N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Waabs vom 27.11.2017.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
stellv. Mitglied Nis Juhl
Ausschussmitglied Ursula Fröhler
Ausschussmitglied Heinz Haller
Ausschussmitglied Karsten Heide
Ausschussmitglied Gabriele Stamp
Ausschussmitglied Johannes Tams
stellv. Auschussvorsitzender Klaus Wilke

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender Bruno Kruse (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
stellv. Mitglied + Bgm. Udo Steinacker
stellv. Mitglied Lothar Schaldach
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2017
  Beschlussvorlage - 42/2017
6. Zustand Straßenbeleuchtungskabel in der Gemeinde Waabs
  Beschlussvorlage - 43/2017
7. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 47/2017
8. Praktika im Gemeindekindergarten
  Beschlussvorlage - 40/2017
9. Mitfahrbank in der Gemeinde Waabs
  Beschlussvorlage - 45/2017
10. Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwansen auf eine jährliche Zuwendung
  Beschlussvorlage - 46/2017
11. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 44/2017
12. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 37/2017
13. Einwohnerfragestunde

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der stellv. Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Für den erkrankten Ausschussvorsitzenden Bruno Kruse nimmt stellvertretend Nis Juhl stimmberechtigt an der Sitzung teil.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 4. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
Es werden keine Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter gestellt.            

zu TOP 5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Waabs für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorlage - 42/2017
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfangs geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.   

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans 2017 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden mit den genannten Änderungen beschlossen.   


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Zustand Straßenbeleuchtungskabel in der Gemeinde Waabs
Beschlussvorlage - 43/2017

In der Gemeinde Waabs befindet sich das Straßenbeleuchtungskabel in einigen Ortsteilen, nicht zuletzt aufgrund des Alters, in einem schlechten Zustand. Diese Stellen fallen durch häufige Kabelfehler auf, deren Abstellung regelmäßig hohe Kosten verursachen.

Im Laufe des Jahres 2018 wird der Breitbandzweckverband beginnen, zusammen mit den Schleswiger Stadtwerken und den beauftragten Tiefbaufirmen das Leerrohrnetz für die Glasfaserinfrastruktur zu errichten. In diesem Zusammenhang können ggf. Synergien einer Kabelmitverlegung für die Straßenbeleuchtung genutzt werden. In anderen Gemeinden wurde bereits so verfahren. Tatsächlich wird es eine solch günstige und unkomplizierte Gelegenheit einer Erneuerung von Straßenbeleuchtungskabel so schnell nicht wieder geben.

Herr Andresen hat den mit der Straßenbeleuchtung betrauten Elektriker gebeten, besonders schlechte Kabeltrassen zu benennen. Sobald die Leerrohrverlegung beginnt, müssen nämlich schnell Entscheidungen gefällt werden. Um für dergleichen Maßnahmen ein Budget bereit zu stellen, ohne kurzfristig Eilsitzungen einberufen zu müssen, wird vorgeschlagen, im Vermögenshaushalt 2018 eine Summe von 40.000 € bereit zu stellen. Im Einzelfall muss die Finanzabteilung des Amtes prüfen, ob die Erneuerung von Straßenbeleuchtungskabel straßenausbaubeitragspflichtig ist.

Neben diesen Synergien bietet sich häufig auch die Gelegenheit, Pflastersackungen, Bordsteinschäden oder auch Straßenablaufschäden zu beseitigen. Um für diese Maßnahmen ein Budget zu haben, wurde im Straßenunterhaltungshaushalt des Verwaltungshaushaltes 2018 ein höherer Ansatz vorgeschlagen.  

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, im Vermögenshalt 2018 40.000 € für die Erneuerung von Straßenbeleuchtungskabel bereitzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge der Mitverlegung zu verhandeln und zu vergeben. Ferner wird der Bürgermeister ermächtigt, im Rahmen der Straßenunterhaltung Synergien bei der Beseitigung von Oberflächenschäden an Geh- und Radwegen etc. zu nutzen.  


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 47/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen. 
In der Diskussion kommt zum Ausdruck, dass über den Kauf einer Info-Tafel nachgedacht werden kann.

Beschluss:
Es wird beschlossen, keinen Zuschuss zu gewähren. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Praktika im Gemeindekindergarten
Beschlussvorlage - 40/2017
Im Kindergarten in Waabs leisten regelmäßig Auszubildende, die das Berufsbildungszentrum in Schleswig besuchen, um den Abschluss als SPA, Erzieherin oder Heilerziehungspfleger zu erlangen, ein berufsbegleitendes Praktikum ab. Der Zeitraum richtet sich nach der Art der Ausbildung und dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten.

Nach den Richtlinien der kommunalen Arbeitgeberverbände (Stand 01.01.2015) fallen diese Praktika nicht unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes, so dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung nicht besteht. Mit Rücksicht auf die jeweilige Arbeitsleistung, die von den Praktikanten erbracht wird, kann während des Praktikums jedoch folgende Vergütung gezahlt werden:

a) Erzieher                                                höchstens 570,00 € monatlich
b) hauswirtschaftliche Betriebsleiter            höchstens 570,00 € monatlich
c) Haus- und Familienpfleger                        höchstens 520,00 € monatlich
d) Kinderpfleger (SPA)                        höchstens 520,00 € monatlich

Folgende Arbeitgeberbruttokosten würden entstehen:

a) bei einer Vergütung von 300,00 € = 390,90 €
b) bei einer Vergütung von 450,00 € = 576,00 €
c) bei einer Vergütung von 520,00 € = 624,00 €

Es soll ein Grundsatzbeschluss erfolgen, damit künftig gleich die entsprechenden Vereinbarungen mit den Praktikanten geschlossen werden können. 
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Auszubildende, die ein berufsbegleitendes Praktikum im Kindergarten in Waabs ableisten, sollen eine Vergütung von mtl. 300 € erhalten. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Mitfahrbank in der Gemeinde Waabs
Beschlussvorlage - 45/2017
Gemeindevertreter Nis Juhl bittet mit Schreiben vom 31.08.2017 zu prüfen, ob die Installation sogenannter Mitfahrbänke in der Gemeinde Waabs sinnvoll wäre. 
Man kommt überein, im Ortsteil Langholz probeweise eine Mitfahrbank aufzustellen. Bei guter Annahme dieses Projektes, kann über eine Ausweitung auch auf andere Ortsteile nachgedacht werden.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, im Ortsteil Langholz eine Mitfahrbank aufzustellen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwansen auf eine jährliche Zuwendung
Beschlussvorlage - 46/2017
Mit Schreiben vom 30.09.2017 beantragt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwansen eine jährliche Zuwendung.
Der Antrag der AWO wird der Vorlage beigefügt.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwansen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 € zu gewähren.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Ursula Fröhler

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 44/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.   

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 und des Haushaltsplanes 2018 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      2.923.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      2.923.700,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      328.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      328.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      8,32Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          310 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          310 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.  


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 37/2017
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Waabs (kurz BGS) ist in ihrer Ursprungsfassung am 01.01.1998 in Kraft getreten und verliert einschließlich aller Nachtragssatzungen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetz nach 20 Jahren ihre Gültigkeit, also zum 31.12.2017.

Damit zum 01.01.2018 eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Abwassergebühren 2018 ermöglicht, wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile, wurde jedoch in Teilen der aktuellen Rechtslage angepasst.

Eine Veränderung der Gebührensätze ist nach Überprüfung durch die Verwaltung nicht erforderlich.    
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung -BGS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.      

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Einwohnerfragestunde
Herr Brief fragt, ob der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 2.500 € ausreichend ist. Bürgermeister Steinacker antwortet, dass sich dieser Betrag bewährt hat.
Ferner fragt Herr Brief, ob Maßnahmen am Steilküstenweg ergriffen werden müssen. Bürgermeister Steinacker entgegnet, dass ggf im Frühjahr etwas Material eingearbeitet werden muss.

Herr Bothe stellt Fragen zum Knick und der Ruhebank im Gebiet "Brunoslust", die von Bürgermeister Steinacker beantwortet werden.


Ulrich Erichsen  Klaus Wilke 
Protokollführer  stellv. Ausschussvorsitzende/r