N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 18.05.2010.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Waabs Mühle, Mühlenstraße 26, Kleinwaabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende (WB) Sabine Noth-Stöcks
wählbarer Bürger Ursula Fröhler
Ausschussmitglied Dirk Gloyer
wählbarer Bürger Edgar Lang
Ausschussmitglied Johannes Tams
Ausschussmitglied Klaus Wilke
stellv. Auschussvorsitzender Hajo Wurr

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter Heinz Haller
stellv. Mitglied Bruno Kruse
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Büro Klapper Frau Schuldt-Willer
Gast Axel Waltje
15 Gäste
KN - Herr Krüger
EZ - Frau Thomsen

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 09.02.2010.
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. 3. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes Waabs
"Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 13/2010
5. 3. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes Waabs
"Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
b) abschließender Beschluss
  Beschlussvorlage - 14/2010
6. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs
"Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 15/2010
7. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs
"Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 16/2010
8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 Waabs
für das Gebiet "Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 17/2010
9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 Waabs
für das Gebiet "Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 19/2010
10. Druckrohrleitung Langholz / Lehmberg
Schäden am Küstenschutz infolge Sturmtief Daisy Januar 2010
  Beschlussvorlage - 27/2010
11. Sachstandsbericht Kanalkataster
  Beschlussvorlage - 30/2010
12. Errichtung eines Sendemastes für das BOS-Digital-Funknetz Schleswig-Holstein
  Beschlussvorlage - 33/2010
13. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 09.02.2010.

Änderungsanträge zur Niederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch die Ausschussvorsitzende werden folgende Änderungen beantragt:
  1. Die Einwohnerfragestunde soll an das Ende des öffentlichen Teils gestellt werden.
  2. Die Diskussion über die Errichtung eines Sendemastes (TOP 15) soll in den öffentlichen Teil verlegt werden.
  3. TOP 10 (3. Änderung F-Plan) ist aufgrund der Chronologie vor TOP 7 einzufügen.
  4. Der nichtöffentliche Teil ist um folgende Punkte zu ergänzen:
    1. Hochwasserschutz
    2. Reitwege

Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit, dass en bloc abgestimmt werden soll.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. 3. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes Waabs
"Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 13/2010
Der Entwurf der 3. Änderung/Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 03.02.2010 bis 05.03.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 21.01.2010 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 05.03.2009.

Durch Herrn Waltje vom Büro Asmussen und Partner werden die vorgetragenen Stellungnahmen inhaltlich vorgestellt. Es kann festgehalten werden, dass keine Anregungen und Bedenken eingegangen sind, die eine erneute Auslegung zur Folge hätten. Da sich die Stellungnahmen inhaltlich sowohl auf die Landschaftsplan-, Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderung beziehen, wird gebeten, die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 9 zusammenzufassen. Hiergegen bestehen innerhalb des Ausschusses keine Bedenken. Die Abstimmung wird für diese Tagesordnungspunkte en bloc erfolgen.

Herr Waltje und Frau Schuldt-Willer beantworten im Anschluss Fragen, die von den anwesenden Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern gestellt werden. Dies sind unter anderem Fragen zur geplanten Höhenentwicklung von Gebäuden, Aussagen zur Straßenbreite der Erschließungsstraße sowie des Nachweises erforderlicher Stellplätze.


Beschluss:
a) Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung/Fortschreibung des Landschaftsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlagen der Planungsbüros Asmussen & Partner und Klapper - werden Bestandteile des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung per 21.01.2010 – öffentliche Auslegung v. 03.02. – 05.03.2010
  • 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • vorhabenbez. B-Plan Nr. 32 für „Campingplatz Hökholz-Ritenrade“
  • 3. Änderung/ Fortschr. Landschaftsplan
             der Gemeinde Waabs für den Bereich „Campingplatz Hökholz-Ritenrade“

 
Datum:
Bedenken:

Stellungnahmen TöB, sonst. Behörden, NatSchVb
2a.
Deutsche Telekom AG
24.02.2010
keine
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
28.01.2010
keine
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
17.02.2010
keine
6.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
 
 
8.
Hauptzollamt
 
 
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr -  durch das LBV-SH
 
 
17.
Forstamt Schleswig
26.01.2010
keine
18.
Archäologische Landesamt
08.03.2010
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
ehem. Staatl. Umweltamt Kiel
 
 
21.a
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
und ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Amt für ländliche Räume)
 
 
21b.
Landesbetrieb für Küstenschutz
Nationalpark und Meeresschutz
03.02.2010
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
04.03.2010
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
13.04.2010
s. Stellungnahme
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
26.01.2010                    keine
32.
Herrn Verbandsv. des
Wasser-und Bodenverbandes
"Kohbek-Waabs"
27.01.2010
s. Stellungnahme
34.
- Sachbearbeiter im Hause (Entwässerung)
Ordnungsamt im H.  (f. Verkehrssicherung)
Techniker im Hause
26.01.2010
keine
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
04.03.2010
s. Stellungnahme
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
01.03.2010
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
17.02.2010
keine
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
„Haus des Sports“
02.03.2010
keine
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 9 - Landesplanung
18.03.2010
s. Stellungnahme
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 6 - Ausländerangelegenheiten, Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
 
 


Stellungnahmen von Nachbargemeinden
47.
Gemeinde Damp
27.01.2010
Keine
49.
Gemeinde Holzdorf
27.01.2010
keine
56.
Gemeinde Loose
26.01.2010
keine
57.
Gemeinde Barkelsby
21.01.2010
keine

Stellungnahmen von Privatpersonen
P 1
*
 
 

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. 3. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes Waabs
"Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
b) abschließender Beschluss
Beschlussvorlage - 14/2010
Der Entwurf der 3. Änderung/Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 03.02.2010 bis 05.03.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 21.01.2010 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 05.03.2009.

Beschluss:
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 3. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes Waabs abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs
"Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 15/2010
Der Entwurf der 3 Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 03.02.2010 bis 05.03.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 21.01.2010 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 05.03.2009.

Beschluss:
a) Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlagen der Planungsbüros Asmussen & Partner und Klapper - werden Bestandteile des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung per 21.01.2010 – öffentliche Auslegung v. 03.02. – 05.03.2010
  • 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • vorhabenbez. B-Plan Nr. 32 für „Campingplatz Hökholz-Ritenrade“
  • 3. Änderung/ Fortschr. Landschaftsplan
             der Gemeinde Waabs für den Bereich „Campingplatz Hökholz-Ritenrade“
 
 
Datum:
Bedenken:

Stellungnahmen TöB, sonst. Behörden, NatSchVb
2a.
Deutsche Telekom AG
24.02.2010
keine
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
28.01.2010
keine
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
17.02.2010
keine
6.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
 
 
8.
Hauptzollamt
 
 
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr -  durch das LBV-SH
 
 
17.
Forstamt Schleswig
26.01.2010
keine
18.
Archäologische Landesamt
08.03.2010
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
ehem. Staatl. Umweltamt Kiel
 
 
21.a
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
und ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Amt für ländliche Räume)
 
 
21b.
Landesbetrieb für Küstenschutz
Nationalpark und Meeresschutz
03.02.2010
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
04.03.2010
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
13.04.2010
s. Stellungnahme
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
26.01.2010                    keine
32.
Herrn Verbandsv. des
Wasser-und Bodenverbandes
"Kohbek-Waabs"
27.01.2010
s. Stellungnahme
34.
- Sachbearbeiter im Hause (Entwässerung)
Ordnungsamt im H.  (f. Verkehrssicherung)
Techniker im Hause
26.01.2010
keine
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
04.03.2010
s. Stellungnahme
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
01.03.2010
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
17.02.2010
keine
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
„Haus des Sports“
02.03.2010
keine
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 9 - Landesplanung
18.03.2010
s. Stellungnahme
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 6 - Ausländerangelegenheiten, Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
 
 


Stellungnahmen von Nachbargemeinden
47.
Gemeinde Damp
27.01.2010
Keine
49.
Gemeinde Holzdorf
27.01.2010
keine
56.
Gemeinde Loose
26.01.2010
keine
57.
Gemeinde Barkelsby
21.01.2010
keine

Stellungnahmen von Privatpersonen
P 1
*
 
 

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs
"Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 16/2010
Der Entwurf der 3 Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 03.02.2010 bis 05.03.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 21.01.2010 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 05.03.2009.

Beschluss:
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 Waabs
für das Gebiet "Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 17/2010
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 03.02.2010 bis 05.03.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 21.01.2010 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 05.03.2009.

Beschluss:
a) Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlagen der Planungsbüros Asmussen & Partner und Klapper - werden Bestandteile des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung per 21.01.2010 – öffentliche Auslegung v. 03.02. – 05.03.2010
  • 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • vorhabenbez. B-Plan Nr. 32 für „Campingplatz Hökholz-Ritenrade“
  • 3. Änderung/ Fortschr. Landschaftsplan
             der Gemeinde Waabs für den Bereich „Campingplatz Hökholz-Ritenrade“
 
 
Datum:
Bedenken:

Stellungnahmen TöB, sonst. Behörden, NatSchVb
2a.
Deutsche Telekom AG
24.02.2010
keine
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
28.01.2010
keine
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
17.02.2010
keine
6.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
 
 
8.
Hauptzollamt
 
 
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr -  durch das LBV-SH
 
 
17.
Forstamt Schleswig
26.01.2010
keine
18.
Archäologische Landesamt
08.03.2010
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
ehem. Staatl. Umweltamt Kiel
 
 
21.a
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
und ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Amt für ländliche Räume)
 
 
21b.
Landesbetrieb für Küstenschutzund Meeresschutz
03.02.2010
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
04.03.2010
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
13.04.2010
s. Stellungnahme
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
26.01.2010                    keine
32.
Herrn Verbandsv. des
Wasser-und Bodenverbandes
"Kohbek-Waabs"
27.01.2010
s. Stellungnahme
34.
- Sachbearbeiter im Hause (Entwässerung)
Ordnungsamt im H.  (f. Verkehrssicherung)
Techniker im Hause
26.01.2010
keine
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
04.03.2010
s. Stellungnahme
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
01.03.2010
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
17.02.2010
keine
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
„Haus des Sports“
02.03.2010
keine
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 9 - Landesplanung
18.03.2010
s. Stellungnahme
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 6 - Ausländerangelegenheiten, Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
 
 


Stellungnahmen von Nachbargemeinden
47.
Gemeinde Damp
27.01.2010
Keine
49.
Gemeinde Holzdorf
27.01.2010
keine
56.
Gemeinde Loose
26.01.2010
keine
57.
Gemeinde Barkelsby
21.01.2010
keine

Stellungnahmen von Privatpersonen
P 1
*
 
 

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 Waabs
für das Gebiet "Campingplatz Hökholz-Ritenrade"
c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 19/2010
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 der Gemeinde und die Begründung
haben in der Zeit vom 03.02.2010 bis 05.03.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 21.01.2010 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 05.03.2009.

Beschluss:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 32, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Druckrohrleitung Langholz / Lehmberg
Schäden am Küstenschutz infolge Sturmtief Daisy Januar 2010
Beschlussvorlage - 27/2010

Nachdem die Gemeinde in den Jahren 2007 und 2008 den gesamten kritischen Bereich mit Steinpackungen geschützt hat (Aufwendungen 2007 rund 18.000,00 EURO Aufwendungen 2008 rund 58.000,00 EURO), hat das Sturmtief Daisy am 08./09.01.2010 leider einen Teil des Schutzbauwerkes stark angegriffen. Infolge der knappen Finanzmittel wurden 2008 Kompromisse hinsichtlich Schüttstärke und Neigung gemacht. Jedoch wurde glücklicherweise über den sehr kritischen Bereich eine Lärchenfußpfahlreihe zur Sicherung des Wegrutschens der Steine eingebaut.
Hätte man ein Deckwerk vergleichbar dem jüngst in Schönhagen errichteten Deckwerk erstellt (genügt allen wasserbaulichen Ansprüchen und Regeln hinsichtlich Neigung und Stärke), so wäre ein Aufwand von 300.000 - 350.000 € zu erwarten gewesen. Um die Küste und die dahinter liegenden Werte nebst Druckrohrleitung symbiotisch zu schützen, hatte sich die Gemeinde seinerzeit entschieden, mit minimalen Mitteln einen möglichst großen Erfolg zu erzielen. Die Umlegung der Druckrohrleitung wurde abgelehnt.

Heute zeigt sich, dass das Deckwerk zwar schlimmeres verhindert hat (Verlust des Weges, komplettes Vollaufen des Campingplatzes, Freilegen der Druckrohrleitung), aber der Macht der Ostsee nicht genügend Widerstand bietet. Etwas übertrieben dargestellt, zeigt sich folgende Skizze:

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Um die Fehlstellen mit Steinen komplett aufzufüllen (gestrichelte Linie), müssten rund 400 to Steinmaterial ergänzt werden. Herr Andresen hat ein Angebot über die Lieferung und den Einbau dieser Menge Steine (600 - 1000 mm) eingeholt. Danach sind Kosten von 32.000,00 EURO zu erwarten. Fotos zeigen das Bild der Zerstörung nach dem Sturmereignis und nach den Aufräumarbeiten. Die Aufräumarbeiten wurden von Herrn Plett und Herrn Niedorf getätigt. Ob ein schlichtes Auffüllen der Böschung längerfristig erfolgversprechend ist, sei dahingestellt. Der Bau von kleinen Buhnen möge ggf. auch ein Lösungsansatz sein, um das Strandniveau anzuheben und damit die Wellenintensität zu reduzieren.
Möglicherweise sollten Herr Plett und Herr Niedorf zu einer Sitzung Gelegenheit erhalten, ihre Belange vorzutragen. Herr Plett erklärte Herrn Andresen telefonisch, dass man nördlich der Zufahrt zum Campingplatz einen kleinen Knick (Deich) aufsetzen und bepflanzen wird, so dass ein Durchbruch der Ostsee zunächst ohne große Folgen bliebe. Das Niveau der Vorflut würde über einen Mönch geregelt.

Ergänzend sei darauf verweisen, dass sich die Gemeinden Brodersby, Damp und Waabs gemeinsam um Zuschüsse für die Beseitigung der Küstenschäden bemüht haben. Dieser Versuch schlug beim MLUR und LKN fehl (die EZ berichtete). Ferner wurde ein Antrag beim Innenministerium gestellt. Allerdings lassen die Förderkriterien keinen Erfolg auf Gewährung einer Zuwendung erwarten. Als Fazit der Veranstaltung vom 15.04.2010 mit den Behördenvertretern vom MLUR und LKN sowie den Abgeordneten aus dem Wahlkreis wurde notiert, dass man zusammen ein Küstenschutzkonzept unter Einbeziehung sämtlicher öffentlicher und privater Interessen entwerfen müsse. Dabei spielt dann sicherlich auch die Finanzierung zukünftiger Maßnahmen eine Rolle.
Möglicherweise könnte man mit Zulieferung einiger Tonnen Steine und dem Heraufholen heruntergefallener Steine und dem Ergänzen des Geovlieses im oberen Bereich mit tieferer Einbindung zunächst wieder einen Kompromiss eingehen, um dann gemeinsam mit dem Campingplatzbetreiber und dem Eigentümer der Flächen am oben genannten Küstenschutzkonzept mitzuwirken. Dazu wäre dann sicherlich wichtig, wie sich der Betreiber und der Eigentümer dazu stellen.


Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde sich im Rahmen eines Ortstermins ein näherer Überblick über die entstandenen Schäden verschafft. Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit, dass die dort vorhandene Druckrohrleitung zu schützen ist. Da jedoch nicht mehr genau bekannt ist, wo die Leitung liegt, soll zuerst eine Feststellung des Leitungsverlaufs erfolgen.

Da davon ausgegangen werden muss, dass die Druckrohrleitung bei weiteren Stürmen offen gelegt werden könnte, sollen parallel Kostenangebote eingeholt werden, die für eine Sicherung der Leitung sorgen. Denkbar wäre hier z. B. folgende Maßnahme:
  1. Aufnahme der vorhandenen Steine
  2. vorhandenes Vlies korrigieren
  3. neues Vlies einbauen (deutlich umfangreicher wie bisher)
  4. vorhandene Steine wieder einbringen und mit neuen Steinen auffüllen

Sobald diese Ergebnisse vorliegen, soll in weiteren Sitzungen über den tatsächlichen Aufwand beraten werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den genauen Leitungsverlauf (Lage und Tiefe) der Druckrohrleitung im gefährdeten Bereich zu prüfen. Hierfür sind an einzelnen Stellen Suchgräben zu erstellen. Sofern Alternativen ohne Tiefbauarbeiten bestehen, ist diesen der Vorzug zu geben.
Parallel dazu wird der Bürgermeister ermächtigt, Kostenangebote einzuholen, die eine Instandsetzung der Schäden beinhalten. Die Feststellung des Leitungsverlaufs soll zeitnah erfolgen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Sachstandsbericht Kanalkataster
Beschlussvorlage - 30/2010

Es wurde eine beschränkte Ausschreibung mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb nach VOL für die Ingenieurleistung durchgeführt. Derzeit wird die Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge durchgeführt. Mit den sich als qualifiziert herausstellenden Büros wird in Kürze eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.

Das Thema Kanalkataster wurde, infolge der hohen Arbeitsbelastung im Bauamt und den allgemeinen Wunsch der meisten Gemeinden, die Umsetzung noch etwas hinauszuzögern, nicht priorisiert, sondern nebenbei weiter verfolgt. Dennoch ist Herr Andresen gemäß Beschluss vom 22.04.2009 unlängst eine Information schuldig.

Herr Andresen hat die Kosten einer Minimallösung des Umfangs des Katasters nach SüVO ermittelt. Die geschätzten Kosten an sich haben sich seit Beschlussfassung nicht geändert. Allerdings wurde der Umfang entgegen der damaligen Empfehlung der Verwaltung (Vorlage 13/2009) auf das gewünschte Minimum nach SüVO reduziert. Demnach ergeben sich auf der Basis der Daten der Vorlage 13/2009 Kosten von rund 160.000,00 EURO (Vermessung, Spülen + Inspektion Hauptkanäle RW + SW, Ingenieurleistungen für Vor- und Nachbereiten der Vermessung sowie Auswertung der Inspektionsergebnisse und Erstellung eines Sanierungskonzeptes).
Herr Andresen muss dennoch erwähnen, dass die aktuelle SüVO derzeit die Untersuchung der Regenwasserkanäle nicht verlangt. Somit könnte man diese zunächst vernachlässigen. Allerdings wäre dieses der Überzeugung von Herrn Andresen nach nicht sinnvoll, da man dann tatsächlich nur ein halbes Planwerk erarbeitet. Aus technischer Sicht ist ein Planwerk, dass nur das System des SW- Kanals abbildet, nur sehr begrenzt aussagefähig. Dennoch seien diese geschätzten Kosten mit 110.000,00 EURO genannt.
Entgegen der Thematik „Dichtigkeitsprüfung privater Entwässerungskanäle nach DIN 1986 Teil 30“, welche noch sehr kontrovers von den verschiedenen Interessensverbänden diskutiert wird (die Presse berichtete), gilt es als sicher anzunehmen, dass die SüVO 2012 novelliert wird. In der heute schon in Vorbereitung befindlichen Novellierung soll dann neben der Prüfung der Regenwasserkanäle auch die Prüfung der Grundstücksanschlusskanäle vorgeschrieben werden.

Im Beschluss vom 22.04.2009 wurde ferner beschlossen, einen Planer zu beauftragen, die vorhandenen Unterlagen auf Verwendbarkeit zu prüfen. Dieses ist für Waabs noch nicht erfolgt.
Allerdings ist dieses vergleichbar in Altenhof erfolgt. Dort hat sich gezeigt, dass ein simples einscannen der Papierpläne keine brauchbaren Ergebnisse gibt.


Durch den Protokollführer wird die Beschlussvorlage inhaltlich ergänzt und angeregt, auch das Leitungssystem für Niederschlagswasser mit zu erfassen. Weiterhin wird auf die Defizite hingewiesen, die beim einscannen von Bestandsplänen zu erwarten sind.

Innerhalb des Ausschusses wird das Kanalkataster kontrovers diskutiert. Grundsätzlich besteht kein akuter Handlungsbedarf.


Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Am bisherigen Beschluss der Gemeindevertretung wird festgehalten. Durch ein Fachbüro soll ein Bestandsplan eingescannt und mit den Katasterdaten überlagert werden. Dieser Test soll dem Ausschuss zur weiteren Beratung/Beschlussfassung vorgelegt werden.


zu TOP 12. Errichtung eines Sendemastes für das BOS-Digital-Funknetz Schleswig-Holstein
Beschlussvorlage - 33/2010

Im Bereich Aschenberg ist die Errichtung eines ca. 40 m hohen Sendemastes mit Basiscontainer vorgesehen. Dieser Sendemast soll dem digitalen Behördenfunk (Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, etc.) dienen. Die Errichtung ist dabei auf einem Grundstück des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen vorgesehen. Dieser würde dem Vorhaben jedoch nur dann zustimmen, wenn die Gemeinde Waabs hiergegen keine Bedenken erhebt.

Als Alternativstandorte wurden die Mühle, die Kirche sowie ein weiteres Privatgrundstück untersucht. Diese sind jedoch aufgrund der mangelhaften Höhe nicht in Frage gekommen.


Durch die Ausschussvorsitzende wird der Sachverhalt näher erläutert. Hieran anschließend werden durch Gemeindevertreter Haller Informationen zum Ausbau des Funknetzes für die Behörden gegeben. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Bundes ist mit einer Fertigstellung des flächendeckenden Funknetzes erst in 2013 und nicht wie vorgesehen in 2011 zu rechnen. Weiterhin sind die Auswirkungen der Funkstrahlen bisher noch nicht abschließend untersucht worden. England und Holland haben die digitalen Funknetze bereits im Einsatz. Bedauerlicher Weise sind diese jedoch bei verschiedenen Großeinsätzen zusammengebrochen.

Durch Bürgermeister Steinacker erfolgt der Hinweis, dass grundsätzlich nach deutschem Recht alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, Schäden am Menschen aber nicht abschließend ausgeschlossen werden können. Hierfür spricht z. B. ein vorgesehener Mindestabstand von Funkmasten zu Schulen und Kindergärten von 200 m. Weiterhin wird sen Bedauern zur bisherigen Verfahrensweise des Vorhabenträgers geäußert. Erst nachdem Grundstücke vermessen und geprüft wurden, hat man die Gemeinde in Kenntnis gesetzt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den beantragten Standort (Grundstück des Wasserbeschaffungs-verbandes Mittelschwansen - Aschenberg) nicht mitzutragen. Es besteht jedoch Gesprächsbereitschaft über die Zustimmung über einen Alternativstandort. Dieser muss mindestens 800 m von jeglicher Wohnbebauung entfernt sein.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Einwohnerfragestunde

Als Sprecher für die Anlieger der Deslerkoppel (Langholz) bittet Herr Walter Niebuhr die Gemeinde Waabs um Beratung über entstandene Schäden im Bereich der Küste Langholz. Der Strand kann nur dann im Bestand gesichert werden, wenn die Buhnen funktionstüchtig sind. Durch die Anlieger selbst werden im Juni diesen Jahres entsprechende Küstenschutzmaßnahmen in Auftrag gegeben. Die Bereitschaft der Gemeinde zur Instandsetzung der Buhnen würde die Verantwortung zum Schutz der Küste unterstreichen. Wenn die Baufahrzeuge vor Ort sind, könnten die Buhnen kostengünstig saniert werden.

Durch den Bürgermeister wird hierzu kurz der Sachverhalt geschildert. Im Jahre 1979 wurde dieser Küstenabschnitt durch die Schneekatastrophe und dem damit verbundenen Eisgang auf der Ostsee stark in Mitleidenschaft gezogen. Daraufhin wurde dieser Strandwall ausschließlich mit Sondermitteln des Landes S.-H. erneuert.
Nach dem Sturmtief Daisy muss jedoch festgestellt werden, dass keine Möglichkeit auf Förderung durch Landesmittel besteht. Hierzu wurden durch die Gemeinde schon alle möglichen Schritte geprüft. Die Verantwortung liegt somit beim Vorteilshabenden (Hinterlieger).

Ggf. könnte der Küstenabschnitt besser geschützt werden, wenn die Buhnen anders konzipiert werden. Denkbar wäre, die Buhnen weiter an den Strand heranzuziehen, so dass ein umspülen nicht mehr möglich ist. Alternativ könnte auch eine Buhne aufgegeben werden. Die daraus gewonnenen Steine könnten zum Ausbau der anderen Buhnen dienen.

Hierzu wird durch Herrn Niebuhr ausgeführt, dass die Fa. Desler die Kosten für die Buhnensanierung auf ca. 600,00 EURO bis 1.000,00 EURO geschätzt hat..

Der Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss nimmt diese Anregung dankend auf. Durch den Bürgermeister erfolgt die Zusage, dass dieses Thema auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zur Diskussion gestellt werden soll.

Weitere Anfragen von Einwohnern liegen nicht vor.


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil


Sabine Noth-Stöcks  Norbert Jordan 
Ausschussvorsitzende  Protokollführer