N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 07.11.2016.

Sitzungsort:  im Restaurant Meeresblick, Strandweg 31, Klein Waabs
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreterin Elvira Brief
Gemeindevertreterin Ursula Fröhler
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
Gemeindevertreter Bruno Kruse
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach
Gemeindevertreterin Gabriele Stamp
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Gemeindevertreter Klaus Wilke

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Johannes Tams (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte
9. Bekanntgaben
10. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017
  Beschlussvorlage - 45/2016
11. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017
  Beschlussvorlage - 46/2016
12. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 40/2016
13. Satzung der Gemeinde Waabs für den gemeindlichen Kindergarten
  Beschlussvorlage - 57/2016
14. Gebührensatzung der Gemeinde Waabs für den gemeindlichen Kindergarten
  Beschlussvorlage - 58/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung wie folgt zu ändern und zu erweitern:
als nicht öffentlich
TOP 6 Vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrages
TOP 7 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätte Waabs auf die Gemeinde
TOP 8 Kauf des Kindertagesstättengrundstückes

als öffentlich
TOP 13 Satzung der Gemeinde Waabs für den gemeindlichen Kindergarten
TOP 14 Gebührensatzung der Gemeinde Waabs für den gemeindlichen Kindergarten 

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Aus der Zuhörerschaft wird darauf hingewiesen, dass der neue Fahrradweg an der L 26 bereits wieder Beschädigungen durch Wurzeln aufweist. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass Schäden auch direkt von den Bürgern an den LBV-SH gemeldet werden können. Die Meldung muss nicht über die Gemeinde laufen.

Auf Nachfrage nach der Säuberung der Straßeneinläufe erklärt der Bürgermeister, dass die Reinigung durch die Gemeindearbeiter erfolgt, sobald alles Laub abgefallen ist.

Aus der Zuhörerschaft wird die Frage aufgeworfen, wie es mit dem FlaRak Gelände weitergehen soll. In der Einwohnerversammlung wurde hierüber nicht abgestimmt. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass die gemeindlichen Gremien sich jetzt mit der vorgestellten Machbarkeitsstudie befassen werden.

Innerhalb der Zuhörerschaft erhebt sich eine Diskussion um die Frage, wie es nach der Abstimmung in der Einwohnerversammlung über den Anbau eines Raumes an das Sportlerheim mit dem Bau eines Dorfgemeinschaftshauses, z.B. auf dem FlaRak-Gelände weitergehen soll. Der Bürgermeister verweist hierzu auf die finanziellen Schwierigkeiten eines solchen Projektes. Näheres wird noch in den gemeindlichen Gremien beraten. Im Rahmen dieser Diskussion wird auch die Frage aufgeworfen, ob die Gemeinde die Priorität bei der Entwicklung des FlaRak-Geländes oder dem Anbau an das Sportlerheim sieht. Auch hierzu verweist der Bürgermeister nochmals auf die zukünftigen Beratungen in den gemeindlichen Gremien. 

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister verweist auf seinen Bericht aus der vorangegangenen Einwohnerversammlung. 

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte

zu TOP 9. Bekanntgaben
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekanntgegeben. 

zu TOP 10. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017
Beschlussvorlage - 45/2016
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 07. Mai 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017.  

Beschluss:
Für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Schule

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 07. Mai 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:                         Lothar Schaldach

stellv. Wahlvorsteherin:            Gabriele Stamp

Schriftführerin:                        Elvira Brief

stellv. Schriftführer:                         Stefan Stöcken

Beisitzerin:                                    Ursula Fröhler

Beisitzer:                                    Carsten Heide

Beisitzerin:                                    Franziska Martens

Beisitzer:                                    Thomas Luplow

Beisitzer:                                    Christian Netz

Beisitzer:                                    Sabine Noth-Stöcks
 

zu TOP 11. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017
Beschlussvorlage - 46/2016
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl 17.-/- 24. September 2017.  

Beschluss:
Für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Schule

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Heinz Haller

stellv. Wahlvorsteher: Lothar Schaldach

Schriftführerin:            Elvira Brief

stellv. Schriftführerin:             Ursula Fröhler

Beisitzerin:                        Gabi Schulz

Beisitzer:                                    Udo Steinacker

Beisitzerin:                                    Franziska Martens

Beisitzer:                                    Christian Netz

Beisitzerin:                                    Maya Demuth

Beisitzer:                                    Günter Bothe
  

zu TOP 12. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 40/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
  

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.
     

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Satzung der Gemeinde Waabs für den gemeindlichen Kindergarten
Beschlussvorlage - 57/2016
Der Satzungsentwurf der Gemeinde Waabs für den gemeindlichen Kindergarten entspricht im Wesentlichen der Satzung der evangelischen Kindertagesstätte der ev.-luth. Kirchengemeinde Waabs.
Es wurden lediglich eine paar Änderungen in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen. 

Beschluss:
Die Satzung wird vorbehaltlich der Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages in der vorliegenden Fassung beschlossen. 

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Gebührensatzung der Gemeinde Waabs für den gemeindlichen Kindergarten
Beschlussvorlage - 58/2016
Der Entwurf der Gebührensatzung der Gemeinde Waabs entspricht im Wesentlichen der Gebührensatzung der evangelischen Kindertagesstätte der ev.-luth. Kirchengemeinde Waabs.
Es wurden lediglich ein paar Änderungen in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen.  

Beschluss:
Die Gebührensatzung wird vorbehaltlich der Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages in der vorliegenden Fassung beschlossen.  

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer