N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Waabs vom 07.12.2009.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Waabs Mühle, Mühlenstraße 26, Kleinwaabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.22 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Bruno Kruse
Ausschussmitglied Heinz Haller
wählbarer Bürger Heinz Riehm
stellv. Mitglied Udo Steinacker (stellv. für Nis Juhl)
stellv. Mitglied Stefan Stöcken (stellv. für Edgar Lang)
wählbarer Bürger Jan Stuhr
Ausschussmitglied Johannes Tams

Abwesend sind:
stellv. Auschussvorsitzender Nis Juhl (entschuldigt vert. durch Udo Steinacker)
wählbarer Bürger Edgar Lang (entschuldigt vert. durch Stefan Stöcken)

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
Gemeindevertreter Lothar Schaldach
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka
Gemeindevertreter Klaus Wilke
Protokollführer Hans-Jürgen Witt

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 15. 09. 2009
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Zuschussanforderungen für 2010
4.1. Antrag AWO Ortsverein Schwansen
  Beschlussvorlage - 63/2009
4.2. Antrag des Vereins "Frauenzimmer"
  Beschlussvorlage - 60/2009
5. Finanzierungsvereinbarung über den Betrieb der Kindertagesstätte Waabs
  Beschlussvorlage - 57/2009
6. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
  Beschlussvorlage - 58/2009
7. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
10. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Ausschussvorsitzender Kruse eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 15. 09. 2009
Es werden keine Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 15.09.2009 gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie folgt ergänzt:

Top. 4.1 Antrag AWO Ortsverein Schwansen

Top. 4.2 Antrag des Vereins „Frauenzimmer“


Beschluss:

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Zuschussanforderungen für 2010

zu TOP 4.1. Antrag AWO Ortsverein Schwansen
Beschlussvorlage - 63/2009

Die AWO bittet mit Antrag vom 06.12.2009 um Unterstüzung durch die Gemeinde Waabs.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der AWO Ortsverein Schansen im Haushaltsjahr 2010 einen Zuschuss in Höhe von 50,00 EUR zu zahlen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4.2. Antrag des Vereins "Frauenzimmer"
Beschlussvorlage - 60/2009

Der Verein Frauenzimmer beantragt für das Jahr 2010 eine Bezuschussung.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Verein Frauenzimmer im Haushaltsjahr 2010 einen Zuschuss in Höhe von 50,00 € zu zahlen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Finanzierungsvereinbarung über den Betrieb der Kindertagesstätte Waabs
Beschlussvorlage - 57/2009

Zwischen der Gemeinde Waabs und der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Waabs besteht zur Finanzierung der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Waabs ein Vertrag vom 14.03.1994 nebst Nachträgen. Aufgrund der erheblichen Kostensteigerung und des nicht mehr zeitgemäßen Vertrages soll ein neuer Vertrag geschlossen werden. Ein Entwurf wurde durch das kirchliche Verwaltungszentrum übersandt.

Es ist nun zu beraten, ob ein neuer Vertrag geschlossen werden soll. Außerdem ist zu besprechen, in welcher Höhe eine Beteiligung der Gemeinde erfolgen soll.

Ausschussvorsitzender Kruse berichtet, dass zum vorliegenden Vertragsentwurf bereits am 02.12.2009 ein Vorgespräch in der Amtsverwaltung in Eckernförde mit Vertretern der Kirche, der Gemeinde und der Amtsverwaltung stattgefunden hat. Hier wurde der Vertragsentwurf in einigen Bereichen abgeändert. Dieser abgeänderte Vertragsentwurf liegt heute allen Mitgliedern zur Beratung vor. Eine Beschluss ist heute aber noch nicht zu diesem Vertrag zu fassen, da die Kirchengemeinde den Vertragsentwurf erst noch beschließen muss. Es wird davon ausgegangen, dass Ende Februar 2010 die Gemeinde hierzu einen Beschluss fassen muss.
Die Begründung zur Vertragsänderung und die neue Berechnung zur Kostenverteilung werden erläutert. Im Anschluss hieran wird die Angelegenheit ausführlich beraten.
Herr Schleska bittet um eine Aufstellung über die Zahlungen aus den letzten 5 Jahren. Herr Amling vom Kirchenvorstand wird diese Aufstellung vorlegen.

Beschluss:

ohne


zu TOP 6. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
Beschlussvorlage - 58/2009
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist im Haupt- und Finanzausschuss und der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen.

 
Durch Ausgabekürzungen in den Vorjahren, durchgeführte Steuererhöhungen und höhere Einnahmen bei den Schlüsselzuweisungen konnte der Haushaltsplanentwurf ausgeglichen und sogar nur eine geringe Rücklagenentnahme zur Finanzierung von Investitionen verplant werden.

Sollten sich zukünftig die Einnahmen so weiter entwickeln, werden die Haushalte auch weiterhin ausgeglichen werden können. Abzuwarten ist die Kürzung der Schlüsselzuweisungen in 2011. Die Gemeinde kann dann ihren Unterhaltungsstau bei den Straßen und in anderen Bereichen langsam abbauen.

Die weiteren Informationen ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf 2010.

Weiterhin ist das Investitionsprogramm von der Gemeindevertretung zu beschließen. Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2009 bis 2013 wurde angepasst und liegt dem Haushaltsplan 2010 bei. Investitionen für die Zukunft sind aber nicht vorgesehen, da erst im Laufe des Jahres 2010 ermittelt werden muss, welche Investitionen getätigt werden und wie diese sich auf die einzelnen Jahre verteilen.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               1.938.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               1.938.800,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               251.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               251.800,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,00 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         360 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
2.500,-- EUR.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde wird bemängelt, dass die Telefonnummer der Außenstelle der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee in Vogelsang-Grünholz nicht im örtlichen Telefonbuch von Damp aufgeführt ist.
Amtsvorsteher Steinacker wird entsprechendes veranlassen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 10. Anfragen und Bekanntgaben
Keine.


Bruno Kruse  Hans-Jürgen Witt 
Ausschussvorsitzender  Protokollführer