N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Waabs vom 19.11.2012.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Waabs, Kl. Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.55 Uhr

Anwesend sind:
stellv. Mitglied Hans-Walter Schleschka
Ausschussvorsitzender Bruno Kruse
Ausschussmitglied Heinz Haller
Bgm (Ausschussmitglied) Udo Steinacker
wählbarer Bürger Jan Stuhr
Ausschussmitglied Johannes Tams
stellv. Auschussvorsitzende/r Klaus Wilke

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Heinz Riehm (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Otto Biegemann
Gemeindevertreter Nis Juhl
stellv. Mitglied Stefan Stöcken
Gemeindevertreter Hajo Wurr
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Aufstellung Straßenlaternen im Gemeindegebiet
5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2012
  Beschlussvorlage - 77/2012
6. Zuschussantrag der Ev. Kirchengemeinde Waabs für den Friedhof Waabs
  Beschlussvorlage - 79/2012
7. Sanierung von Leitereinstiegen in Hauptpumpstationen
  Beschlussvorlage - 70/2012
8. Umbau PW-Karlsminde von pneumatisch auf nassaufgestellte Pumpen
  Beschlussvorlage - 72/2012
9. Erneuerung von Fenstern und Türen am Rechengebäude der Kläranlage
  Beschlussvorlage - 74/2012
10. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 78/2012
11. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 80/2012
12. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Besonders begrüßt der Ausschussvorsitzende Herr Sass von Nord-Direkt.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Ausschussvorsitzender Kruse beantragt folgende Punkte von der Tagesordnung zu streichen, da hier im Augenblick kein Entscheidungsbedarf besteht:
  • Mittelfristig zu erwartender Sanierungsaufwand an der Belüftung der Belebung der Kläranlage
  • Umbau der öffentlichen Pumpstation auf dem Campingplatz Heide

Ferner beantragt Bruno Kruse den Punkt „Erwerb von 15 Grundstücken im B-Plan-Gebiet Brunoslust“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.

Abschließend beantragt er folgende Punkte zusätzlich in die Tagesordnung aufzunehmen:
  • Aufstellung Straßenlaternen im Gemeindegebiet (Öffentlich)
  • Auftragsvergabe zur Erneuerung der Heizung im Feuerwehrgerätehaus Waabs (Nichtöffentlich)
  • Ankauf Flächen Parkplatz Kl. Waabs (Nichtöffentlich)

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Aufstellung Straßenlaternen im Gemeindegebiet
Die Wählergemeinschaft Waabs beantragt im Eingang des Rothensander Weges, von der L26 her, Beleuchtungskörper aufzustellen. Auf der rechten Seite befindet sich eine Wohnbebauung (5 Häuser), die über keine Straßenbeleuchtung verfügen. Hier ist, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, eine Straßenbeleuchtung dringlichst erforderlin.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Es wird beschlossen, im Bereich des Rothensander Weges insgesamt zwei Straßenlaternen so aufzustellen, dass alle Grundstücke ausgeleuchtet sind.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorlage - 77/2012

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2012 und ein Nachtragshaushaltsplan 2012 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für 2012 wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Zuschussantrag der Ev. Kirchengemeinde Waabs für den Friedhof Waabs
Beschlussvorlage - 79/2012

Die Ev. Kirchengemeinde Waabs stellt mit Datum vom 26.10.2012 über die Kirchenkreisverwaltung den Antrag einen laufenden jährlichen Zuschuss für die Abdeckung des Unterschusses sicherzustellen, um die Zukunft des Friedhofes in Waabs zu gewährleisten.

Die Ev. Kirchengemeinde betreibt den Friedhof in kirchlicher Trägerschaft, da die Gemeinde Waabs weder einen eigenen Friedhof unterhält, noch stellt sie durch kommunale Zusammenarbeit die Bestattung sicher. Daher hat sich die Gemeinde an den Kosten zu beteiligen, wenn die Gebühreneinnahmen nicht zur Kostendeckung ausreichen.

Bis 2011 konnte der Friedhof seine jährlichen Defizite aus der Ausgleichsrücklage finanzieren. Diese Rücklage wurde zum 31.12.2011 aufgebraucht. Bedingt durch die Neuorganisation des Friedhofes wird für 2012 mit einem Defizit in Höhe von ca. 17.700 € gerechnet.

Die Kalkulation anhand durchschnittlicher Bestattungszahlen ergibt ein voraussichtliches jährliches Defizit in Höhe von ca. 8.000 €.

Da kein Rücklagenbestand mehr vorhanden ist, kann dieses Defizit nicht von der Kirchengemeinde finanziert werden.

Über die Angelegenheit wird intensiv diskutiert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, dass Zuschüsse nur gezahlt werden, wenn eine tatsächliche Abrechnung vorliegt. Eine geschätzte Kostenaufstellung wird nicht anerkannt. Eine Bezuschussungkann daher erst in 2013 rückwirkend für 2012 stattfinden. Ein erneuter Antrag mit konkreten Abrechnungen ist als Grundlage erforderlich. Ab 2013 ist die Gemeinde in einem Ausschuss gleichberechtigt zu beteiligen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Sanierung von Leitereinstiegen in Hauptpumpstationen
Beschlussvorlage - 70/2012

Die meisten vorhandenen Einstiegsleitern in die Hauptpumpstationen (jene Pumpstationen, die entweder noch pneumatisch betrieben werden oder mal pneumatisch betrieben wurden) stellen Gefahrenquellen dar. Die spießkant angeordneten Leitersprossen sind glatt und scharfkantig. Um den Unfallverhütungsvorschriften etc. genüge zu tun, muss dieser seitens des Betreibers zu Recht erklärte Missstand beseitigt werden. Vorgeschlagen wird, zunächst eine Summe von 3.000 € bereit zustellen und damit zu versuchen, möglichst viele Leitern umzurüsten.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, für die Umrüstung von Einstiegsleitern in Pumpstationen 1.500 € im Vermögenshaushalt 2013 bereit zu stellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Preisanfragen zu tätigen und erforderliche Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Umbau PW-Karlsminde von pneumatisch auf nassaufgestellte Pumpen
Beschlussvorlage - 72/2012

Bereits während der Beratungen für den seinerzeit seitens der Schleswag Abwasser angedachten Umbau der Pumpstation Ludwigsburg sowie den dann weiter verfolgten Umbau der Pumpstation Langholz wurde darauf hingewiesen, dass auch die Pumpstation Karlsminde mittelfristig zu sanieren sei. Auch hier zeigen die pneumatischen Pumpen bestehend aus Kompressoren, mechanischen und elektrischen Schaltungen sowie Druckkesseln zunehmenden Reparaturbedarf und einen ohnehin sehr hohen Wartungs- sowie Betriebsaufwand. Einer der Kompressoren wurde bereits durch einen alten, zwischengelagerten Kompressor einer anderen Pumpstation ersetzt. Sollte an den Kompressoren oder mechanischen und elektrischen Schaltungen mal ein größerer Schaden eintreten, so wäre eine Reparatur entweder kaum möglich oder total unwirtschaftlich.

Die Erfahrung aus dem Umbau der Pumpstation Langholz sowie anderer Pumpstationen im Amtsbereich zeigt, dass der Stromverbrauch um mehr als die Hälfte zurück geht.

Stromverbrauchsstatistik:
Jahr
Langholz [KWh]
Karlsminde [KWh]
2007
22.586
19.695
2008
15.820
15.895
2009
20.704
19.825
2010
28.334
16.932
2011
10.654 (neue Pumpe erst Ende April in Betrieb gegangen)
11.579
 
 
 
Man kann der Statistik entnehmen, dass in Langholz der mittlere Stromverbrauch unter Berücksichtigung dessen, dass die neuen Pumpen erst Ende April 2011 in Betrieb gegangen sind, um 55 - 60 % zurück gegangen ist. Ferner werden ca. 2.000 € Wartungs- und Instandhaltungskosten eingespart. Das entspricht also einer Betriebskostenreduzierung von rund 4.500 - 5.000 € pro Jahr. Erkennbar ist auch, dass der Umbau in Langholz den Stromverbrauch der Pumpstation in Karlsminde drastisch reduziert hat. 

Diese Fakten wissend, möchte Herr Andresen zusammen mit Herrn Schliep anregen, im Frühjahr 2013 auch die Pumpstation Karlsminde umzubauen.

Herr Tepperies vom Ingenieurbüro IGN aus Schleswig hat schon 2010 und 2011 den Umbau in Langholz begleitet, so dass es naheliegend war, in Abstimmung mit dem Bürgermeister, Herrn Tepperies zu bitten, eine Kostenschätzung aufzustellen. Diese schließt mit rund 75.000 € und liegt dieser Vorlage bei.

Herr Tepperies wird zur Bauausschusssitzung am 06.11.2012 anwesend sein und vortragen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, den Umbau der Pumpstation Karlsminde im Frühjahr 2013 durchzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 75.000 € werden in den Vermögenshaushalt 2013 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Ingenieurvertrag abzuschließen und eine Ausschreibung bzw. Preisanfragen zu veranlassen sowie Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erneuerung von Fenstern und Türen am Rechengebäude der Kläranlage
Beschlussvorlage - 74/2012

Zwei Holzfenster und die doppelflügelige Tür der Westfassade des Rechengebäudes sind schon seit einigen Jahren marode. Unter Anderem hat das Kläranlagenmilieu neben den Wettereinflüssen dazu beitragen. Bisher hat Herr Andresen den Betreiber der Kläranlage gebeten, den Erhalt der Fenster und Türen mit Bordmitteln zu gewährleisten. Dazu gehörte auch ein Überstreichen des morschen Holzes vor ca. zwei Jahren. Aufgrund des jetzt aber gänzlich abgängigen Zustands steht eine Erneuerung an. Statt neuer Holzfenster wird als Material Kunststoff empfohlen, wobei der Wärmeschutz bei diesem Bauwerk hinsichtlich der Wahl der Verglasung etc. kaum eine Bedeutung hat.
Da durch die Tür die schweren 1,1-m³ Container gerollt werden, darf die Tür keine Schwelle besitzen. Daher muss die sogenannte Altbauschwelle möglicherweise in den Boden eingelassen werden. Die Gesamtkosten nebst der Nebenarbeiten werden auf rund 4.000 € bis 5.000 € geschätzt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Fenster und die Tür der Westfassade des Rechengebäudes zu erneuern. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt 2013 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 78/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2013 wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               2.088.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                              2.088.800,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              841.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               841.900,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         360 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 80/2012

Frauenzimmer e. V. beantragt mit Schreiben vom 20. September 2012 einen Zuschuss für 2013, um auch weiterhin das Angebot für Frauen und Mädchen aufrechterhalten zu können.

Ab 2012 werden die Frauenberatungsstellen in das Finanzausgleichsgesetz des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen. Das Land bezuschusst alle Frauenfachberatungsstellen im Land, allerdings sind die Beratungsstellen aufgefordert, in Zukunft mehr kommunale Mittel einzufordern, denn die Höhe der Landesmittel wird zukünftig von den kommunalen Mitteln abhängig sein.

Ab 2013 bekommen die Frauenberatungsstellen vom Land 15.100 €, die gleiche Summe muss von den Kommunen fließen, um keine Kürzungen von Landesseite zu erfahren.

Seit vielen Jahren wird auf das Thema Gewalt an Frauen und Kindern aufmerksam gemacht. Wie wichtig diese Arbeit ist, zeigen die täglichen Meldungen in der Zeitung und die stetig steigende Zahl der Beratungen.

Im Vorjahr wurde von der Gemeinde Waabs ein Zuschuss in Höhe von 50 € gewährt.

Bisher wurde Frauenzimmer ein Zuschuss in Höhe von 50 € gewährt. Über eine angemessene Höhe der Bezuschussung wird diskutiert.

Der Vorschlag den Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren, wird mit 3 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V. einen Zuschuss in Höhe von 250 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 

Nis Juhl vereinbart mit den Anwesenden einen Termin zur Besprechung des Veranstaltungskalenders am Mittwoch, d. 28.11.2012 um 19 Uhr im Feuerwehrgerätehaus.


Bruno Kruse  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in