N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Waabs vom 04.12.2014.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Kl. Waabs
Beginn der Sitzung:  19.27 Uhr
Ende der Sitzung:  21.34 Uhr

Anwesend sind:
stellv. Mitglied Lothar Schaldach
Ausschussvorsitzender Bruno Kruse
Ausschussmitglied Heinz Haller
Ausschussmitglied Karsten Heide
Ausschussmitglied Gabriele Stamp
Ausschussmitglied Johannes Tams
stellv. Auschussvorsitzender Klaus Wilke

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Ursula Fröhler (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
stellv. Mitglied + Bgm. Udo Steinacker
Gemeindevertreter/in Elvira Brief
stellv. Mitglied Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen
stellv. Mitglied Nis Juhl
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Verwaltung Ulrich Erichsen
Verwaltung/Protokollführer Philipp Lemburg

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 45/2014
5. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
- Aktualisierung des Angebots -
  Beschlussvorlage - 38/2014
6. Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde
  Beschlussvorlage - 40/2014
7. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 48/2014
8. Ergebnis der Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe 2013
  Beschlussvorlage - 30/2014
9. Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
  Beschlussvorlage - 42/2014
10. Erneuerung eines Luftverdichters, eines Spezialkabels und der Mengenerfassung auf der Kläranlage Waabs
  Beschlussvorlage - 53/2014
11. Sanierung / Erneuerung des Rechens auf der Kläranlage Waabs
  Beschlussvorlage - 55/2014
12. Sanierungen an Pumpstationen in Waabs
  Beschlussvorlage - 61/2014
13. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 46/2014
14. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es wird beschlossen die Tagesordnungspunkte 15 und 16 im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung zu beraten.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 4. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorlage - 45/2014

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Die Verwaltung erläutert die Positionen, bei denen wesentliche Veränderungen zu verzeichnen sind.
Es wurden Änderungen zum Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes in folgenden Positionen vorgenommen:
  • Neuer Ansatz Fahrzeughaltung Feuerwehr = 8.000 € (+1.000 €)
  • Neuer Ansatz Geräte, Ausstattung, Ausrüstung Fremdenverkehr = 3.000 € (+500 €)
  • Neuer Ansatz Rücklagenentnahme = 38.300 € (+1.500 €)

Rücklagenstand per 31.12.2014 = 680.000 €

Nach dem Vortrag der Änderungen werden keine weiteren Fragen zum 1. Nachtragshaushalt 2014 gestellt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
- Aktualisierung des Angebots -
Beschlussvorlage - 38/2014

Das ursprüngliche Beteiligungsangebot der Schleswig-Holstein Netz AG wurde im Jahre 2010 von der Gemeindevertretung abgelehnt. Inzwischen liegt das 2. Nachtragsangebot für eine Beteiligung vor, welches mit der Integration der Hochspannungsebene in die Gesellschaft diesen Jahres begründet wird.

In diesem Zusammenhang wurde auch das Sonderkündigungsrecht zur Wahrung der Kapitalgarantie auf den 15.03.2016 verlängert.

Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 125 Aktien erwerben. Mindestens sind 25 Aktien zu erwerben.

Zur weiteren Erläuterung wird das Anschreiben der E.ON Hanse beigefügt.

Der Vorsitzende gibt den Kauf der Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zur Diskussion frei. Die Ausschussmitglieder diskutieren über die Zulässigkeit des Kaufes. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kommunalaufsichtsbehörde den Kauf der Aktien beim o. g. Unternehmen zulässt, da die erworbenen Aktien bis zum 15.03.2016 jederzeit wieder mit Garantie vom Unternehmen abgekauft werden können und somit keiner Spekulation unterliegen.
Dem Hinweis zu Folge diskutieren die Mitglieder über den Erwerb der Aktien und die Folgen ab dem 15.03.2016. Nach der Diskussion wurde festgelegt, dass 25 Aktien zum Preis von 103.100 € erworben werden und in der letzten Finanzausschusssitzung im Jahr 2015 über die weitere Handhabung beschlossen werden soll.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, 25 Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben. Am Ende des Jahres 2015 soll über die weitere Handhabung diskutiert und beschlossen werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde
Beschlussvorlage - 40/2014

Der Verein "Frauen helfen Frauen e. V." betreibt seit 1979 die Beratungsstelle "Via" in Eckernförde. Via ist eine Frauenfachberatungsstelle, die sich auf Beratung bei häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch spezialisiert hat, aber auch bei Trennung und Scheidung und weiteren Krisensituationen berät.

Wie jedes Jahr ist Via wieder mit den betroffenen Städten Eckernförde und Rendsburg sowie dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in Verhandlung getreten, um die Finanzierung zu sichern und auch dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. In diesen Gesprächen ist die Idee entstanden, auch die Ämter mit einzubeziehen, aus deren Gebieten die Frauen kommen, die Beratung suchen.

Der Antrag auf Zuschuss für Frauenberatung und eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben ist beigefügt.

Die Mitglieder beraten sich und kommen zu dem Entschluss, dass der Betrag in Höhe von 100,00 € der bereits im Jahr 2014 gewährt wurde auch im Jahr 2015 dem Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V. Eckernförde gewährt werden soll.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Gemeinde Waabs bezuschusst den Verein Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e.V. Eckernförde im Jahr 2015 mit einem Beitrag von 100 €.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 48/2014

Um im kommenden Jahr auch weiterhin das Angebot für Frauen und Mädchen aufrechterhalten zu können, bittet Frauenzimmer e. V aus Kappeln um finanzielle Unterstützung.

Für 2014 beträgt der Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein 12.900 €. Der Zuschuss des Kreises Schleswig-Flensburg beträgt 7.154 € und der Stadt Kappeln 7.150 €.

Im Jahre 2013 gab es 731 Beratungskontakte. Die zu beratenden Personen kamen zu 50 % aus Kappeln und dem Amt Kappeln-Land, zu 25 % aus dem Amt Süderbrarup und zu 25 % aus dem Amt Geltinger Bucht und Schwansen.

Frauenzimmer e. V. ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle. 2013 hat Frauenzimmer e. V. die kundenorientierte Qualitätstestierung für soziale Dienstleister erhalten.

Die Mitglieder beraten sich und kommen zu dem Entschluss, dass der Betrag in Höhe von 100,00 € der im Jahr 2014 bereits gewährt wurde auch im Jahr 2015 dem Frauenzimmer e. V. Kappeln gewährt werden soll.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V., Kappeln einen Zuschuss in Höhe von 100 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Ergebnis der Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe 2013
Beschlussvorlage - 30/2014

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Waabs vom 30.09.2009 hat die Gemeinde sich verpflichtet, jährlich eine Berechnung des zu verteilenden Anteils an den Aufwendungen für den Fremdenverkehr zu erstellen und diese von der Gemeindevertretung bestätigen zu lassen.

Die Aufwendungen und gegenzurechnenden Einnahmen sind aus dem Jahresabschluss 2013 des Abschnittes 79000 - Fremdenverkehr - der Gemeinde Waabs entnommen.
Aus der Berechnung ist zu ersehen, dass sich in 2013 ein Überschuss in Höhe von 5.861,26 € ergeben hat. Unter Berücksichtigung des Überschusses in Höhe von 8.381,60 € aus den Vorjahren ergibt sich ein Überschuss von 14.242,86 €. Dieser ist über eine Folgekalkulation auszugleichen.

Die Verwaltung erklärte die Summen aus der Vorlage und der beigefügten Tabelle und deren Herkunft.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Durch Beschluss wird die Richtigkeit der Berechnung über die Erhebung von Fremdenverkehrsabgaben im Haushaltsjahr 2013 in der Gemeinde Waabs bestätigt. Eine Folgekalkulation ist vorzunehmen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
Beschlussvorlage - 42/2014

Das Ergebnis der Fremdenverkehrsabgabe 2013 inklusive der Vorjahre weist einen Gesamtüberschuss in Höhe von 14.242,86 € aus. In 2014 wird mit einem Überschuss von rd. 9.900,- € gerechnet. Die voraussichtlich in 2015 aus der Fremdenverkehrsabgabe zu deckenden Kosten belaufen sich auf ca. 31.500,- €. Unter Berücksichtigung der Überschüsse aus den Vorjahren, verteilt auf 2 Jahre, würde sich in 2015 ein Gebührensatz von 3,40 € je Vorteilseinheit ergeben. Der bisherige Gebührensatz beträgt 5,40 €.

Da die eine Vorteilseinheit in Vorteilsstufe 1 dem halben Gebührensatz entspricht, würde dem Abgabenpflichtigen gegebenenfalls ein Gebührenbescheid für eine Fremdenverkehrsabgabe von 1,70 € pro Jahr zugestellt werden. Der Aufwand, der für die Erhebung der Fremdenver-kehrsabgabe entsteht, steht angesichts der geringen Gebührensätze in keinem vernünftigen Verhältnis zu den zu veranlagenden Summen mehr.

Als Hauptursache für die so extrem sinkenden Gebührensätze ist eine erhebliche Kosten-reduzierung im Bereich der laufenden Kosten für den Fremdenverkehr anzusehen. Diese wurde durch die Schließung der eigenen Tourismusinformation und die Reduzierung der Zahlungen an die Ostseefjord Schlei GmbH erreicht. Ferner haben sich die Vorteilseinheiten durch die gesetzlich vorgeschriebene Heranziehung der Gruppe der Vermieter und Verpächter erheblich erhöht. Um die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe mit angemessenen Gebührensätzen durchführen zu können, müssten die laufenden Kosten im Bereich Fremdenverkehr von der Gemeinde erheblich erhöht werden, was jedoch kontraproduktiv wäre.

Aus den vorgenannten Gründen wird empfohlen, die bestehende Fremdenverkehrsabgabe-satzung zum 01.01.2015 aufzuheben und damit auf die Erhebung der Abgabe zu verzichten. Ohne Berücksichtigung der Überschüsse ergibt sich daraus für den gemeindlichen Haushalt eine jährliche Mehrbelastung in Höhe von rd. 31.500,- €, was derzeit tragbar ist. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt ein gegenteiliges Bild der Haushaltslage ergeben, könnte die Abgabe wieder eingeführt werden.
Eine Verpflichtung für die Gemeinde, eine jährliche Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von rd. 31.500,- € zu erheben, besteht nicht. Der Verzicht auf diese Einnahmen kann als Wirtschaftsförderung angesehen werden.

Der Vorsitzende gibt den Tagesordnung zur Diskussion frei. Die Ausschussmitglieder beraten darüber, ob es sinnvoll ist auf der einen Seite die Einnahmen von ungefähr 1,70 € gegenüber dem Verwaltungsaufwand zu stellen und ob sich dieser Aufwand lohnt.
Die Mitglieder kamen zum Entschluss, dass die Einnahmen mit den Kosten nicht annehmbar sind, da die Kosten der Verwaltung zum Versenden der Bescheide fast so hoch sind wie die Einnahmen durch die Fremdenverkehrsabgabe der Gemeinde.
Außerdem wird angemerkt, dass die Satzung jederzeit wieder beschlossen werden kann, um dann die Tourismusabgabe wieder zu erheben.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Waabs wird zum 01.01.2015 aufgehoben. Die Gemeinde behält sich vor, bei in der Zukunft auftretenden höheren Kosten erneut eine Tourismusabgabe einzuführen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erneuerung eines Luftverdichters, eines Spezialkabels und der Mengenerfassung auf der Kläranlage Waabs
Beschlussvorlage - 53/2014


Verdichter:
Nachdem bereits im Jahre 2013 einer der Luftverdichter versagte und durch einen modernes, neues Drehkolbengebläse ausgetauscht wurde, hat nun ein weiterer Verdichter derart schwerwiegende Mängel, dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist. Verglichen mit der Laufleistung eines PKW hat auch dieser Verdichter mehrere Millionen Kilometer gelaufen, so dass ein Austausch zweifelsohne zu empfehlen ist. Zudem haben die neuen Drehkolbengebläse einen besseren Wirkungsgrad, so dass sie auch energiesparender betrieben werden können.
Die Kosten sind aus dem vergangenen Jahr bekannt und können mit rund 16.000 € beziffert werden. Erwähnt werden muss, dass der alte Verdichter nur zerlegt aus dem Gebäude und das neue Gebläse auch nur teilzerlegt wieder hinein geschafft werden kann. Daher stecken in den genannten Kosten auch ca. 2.500 € Montageleistungen. Darin sind auch die notwendigen Anpassungen der Rohrleitungen enthalten.

Räumerbrücke:
Das Spezialkabel der Räumerbrücke, welches beim Hin- und Herfahren stets auf- und abgerollt wird, ist spröde und stark rissig. Dieses sollte aus Gründen der Betriebs- und Arbeitssicherheit planmäßig vor der kommenden Saison erneuert werden. Die Kosten werden auf rund 3.000 € geschätzt.

Erneuerung der Mengenerfassung:
Die vorhandene Mengenerfassung der Kläranlage ist defekt. Eine funktionierende Mengenerfassung ist allerdings bei der Größe der Waabser Anlage gemäß SÜVO vorgeschrieben. Am günstigsten ist die Realisierung einer Mengenerfassung i.d.R. über ein IDM. Leider ist der Einbau eines IDM in Waabs nur mit einem sehr hohen Aufwand möglich, so dass auf die bereits vorhandene Technik zurückgegriffen werden muss. Die Erneuerung der Ultraschall- Messung wird Kosten von rund 6.000 € erzeugen.

Die Ausschussmitglieder beziehen sich auf die Beratung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses und stellen die Mittel im Haushalt 2015 zur Verfügung.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, ein neues Gebläse, ein neues Kabel für die Räumerbrücke und eine neue Mengenerfassung für die Kläranlage Waabs in 2015 anzuschaffen und einzubauen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 25.000 € werden im Vermögenshaushalt 2015 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Sanierung / Erneuerung des Rechens auf der Kläranlage Waabs
Beschlussvorlage - 55/2014

Nachdem im letzten Winter über die Wartung des Rechens beraten wurde, wurde unterdessen eine Wartung durchgeführt. Es muss heute leider mitgeteilt werden, dass der Rechen kapitale Schäden aufweist. Der zur Verfügung gestellte Wartungsbericht zeigt die einzelnen Schäden auf. Die Betriebssicherheit ist nur noch eingeschränkt. Da der Rechen beim Betrieb der Gesamtanlage von elementarer Bedeutung ist, wird derzeit gerade recherchiert, ob eine Instandsetzung oder eine Kompletterneuerung wirtschaftlicher ist. Dazu werden verschiedene Firmen um Ideen und Angebotsabgabe gebeten. Ergebnisse liegen noch nicht allumfänglich vor.
Beachtlich ist, dass der Rechen ein Alter von fast 25 Jahren hat und stets ohne großen Aufwand zuverlässig gearbeitet hat. Allerdings ist die Steuerung und elektrische Anlage ebenfalls 25 Jahre alt. Daher mag eine Kompletterneuerung möglicherweise wirtschaftlicher sein.
Die Reparatur der mechanischen Teile wird Kosten von 20 – 30 Tsd Euro verursachen. Eine Kompletterneuerung von Mechanik und Elektrik sowie Steuerung wird auf rund 50.000 € geschätzt.

Die Ausschussmitglieder beziehen sich auf die Beratung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses und stellen die Mittel im Haushalt 2015 zur Verfügung.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, eine Summe von 50.000 € in den Vermögenshaushalt 2015 einzustellen. Zum nächsten Bauausschuss soll das Ergebnis der Recherchen vorgetragen werden, so dass über die Wirtschaftlichkeit verschiedener Optionen beraten und ein Auftrag vergeben werden kann.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Sanierungen an Pumpstationen in Waabs
Beschlussvorlage - 61/2014

  1. Sanierung der Schmutzwasserpumpstation "Campingplatz Ritenrade"
    (Nicht die Hauptpumpstation Ritenrade!)
    Die jährlichen Wartungen zeigen seit einigen Jahren Mängel auf. Bisher wurde die Taktik verfolgt, die Pumpstation möglichst lange ohne großen Eingriff zu betreiben. Nunmehr ist ein Punkt erreicht, an dem eine Sanierung doch dringend zu empfehlen ist. Die Kosten für die Sanierungen im Pumpenschacht (Rückschlagklappe, Leitungen, Schieber...) werden auf rund 2.500 € - 3.000 € geschätzt.
  1. Sanierung der Steuerung der Schmutzwasserpumpstation "Hyeholz" in Karlsminde
    Die Steuerung der Schmutzwasserpumpstation bedarf einer Erneuerung. Die Betriebssicherheit ist nur noch eingeschränkt gewährleistet, so dass der Ausbau der alten analogen Steuerung und der Einbau einer modernen digitalen Steuerung zu empfehlen ist. Die Kosten belaufen sich einschließlich einiger Nebenarbeiten auf 2.500 € - 3.000 €.
  1. Sanierung der Pumpstation "Ostseestraße 20" in Langolz
Die jährlichen Wartungen zeigen seit einigen Jahren Mängel auf. Bisher wurde die Taktik verfolgt, die Pumpstation möglichst lange ohne großen Eingriff zu betreiben. Nunmehr ist ein Punkt erreicht, an dem eine Sanierung doch dringend zu empfehlen ist. Die Kosten für die Sanierung von Pumpenschacht und Steuerung werden auf rund 4.500 € - 5.000 € geschätzt.

Die Ausschussmitglieder beziehen sich auf die Beratung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses und stellen die Mittel im Haushalt 2015 zur Verfügung.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, die beschriebenen Maßnahmen 1 – 3 in 2015 durchzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 11.000 € werden in den Vermögenshaushalt eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 46/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Die Verwaltung erläutert die Positionen, bei denen wesentliche Veränderungen zu verzeichnen sind.
Es wurden Änderungen zum Entwurf des 1. Nachtragshaushalt in folgenden Positionen vorgenommen:
  • Neuer Ansatz Kreiszuschuss Feuerwehrfahrzeug LF 10 = 56.000 € (-19.000 €)
  • Neuer Ansatz Neuanlage Spielplatz Gr. Waabs = 38.000 € (-6.000 €)
  • Neuer Ansatz Erweiterung der Straßenbeleuchtung Gr. Waabs = 0 € (-14.000 €)
  • Neuer Ansatz Erwerb von Beteiligungen (Aktienerwerb Schl.-Holst. Netz AG) = 103.100 €
  • Neuer Ansatz Rücklagenentnahme = 107.500 € (+102.100 €)

Rücklagenstand per 31.12.2015 = 610.000 €
Aktien SH Netz AG = 103.100 €

Nach dem Vortrag der Änderungen werden keine weiteren Fragen zum Haushalt 2015 gestellt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      2.193.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      2.193.700,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      475.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      475.100,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      3,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          310 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          310 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.

5
Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Einwohnerfragestunde
Von Herrn Brief wird angeregt, bei Sitzungen, in denen es um viele Daten geht, Zettel mit den wichtigsten Daten für die Bürger auf die Tische zu legen, damit diese der Sitzung folgen können.
Ferner fragte er, ob der Haushalt offen einsehbar ist und wo man diesen einsehen kann. Der Vorsitzende antwortet, dass die Haushaltssatzung von jeder Person einzusehen ist. Die Verwaltung ergänzte, dass die Haushaltssatzung im Amt Schlei-Ostsee an 10 Arbeitstagen offen ausliegt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.
Er weißt außerdem darauf hin, dass am Montag den 08.12.2014 um 18:30 Uhr die Gemeindevertretersitzung stattfindet.


Philipp Lemburg  Bruno Kruse 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende/r