N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs vom 04.12.2017.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreterin Elvira Brief
Gemeindevertreterin Ursula Fröhler
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller
Gemeindevertreter Karsten Heide
Gemeindevertreter Nis Juhl
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach
Gemeindevertreterin Gabriele Stamp
Gemeindevertreter Johannes Tams
Gemeindevertreter Klaus Wilke

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Bruno Kruse (entschuldigt )
Gemeindevertreter Stefan Stöcken (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 41/2017
7. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2017
  Beschlussvorlage - 42/2017
8. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 44/2017
9. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 37/2017
10. Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwansen auf eine jährliche Zuwendung
  Beschlussvorlage - 46/2017
11. Zustand Straßenbeleuchtungskabel in der Gemeinde Waabs
  Beschlussvorlage - 43/2017
12. Mitfahrbank in der Gemeinde Waabs
  Beschlussvorlage - 45/2017
13. Praktika im Gemeindekindergarten
  Beschlussvorlage - 40/2017
14. Widmungsverfahren für die Gemeindestraße Karlsminde
  Beschlussvorlage - 48/2017
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt. 

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Rattenbekämpfungsaktion
  • Gute Zusammenarbeit in den Gremien in 2017
  • Gute Einnahmesituation im Haushalt
  • Zahlreiche Investitionen in die Infrastruktur
  • Übernahme des Kindergartens seit dem 01.01.
  • Ausbau der Glasfaserinfrastruktur 

zu TOP 6. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 41/2017
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber (unter anderem) nicht Beisitzerinnen und Beisitzer eines Gemeindewahlausschusses oder Mitglied eines Wahlvorstands sein. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeindewahl im Fall ihrer beabsichtigten Mitwirkung im Kreiswahlausschuss. Wer bereits Mitglied eines solchen Wahlorgans ist, scheidet aus, sobald sie oder er als Bewerberin oder Bewerber in einem eingereichten Wahlvorschlag aufgeführt ist.  


Beschluss:
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

Wahllokal: Schule Waabs

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher:                         Matthias Gronwald                             
  2) stellv. Wahlvorsteher:             Jürgen Lumack
  3) Schriftführerin:                         Rosemarie Lumack
  4) stellv. Schriftführerin:             Lisa Luplow
  5) Beisitzerin:                         Ebba Suhr
  6) Beisitzer:                                     Erwin Pardun
  7) Beisitzerin:                         Theresia Heinen
  8) Beisitzer:                                     Günter Bothe
  9) Beisitze:                                    Rainer Hansen
10) Beisitzer/in:                        Corinna Matschull
                                                Edgar Lang
                                                Klaus Altendorf     

zu TOP 7. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorlage - 42/2017
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.   


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden mit den genannten Änderungen beschlossen.   


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 44/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.   


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      2.923.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      2.923.700,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      328.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      328.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      8,32Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          310 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          310 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.  


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 37/2017
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Waabs (kurz BGS) ist in ihrer Ursprungsfassung am 01.01.1998 in Kraft getreten und verliert einschließlich aller Nachtragssatzungen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetz nach 20 Jahren ihre Gültigkeit, also zum 31.12.2017.

Damit zum 01.01.2018 eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Abwassergebühren 2018 ermöglicht, wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile, wurde jedoch in Teilen der aktuellen Rechtslage angepasst.

Eine Veränderung der Gebührensätze ist nach Überprüfung durch die Verwaltung nicht erforderlich.    

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung -BGS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.      

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwansen auf eine jährliche Zuwendung
Beschlussvorlage - 46/2017
Mit Schreiben vom 30.09.2017 beantragt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwansen eine jährliche Zuwendung. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwansen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 € zu gewähren.  
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Ursula Fröhler

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Zustand Straßenbeleuchtungskabel in der Gemeinde Waabs
Beschlussvorlage - 43/2017

In der Gemeinde Waabs befindet sich das Straßenbeleuchtungskabel in einigen Ortsteilen, nicht zuletzt aufgrund des Alters, in einem schlechten Zustand. Diese Stellen fallen durch häufige Kabelfehler auf, deren Abstellung regelmäßig hohe Kosten verursachen.

Im Laufe des Jahres 2018 wird der Breitbandzweckverband beginnen, zusammen mit den Schleswiger Stadtwerken und den beauftragten Tiefbaufirmen das Leerrohrnetz für die Glasfaserinfrastruktur zu errichten. In diesem Zusammenhang können ggf. Synergien einer Kabelmitverlegung für die Straßenbeleuchtung genutzt werden. In anderen Gemeinden wurde bereits so verfahren. Tatsächlich wird es eine solch günstige und unkomplizierte Gelegenheit einer Erneuerung von Straßenbeleuchtungskabel so schnell nicht wieder geben.

Herr Andresen hat den mit der Straßenbeleuchtung betrauten Elektriker gebeten, besonders schlechte Kabeltrassen zu benennen. Sobald die Leerrohrverlegung beginnt, müssen nämlich schnell Entscheidungen gefällt werden. Um für dergleichen Maßnahmen ein Budget bereit zu stellen, ohne kurzfristig Eilsitzungen einberufen zu müssen, wird vorgeschlagen, im Vermögenshaushalt 2018 eine Summe von 40.000 € bereit zu stellen. Im Einzelfall muss die Finanzabteilung des Amtes prüfen, ob die Erneuerung von Straßenbeleuchtungskabel straßenausbaubeitragspflichtig ist.

Neben diesen Synergien bietet sich häufig auch die Gelegenheit, Pflastersackungen, Bordsteinschäden oder auch Straßenablaufschäden zu beseitigen. Um für diese Maßnahmen ein Budget zu haben, wurde im Straßenunterhaltungshaushalt des Verwaltungshaushaltes 2018 ein höherer Ansatz vorgeschlagen.  


Beschluss:

Es wird beschlossen, im Vermögenshalt 2018 40.000 € für die Erneuerung von Straßenbeleuchtungskabel bereitzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge der Mitverlegung zu verhandeln und zu vergeben. Ferner wird der Bürgermeister ermächtigt, im Rahmen der Straßenunterhaltung Synergien bei der Beseitigung von Oberflächenschäden an Geh- und Radwegen etc. zu nutzen.  


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Mitfahrbank in der Gemeinde Waabs
Beschlussvorlage - 45/2017
Gemeindevertreter Nis Juhl bittet mit Schreiben vom 31.08.2017 zu prüfen, ob die Installation sogenannter Mitfahrbänke in der Gemeinde Waabs sinnvoll wäre. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, im Ortsteil Langholz eine Mitfahrbank aufzustellen.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Praktika im Gemeindekindergarten
Beschlussvorlage - 40/2017
Im Kindergarten in Waabs leisten regelmäßig Auszubildende, die das Berufsbildungszentrum in Schleswig besuchen, um den Abschluss als SPA, Erzieherin oder Heilerziehungspfleger zu erlangen, ein berufsbegleitendes Praktikum ab. Der Zeitraum richtet sich nach der Art der Ausbildung und dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten.

Nach den Richtlinien der kommunalen Arbeitgeberverbände (Stand 01.01.2015) fallen diese Praktika nicht unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes, so dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung nicht besteht. Mit Rücksicht auf die jeweilige Arbeitsleistung, die von den Praktikanten erbracht wird, kann während des Praktikums jedoch folgende Vergütung gezahlt werden:

a) Erzieher                                                höchstens 570,00 € monatlich
b) hauswirtschaftliche Betriebsleiter            höchstens 570,00 € monatlich
c) Haus- und Familienpfleger                        höchstens 520,00 € monatlich
d) Kinderpfleger (SPA)                        höchstens 520,00 € monatlich

Folgende Arbeitgeberbruttokosten würden entstehen:

a) bei einer Vergütung von 300,00 € = 390,90 €
b) bei einer Vergütung von 450,00 € = 576,00 €
c) bei einer Vergütung von 520,00 € = 624,00 €

Es soll ein Grundsatzbeschluss erfolgen, damit künftig gleich die entsprechenden Vereinbarungen mit den Praktikanten geschlossen werden können. 

Beschluss:
Auszubildende, die ein berufsbegleitendes Praktikum im Kindergarten in Waabs ableisten, sollen eine Vergütung von mtl. 300 € erhalten. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Widmungsverfahren für die Gemeindestraße Karlsminde
Beschlussvorlage - 48/2017
Die im Beschluss der Gemeindevertretung Waabs vom 14.03.2016 aufgeführten ersten drei Voraussetzungen für eine Antragstellung eines EU-Zuschusses wurden geschaffen. Die Einbuchung der "Nicht ermittelten Eigentümer- Straßenflurstücke" wurde beantragt und durchgeführt. Es wurden Kauf- und Tauschverträge mit den Anliegern verhandelt und abgeschlossen. Die Grenzen wurden durch eine Vermessung bereinigt.
Der Straßenausbau ist abgeschlossen, somit kann eine Widmung herbeigeführt werden.

Um Straßen den rechtlichen Status von "öffentlichen Straßen" im Sinne des § 2 Abs. 1 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) zu verleihen, müssen diese dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Dabei ist die Einstufung in eine bestimmte Straßengruppe notwendig. Die Widmung von Gemeindestraßen verfügen die Gemeinden als Träger der Straßenbaulast.

Die Gemeinde Waabs ist zwischenzeitlich Eigentümerin der Verkehrsflächen geworden (Grundstückskauf- bzw. tauschvertrag). Die Voraussetzungen zur Widmung sind somit gegeben.  

Beschluss:
Folgende Verkehrsflächen der Straße Karlsminde, die sich im Eigentum der Gemeinde Waabs befinden, werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Nr.
Bezeichnung
Gemarkung
Flur
Flurstücke
1
Waabs
Karlsminde
1
35
2
Waabs
Karlsminde
1
36
3
Waabs
Karlsminde
2
39
4
Waabs
Karlsminde
1
40
5
Waabs
Karlsminde
2
41
6
Waabs
Karlsminde
2
42
7
Waabs
Karlsminde
2
44
8
Waabs
Karlsminde
2
45
9
Waabs
Karlsminde
2
47
10
Waabs
Karlsminde
1
48
11
Waabs
Karlsminde
2
49
12
Waabs
Karlsminde
1
51
13
Waabs
Karlsminde
1
53
14
Waabs
Karlsminde
1
54
15
Waabs
Karlsminde
1
57
16
Waabs
Karlsminde
1
63
17
Waabs
Karlsminde
2
3/4
18
Waabs
Karlsminde
1
45
19
Waabs
Karlsminde
1
39
20
Waabs
Karlsminde
1
41
21
Waabs
Karlsminde
1
44


Die Einstufung der unter der Nr. 1 bis 21 aufgeführten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Abs.1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße.

Der genaue Verlauf der Straße ist in der Übersichtskarte entsprechend farblich (rot) gekennzeichnet.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Bekanntgaben
Gemeindevertreter Haller erklärt, dass viele Bürger nicht über die Reinigungspflicht nach der Straßenreinigungssatzung informiert sind. Er hat beobachtet, dass die Straßeneinläufe schnell verstopfen, weil die Rinnsteine nicht ausreichend gereinigt werden. Es herrscht Einigkeit, dass die Gemeindearbeiter eine Liste mit den problematischen Bereichen erstellen, damit die dortigen Grundeigentümer gezielt angesprochen werden können.

Gemeindevertreterin Brief weist darauf hin, dass die Gemeindefahne vor dem Haus des Gastes erneuert werden muss. Der Bürgermeister wir die Gemeindearbeiter mit dem Umlegen des Mastes beauftragen. Die Fahne muss vor Ort gestellt werden.

Gemeindevertreterin Brief fragt nach, wie es sich mit den Werbeschildern an den Ortseingängen verhält. Gemeindevertreter Haller erklärt, dass bisher kein Interesse von den Gewerbetreibenden zu verzeichnen war. Sofern jedoch jetzt Interesse vorliegt, kann eine Aufstellung ins Auge gefasst werden.

Gemeindevertreter Juhl gibt bekannt, dass am 16.12 ab 10.00 Uhr ein Tannenbaumverkauf am Feuerwehrgerätehaus stattfindet. Die Langholzer haben den dortigen gemeindlichen Tannenbaum ausgerichtet und geschmückt. Am 06.01. findet das Abschmücken und Angrillen statt.

Herr Brief weist darauf hin, dass am 12.12. um 15.00 Uhr die große gemeinsame Weihnachtsfeier stattfindet. Gleichzeitig dankt er den Anwesenden für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeindevertretung und den Ausschüssen. 


Udo Steinacker  Godber Peters 
Bürgermeister  Protokollführer