Sitzungsort: | in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.55 Uhr |
Bürgermeister Udo Steinacker |
Gemeindevertreterin Elvira Brief |
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller |
Gemeindevertreter Karsten Heide |
Gemeindevertreter Nis Juhl |
Gemeindevertreter Bruno Kruse |
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach |
Gemeindevertreterin Gabriele Stamp |
Gemeindevertreter Stefan Stöcken |
Gemeindevertreter Johannes Tams |
Gemeindevertreter Klaus Wilke |
Gemeindevertreterin Ursula Fröhler (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Bürgermeisters |
6. | Anträge der CDU- und SPD-Fraktionen auf Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 4/2018 | |
7. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 5/2018 | |
8. | Beratung über die lokale Tourismusorganisation |
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte | |
17. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Gemeindevertreter Haller beantragt die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes 8 "Beratung über die lokale Tourismusorganisation" im öffentlichen Teil. Er verweist hierzu auf den Beschluss der Gemeindevertretung aus dem Jahr 2014 und die Beschlussfassung im letzten Amtsausschuss. Dieser Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen angenommen. Gemeindevertreter Kruse beantragt die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes 15 "Beratung und Beschlussfassung über den Veranstaltungskalender der Gemeinde Waabs" im nicht öffentlichen Teil. Dieser Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen angenommen. Gemeindevertreter Kruse beantragt die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes 16 "Beratung und Beschlussfassung über die Webseite der Gemeinde Waabs. www.ostsee-waabs.de/de/tourismus" im nicht öffentlichen Teil. Dieser Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen angenommen. Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nicht öffentlich behandelt: 9-16 Dieser Antrag wird mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
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zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Herr Brief fragt an, ob es nicht möglich wäre, Punkte aus den nicht öffentlichen Beratungen, die das Ortsbild betreffen, der Öffentlichkeit umfassender bekanntzugeben. Der Bürgermeister verweist auf die Möglichkeit der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen. Soweit jedoch schützenswerte Belange betroffen sind, ist eine öffentliche Diskussion eben nicht zulässig. Ferner ist auch die Einflussnahme der Gemeinde bei ortsbildverändernden Vorhaben nur eingeschränkt gegeben. Andernfalls müsste die Gemeinde ihr gesamtes Gebiet entsprechend überplanen. Herr Brief fragt an, ob im Rahmen der Planungen im Bereich des DLRG-Hauses noch über einen öffentlichen Grillplatz nachgedacht wird. Eventuell wäre ein solcher auch an einer anderen Stelle der Gemeinde möglich. Der Bürgermeister erklärt, dass eine solche Planung im Bereich der DLRG bisher nicht angedacht ist. Er empfiehlt Herrn Brief jedoch, einen entsprechenden Antrag über die Fraktionen einzureichen. Herr Brief fragt nach, was aus dem Antrag für die Beschaffung der nicht benötigten Landescontainer geworden ist. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass die Gemeinde nicht berücksichtigt wurde. Es wurde für den geplanten Aufstellungsort auf dem FlaRak-Gelände auch keine Baugenehmigung in Aussicht gestellt.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
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zu TOP 6. | Anträge der CDU- und SPD-Fraktionen auf Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 4/2018 Der Gemeindevertretung liegen Anträge der CDU- und SPD-Fraktionen auf Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung vom 06.02.2018 vor (siehe Anlagen). Mit Gesetz vom 04.01.2018 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge aufgehoben und deren Erhebung in das Ermessen der Gemeinden gestellt. Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl.) am 25.01.2018 ist die Gesetzesänderung am 26.01.2018 in Kraft getreten. § 76 Gemeindeordnung (GO) Abs.2 Satz 2 lautet nun: "Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht." Daher kann die Gemeinde Waabs ab Inkrafttreten der o.a. Rechtsänderung (nicht darüber hinaus rückwirkend) eine Satzung über die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beschließen.
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Beschluss: Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 5/2018 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2017. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Waabs wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Beratung über die lokale Tourismusorganisation |
Gemeindevertreter Haller führt aus, dass die Gemeinde sich bei der Aufgabenübertragung bezüglich der LTO auf das Amt in 2014 durch Beschluss ein Überprüfungs- und Rücknahmerecht nach 5 Jahren gesichert hat. Der Amtsausschuss hat auf seiner letzten Sitzung bereits einer Verlängerung des Vertrages für weitere 5 Jahre zugestimmt. Die Gemeinde muss nun überlegen, wie mit dieser Situation umgegangen werden soll. Frau Brief fragt nach, ob die Mitgliedschaft in einer LTO Voraussetzung für den Erhalt von Fördermittel ist. Dieses wird durch die Verwaltung bejaht. Gemeindevertreter Kruse verweist ebenfalls auf den bisherigen Beschluss und ein verändertes Buchungsverhalten der Gäste. Es stellt sich daher die Frage, ob man einen anderen Partner suchen sollte. Der Bürgermeister vertritt die Auffassung, dass der Erfolg einer überregionalen Werbung nicht messbar sei. Innerhalb der Gemeindevertretung erhebt sich eine umfangreiche Diskussion um die Frage, ob man grundsätzlich in einer LTO verbleiben möchte, oder ob man mit der OfS oder einem anderen Partner weitermachen soll. Hier wird auch erörtert, ob es bessere Alternativen für die Gemeinde gibt. Im Rahmen der Diskussion wird durch Herrn Peters darauf hingewiesen, dass ein eventuell von der Gemeinde gefasster Rückübertragungsbeschluss dem Amtsausschuss vorgelegt wird. Abschließend stellt Gemeindevertreter Stöcken den Antrag, die Angelegenheit zu vertagen. Dieser Antrag wird durch den Bürgermeister erweitert, sodass sich folgender Beschlusstext ergibt: Beschluss: Die Angelegenheit wird vertagt. Das Amt wird beauftragt rechtssicher darzustellen, welche Auswirkungen ein Beschluss über die Rücknahme der übertragenen Aufgabe unter Berücksichtigung des Beschlusses der Gemeinde aus 2014 haben würde. Ferner wird das Amt beauftragt darzustellen, welche Auswirkungen sich ergeben, wenn die Gemeinde keiner LTO angehört.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte |
zu TOP 17. | Bekanntgaben |
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.
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Udo Steinacker | Godber Peters |
Bürgermeister | Protokollführer |