

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits vor längerer Zeit angeregte Säuberung der Hinweistafel am Ortseingang Waabs noch nicht durchgeführt wurde. Der Bürgermeister wird sich um die Angelegenheit kümmern.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Positive Rückmeldungen bezüglich der gemeindlichen Homepage
  • Es wurde       Anzeige gegen die Gemeinde wegen des Rückschnitts eines Knicks am Rothensander Wegs erstattet. Die Gemeinde hatte mit den Arbeiten ein Fachunternehmen beauftragt.
  • Hinweis an die Bürger zur Pflicht des Rückschnitts von überhängendem Bewuchs
  • Widerspruch der Kirche gegen die Verlängerung des Vertrages zum Betrieb der Kindertagesstätte
  • Die beschlossene Stellungnahme zur Windenergie in der Regionalplanung auf Basis des Entwurfes des Büros Olaf wurde fristgerecht eingereicht.

zu TOP 6. Erlass der IV. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 35/2016
An die Gemeinde wurden Anfragen hinsichtlich einer Gemeindeflagge gestellt. Neben dem Gemeindewappen wurde aber eine Gemeindeflagge damals nicht mit in die Hauptsatzung aufgenommen. Daher war es notwendig, eine Flagge aus dem Gemeindewappen nach den heraldischen Bestimmungen mit dem Landesarchiv zu entwickeln. Diese Vorlage liegt jetzt vor. Um die Gemeindeflagge in die Hauptsatzung aufnehmen zu können, bedarf diese einer Änderung, wodurch die vorgegebene Flaggenbeschreibung vom Landesarchiv in die Hauptsatzung aufgenommen wird. Danach kann eine Gemeindeflagge produziert werden.  

Beschluss:
Der vorliegende Entwurf der IV. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung wird beschlossen. Eine spätere gewerbliche Nutzung der Flagge bedarf der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
Beschlussvorlage - 37/2016
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Waabs ist 13 Jahre alt und ist entsprechend neu anzupassen. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet. 
Innerhalb der Gemeindevertretung wird kontrovers diskutiert, ob die Regelung des § 23 zur Beendigung der Sitzung auf Antrag nach 22 Uhr die Gremien in ihrer Arbeit zu sehr beeinträchtigt. Durch Herrn Peters wird auf den Charakter dieser Schutzvorschrift verwiesen und deutlich gemacht, dass die bisher geltende Regelung einen noch größeren Eingriff bedeutet, da hier nicht einmal ein Antrag vorausgesetzt wurde.

Letztendlich schlägt Bürgermeister Steinacker 2 Anträge zu Abstimmung vor.

1) Beschluss der Geschäftsordnung wie vorliegend mit der Änderung in § 39
2) Beschluss der Geschäftsordnung mit der Änderung in § 39 und der Veränderung in § 23 mit der zusätzlichen Regelung dass die Sitzung nach Antragsstellung noch 30 Minuten fortgeführt wird.

Zunächst wird über den 1. Antrag abgestimmt.

Beschluss:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird mit folgender Änderung beschlossen:
§ 39 (Sitzungen der Ausschüsse) erhält folgenden neuen Absatz 5:

(5) Die/der Ausschussvorsitzende entscheidet, ob die Einwohnerfragezeit zu Beginn oder am Ende einer jeden öffentlichen Sitzung stattfindet.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Nutzung des Gemeindewappens durch die Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V.
Beschlussvorlage - 36/2016
Mit Schreiben vom 09.08.2016 hat die Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. (SGGS e. V.) die Nutzung des Wappens der Gemeinde Waabs beantragt. Die Nutzung des Wappens soll lt. Antrag lediglich für die Erstellung von Urkunden zu den Schleswig-Holstein Open 2017 erfolgen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Swin Golf Gemeinschaft Schwansen e. V. die Nutzung des Gemeindewappens für die Erstellung von Urkunden kostenfrei zu genehmigen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, zukünftig in gleichgearteten Fällen eigenständig zu entscheiden.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Sachstand zu den Vorbereitungen der Planungen zum Straßenausbau Karlsminde
Beschlussvorlage - 24/2016
Herr Andresen führt am 18.07.2016 ein Telefonat mit dem zuständigen Rechtspfleger des Amtsgerichtes und erfährt, dass die Veröffentlichung und Anliegeranhörung des Einbuchungsverfahrens der als "Nicht ermittelte Eigentümer" gebuchten Flurstücke in der 29.KW veröffentlicht wird. So geschehen, gibt es bis heute keine Anzeichen dafür, dass Dritte einen Anspruch auf die Straßenflurstücke erheben. Somit dürfte der Einbuchung in das Grundbuch der Gemeinde Waabs nach heutigen Erkenntnissen nichts im Wege stehen.

Parallel wurde festgestellt, dass die Flurstückslage der Straße im Gelände gegenüber dem Ist-Zustand noch diffuser ist, als in der letzten Beschlussvorlage ermittelt bzw. angenommen. Eine konkrete Preisanfrage der potentielle Vermessungsdienstleistungen hat Vermessungskosten von über 30.000 € ergeben. Grundlage der Anfrage war ein vom Bauamt des Amtes Schlei-Ostsee erstellter Plan bestehend aus Kataster-, Luftbild- und Pufferzeichnungselementen, der relativ genau die preisbildenden Parameter gemäß der Vermessungsgebührenordnung des Landes SH abbildete. Die hohen Vermessungsgebühren resultieren weitestgehend aus objektiven mess- oder zählbaren Einheiten. Um die Gebühr bei minimal erforderlichem Erfolg auf ein vertretbares Maß zu reduzieren, wurde zunächst der wirtschaftlichste Bieter beauftragt, die Asphaltkanten einzumessen. Das Ergebnis, das leider die Inhalte des o.g. Planes vom Amt Schlei-Ostsee weitestgehend bestätigt, wurde am 17.08.2016 vorgelegt. Allerdings bedarf es noch der gemeinsamen Interpretation. Diese wird zur Sitzung nachgeliefert. Ziel soll es sein, dass eindeutige Eigentumsverhältnisse für die nachfolgenden Generationen geschaffen werden und ein neuer Zuschussantrag überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann.

Parallel wurde ferner ein Notarvertragsentwurf zwecks Flächentausch und -kauf mit dem Anlieger zusammen erarbeitet. Detailabstimmungen laufen im Moment. Wann dieser Vertrag ratifiziert wird, kann heute noch nicht erklärt werden. Erst wenn der Vertrag abgeschlossen und die Vermessung erfolgt ist und die sich neu bildenden Flurstücke bekannt sind, kann das formelle Widmungsverfahren gestartet werden.

Da die Gemeinde Waabs demnächst aber schon mal Eigentümerin der zuvor nicht gebuchten Straßenflurstücke wird, sollte zum 2.Call 2016 ein erneuter Versuch beim LLUR unternommen werden, einen EU-Zuschuss für einen Straßenausbau einzuwerben.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Förderantrag beim LLUR zu stellen. Die nach Abzug eines ggf. gewährten Zuschusses und der Ausbaubeiträge verbleibende Kofinanzierung würde im Falle der Bewilligung des Zuschusses durch die Gemeinde bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" der Gemeinde Waabs

zu TOP 10.1 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 25/2016
In der Gemeindevertretersitzung vom 03.12.2015 hat die Gemeinde Waabs den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 für den Bereich "Seeblick-Waterblick" gefasst. Mit der Aufstellung eines Planentwurfes wurde das Planungsbüro B2K in Kiel beauftragt. Die Änderung wird gemäß § 13 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Somit konnte von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen werden (Hierzu wird auf den Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 03.12.2015 verwiesen).

Der erste Entwurf wurde dem Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss am 02.06.2016 vorgestellt. Die konkreten Planungsziele wurden inhaltlich vorgestellt und erörtert. Die Ausschussmitglieder standen verschiedenen Inhalten, insbesondere dem Maß des baulichen Umfangs, kritisch gegenüber. Es wurde der Antrag gestellt, den Planentwurf noch einmal prüfen und überarbeiten zu lassen. Danach soll der Entwurf zur neuen Beratung vorgelegt werden. Dieser Vorgehensweise wurde am 06.06.2016 durch die Gemeindevertretung zugestimmt.

Zwischenzeitlich hat ein Gespräch zwischen Vorhabenträger, Städteplaner, Gemeinde und Verwaltung stattgefunden. Die gemeindlichen Bedenken wurden erörtert und Lösungsansätze erarbeitet. Der geänderte Planentwurf wird zur erneuten Beratung vorgelegt.  

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" und die Begründung werden gebilligt.
  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen / zu beteiligen.   

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.2 Entwurf des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 26/2016
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (B-Plan) genutzt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).
Der von der Gemeinde erarbeitete und mit dem Vorhabenträger abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen B-Plan muss vor dem Satzungsbeschluss unterzeichnet werden (§ 12 (3) BauGB).

Ziel der Beratung soll die inhaltliche Konkretisierung des Vertragsentwurfes für das Gebiet der 3. vorhabenbezogenen Änderung des B-Plans Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" sein.  

Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages wird zugestimmt. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung Hohlgrund / L 26 / Waabs
Beschlussvorlage - 22/2016
Seitens Anwohnern aus Hohlgrund wird bei der Gemeinde Waabs beantragt, dass die Gemeinde bei der Verkehrsaufsicht einen Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung für den Bereich Hohlgrund / L 26 beantragt - siehe Antrag unter Anlagen.
Auf der L 26 besteht dort eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km /h, diese reicht nicht aus, um die Ein- Ausfahrt aus Hohlgrund zu sichern, da sehr schlechte Sichten aufgrund kurvigen Straßenverlaufs. Darüber hinaus müssen Fußgänger im benannten Bereich die L 26 queren, um den Fußweg zu erreichen. 

Beschluss:
Die Gemeinde Waabs beschließt, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde für den Bereich Hohlgrund / L 26 / Waabs eine Geschwindigkeitsreduzierung zu beantragen.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Zuschussantrag der Ev. Kirchengemeinde Waabs zur Sanierung der Marienkirche in Waabs im Jahre 2017
Beschlussvorlage - 23/2016
Mit Schreiben vom 05. Juni 2016 stellt die Ev. Kirchengemeinde Waabs eine Zuschussanfrage zur Sanierung der Marienkirche in Waabs im Jahre 2017.
Die Kirchengemeinde Waabs möchte im Jahre 2017 mit der dringend notwendigen Sanierung der Marienkirche beginnen.
In der Gesamtheit werden die Sanierungskosten, die in 4 Bauabschnitten durchgeführt werden sollen, auf ca. 679.000 € beziffert.
Die Bauabschnitte 1 und 2, die ausschließlich dringend notwendige Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten an Dach und Fach der Kirche umfassen, um die sie in einen ordnungsgemäßen baulichen Zustand zu versetzen, sollen im Jahre 2017 begonnen werden.

Die Kosten der Bauabschnitte 1 und 2 werden auf ca. 510.600 € beziffert. Der Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde hat einen Zuschuss von ca. 357.000 € in Ausschicht gestellt. Ca. 153.600 € sind durch die Kirchengemeinde aufzubringen.

Da die finanzielle Ausstattung der Kirchengemeinde Waabs sehr unzureichend ist, plant sie zusätzliche Mittel bei der Stiftung KiBa und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz einzuwerben.

Außerdem bittet die Kirchengemeinde Waabs die Gemeinde Waabs um Unterstützung in Höhe von insgesamt 20.000 €, um das Wahrzeichen des Dorfes zu erhalten.

Das Schreiben der Ev. Kirchengemeinde Waabs vom 05.06.2016 wird der Vorlage beigefügt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Ev. Kirchengemeinde Waabs gemäß des Antrages vom 05.06.2016 einen Betrag bis zu 20.000 € für die Sanierung der Marienkirche in Waabs in Aussicht zu stellen. Die Finanzierung muss aber von Seiten des Antragstellers konkretisiert werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in den Haushalt für das Jahr 2017 einzuplanen. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Schaffung von Garagenplatz und Stauraum für die Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Waabs
Beschlussvorlage - 27/2016
Der Wehrführer der Gemeinde Waabs hat mit Schreiben 25.05.2016 den zur Verfügung gestellten Antrag an den Bürgermeister gerichtet. Die erste Beratung in den Gremien der Gemeinde soll zunächst dazu dienen, den genauen Bedarf für Garagen- und Stauraum gemeinsam festzustellen und zu definieren sowie einen möglichen Standort einer Baulichkeit zu eruieren. Weitergehende Planungen machen erst nach Klärung dieser Punkte Sinn. Zu bedenken ist, dass südlich des Feuerwehrhauses Ver- und Entsorgungsmedien im Erdreich liegen, deren Überbauung entweder unzulässig oder aber nicht zu empfehlen ist.

Ob im Falle der Schaffung einer Baulichkeit ein Architekt erforderlich wird, hängt von der Art und Dringlichkeit ab. Die Bauverwaltung des Amtes ist nach LBO nur bedingt bauvorlageberechtigt. 

Beschluss:

zu TOP 14. Bankettpflegemaßnahmen und Unterhaltungsmaßnahmen an Gräben im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 29/2016
Die an den Gemeindestraßen beiläufigen Gräben und Banketten müssen an vielen Stellen im Zuge von Unterhaltungsmaßnahmen neu profiliert, abgeschält oder aufgefüllt werden. Eine

Preisanfrage bei einer örtlich ansässigen Fachfirma lieferte folgendes Ergebnis:
  • Gabenprofilierung einschl. Abfuhr und Entsorgung des Räumgutes: 1.40 €/Lfdm
  • Banketten schälen einschl. Abfuhr und Entsorgung des Räumgutes: 1.50 €/Lfdm
  • Banketten auffüllen einschl. Lieferung von Wegegrand: 3.00 €/Lfdm

Die aufgeführten Einheitspreise verstehen sich als Nettopreise und dienen als Richtlinie für den monetären Aufwand pro Lfdm. Der Unterzeichner empfiehlt einen bestimmten Geldbetrag im Unterhaltungshaushalt bereitzustellen und über eine Art Prioritätenliste abzuarbeiten. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen die Straßenunterhaltungsmaßnahme durchführen zu lassen. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Entschlammung des Teiches I der Teichkläranlage und thermische Verwertung
Beschlussvorlage - 33/2016
Bekanntermaßen besteht die Kläranlage Waabs aus einer technischen und einer Teich-Anlage. Die Teichanlage wurde 1986, die technische Anlage 1991 gebaut.
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Der Teich I hat ein Nettonutzvolumen von rund 4.000 m³.
Erklärungen:
EW = Einwohnerwerte
TS = Trockensubstanz
a = Jahr(e)
d = Tag(e)

Von 1986 bis 1991/92 wurde der Klärschlamm des zugeleiteten Abwassers also ausschließlich im Teich 1 gelagert. Ab 1991/92 wurde im Sommerhalbjahr die technische Anlage betrieben und der Klärschlamm in diesen Monaten in den sogenannten Schlammeindicker eingelagert und jährlich entsorgt bzw. verwertet. Über das Winterhalbjahr wird der technische Teil der Anlage bis heute außer Betrieb genommen und das ankommende Abwasser den Teichen zugeleitet. Recherchen haben ergeben, dass der Teich I seit Errichtung der Ortsentwässerung noch nie gereinigt, sprich entschlammt wurde. Somit wurde über die ersten 5 Jahre der komplette Schlamm und seither der Schlamm des Winterhalbjahres in diesem Teich gelagert.
Unterstellt man, dass von den rund 1.300 Einwohnern der Gemeinde Waabs rund 1.000 EW an die Kläranlage angeschlossen sind und dass jeder EW rund 40 Gramm Klärschlamm bezogen auf 100 % TS pro Tag produziert (eigentlich laut Lehrbuch 70 g/EW*d, aber dieses eher bei technischen Anlagen als Rechengröße. In den Teichen findet über die Jahre anscheinend ein gewisser natürlicher Abbau- und Reduktionsprozess statt, so dass 40 g/EW*d plausibler scheinen), so kann man bei theoretischer Betrachtung zu folgendem Ergebnis gelangen:

Für die Jahre 1986 – 1991, d.h. über 5 Jahre:
1.000 EW x 0,040 kgTS/EW*d x 365 d / 1000 kg/to x 5 a = ca. 70 to TS/a
Für die Jahre 1991 – 2016, d.h. über 25 Jahre:
1.000 EW x 0,040 kgTS/EW*d x 180 d / 1000 kg/to x 25 a = ca. 175 to TS /a
Das heißt, im Teich 1 könnten sich in der Summe 245 to TS Klärschlamm befinden. Der Rohschlamm wird einen TS-Gehalt von 4 bis 15 % besitzen, da untere Schichten in der langen Zeit schon stark sedimentiert und obere Schichten recht frisch sein dürften. Damit wird sich eine Rohschlammmenge von 2.000 – 3.000 m³ im Teich befinden. Somit verwundert es nicht, dass bei einem Nettonutzvolumen von 4.000 m³ eine Entschlammung zur Wiederherstellung der vollen Funktion des Teiches erforderlich ist.
Der Rohschlamm wurde im Mai 2016 analysiert und es wurde eine Kupferkonzentration von 1.630 mg/kgTS festgestellt. Da der Grenzwert für die landwirtschaftliche Verwertung gemäß Klärschlammverordnung und Düngeverordnung um über 100 % überschritten ist, verbleibt als Verwertungsweg nur die thermische Verwertung. Der Rohschlamm muss dem Teich also entnommen und aufwendig entwässert werden. Der somit entstehende Filterkuchen muss dann in einer Klärschlammverbrennungsanlage verbrannt werden. Da der Filterkuchen immer noch rund 70 – 80 % Wasser enthält, kann nicht von einem hochwertigen Brennstoff die Rede sein. Vielmehr sind die Annahmekosten in einer Verbrennungsanlage erheblich. Die Verbrennungskapazitäten sind im Norden Deutschlands sehr eingeschränkt, so dass die Verwertungskosten unter Berücksichtigung der genannten Rahmenparameter und der ungewissen, tatsächlichen Menge in Summe auf mindestens 300.000 € - 400.000 € geschätzt werden.

Bedenkt man, dass dieser Aufwand aus dem Bewirtschaftungshaushalt bestritten und innerhalb von drei Jahren refinanziert werden muss, so ergäbe sich bei einem Teiler von rund 100.00 m³ Abwasser pro Jahr ein Gebührensprung von rund 1,30 €/m³. Um diesen Effekt abzumildern wird vorgeschlagen, in 2017 zunächst eine Summe von 200.000 € bereit zu stellen und damit eine begrenzte Menge Schlamm zu entnehmen. Nach 3 oder 4 Jahren müssten dann weitere Mittel bereitgestellt werden, um den vermeintlichen Rest zu entnehmen. So wäre der Gebührensprung, der sich allein aus dieser Schlammverwertung ergibt, auf rund 0,65 €/m³ begrenzt.

Angesichts dieser Summen wird angeregt, beispielsweise ab 2018 jährlich eine Rücklage von 10.000 € für diesen Schlammbeseitigungsaufwand anzusparen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, in 2017 für 200.000 € Klärschlamm aus dem Teich I zu verwerten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Ausschreibung zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Festlegung, in welchem Jahr der Rest verwertet wird, trifft die Gemeindevertretung ab 2020.
Ferner wird beschlossen, zukünftig ab 2018 eine Rücklage in Höhe von 10.000 €/a für diese Entschlammungen zu bilden. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Sanierungen an der Kläranlagentechnik und Pumpstationen 2017
Beschlussvorlage - 34/2016
Teichbelüftung:
Die Belüftungseinrichtungen der Teichanlage unterliegen einem normalen Verschleiß und bedurften schon in der Vergangenheit einer zyklischen Erneuerung. Die Belüftung hat zwei Funktionen zu erfüllen. Zum einen soll dem zu reinigenden Abwasser Sauerstoff zugeführt werden, damit die aeroben Prozesse bestmöglich funktionieren. Dazu bedarf es eines möglichst feinen Blasenbildes. Zum anderen soll das Abwasser in eine Walzenbewegung versetzt werden, damit stets gewährleistet ist, dass Abwasser und verarbeitende Bakterien auch zueinander gelangen. Nunmehr sind es die Belüfter der Teiche 2 und 3, die mit neuen Teilen ausgestattet werden müssen. Hierfür sollten rund 7.500 € bereitgestellt werden.

Pumpstation Ludwigsburg:
Die Pumpstation Ludwigburg ist noch mit pneumatischer Pumpentechnik aus der Erstausrüstung ausgestattet. So wie auch seinerzeit die Technik in den Pumpstationen Langholz, Karlsminde und Ritenrade, ist auch diese mittelfristig abgängig. Die von den außer Betrieb genommenen Stationen eingelagerten Ersatzteile gehen langsam zur Neige. Abgesehen davon ist ein Umbau der Station Ludwigsburg auch wegen energetischer Einsparpotentiale zu empfehlen. Allerdings bedarf es aus mehreren Gründen einer detaillierten Planung:
  1. Die Station liegt zwar in Randlage des Campingplatzes, aber dennoch unmittelbar zwischen Stellplätzen
  2. Es müssen Geruchsprobleme unbedingt verhindert werden. Die vorhandene, pneumatische Technik ist ein geschlossenes System und hat daher bisher keine Gerüche verursacht.
  3. Die vorhandene Hydraulik des Druckrohrsystems von Karlsminde bis Langholz muss Beachtung finden.
  4. Das Bauwerk bindet tief ins Grundwasser ein.
Daher wird angeregt, einen Planungsauftrag an ein adäquates Ingenieurbüro zu erteilen. Das Ergebnis der Entwurfsplanung sollte dann in einer Bauausschusssitzung im Frühjahr 2017 vorgetragen werden, damit die Ausschreibung ggf. im Frühsommer gestartet und der Umbau nach der Hauptcampingsaison im Herbst 2017 durchgeführt werden kann. Für die ersten Planungsschritte sollten rund 7.500 € bereitgestellt werden.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, für die beschriebenen Maßnahmen 15.000 € in den Haushalt 2017 einzustellen. Das Ergebnis der Entwurfsplanungen für die Sanierung der Pumpstation Ludwigsburg soll in der ersten Sitzungsrunde 2017 vorgetragen werden, um dann zu entscheiden, ob Mittel über den Nachtrag 2017 bereitgestellt werden.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 38/2016
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs hat mit Beschluss vom 06.06.2016 beschlossen, die Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG bis 2021 mit 25 Anteilen im Wert von 103.057,25 € weiterzuführen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden ein neues Angebot unterbreitet.
Hiernach könnte die Gemeinde Waabs zusätzlich 116 Anteile für 544.648,00 € erwerben. Es besteht auch die Möglichkeit ein optionales Kontingent von zusätzlich 257 Anteilen für 1.206.677,00 € zu erwerben. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Anteil. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Anteil, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde.

Die Finanzierung des Aktienerwerbs durch ein Kommunaldarlehen wäre möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 1.206.677 € bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein, mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, werden 0,2 % bis 0,3 % Zinsen berechnet.

Beschluss:
Es wird beschlossen, weitere 257 Anteile bei der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben. Die Finanzierung erfolgt über ein Kommunaldarlehen.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorlage - 39/2016
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.

Durch den Erwerb von Beteiligungen bei der Schleswig-Holstein Netz AG und die Finanzierung über eine Kreditaufnahme ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2016 und ein Nachtragshaushaltsplan 2016 in der Gemeinde Waabs unumgänglich. 

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden beschlossen.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Wahl eines Mitgliedes in den Bauausschuss
Bürgermeister Steinacker gibt bekannt, dass Gemeindevertreter Wilke seinen Sitz im Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss zum 10.0.92016 niedergelegt hat. Damit ist ein neues Mitglied in den Bauausschuss zu wählen. Durch die CDU Fraktion wird Herr Thomas Luplow als bürgerliches Mitglied für den Ausschuss vorgeschlagen.

Beschluss
Die Gemeindevertretung wählt Herrn Thomas Luplow als bürgerliches Mitglied in den Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte

zu TOP 25. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer