N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Waabs vom 22.11.2011.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
stellv. Mitglied Hans-Walter Schleschka
Ausschussvorsitzender Bruno Kruse
Ausschussmitglied Heinz Haller
Bgm (Ausschussmitglied) Udo Steinacker
wählbarer Bürger Jan Stuhr
Ausschussmitglied Johannes Tams
stellv. Auschussvorsitzende/r Klaus Wilke

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Heinz Riehm (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Dirk Gloyer
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
Gemeindevertreter Nis Juhl
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Erlass einer Straßenbeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 21/2011
5. Versicherungsangelegenheiten
  Beschlussvorlage - 52/2011
6. Wanderweg Waterblick Langholz durch das Urstromtal
  Beschlussvorlage - 46/2011
7. Küstenschutz Desler-Koppel und Strandtreppe Langholz
  Beschlussvorlage - 47/2011
8. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 50/2011
9. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 45/2011
10. Erlass einer 4. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 48/2011
11. Erlass einer 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 51/2011
12. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 53/2011
13. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 16.06.2011 erhoben.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es wird beantragt, die Einwohnerfragestunde nach TOP 12 abzuhalten und alle weiteren Tagesordnungspunkte nachfolgend durchzuführen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Erlass einer Straßenbeitragssatzung
Beschlussvorlage - 21/2011
Die Verpflichtung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung wurde an verschiedenen Stellen erörtert. Sie ergibt sich grundsätzlich aus § 76 der Gemeindeordnung. Ein Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 30.10.2009 weist ausdrücklich auf die Erhebungspflicht von Straßenausbaubeiträgen hin. Danach stellt der Verzicht auf den Erlass einer Beitragssatzung eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht dar, der eine entsprechende Bestrafung des Bürgermeisters sowie der Mitglieder der Selbstverwaltung (Gemeindevertreter/innen) nach sich ziehen kann.
So hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 18.07.2007, AZ.: 2Ss 188/07, entschieden, dass sich Mitglieder eines Gemeinderates wegen Untreue (§ 266 BGB) strafbar machen können, wenn sie eine vom Gesetzgeber angeordnete Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen dadurch verletzen, dass sie die Durchführung einer beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme beschließen, ohne zuvor die für eine Beitragserhebung erforderliche Beitragssatzung zu erlassen.

Der Erlass hat diverse Diskussionen in Schleswig-Holstein in Gang gebracht. Das Innenministerium wiederholte jedoch stets die mitgeteilte Rechtslage und hat auch die Landräte als Kommunalaufsichtsbehörde hierauf hingewiesen.

Zuletzt gab es eine Initiative des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, das Kommunalabgabengesetz dahin gehend zu ändern, dass auch die Erhebung von sogenannten „wiederkehrenden Beiträgen“ ermöglicht wird (s. vorliegende Unterlagen).
Ausschussvorsitzender Bruno Kruse berichtet, dass das Gesetzgebungsverfahren noch ungewiss ist.

Der Ausschuss kommt überein, im Straßenverzeichnis der Gemeinde Waabs als Anlage zur Straßenbeitragssatzung folgende Änderungen vorzunehmen:
  • Einstufung der Mühlenstraße als Hauptverkehrsstraße (durch das eigentliche Dorf Kl. Waabs)
  • Einstufung Hohlgrund als Haupterschliessungsstraße

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Straßenbeitragssatzung wird in der vorliegenden Fassung mit den beiden besprochenen Änderungen beschlossen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Versicherungsangelegenheiten
Beschlussvorlage - 52/2011

Die Gemeinde Waabs ist bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften mit ihren Gebäuden und den dazugehörigen Inhaltsversicherungen versichert.
Aufgrund der Tatsache, dass diese Versicherungen schon längere Laufzeiten haben, wird beschlossen, dass die Verwaltung die bestehenden Versicherungen der Gemeinde Waabs dahingehend überprüft, ob diese zu günstigeren Konditionen abgeschlossen werden können. Gegebenenfalls sind, unter Beachtung der Kündigungsfristen, neue Verträge zu schließen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, dass die Verwaltung die bestehenden Versicherungen der Gemeinde Waabs dahingehend überprüft, ob diese zu günstigeren Konditionen abgeschlossen werden können. Gegebenenfalls sind, unter Beachtung der Kündigungsfristen, neue Verträge zu schließen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Wanderweg Waterblick Langholz durch das Urstromtal
Beschlussvorlage - 46/2011

Herr Schukowski hat am 30.10.2011 eine e-mail an das Amt geschrieben (siehe Anlage). Thema ist der Zustand des Wanderwegs unterhalb der Grundstücke Waterblick 7-10.
Die Gemeinde hat den Weg jüngst drainiert. Allerdings durchnässt der Weg bei hohen Wasserständen im Langholzer See. Abhilfe würde eine Aufhöhung mit Wegebaumaterialien bringen. Dann müssten allerdings rund 50 m³ Wegebaumaterial angefahren, mit kleinem Gerät (wegen der geringen Zufahrtsbreite und steiler Neigung) eingebaut und verdichtet werden.
Da weder Herr Andresen noch der Bürgermeister abschätzen können, welche Bedeutung der Weg tatsächlich hat, wird die Erörterung mittels dieser Vorlage in die Gremien der Gemeinde gegeben. Der Aufwand für die Lieferung und den Einbau von 50 m³ Material nebst Nebenarbeiten wird mit 3.000 - 3.500 € geschätzt. Eine Umsetzung wäre nur in einer Trockenwetterperiode bei niedrigem Seewasserstand möglich.

Ausschussvorsitzender Kruse schlägt vor, den Weg in Eigenleistung im kleinsten Rahmen mit „Bordmitteln“ aufzuhöhen.

Über diesen Vorschlag wird diskutiert. Die Diskussion zeigt, dass die Drainageprobleme (Wasser von den Anliegergrundstücken fließt auf den Weg) überprüft werden sollten.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, den Weg in Eigenleistung aufzuhöhen. Die geschätzten Kosten von rund 1.000 € werden anerkannt und aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Küstenschutz Desler-Koppel und Strandtreppe Langholz
Beschlussvorlage - 47/2011
Nachdem die Gemeinschaft der Besitzer der Häuser der Desler-Koppel in Langholz sowohl von der Gemeinde als auch vom Land Engagement hinsichtlich der Errichtung eines Küstenschutzbauwerks eingefordert haben, wurde bei verschiedenen Ortsterminen (zuletzt am 25.01.2011) festgestellt, dass nach Landeswassergesetz weder die Gemeinde noch das Land verpflichtet werden können. Dieses wäre nur bei definierten Regional- oder Landesschutzdeichen der Fall. Vielmehr sind die Vorteilshabenden, also die Besitzer der von der Ostsee bedrohten Häuser und Grundstücke selbst verantwortlich.
Im Grunde hat die Desler-Koppel-Gemeinschaft schon in den vergangenen Jahren selbst investiert und den Lehmwall mehrmals wieder aufgesetzt. Allerdings haben die Oststürme diese Mühen stets wieder zerstört.

Herr Niebuhr hat in den vergangenen Monaten organisiert, dass die Besitzer der Häuser der Desler-Koppel als Gemeinschaft ein eigenes Küstenschutzbauwerk planen, errichten und finanzieren. Mit Datum vom 04.10.2011 wurde die Planung vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz genehmigt. Es soll ein Deckwerk aus Wasserbausteinen erstellt werden (siehe anliegende Skizzen).
Der Auftrag an eine Firma wurde jüngst erteilt. Die Bauarbeiten sollen Ende November / Anfang Dezember 2011 durchgeführt werden.

Belange der Gemeinde:
Der Antransport von Gerät und Steinmaterial ist über den Wanderweg der Gemeinde geplant. Tatsächlich hat die Gemeinde über diesen Weg in den vergangenen Jahren auch schon ihren Teil zur Sicherung des Niedergangs zum Strand beigetragen, sprich er wurde von schweren LKW befahren. Für die Nutzung des Wegs zum Antransport von rund 700 to Steinmaterials sollte aber die Genehmigung der Gemeinde eingeholt werden. Daher sei hiermit der mündliche Antrag des Herr Niebuhr schriftlich in die Gremien der Gemeinde getragen. Natürlich müsste eine Genehmigung die Maßgabe enthalten, dass die Wegeoberfläche anschließend entsprechend des Urzustands wieder hergerichtet wird.

Spitzende des Wanderwegs als Niedergang zum Strand:
das Flurstück der Gemeinde hat in Höhe der Strandtreppe eine Breite von 14 m. Der Auftragnehmer der Desler-Koppel-Gemeinschaft (erfahrener Wasserbauer) empfiehlt der Gemeinde, diese 14 m auch zu schützen. Um die Örtlichkeit einzuschätzen, sind der Vorlage 3 Fotos beigefügt. Der Blick nach Norden zeigt die Küste des nördlichen Nachbarn. Dieser beabsichtigt keinen Küstenschutz zu betreiben, so dass die Ostsee hier früher oder später mal durchbrechen wird. Welche Auswirkungen ein Durchbruch im Hinterland genau haben wird, vermag Herr Andresen nicht abzuschätzen. Dazu müssten die Höhen nivelliert und Geländeaufnahmen gefertigt werden. Wohlwissend, dass die Ostsee hier kurz über lang Probleme bereiten wird, wird das gemeindliche Grundstück mit der Strandtreppe davon nicht unberührt bleiben. Vielmehr wird gerade dieses Flurstück durch die Lee- oder Louv-Lage zum Deckwerk der Desler-Koppel einem verstärkten Kolkeinfluss ausgesetzt sein. Um diesem dauerhaft solide zu begegnen, könnte die Gemeinde das Deckwerk auf eigene Kosten bis zur nördlichen Grenze des gemeindlichen Flurstücks verlängern. Der Auftragnehmer der Desler-Koppel-Gemeinschaft hat dazu Angebote vorgelegt. Bei einer sehr soliden Bauweise entstehen Kosten von rund 15.500 €, bei einer low-budget-Lösung entstünden Kosten von rund 11.000 €. Bei beiden Varianten würde die Treppe in das Deckwerk integriert. Der Unterschied liegt in der Ausbildung des Abschlusses zum nördlich angrenzenden, ungeschützen Küsenabschnitt des Nachbarn.

Buhnen:
Die Buhnen der Gemeinde sind im vergangenen Winter aufgepackt worden. Wegen des begrenzten Steinmaterials konnten die Buhnen nicht in den „Deichfuß“ eingebunden werden. Vielmehr wurde ein Kompromiss eingegangen und es wurde eine Lücke gelassen. Dieses sollte Spaziergängern auch als Weg dienen. Bei Nordoststürmen und Hochwasser sind die Buhnen jetzt allerdings umläufig. Das umströmende Wasser reißt Kies und Sand fort. Daher stellt sich die Frage, ob man die Buhnen über einen Teilbereich ggf. umpackt und in das Deckwerk einbindet. Diese Leistung müsste zum Nachweis „Baggerstunden“ beauftragt und abgerechnet werden (Schätzungsweise 2.500 €). Möglicherweise wäre es sinnvoll, die von der Gemeinde gesammelten und auf der Stellung eingelagerten Steine zur Ergänzung der Buhnen im Einbindebereich zum Deckwerk zu nutzen (Schätzungsweise 1.500 €).
Über diese Maßnahme wird intensiv diskutiert. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass 11.000 - 15.000 € hierfür zu viel sind. Man ist der Meinung, dass eine Eigenleistung durch den Gemeindearbeiter die Kosten auf weit unter 5.000 € senken würde.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, Maßnahmen zur Sicherung der Treppe, um den Rundweg zu erhalten, in Eigenleistung des Gemeindearbeiters durchzuführen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorlage - 50/2011

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2011 und ein Nachtragshaushaltsplan 2011 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurd der I. Nachtragshaushaltssatzung und des I. Nachtragshaushaltsplanes wird von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 45/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegendem Satzungsmuster zu erlassen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 10. Erlass einer 4. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 48/2011
Die bisher gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Waabs enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen.
Bei Besteuerung von gefährlichen Hunden sollte die Hundesteuer in vierteljährlichen Teilbeträgen erhoben werden (siehe Artikel 4)

Hinweis der Verwaltung:
Die Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte gemäß § 5 der Hundesteuersatzung für sogenannte Wachhunde, Jagdhunde sowie Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, muss also nicht gewährt werden.
Dies gilt genauso für die Zwingersteuer gemäß § 6 der Satzung, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt.
Die Steuerbefreiung gemäß § 7 der Satzung ließe sich auf folgende Hunde beschränken:
Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen,
Forsthunde, die zur Berufsausübung benötigt werden,
Blindenführhunde
sowie zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 51/2011

Anlass für die Erarbeitung der 4. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) ist ein Widerspruchsverfahren, in dem es um die Bemessung der Einheiten für die Schmutzwassergrundgebühren nach § 13 Abs. 2 BGS ging. Aufgrund der bisherigen Formulierung zur Berechnung der Grundlagen war dem Widerspruch stattzugeben, so dass nun eine neue Regelung erforderlich wird (siehe Artikel 3 zu § 13 Abs. 2 Buchstabe e und Abs. 4).
In diesem Zusammenhang steht auch die Berechnung der Standplätze auf Camping- und Zeltplätzen nach der Zahl der genehmigten Standplätze. Da die Grundgebühr zur Abdeckung der fixen Kosten dient, ist es angemessen auf die maximale Auslastung abzustellen. Im übrigen wird auch bei der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe die Zahl der genehmigten Plätze zu Grunde gelegt.
Die weiteren Änderungen im folgenden:
Artikel 1 trägt der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes zur Anrechnung weiterer Vollgeschosse Rechnung.
Artikel 2 ersetzt bisherige DM-Beträge durch EURO.
Artikel 3: § 13 Abs. 6 und 13 waren bisher nicht enthalten.
Artikel 4 dient der rechtssicheren Anwendbarkeit durch die Verwaltung im Bereich der Erhebung von Niederschlagswassergebühren.

Die Satzungsänderungen werden von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die IV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 53/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2012 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss kommt überein, dass der Ansatz in Höhe von 15.000 € für den Küstenschutz Desler-Koppel und Sicherung der Strandtreppe in Langholz gemäß vorheriger Beschlussempfehlung unter TOP 7 gestrichen werden soll. Hierdurch verringert sich die Rücklagenentnahme auf 128.100 €.

Mit dieser Änderung spricht der Ausschuss folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               1.942.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               1.942.800,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               398.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               398.000,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:



1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für dieGrundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         360 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Einwohnerfragestunde
Mit Herrn Niebuhr von der Desler-Koppel wird kurz über den Küstenschutz und Sicherung der Strandtreppe diskutiert. Herr Niebuhr hätte sich eine weitreichernde Maßnahme gewünscht.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Ausschussvorsitzender Kruse gibt den im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschluss bekannt.

Nis Juhl teilt mit, dass der Veranstaltungskalender am Montag, d. 28. November 2011 um 19.30 Uhr herausgegeben wird.

Bürgermeister Steinacker teilt folgendes mit:
  • Nach Auskunft der Naturschutzbehörde stellen die Pappeln am Strand eine Gefahr dar. Eine Abholzung ist daher möglich. Ein Ersatz hat 1:1 zu erfolgen.
  • Für den Kiosk am Waabser-Strand gibt es gegenwärtig keinen Pächter.
  • Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 06. Dezember 2011 statt.

Der Ausschuss fordert Bürgermeister Steinacker auf, eine Ausschreibung zur Verpachtung des Kiosk am Waabser-Strand zu veranlassen.

Nis Juhl wird gebeten, im Januar 2012 eine Begehung des DLRG-Gebäudes anzuberaumen.


Bruno Kruse  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in