N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Waabs vom 06.06.2017.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Bruno Kruse
Ausschussmitglied Ursula Fröhler
Ausschussmitglied Heinz Haller
Ausschussmitglied Karsten Heide
Ausschussmitglied Gabriele Stamp
Ausschussmitglied Johannes Tams
stellv. Auschussvorsitzender Klaus Wilke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
stellv. Mitglied + Bgm. Udo Steinacker
stellv. Mitglied Lothar Schaldach
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
5. Zuschuss für die Ev. Kirchengemeinde Waabs für die Sanierung der Marienkirche in Kl. Waabs
  Beschlussvorlage - 24/2017
6. Errichtung einer neuen Regelgruppe und Umwandlung der altersgemischten Gruppe in eine Krippengruppe zum 01.08.2017
  Beschlussvorlage - 26/2017
7. Erlass der Satzung der Gemeinde Waabs für den gemeindlichen Kindergarten ab 01.08.2017
  Beschlussvorlage - 27/2017
8. Einrichtung einer Bundesfreiwilligendienst-Stelle im Kindergarten
  Beschlussvorlage - 30/2017
9. Antrag des TSV Waabs auf Bezuschussung der Renovierungsmaßnahmen im Küchen- und Tresenbereich des Sportlerheims
  Beschlussvorlage - 29/2017
10. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende beantragt, die Tagesordnung im öffentlichen Teil wie folgt zu erweitern:
TOP 4 "Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern"
TOP 8 "Einrichtung einer Bundesfreiwilligendienst-Stelle im Kindergarten"
TOP 9 "Antrag des TSV Waabs auf Bezuschussung der Renovierungsmaßnahmen im Küchen- und Tresenbereich des Sportlerheims"

Die Tagesordnungspunkte 11 bis 14 werden nicht öffentlich beraten.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.  

zu TOP 4. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
Es werden keine Anfragen gestellt.  

zu TOP 5. Zuschuss für die Ev. Kirchengemeinde Waabs für die Sanierung der Marienkirche in Kl. Waabs
Beschlussvorlage - 24/2017
Mit Schreiben vom 05. Juni 2016 hatte die Ev. Kirchengemeinde Waabs eine Zuschussanfrage zur Sanierung der Marienkirche in Kl. Waabs gestellt (siehe Anlage).
Hiermit hat sich der Haupt- und Finanzausschuss am 07.09.2016 und die Gemeindevertretung am 12.09.2016 beschäftigt.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Es wird beschlossen, der Ev. Kirchengemeinde Waabs gemäß des Antrages vom 05.06.2016 einen Betrag bis zu 20.000 € für die Sanierung der Marienkirche in Waabs in Aussicht zu stellen. Die Finanzierung muss aber von Seiten des Antragstellers konkretisiert werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in den Haushalt für das Jahr 2017 einzuplanen.

Mit Schreiben vom 10.05.2017 hat die Kirchengemeinde nun den aktuellen Finanzierungsplan zur Sanierung der Marienkirche in Waabs übermittelt (siehe ebenfalls Anlage).    
Auf Antrag von Gemeindevertreter Schaldach beschließt der Ausschuss einstimmig, Herrn Heinrich das Projekt und die Finanzierung noch einmal erklären zu lassen. Zur vorangegangenen Diskussion macht Herr Heinrich deutlich, dass die angesprochene Aussegnungshalle finanziell dem Friedhofshaushalt zuzuordnen ist und nur indirekt mit der Kirchensanierung zusammen hängt. Es ist aber zutreffend, dass diese Maßnahme zurückgestellt wurde, da gewisse Sanierungsschritte der Kirche abgewartet werden mussten.

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Ev. Kirchengemeinde Waabs einmalig 20.000 € für die Sanierung der Marienkirche in Kl. Waabs für die Abschnitte 1-4 zu bewilligen und auszuzahlen.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Errichtung einer neuen Regelgruppe und Umwandlung der altersgemischten Gruppe in eine Krippengruppe zum 01.08.2017
Beschlussvorlage - 26/2017
Auf Grund der vielen Anmeldezahlen sowohl im U3- sowie im Ü3-Bereich ist über eine Umstrukturierung der Gruppenstruktur nachzudenken.
Momentan hat der Kindergarten Apfelbäumchen eine altersgemischte Gruppe mit Kindern von 1-6 Jahren sowie eine Regelgruppe mit Kindern von 3-6 Jahren. Beide Gruppen haben ein Platzkontingent von je 20 Plätzen, wobei in der altersgemischten Gruppe maximal 9 U3-Kinder aufgenommen werden können und diese dann auch 18 Plätze belegen.

Zum 01.08.2017 ist folgende Konstellation denkbar und auch schon mit der Heimaufsicht vom Kreis Rendsburg-Eckernförde abgesprochen: die altersgemischte Gruppe soll in eine Krippengruppe umgewandelt werden, um insgesamt 10 U3-Kinder aufnehmen zu können. Die jetzige Regelgruppe bleibt mit 20 Plätzen bestehen, und es soll eine weitere Regelgruppe mit 20 Plätzen hinzukommen. Bei den beiden Regelgruppen besteht im dringenden Bedarf die Möglichkeit, je zwei Kinder ab 2 1/2 Jahren aufzunehmen.
Auf Grund des angedachten Anbaus wird diese Regelgruppe zunächst nur für ein Kindergartenjahr genehmigt, da die Heimaufsicht dann eine erneute Überprüfung durchführen wird.      

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgenden Antrag für die Betriebserlaubnis bei der Heimaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu stellen:
Umwandlung der altersgemischten Gruppe in eine Krippengruppe und die Errichtung einer weiteren Regelgruppe.       

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der Satzung der Gemeinde Waabs für den gemeindlichen Kindergarten ab 01.08.2017
Beschlussvorlage - 27/2017
Auf Grund der neu geplanten Gruppenstruktur sowie der daraus resultierenden personellen Veränderungen musste sowohl eine Personalbedarfsberechnung und eine neue Kalkulation für den Kindergarten durchgeführt werden. Diese Änderungen sowie die Zusammenführung der alten Satzung und der Gebührensatzung sind das Ergebnis der neuen Satzung der Gemeinde Waabs für den gemeindlichen Kindergarten ab 01.08.2017.

Bei der Personalbedarfsberechnung wurde eine Regelgruppe und die Krippengruppe mit der höchst möglichen Öffnungszeit angesetzt. Die zweite Regelgruppe wurde mit einer Öffnungszeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr berücksichtigt. Im Gegensatz zur früheren kirchlichen Berechnung wurde eine Verfügungszeit von 10 % berücksichtigt (statt vorher 20%). Diese Berechnung ergibt eine Differenz zwischen den anzuerkennenden Wochenstunden und den momentan gültigen Wochenstunden laut Stellenplan von - 43,75 Stunden. Für die neue Gruppenstruktur wurde daher für das Personal zunächst eine Erzieherin mit 37 Stunden und eine Stundenerhöhung von drei Stunden berücksichtigt.

Bei der Gebührenkalkulation wurden die oben genannten Öffnungszeiten berücksichtigt und anhand der aktuellen Auslastung durch die Kinder für die neue Gruppe hochgerechnet. Da U3-Kinder auch zwei Plätze beanspruchen, wurde die Wertigkeit hier auf zwei gesetzt. Die ermittelten Gebühren finden sich in der Satzung wieder.

Auf Grund der Vereinfachung wurden die alte Satzung und die Gebührensatzung zusammengefügt. Alle Änderungen sind in der neuen Satzung rot markiert.      

Beschluss:
Die Satzung der Gemeinde Waabs für den gemeindlichen Kindergarten zum 01.08.2017 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen und bekanntzumachen.      

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Einrichtung einer Bundesfreiwilligendienst-Stelle im Kindergarten
Beschlussvorlage - 30/2017
Die Vorhaltung von Plätzen zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) wird durch das Bundesamt bezuschusst. Hierfür ist zunächst ein Antrag auf Anerkennung vom Kindergarten Waabs als Einsatzstelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu stellen.

Das Landesjugendwerk der AWO Schleswig-Holstein fungiert als Träger des BFD.

Der BFD ist in der Regel mit 39 Std./Woche zu leisten und dauert in der Regel 12 Monate. Folgende laufende Kosten würden im Monat entstehen:

190,00 € Taschengeld
146,00 € Verpflegungskosten
134,40 € Sozialversicherung
90,00 € pädagogische Umlage
250,00 € abzgl. Zuschuss Bundesamt
310,40 € Gesamtbetrag

Hinzukommen können evtl. noch Reisekosten zu den Seminaren der AWO, die Bestandteil des BFD sind. Diese Kosten belaufen sich dann im Jahr auf ca. 186,00 €.

Der BFD könnte z. B. folgende Bereiche abdecken:

- Unterstützung bei der pädagogischen Betreuung
- Vorbereitung von Projekten nach Vorgabe
- Nachbereitung der Projekte nach Anleitung
- Übernahme von kleinen Aufgaben aus dem täglichen Geschäft
- Durchführung von kleinen Bewegungsspielen
- Mitwirkung bei der sozialen Betreuung der Kinder
- Unterstützung in den Bereichen Küche, Hygiene und Außenaktivität
- Unterstützung bei der Früh- und Spätbetreuung

Die Gemeindevertretung hat darüber zu beraten, ob Bundesfreiwilligendienst im Kindergarten Waabs angeboten werden soll.    

Beschluss:
Es soll beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben die Anerkennung vom Kindergarten Waabs als Einsatzstelle für BFD beantragt werden, damit zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer/einem Bewerber/in eine Vereinbarung über die Ableistung von BFD geschlossen werden kann.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag des TSV Waabs auf Bezuschussung der Renovierungsmaßnahmen im Küchen- und Tresenbereich des Sportlerheims
Beschlussvorlage - 29/2017
Der TSV Waabs gibt bekannt, dass die Familie Daunert als Pächter der Sportheimgastronomie am 01.07.2017 ausscheiden wird. Da der Küchen- und Tresenbereich und die Elektroinstallation 19 Jahre alt sind, bedarf es vor Erteilung einer neuen Konzession umfangreicher Renovierungsmaßnahmen.

Nach Einschätzung des TSV Waabs werden die Gesamtkosten der erforderlichen Arbeiten mindestens bei ca. 10.000,- € liegen. Diese Summe kann der TSV jedoch nicht aus Eigenmitteln aufbringen und bittet die Gemeinde daher um einen Zuschuss.     
Innerhalb des Ausschusses erhebt sich eine Diskussion um die Frage, welche Kosten die Gemeinde als Eigentümerin des Gebäudes grundsätzlich übernehmen müsste. Ferner wird ausgiebig die Fragestellung der Subventionierung einer Gastronomie und das Verhältnis zu anderen Betrieben in der Gemeinde diskutiert.

Letztendlich herrscht Einigkeit, dass die Gemeinde als Eigentümerin für die gebäudebezogenen Kosten zuständig ist.  

Beschluss:
Die Gemeinde übernimmt die Kosten der gebäudebezogenen Maßnahmen. Die Angebote sind dem Bürgermeister vorzulegen und mit ihm abzustimmen.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Einwohnerfragestunde
Auf Nachfrage erklärt der Bürgermeister dass bei dem geplanten Anbau an den Kindergarten auch weitere sanitäre Anlagen mit eingeplant werden. Durch Herrn Peters wird ausgeführt, dass die Gemeinde sich bei der Planung der Maßnahme in enger Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde befindet, damit sichergestellt wird, dass die geforderten Standards eingehalten werden. Herr Heinrich weist im Zusammenhang mit dem geplanten Anbau darauf hin, dass die Kirche in diesem Bereich bereits einmal Baugrunduntersuchungen durchgeführt hat, welche sie zur Verfügung stellen könnte.

Auf Nachfrage bezüglich der Möglichkeit, die verschiedenen neuen Zeitblöcke im Kindergarten flexibel buchen zu können, erläutert Herr Peters, dass aufgrund der Personalbedarfsplanung eine uneingeschränkte Flexibilität nicht möglich ist. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Eltern für ein Jahr ihren entsprechenden Bedarf anmelden. In Ausnahmefällen können jedoch sicherlich Regelungen gefunden werden.

Zur Personalbedarfsplanung erläutert Herr Peters, dass die geplante Bundesfreiwilligendienst-Stelle nicht in die Personalbedarfsplanung mit einfließt, sondern eine zusätzliche Stelle darstellt.

Bezüglich der Befürchtung eventuell nicht rechtzeitig zum 01.08.17 eine Erzieherin einstellen zu können, erklärt Herr Peters, dass bei bisherigen Ausschreibungen gute Erfahrungen mit der Bewerbersituation gemacht wurden. Notfalls müsste man befristet eine Erzieherin über eine Zeitarbeitsfirma einstellen.

Auf Nachfrage bezüglich der Einhaltung der gebuchten Zeitblöcke durch die Eltern erklärt Herr Peters, dass es letztendlich Aufgabe der Kindergartenleitung ist, darauf zu achten.  

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass am 26.06.17 im FGH die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Ferienhausgebiet Oldenburg durchgeführt wird.  


Godber Peters  Bruno Kruse 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender